Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
Subtitle "Afrikaans" was produced by machine.Subtitle "አማርኛ" was produced by machine.Subtitle "العربية " was produced by machine.Subtitle "Ārāmāyâ" was produced by machine.Subtitle "azərbaycan dili " was produced by machine.Subtitle "беларуская мова " was produced by machine.Подзаглавието "България" е създадено от машина.Subtitle "বাংলা " was produced by machine.Subtitle "བོད་ཡིག" was produced by machine.Subtitle "босански" was produced by machine.Subtitle "català" was produced by machine.Subtitle "Cebuano" was produced by machine.Subtitle "ગુજરાતી" was produced by machine.Subtitle "corsu" was produced by machine.Podtitul "Čeština" byl vytvořen automaticky.Subtitle "Cymraeg" was produced by machine.Subtitle "Dansk" was produced by machine.Untertitel "Deutsch" wurde maschinell erzeugt.Subtitle "Untertitel" was produced by machine.Subtitle "Ελληνικά" was produced by machine.Subtitle "English" was produced by machine.Subtitle "Esperanto" was produced by machine.El subtítulo "Español" se generó automáticamente.Subtitle "Eesti" was produced by machine.Subtitle "euskara" was produced by machine.Subtitle "فارسی" was produced by machine.Subtitle "Suomi" was produced by machine.Le sous-titre "Français" a été généré automatiquement.Subtitle "Frysk" was produced by machine.Subtitle "Gaeilge" was produced by machine.Subtitle "Gàidhlig" was produced by machine.Subtitle "Galego" was produced by machine.Subtitle "Schwizerdütsch" was produced by machine.Subtitle "هَوُسَ" was produced by machine.Subtitle "Ōlelo Hawaiʻi" was produced by machine.Subtitle "עברית" was produced by machine.Subtitle "हिन्दी" was produced by machine.Subtitle "Mẹo" was produced by machine.Subtitle "Hrvatski" was produced by machine.Subtitle "Kreyòl ayisyen " was produced by machine.Subtitle "Magyar" was produced by machine.Subtitle "Հայերեն" was produced by machine.Subtitle "Bahasa Indonesia " was produced by machine.Subtitle "Asụsụ Igbo " was produced by machine.Textun"Íslenska" var framkvæmt vélrænt.Sottotitoli "Italiano" sono stati generati automaticamente.Subtitle "日本語" was produced by machine.Subtitle "Basa Jawa" was produced by machine.Subtitle "ქართული" was produced by machine.Subtitle "қазақ тілі " was produced by machine.Subtitle "ភាសាខ្មែរ" was produced by machine.Subtitle "ಕನ್ನಡ" was produced by machine.Subtitle "한국어" was produced by machine.Subtitle "कोंकणी語" was produced by machine.Subtitle "کوردی" was produced by machine.Subtitle "Кыргызча" was produced by machine.Subtitle " lingua latina" was produced by machine.Subtitle "Lëtzebuergesch" was produced by machine.Subtitle "Lingala" was produced by machine.Subtitle "ພາສາ" was produced by machine.Subtitle "Lietuvių" was produced by machine.Subtitle "Latviešu" was produced by machine.Subtitle "fiteny malagasy" was produced by machine.Subtitle "te reo Māori" was produced by machine.Subtitle "македонски јазик" was produced by machine.Subtitle "malayāḷaṁ" was produced by machine.Subtitle "မြန်မာစာ " was produced by machine.Subtitle "Монгол хэл" was produced by machine.Subtitle "मराठी" was produced by machine.Subtitle "Bahasa Malaysia" was produced by machine.Subtitle "Malti" was produced by machine.Subtitle "ဗမာစာ " was produced by machine.Subtitle "नेपाली" was produced by machine.Subtitle "Nederlands" was produced by machine.Subtitle "Norsk" was produced by machine.Subtitle "chiCheŵa" was produced by machine.Subtitle "ਪੰਜਾਬੀ" was produced by machine.Subtitle "Polska" was produced by machine.Subtitle "پښتو" was produced by machine.Subtitle "Português" was produced by machine.Subtitle "Română" was produced by machine.Subtitle "Язык жестов (Русский)" was produced by machine.Субтитры "Pусский" были созданы машиной.Subtitle "Kinyarwanda" was produced by machine.Subtitle "सिन्धी" was produced by machine.Subtitle "Deutschschweizer Gebärdensprache" was produced by machine.Subtitle "සිංහල" was produced by machine.Subtitle "Slovensky" was produced by machine.Subtitle "Slovenski" was produced by machine.Subtitle "gagana fa'a Samoa" was produced by machine.Subtitle "chiShona" was produced by machine.Subtitle "Soomaaliga" was produced by machine.Subtitle "Shqip" was produced by machine.Subtitle "србски" was produced by machine.Subtitle "Sesotho" was produced by machine.Subtitle "Basa Sunda" was produced by machine.Undertext "Svenska" är maskinell skapad.Subtitle "Kiswahili" was produced by machine.Subtitle "தமிழ்" was produced by machine.Subtitle "తెలుగు" was produced by machine.Subtitle "Тоҷикй" was produced by machine.Subtitle "ภาษาไทย" was produced by machine.Subtitle "ትግርኛ" was produced by machine.Subtitle "Tagalog" was produced by machine.Subtitle "Türkçe" was produced by machine.Subtitle "татар теле" was produced by machine.Subtitle "Українська " was produced by machine.Subtitle "اردو" was produced by machine.Subtitle "Oʻzbek" was produced by machine.Subtitle "Tiếng Việt" was produced by machine.Subtitle "Serbšćina" was produced by machine.Subtitle "isiXhosa" was produced by machine.Subtitle "ייִדיש" was produced by machine.Subtitle "Yorùbá" was produced by machine.Subtitle "中文" was produced by machine.Subtitle "isiZulu" was produced by machine.
kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV не носи отговорност за некачествен превод.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nenese žádnou odpovědnost za chybné překlady.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV übernimmt keine Haftung für mangelhafte Übersetzung.kla.TV accepts no liability for inadequate translationkla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV no se hace responsable de traducciones incorrectas.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV n'assume aucune responsabilité en cas de mauvaise traduction.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nem vállal felelősséget a hibás fordításértkla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV tekur enga ábyrgð á áræðanleika þýðingarinnarKla.TV non si assume alcuna responsabilità per traduzioni lacunose e/o errate.Kla.TV は、不適切な翻訳に対して一切の責任を負いません。kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV не несет ответственности за некачественный перевод.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.Kla.TV tar inget ansvar för felaktiga översättningar.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.
Corona: Rechtliche Grundlagen zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
Anfang April stellte ein Rechtsanwalt dem Schweizer Bundesministerium für Gesundheit einige Fragen, um die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen besser beurteilen zu können. Leider schenkte das Ministerium den kritischen und sachlichen Fragen kaum Aufmerksamkeit. Sehen Sie in dieser Sendung, mit welchen Fragen sich diese Behörde lieber nicht gründlich auseinandersetzt...
[weiterlesen]
Meinung ungeschminkt, heute mit der Zuschrift eines Rechtsanwalts an Kla.TV über die rechtlichen Grundlagen der angeordneten Maßnahmen von COVID-19.
Am 7. April schickte der Rechtsanwalt G. B. ein Schreiben an das BAG und bat darin um die Beantwortung einer Reihe von Fragen zu COVID-19. Noch am Tag des Eingangs bekam er eine Antwort per E-Mail von Salome Ryf, Team Stabschef Taskforce COVID-19. Sie schrieb Folgendes: „Der Bundesrat ist von der Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen überzeugt. Leider können wir nicht im Detail auf Ihre Fragen eingehen.“ Eine längere Antwort bekam er nicht. Um das Anliegen von ihm und vieler seiner Kollegen doch noch publik zu machen, sendet Kla.TV einige Auszüge aus seinem Schreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren
[…] Je länger die vom Bundesrat am 16. März 2020 angeordneten Maßnahmen – gestützt auf eine außerordentliche Lage nach dem Epidemiengesetz – andauern, desto wichtiger und drängender werden Fragen nach ihrer sachlichen Rechtfertigung. Es wird nicht mehr lange dauern, bis Betroffene anwaltlichen Rat einholen werden. Manch einer wird wissen wollen, ob er sich mit gerichtlichen Mitteln gegen die angeordneten Beschränkungen wehren kann. Für viele ist schon heute oder in absehbarer Zeit die wirtschaftliche Existenz aufgrund der drastischen Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit, nach Art. 27 BV, gefährdet. Grundrechte wie etwa das Recht auf persönliche Freiheit oder die Versammlungsfreiheit können nicht mehr ausgeübt werden. Zudem drohen gesundheitliche Risiken gerade wegen der medial geschürten Angst und Panik sowie der Verhinderung sozialer Kontakte, die für Menschen lebensnotwendig sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich unweigerlich die Frage, ob und wenn ja, wie lange die drastischen Einschränkungen der Grundrechte rechtmäßig sind. Alles staatliche Handeln unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Grundrechtseinschränkungen bedürfen einer sorgfältigen Güterabwägung. Entscheidend ist, ob die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor den Risiken durch COVID-19 ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind und ob sie auch im Sinne einer Abwägung der Vor- und Nachteile dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Sollte künftig sogar eine Impfpflicht angeordnet werden, wäre zudem die grundrechtlich verbürgte, körperliche und geistige Unversehrtheit, nach Art. 10 Abs. 2 BV, betroffen. In diesem Fall ist mit erheblichem Widerstand zahlreicher Menschen zu rechnen, die dann anwaltliche Unterstützung suchen werden, um sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Um mögliche Mandanten objektiv und sachgerecht beraten zu können, brauche ich zusätzliche Informationen, die Ihrem Internetangebot nicht zu entnehmen sind. Andernfalls ist die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen schwer zu beurteilen.
Weiter hat er dem BAG dreizehn sachliche Fragen gestellt. Unter anderem Folgende:
- Wodurch unterscheidet sich SARS-CoV-2 von anderen Grippeviren (einschließlich Coronaviren) der Vergangenheit? Warum ist COVID-19 so außerordentlich gefährlich, dass im Gegensatz zu Grippeepidemien der Vergangenheit beispiellos einschränkende Maßnahmen getroffen wurden?
Seine weiteren Fragen sind an diese Sendung angehängt.
Abschließend bleibt somit die Frage, ob alleine die Überzeugung des Bundesrates dafür ausreicht zu bestimmen, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind oder ob es dazu auch sachliche Argumente braucht?
1. Sie sprechen im heutigen Situationsbericht zunächst von COVID-19-Erkrankungsfällen und im nächsten Satz von 22.242 laborbestätigten Fällen. Verwenden Sie die beiden Begriffe synonym? Handelt es sich um 22.242 Fälle mit Krankheitssymptomen oder handelt es sich um 22.242 positiv getestete Fälle, unabhängig von allfälligen Krankheitssymptomen?
2. Laut Situationsbericht sind in der Schweiz bisher 641 Personen gestorben, die im Labor positiv auf COVID-19 getestet worden waren, wobei der Altersmedian bei 83 Jahren lag. Von den 620 verstorbenen Personen, für welche vollständige Daten vorhanden sind, litten 98 % an mindestens einer Vorerkrankung. Wie stellen Sie sicher, dass die gestorbenen Personen an und nicht nur mit COVID-19 (tatsächlich aber wegen einer oder mehrerer Vorerkrankungen) gestorben sind?
3. Gibt es im ersten Quartal 2020 irgendwelche Hinweise auf eine Übersterblichkeit in der Schweiz? Nach dem Bundesamt für Statistik starben 2017, 2018 und 2019 in der Schweiz jeweils etwa 67.000 Menschen pro Jahr. Das entspricht monatlich rund 5.590 Todesfällen (ohne Berücksichtigung jahreszeitlich bedingter Schwankungen). Die 641 Toten im Zusammenhang mit COVID-19 seit 24. Februar 2020 deuten nicht ohne Weiteres auf eine Übersterblichkeit hin. Verglichen mit der durchschnittlichen Lebenserwartung in der Schweiz (2018 laut Bundesamt für Statistik etwa 83,5 Jahre) fällt auch der genannte Altersmedian von 83 Jahren nicht aus dem Rahmen.
4. Wodurch unterscheidet sich SARS-CoV-2 von anderen Grippeviren (einschließlich Coronaviren) der Vergangenheit? Warum ist COVID-19 so außerordentlich gefährlich, dass im Gegensatz zu Grippeepidemien der Vergangenheit beispiellos einschränkende Maßnahmen getroffen wurden?
5. Ist der in der Schweiz verwendete Test auf SARS-CoV-2 als mutmaßlichem Erreger von COVID-19 validiert und wenn ja, wie?
6. Basiert der in der Schweiz verwendete Coronavirustest auf PCR [Erklärung: Polymerase-Kettenreaktion ist eine Methode, um Erbsubstanz außerhalb eines lebenden Organismus zu vervielfältigen]? Wenn ja, erläutern Sie bitte die gewählte Funktions- und Vorgehensweise. In der Regel liefert die PCR kein positives/negatives Ergebnis, sondern lediglich die Anzahl der Zyklen, die zum Nachweis von genetischem Material erforderlich sind. Die Einteilung in positiv und negativ hängt davon ab, welche Anzahl von Zyklen von den Testern für ein positives Ergebnis gewählt wird.
7. Falls in der Schweiz ein anderer Coronavirustest verwendet wird, nennen Sie ihn bitte und schildern seine Funktionsweise.
8. Wie zuverlässig sind die verwendeten Tests? Wie häufig sind falsche Ergebnisse?
9. Wie ist sichergestellt, dass ein positives Testergebnis nicht aus einer anderen Quelle stammt, z.B. Zellen oder Zellbestandteilen des Patienten, Bakterien, Pilze usw.? Ohne Reinigung und Charakterisierung der Viruspartikel kann ein Test kein Beweis dafür sein, dass ein Virus vorhanden ist (mangelnde Spezifizierung).
10. Das Epidemiengesetz regelt nach Art. 1 den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten und sieht die dazu nötigen Maßnahmen vor. Wie haben Sie die Übertragbarkeit und Pathogenität von COVID-19 festgestellt?
11. Sind für das Virus SARS-CoV-2 die von Robert Koch aufgestellten Forderungen erfüllt, damit es als Erreger einer bestimmten Krankheit bezeichnet werden darf? Die vier Kochschen Postulate müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein, um zu beweisen, dass ein obligat pathogener Mikroorganismus der Erreger einer Infektionskrankheit ist.
a. Der Erreger oder Mikroorganismus (z.B. Virus) kann aus dem erkrankten Individuum in eine Reinkultur überführt werden (gezüchtet).
b. Der Mikroorganismus muss in allen Krankheitsfällen gleicher Symptomatik entdeckt werden können, bei gesunden Individuen jedoch nicht.
c. Ein vorher gesundes Individuum zeigt nach Infektion mit dem Mikroorganismus aus der Reinkultur dieselben Symptome wie das, aus dem der Mikroorganismus ursprünglich stammt.
d. Der Mikroorganismus kann aus den so infizierten und erkrankten Individuen wieder in eine Reinkultur überführt werden.
12. Falls die Kochschen Postulate erfüllt sein sollten, nennen Sie bitte Studien, die einwandfrei belegen, dass das Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde (vollständige Reinigung, Isolierung und Bestimmung der biochemischen Eigenschaften plus elektronenmikroskopische Aufnahme).
13. Bitte nennen Sie Studien, die einwandfrei belegen, dass SARS-CoV-2 krankmachend ist (und nicht andere Faktoren den Krankheitsverlauf zumindest mitbestimmen).
von
sak
Quellen/Links: --
Corona: Rechtliche Grundlagen zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
Sendung und Zubehör in der gewünschten Qualität herunterladen:
Sendungstext
herunterladen
15.05.2020 | www.kla.tv/16408
Meinung ungeschminkt, heute mit der Zuschrift eines Rechtsanwalts an Kla.TV über die rechtlichen Grundlagen der angeordneten Maßnahmen von COVID-19. Am 7. April schickte der Rechtsanwalt G. B. ein Schreiben an das BAG und bat darin um die Beantwortung einer Reihe von Fragen zu COVID-19. Noch am Tag des Eingangs bekam er eine Antwort per E-Mail von Salome Ryf, Team Stabschef Taskforce COVID-19. Sie schrieb Folgendes: „Der Bundesrat ist von der Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen überzeugt. Leider können wir nicht im Detail auf Ihre Fragen eingehen.“ Eine längere Antwort bekam er nicht. Um das Anliegen von ihm und vieler seiner Kollegen doch noch publik zu machen, sendet Kla.TV einige Auszüge aus seinem Schreiben. Sehr geehrte Damen und Herren […] Je länger die vom Bundesrat am 16. März 2020 angeordneten Maßnahmen – gestützt auf eine außerordentliche Lage nach dem Epidemiengesetz – andauern, desto wichtiger und drängender werden Fragen nach ihrer sachlichen Rechtfertigung. Es wird nicht mehr lange dauern, bis Betroffene anwaltlichen Rat einholen werden. Manch einer wird wissen wollen, ob er sich mit gerichtlichen Mitteln gegen die angeordneten Beschränkungen wehren kann. Für viele ist schon heute oder in absehbarer Zeit die wirtschaftliche Existenz aufgrund der drastischen Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit, nach Art. 27 BV, gefährdet. Grundrechte wie etwa das Recht auf persönliche Freiheit oder die Versammlungsfreiheit können nicht mehr ausgeübt werden. Zudem drohen gesundheitliche Risiken gerade wegen der medial geschürten Angst und Panik sowie der Verhinderung sozialer Kontakte, die für Menschen lebensnotwendig sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich unweigerlich die Frage, ob und wenn ja, wie lange die drastischen Einschränkungen der Grundrechte rechtmäßig sind. Alles staatliche Handeln unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Grundrechtseinschränkungen bedürfen einer sorgfältigen Güterabwägung. Entscheidend ist, ob die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor den Risiken durch COVID-19 ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind und ob sie auch im Sinne einer Abwägung der Vor- und Nachteile dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Sollte künftig sogar eine Impfpflicht angeordnet werden, wäre zudem die grundrechtlich verbürgte, körperliche und geistige Unversehrtheit, nach Art. 10 Abs. 2 BV, betroffen. In diesem Fall ist mit erheblichem Widerstand zahlreicher Menschen zu rechnen, die dann anwaltliche Unterstützung suchen werden, um sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Um mögliche Mandanten objektiv und sachgerecht beraten zu können, brauche ich zusätzliche Informationen, die Ihrem Internetangebot nicht zu entnehmen sind. Andernfalls ist die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen schwer zu beurteilen. Weiter hat er dem BAG dreizehn sachliche Fragen gestellt. Unter anderem Folgende: - Wodurch unterscheidet sich SARS-CoV-2 von anderen Grippeviren (einschließlich Coronaviren) der Vergangenheit? Warum ist COVID-19 so außerordentlich gefährlich, dass im Gegensatz zu Grippeepidemien der Vergangenheit beispiellos einschränkende Maßnahmen getroffen wurden? Seine weiteren Fragen sind an diese Sendung angehängt. Abschließend bleibt somit die Frage, ob alleine die Überzeugung des Bundesrates dafür ausreicht zu bestimmen, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind oder ob es dazu auch sachliche Argumente braucht? 1. Sie sprechen im heutigen Situationsbericht zunächst von COVID-19-Erkrankungsfällen und im nächsten Satz von 22.242 laborbestätigten Fällen. Verwenden Sie die beiden Begriffe synonym? Handelt es sich um 22.242 Fälle mit Krankheitssymptomen oder handelt es sich um 22.242 positiv getestete Fälle, unabhängig von allfälligen Krankheitssymptomen? 2. Laut Situationsbericht sind in der Schweiz bisher 641 Personen gestorben, die im Labor positiv auf COVID-19 getestet worden waren, wobei der Altersmedian bei 83 Jahren lag. Von den 620 verstorbenen Personen, für welche vollständige Daten vorhanden sind, litten 98 % an mindestens einer Vorerkrankung. Wie stellen Sie sicher, dass die gestorbenen Personen an und nicht nur mit COVID-19 (tatsächlich aber wegen einer oder mehrerer Vorerkrankungen) gestorben sind? 3. Gibt es im ersten Quartal 2020 irgendwelche Hinweise auf eine Übersterblichkeit in der Schweiz? Nach dem Bundesamt für Statistik starben 2017, 2018 und 2019 in der Schweiz jeweils etwa 67.000 Menschen pro Jahr. Das entspricht monatlich rund 5.590 Todesfällen (ohne Berücksichtigung jahreszeitlich bedingter Schwankungen). Die 641 Toten im Zusammenhang mit COVID-19 seit 24. Februar 2020 deuten nicht ohne Weiteres auf eine Übersterblichkeit hin. Verglichen mit der durchschnittlichen Lebenserwartung in der Schweiz (2018 laut Bundesamt für Statistik etwa 83,5 Jahre) fällt auch der genannte Altersmedian von 83 Jahren nicht aus dem Rahmen. 4. Wodurch unterscheidet sich SARS-CoV-2 von anderen Grippeviren (einschließlich Coronaviren) der Vergangenheit? Warum ist COVID-19 so außerordentlich gefährlich, dass im Gegensatz zu Grippeepidemien der Vergangenheit beispiellos einschränkende Maßnahmen getroffen wurden? 5. Ist der in der Schweiz verwendete Test auf SARS-CoV-2 als mutmaßlichem Erreger von COVID-19 validiert und wenn ja, wie? 6. Basiert der in der Schweiz verwendete Coronavirustest auf PCR [Erklärung: Polymerase-Kettenreaktion ist eine Methode, um Erbsubstanz außerhalb eines lebenden Organismus zu vervielfältigen]? Wenn ja, erläutern Sie bitte die gewählte Funktions- und Vorgehensweise. In der Regel liefert die PCR kein positives/negatives Ergebnis, sondern lediglich die Anzahl der Zyklen, die zum Nachweis von genetischem Material erforderlich sind. Die Einteilung in positiv und negativ hängt davon ab, welche Anzahl von Zyklen von den Testern für ein positives Ergebnis gewählt wird. 7. Falls in der Schweiz ein anderer Coronavirustest verwendet wird, nennen Sie ihn bitte und schildern seine Funktionsweise. 8. Wie zuverlässig sind die verwendeten Tests? Wie häufig sind falsche Ergebnisse? 9. Wie ist sichergestellt, dass ein positives Testergebnis nicht aus einer anderen Quelle stammt, z.B. Zellen oder Zellbestandteilen des Patienten, Bakterien, Pilze usw.? Ohne Reinigung und Charakterisierung der Viruspartikel kann ein Test kein Beweis dafür sein, dass ein Virus vorhanden ist (mangelnde Spezifizierung). 10. Das Epidemiengesetz regelt nach Art. 1 den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten und sieht die dazu nötigen Maßnahmen vor. Wie haben Sie die Übertragbarkeit und Pathogenität von COVID-19 festgestellt? 11. Sind für das Virus SARS-CoV-2 die von Robert Koch aufgestellten Forderungen erfüllt, damit es als Erreger einer bestimmten Krankheit bezeichnet werden darf? Die vier Kochschen Postulate müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein, um zu beweisen, dass ein obligat pathogener Mikroorganismus der Erreger einer Infektionskrankheit ist. a. Der Erreger oder Mikroorganismus (z.B. Virus) kann aus dem erkrankten Individuum in eine Reinkultur überführt werden (gezüchtet). b. Der Mikroorganismus muss in allen Krankheitsfällen gleicher Symptomatik entdeckt werden können, bei gesunden Individuen jedoch nicht. c. Ein vorher gesundes Individuum zeigt nach Infektion mit dem Mikroorganismus aus der Reinkultur dieselben Symptome wie das, aus dem der Mikroorganismus ursprünglich stammt. d. Der Mikroorganismus kann aus den so infizierten und erkrankten Individuen wieder in eine Reinkultur überführt werden. 12. Falls die Kochschen Postulate erfüllt sein sollten, nennen Sie bitte Studien, die einwandfrei belegen, dass das Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde (vollständige Reinigung, Isolierung und Bestimmung der biochemischen Eigenschaften plus elektronenmikroskopische Aufnahme). 13. Bitte nennen Sie Studien, die einwandfrei belegen, dass SARS-CoV-2 krankmachend ist (und nicht andere Faktoren den Krankheitsverlauf zumindest mitbestimmen).
von sak