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Klar für Stabilität? Merkels Regierungspolitik unter der Lupe
Wurde die Kanzlerin Angela Merkel ihrem eigenen Wahlspruch „Klar für Stabilität“ überhaupt gerecht? Oder hat sie, wie der österreichische Liedermacher und Gitarrist, Peter Cornelius, es ausdrückt, die Deutschen ins Koma regiert? Kla.tv bringt erhellende Fakten, mit deren Hilfe sich jeder ein eigenes Bild machen kann.
[weiterlesen]
INTRO
Am 24.9.17 war in Deutschland Bundestagswahl. Die bereits seit 2005 amtierende und nun wieder kandidierende Bundeskanzlerin Angela Merkel warb im Wahlkampf mit dem Slogan „Klar für Stabilität“ um die Stimmen der deutschen Wähler. Doch wurde die Kanzlerin in der Vergangenheit ihrem eigenen Wahlspruch überhaupt gerecht? Hat sie durch ihre bisherige Politik wirklich zur Stabilität Deutschlands beigetragen? Diese Ausgabe bringt erhellende Fakten, mithilfe derer sich jeder ein eigenes Bild und Prognosen für die Zukunft Deutschlands machen kann.
Die Redaktion (nis.)
„Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt...“
Bundeskanzlerin Angela Merkel 25.02.2008
Kanzlerentscheidung ohne Recht und Gesetz?
kno./kpf./mol. Die ehemaligen CDU-Politiker Thorsten Schulte* und Erika Steinbach werfen der deutschen Kanzlerin Angela Merkel mehrfachen und fortgesetzten Rechtsbruch vor: Die Kanzlerin habe im September 2015 ohne Bundestagsmandat geschätzte 1,5 bis 2 Mio. Ausländer nach Deutschland einreisen lassen. Darunter seien auch Terroristen gewesen. Staatsrechtler Michael Bertrams, Udo di Fabio und Hans-Jürgen Papier urteilten: „Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“. Die über 1.000 gegen Merkel gestellten Strafanzeigen wegen Hochverrates am deutschen Volk** bleiben ohne jegliche Konsequenzen. Wo bleibt die Justiz?
*Autor des 2017 erschienenen Buches „Kontrollverlust“
**nach Paragraph 81, Abs.1 des Strafgesetzbuches: Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland
„Was niemand so richtig wahrhaben möchte, ist leider bittere und unübersehbare Realität: Machtmissbräuche sind heute buchstäblich allgegenwärtig...“
Ivo Sasek, Gründer der AZK
Grenzöffnung 2015 ohne Rechtsgrundlage!
mar. In einem Gutachten hat der wissenschaftliche Dienst* des Bundestages eine unklare Rechtslage für die Grenzöffnung 2015 festgestellt. Bislang habe die Bundesregierung nicht erklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Masseneinreise von Asylsuchenden ab dem 4.9.2015 erfolgt war. Nach dem deutschen Asylgesetz hätte jedem Asylsuchenden die Einreise verweigert werden müssen, der aus einem sicheren Drittstaat wie z.B. Österreich gekommen war.
*parteipolitisch neutrale Unterabteilung, die u.a. im Auftrag der Abgeordneten und Gremien arbeitet
Deutsches Recht kriselt
mr. Der Vorsitzende Richter des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, schlägt Alarm: Diebe und Gewaltverbrecher, zumeist mit Migrationshintergrund, kommen straffrei davon, während deutsche Falschparker und Temposünder gnadenlos verfolgt werden. Das Ausländerrecht zeige eklatante Schwächen. In seinem Interview mit dem Spiegel zu seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ spricht er Klartext: „Dass derzeit 150.000 Haftbefehle gegen Menschen, die eigentlich ins Gefängnis müssten, nicht vollstreckt sind, darf sich ein Staat nicht erlauben. [...]
Vor allem bemängele ich die vielen Duldungen für Leute, die eigentlich ausreisen müssten. Die Ausländer, die uns Probleme bereiten [...] das sind alles Geduldete“.
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts prangert Flüchtlingspolitik an
ab. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, sagte in der FAZ: „Den Wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu“. Dies seien nach BRD-Recht nur 0,5 % „Bleibeberechtigte“. Von der offiziell genannten 1 Mio. Migranten in 2015 hätten also nur 5.000 das Recht auf Asyl. Am 7.9.2017 berichtete die Zeitschrift FOCUS, dass illegal Eingereiste sogar ihre Familien nachholen dürfen. So belasten laut Schätzungen mehrere Millionen zusätzliche Migranten unsere Sozialsysteme. Diese Fakten sind allen Verantwortlichen bekannt: Bundeskanzleramt, -regierung, Bundesverfassungsgericht, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Trotzdem wird weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen.
Mehr als 60 % aller Asylsuchenden kommen nach Deutschland
rum. Rund 1,2 Mio. Asylsuchende stellten 2016 einen Erstantrag auf Asyl in einem EU-Staat. Mehr als 60 Prozent (722.265) hat Deutschland mit seiner „Willkommenskultur“ ins Land gelassen. Obwohl sie aus einem sicheren Drittland kamen, argumentierte Angela Merkel mit humanitären Gründen. Prof. Dr. Schachtschneider sagt dazu: „Der Begriff ,humanitärʻ ist gänzlich unspezifisch und damit rechtsstaatswidrig unbestimmt. Jedenfalls ist die Ermächtigung mit Artikel 16 a Absatz 2 Grundgesetz* unvereinbar. Das gilt auch für die ‚Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland‘. Die ‚Willkommenskulturʻ in Deutschland verletzt die Interessen Deutschlands existentiell und wird auch von allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Recht abgelehnt.“
*Artikel 16a des Grundgesetzes gewährt allen Personen, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden, ein Recht auf Asyl – gemäß Absatz 2 jedoch nur, solange sie nicht aus einem sicheren Drittstaat einreisen.
„Wenn Frau Merkel eine Dame von Ehre wäre und eine Persönlichkeit, die die politische Verantwortung ernst nimmt, hätte sie schon in der letzten Nacht zurücktreten müssen.“
Willy Wimmer, ehem. CDU-Politiker, nach der Bundestagswahl 2017
Ausspruch Merkel lockte Flüchtlinge an
mr. Der deutsch-pakistanische Journalist Shams Ul-Haq hielt sich in den Monaten vor Beginn der Flüchtlingswelle 2015 verstärkt im Irak, Pakistan und Syrien auf. Er schreibt in seinem Buch „Die Brutstätte des Terrors“ über die Deutsche Welle, die im Auftrag der Bundesregierung im Ausland auch in den jeweiligen Landessprachen Fernseh- und Radiosendungen ausstrahlt: „Mich wunderte bereits damals, dass der Sender in dieser Zeit* Deutschland so besonders lobte [...]. Eine ,reiche Nation‘, die ausländische Zuwanderer ,dringend benötige‘ [...].“
Der Ausspruch „Frau Merkel schenkt den Flüchtlingen ein Haus“ stammte ursprünglich von der Deutschen Welle. „Ein Journalist des Senders verkündete, dass in Deutschland für jeden Flüchtling eine Unterkunft zur Verfügung stünde. Dafür würde sich Frau Merkel persönlich verbürgen. Diese Aussage sorgte [...] für eine wahre Flut an Flüchtlingen, die nur nach Deutschland wollten“.
*vor Beginn der Flüchtlingswelle 2015
Ungarn nimmt weiterhin keine illegalen Migranten auf
hm. Ministerpräsident Viktor Orban ignoriert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Ungarn wird trotz des Flüchtlings-Urteils des obersten EU-Gerichts weiterhin keine Migranten aufnehmen. Zwar müsse sein Land das EuGH-Urteil zur Kenntnis nehmen, so Orban, gleichzeitig sei dieser Richterspruch für sie aber kein Grund, ihre Politik zu ändern. Das Beispiel Orbans zeigt, dass es möglich ist, die eigenen Interessen des Landes zu wahren und sich gegen die Aufnahme von illegalen Migranten erfolgreich zur Wehr zu setzen.
„Für mich hat Angela Merkel die Deutschen praktisch ins Koma regiert. Sie hat auf viele Dinge überhaupt nicht reagiert oder sie rausgeschoben und immer gesagt, Deutschland ginge es eh gut. [...] Jetzt kommen dann noch Zustände, dass wir in Europa eigentlich umgevolkt werden sollten. Eine groß angelegte Geschichte und die Leute reagieren nicht darauf, was ich sehr verrückt finde. [...] Wir müssen irgendwann einsehen, dass unsere Kultur, Identität und von mir aus auch unsere Traditionen irgendwann aus dieser europäischen Welt verschwinden sollen, als hätte es das nie gegeben. Der Fahrplan für alles, was jetzt passiert, steht.“
Peter Cornelius, österreichischer Liedermacher und Gitarrist
Schlusspunkt ●
Weltweit sind umfassende Destabilisierungsmaßnahmen im Gange, die unsere bisherigen Beziehungen, unser Einkommen, unsere Umwelt, unsere Gesundheit, unsere Rechte, unser gemeinsames, friedliches Zusammenleben und unser Volks- und Selbstbewusstsein betreffen. Unstabile Gemeinschaften (Staaten, Ehen...) zerbrechen leichter und hinterlassen unsichere, heimatlose Menschen. Wie überwindet man nun diese destabilisierenden Spaltungsversuche? Durch Vernetzung mit Gleichgesinnten! Wir brauchen eine Einsheit in der Wahrnehmung, eine Einsheit im Herzen, die schließlich zum vereinten, gemeinsamen Handeln führt.
Die Redaktion (nis.)
Sendungstext
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02.02.2018 | www.kla.tv/11870
INTRO Am 24.9.17 war in Deutschland Bundestagswahl. Die bereits seit 2005 amtierende und nun wieder kandidierende Bundeskanzlerin Angela Merkel warb im Wahlkampf mit dem Slogan „Klar für Stabilität“ um die Stimmen der deutschen Wähler. Doch wurde die Kanzlerin in der Vergangenheit ihrem eigenen Wahlspruch überhaupt gerecht? Hat sie durch ihre bisherige Politik wirklich zur Stabilität Deutschlands beigetragen? Diese Ausgabe bringt erhellende Fakten, mithilfe derer sich jeder ein eigenes Bild und Prognosen für die Zukunft Deutschlands machen kann. Die Redaktion (nis.) „Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt...“ Bundeskanzlerin Angela Merkel 25.02.2008 Kanzlerentscheidung ohne Recht und Gesetz? kno./kpf./mol. Die ehemaligen CDU-Politiker Thorsten Schulte* und Erika Steinbach werfen der deutschen Kanzlerin Angela Merkel mehrfachen und fortgesetzten Rechtsbruch vor: Die Kanzlerin habe im September 2015 ohne Bundestagsmandat geschätzte 1,5 bis 2 Mio. Ausländer nach Deutschland einreisen lassen. Darunter seien auch Terroristen gewesen. Staatsrechtler Michael Bertrams, Udo di Fabio und Hans-Jürgen Papier urteilten: „Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“. Die über 1.000 gegen Merkel gestellten Strafanzeigen wegen Hochverrates am deutschen Volk** bleiben ohne jegliche Konsequenzen. Wo bleibt die Justiz? *Autor des 2017 erschienenen Buches „Kontrollverlust“ **nach Paragraph 81, Abs.1 des Strafgesetzbuches: Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland „Was niemand so richtig wahrhaben möchte, ist leider bittere und unübersehbare Realität: Machtmissbräuche sind heute buchstäblich allgegenwärtig...“ Ivo Sasek, Gründer der AZK Grenzöffnung 2015 ohne Rechtsgrundlage! mar. In einem Gutachten hat der wissenschaftliche Dienst* des Bundestages eine unklare Rechtslage für die Grenzöffnung 2015 festgestellt. Bislang habe die Bundesregierung nicht erklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Masseneinreise von Asylsuchenden ab dem 4.9.2015 erfolgt war. Nach dem deutschen Asylgesetz hätte jedem Asylsuchenden die Einreise verweigert werden müssen, der aus einem sicheren Drittstaat wie z.B. Österreich gekommen war. *parteipolitisch neutrale Unterabteilung, die u.a. im Auftrag der Abgeordneten und Gremien arbeitet Deutsches Recht kriselt mr. Der Vorsitzende Richter des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, schlägt Alarm: Diebe und Gewaltverbrecher, zumeist mit Migrationshintergrund, kommen straffrei davon, während deutsche Falschparker und Temposünder gnadenlos verfolgt werden. Das Ausländerrecht zeige eklatante Schwächen. In seinem Interview mit dem Spiegel zu seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ spricht er Klartext: „Dass derzeit 150.000 Haftbefehle gegen Menschen, die eigentlich ins Gefängnis müssten, nicht vollstreckt sind, darf sich ein Staat nicht erlauben. [...] Vor allem bemängele ich die vielen Duldungen für Leute, die eigentlich ausreisen müssten. Die Ausländer, die uns Probleme bereiten [...] das sind alles Geduldete“. Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts prangert Flüchtlingspolitik an ab. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, sagte in der FAZ: „Den Wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu“. Dies seien nach BRD-Recht nur 0,5 % „Bleibeberechtigte“. Von der offiziell genannten 1 Mio. Migranten in 2015 hätten also nur 5.000 das Recht auf Asyl. Am 7.9.2017 berichtete die Zeitschrift FOCUS, dass illegal Eingereiste sogar ihre Familien nachholen dürfen. So belasten laut Schätzungen mehrere Millionen zusätzliche Migranten unsere Sozialsysteme. Diese Fakten sind allen Verantwortlichen bekannt: Bundeskanzleramt, -regierung, Bundesverfassungsgericht, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Trotzdem wird weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen. Mehr als 60 % aller Asylsuchenden kommen nach Deutschland rum. Rund 1,2 Mio. Asylsuchende stellten 2016 einen Erstantrag auf Asyl in einem EU-Staat. Mehr als 60 Prozent (722.265) hat Deutschland mit seiner „Willkommenskultur“ ins Land gelassen. Obwohl sie aus einem sicheren Drittland kamen, argumentierte Angela Merkel mit humanitären Gründen. Prof. Dr. Schachtschneider sagt dazu: „Der Begriff ,humanitärʻ ist gänzlich unspezifisch und damit rechtsstaatswidrig unbestimmt. Jedenfalls ist die Ermächtigung mit Artikel 16 a Absatz 2 Grundgesetz* unvereinbar. Das gilt auch für die ‚Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland‘. Die ‚Willkommenskulturʻ in Deutschland verletzt die Interessen Deutschlands existentiell und wird auch von allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Recht abgelehnt.“ *Artikel 16a des Grundgesetzes gewährt allen Personen, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden, ein Recht auf Asyl – gemäß Absatz 2 jedoch nur, solange sie nicht aus einem sicheren Drittstaat einreisen. „Wenn Frau Merkel eine Dame von Ehre wäre und eine Persönlichkeit, die die politische Verantwortung ernst nimmt, hätte sie schon in der letzten Nacht zurücktreten müssen.“ Willy Wimmer, ehem. CDU-Politiker, nach der Bundestagswahl 2017 Ausspruch Merkel lockte Flüchtlinge an mr. Der deutsch-pakistanische Journalist Shams Ul-Haq hielt sich in den Monaten vor Beginn der Flüchtlingswelle 2015 verstärkt im Irak, Pakistan und Syrien auf. Er schreibt in seinem Buch „Die Brutstätte des Terrors“ über die Deutsche Welle, die im Auftrag der Bundesregierung im Ausland auch in den jeweiligen Landessprachen Fernseh- und Radiosendungen ausstrahlt: „Mich wunderte bereits damals, dass der Sender in dieser Zeit* Deutschland so besonders lobte [...]. Eine ,reiche Nation‘, die ausländische Zuwanderer ,dringend benötige‘ [...].“ Der Ausspruch „Frau Merkel schenkt den Flüchtlingen ein Haus“ stammte ursprünglich von der Deutschen Welle. „Ein Journalist des Senders verkündete, dass in Deutschland für jeden Flüchtling eine Unterkunft zur Verfügung stünde. Dafür würde sich Frau Merkel persönlich verbürgen. Diese Aussage sorgte [...] für eine wahre Flut an Flüchtlingen, die nur nach Deutschland wollten“. *vor Beginn der Flüchtlingswelle 2015 Ungarn nimmt weiterhin keine illegalen Migranten auf hm. Ministerpräsident Viktor Orban ignoriert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Ungarn wird trotz des Flüchtlings-Urteils des obersten EU-Gerichts weiterhin keine Migranten aufnehmen. Zwar müsse sein Land das EuGH-Urteil zur Kenntnis nehmen, so Orban, gleichzeitig sei dieser Richterspruch für sie aber kein Grund, ihre Politik zu ändern. Das Beispiel Orbans zeigt, dass es möglich ist, die eigenen Interessen des Landes zu wahren und sich gegen die Aufnahme von illegalen Migranten erfolgreich zur Wehr zu setzen. „Für mich hat Angela Merkel die Deutschen praktisch ins Koma regiert. Sie hat auf viele Dinge überhaupt nicht reagiert oder sie rausgeschoben und immer gesagt, Deutschland ginge es eh gut. [...] Jetzt kommen dann noch Zustände, dass wir in Europa eigentlich umgevolkt werden sollten. Eine groß angelegte Geschichte und die Leute reagieren nicht darauf, was ich sehr verrückt finde. [...] Wir müssen irgendwann einsehen, dass unsere Kultur, Identität und von mir aus auch unsere Traditionen irgendwann aus dieser europäischen Welt verschwinden sollen, als hätte es das nie gegeben. Der Fahrplan für alles, was jetzt passiert, steht.“ Peter Cornelius, österreichischer Liedermacher und Gitarrist Schlusspunkt ● Weltweit sind umfassende Destabilisierungsmaßnahmen im Gange, die unsere bisherigen Beziehungen, unser Einkommen, unsere Umwelt, unsere Gesundheit, unsere Rechte, unser gemeinsames, friedliches Zusammenleben und unser Volks- und Selbstbewusstsein betreffen. Unstabile Gemeinschaften (Staaten, Ehen...) zerbrechen leichter und hinterlassen unsichere, heimatlose Menschen. Wie überwindet man nun diese destabilisierenden Spaltungsversuche? Durch Vernetzung mit Gleichgesinnten! Wir brauchen eine Einsheit in der Wahrnehmung, eine Einsheit im Herzen, die schließlich zum vereinten, gemeinsamen Handeln führt. Die Redaktion (nis.)
von kno./kpf./mol./nis./mr./mar./ab./rum./hm.
https://www.kla.tv/11140
http://zuerst.de/2017/08/31/asyl-ansturm-ueber-1-000-strafanzeigen-gegen-kanzlerin-merkel-wegen-hochverrats/
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/gutachten-grenzoeffnung-erfolgte-ohne-klare-rechtsgrundlage/
https://www.youtube.com/watch?time_continue=74&v=Sefl824vTn4
Buch von Jens Gnisa „Das Ende der Gerechtigkeit“, Neuerscheinung im Kopp Verlag, Rottenburg a. N. FAZ, 29.08.2017, S. 4 Bettina Kudla (Twitter: @KudlaLeipzig) http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7921614/3-16032017-BP-DE.pdf
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf
http://news-for-friends.de/merkel-lockte-asylanten-mit-haus-und-geld-nach-deutschland
http://derwaechter.net/ungarn-haelt-trotz-eugh-urteil-an-fluechtlingspolitik-fest