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    Weiterführende Sendung zu diesem Thema: Eidgenössische «Mobilfunkhaftungs-Initiative» – Verursacher haften für Mobilfunkschäden!
    Deutsch (Deutsch)

    Gefordert: Umdenken in der Grenzwertpolitik Interview mit dem Verein E-SMOG Hadlikon

    24.09.2021
    www.kla.tv/19976
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    Die Expertengruppe „BERENIS“ berichtet in einem Newsletter vom Januar 2021, dass biologische Effekte infolge Mobilfunkstrahlung selbst bei Einhaltung der Grenzwerte vorkommen können. Der ganze Zellstoffwechsel kommt durcheinander. Bislang wurde dies immer abgestritten. Durch dieses amtliche Eingeständnis bricht das ganze Argumentarium, dass unsere Grenzwerte sicher sind, in sich zusammen. Kathrin Luginbühl, Präsidentin des Vereins E-SMOG Hadlikon, zeigt in diesem aufweckenden Interview auf, welche Möglichkeiten es gibt, sich für den Schutz vor unfreiwilliger Dauerbestrahlung als elementares Grundrecht zu engagieren. [weiterlesen]
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    Gefordert: Umdenken in der Grenzwertpolitik Interview mit dem Verein E-SMOG Hadlikon

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    24.09.2021 | www.kla.tv/19976

    Immer mehr Menschen leiden unter dem flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes. Es wird davon ausgegangen, dass in der Schweiz rund 10% der Bevölkerung als elektrosensibel gilt und zwingend auf einen Lebensraum angewiesen ist, wo man nicht einer permanenten Strahlenbelastung ausgesetzt ist. Dass solche Schutzräume immer schwieriger zu finden sind, spürt auch Kathrin Luginbühl, Präsidentin des Vereins E-SMOG Hadlikon, am eigenen Leib. Im folgenden Interview berichtet sie über die rechtlichen und politischen Aktivitäten des Hadliker Vereins und erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, sich für den Schutz vor unfreiwilliger Dauerbestrahlung als elementares Grundrecht zu engagieren. Dabei sind ihre Empfehlungen nicht nur an die Schweizer Bevölkerung gerichtet. Es sei nun allerorts an der Zeit, politische Entscheidungsträger mit den vorliegenden Fakten zu konfrontieren und ein Umdenken in der Grenzwertpolitik einzuleiten. Im Januar 2021 habe die Expertengruppe „BERENIS“, welche die Schweizer Regierung berät, in einem Newsletter darüber berichtet, dass biologische Effekte infolge Mobilfunkstrahlung selbst bei Einhaltung der Grenzwerte vorkommen können. Durch dieses amtliche Eingeständnis liege eine neue Ausgangslage vor, welche es zu nutzen gelte. Interviewer: Hallo Frau Luginbühl. Schön, dass Sie bei uns sind, hier bei Kla.TV. Sie setzen sich ja sehr ein für den Schutz vor Mobilfunkstrahlung. Sie sind auch Präsidentin vom E-SMOG-Verein Hadlikon. Was bewegt Sie eigentlich, sich mit so viel Engagement persönlich gegen den Ausbau des flächendeckenden Mobilfunknetzes einzusetzen? Frau Luginbühl: Grüß Gott erst mal und danke für Ihre Einladung. Ich kann das gerade vorwegnehmen: Wenn man elektrosensibel ist, dann hat man eigentlich gar keine Wahl – da muss man sich einfach einsetzen, wenn man betroffen ist und leidet unter dieser Strahlung, selbst wenn diese Grenzwerte sogar in der Schweiz eingehalten sind. Man sagt immer, die Schweizer Grenzwerte, die seien besonders streng. Aber Elektrosensible und viele andere Leute leiden bereits darunter. Ich habe z.B. Symptome wie Kopfschmerzen, Herzbeschwerden, Konzentrationsstörungen und verschiedene Missempfindungen. Aber das Schlimmste ist einfach: Ich kann nicht mehr schlafen. Und es ist ja nicht so, dass nur diejenigen Menschen, welche unmittelbar Symptome spüren, dass nur die betroffen sind oder Schaden nehmen, sondern das geht uns alle etwas an. Weil, diese Einwirkungen auf unsere Biologie, das ist wie ein Störsender, dieser Mobilfunk. Also die eigene Betroffenheit, das ist natürlich mal der erste Grund für mich. Aber ich sehe auch, dass immer mehr Leute darunter leiden. Die meisten haben keine Ahnung, woher ihre Symptome kommen. Es gibt so viele ahnungslose Leute, weil sie falsch informiert werden. Man sagt immer: „Nein, also da passiert nichts. Wir haben so sichere Grenzwerte.“ Das gleiche gilt ja auch für die Behördenmitglieder. Und ich weiß natürlich, dass Mobilfunk grundsätzlich eine lebensfeindliche Technologie ist – wenn man nicht gleich sagen will, eine lebenszerstörende. Aber jetzt mit den neuesten Erkenntnissen, da sieht man: Die Strahlung hat einen Einfluss auf die Zellen. Das sind meine Hauptgründe. Ich selber musste fünf Mal meinen Wohnort wechseln. Ich bin persönlich seit über 30 Jahren elektrosensibel. Ich wurde elektrosensibel zu einer Zeit, als es dieses Wort überhaupt noch nicht gab. Ich arbeitete damals noch als Direktionssekretärin auf dem Büro und hatte Probleme mit Computern, und später kam dann das Problem mit Handys, Mitte der 90er-Jahre, und dann kamen diese Antennen. Und eines Tages stand auf dem Haus wo ich wohnte und eine Praxis als Heilpraktikerin aufgebaut hatte – stand da plötzlich eine Antenne, und ich wurde selber immer kränker. Und das ist natürlich schon schwierig. Ich hatte meine ganze berufliche Existenz verloren, und das Problem wird einfach nicht ernst genommen. Und das ist schon Grund genug, zu kämpfen und sich zu engagieren. Und ich wollte natürlich meine Erfahrung, die ich über diese vielen Jahre sammeln konnte, weitergeben. Interviewer: Seit vier Jahren führen Sie auch einen Rechtsstreit hier im Dorf Hadlikon gegen die Baubewilligung einer Mobilfunkantenne. Und da gingen Sie sogar bis vors Bundesgericht. Wie ist da der aktuelle Stand? Frau Luginbühl: Seit meiner fünften Wohnungsflucht lebe ich ja wieder im Haus meiner Mutter hier in Hadlikon, wo im Moment sehr geringe Strahlenbelastung ist. Nun war da im Jahr 2017 … wurde eine Antenne ausgeschrieben von der Firma Salt und da schlossen wir uns zuerst zusammen als Interessengemeinschaft und erhoben Rekurs beim Baurekursgericht. Wir machten geltend, dass wir auch unterhalb dieser Schweizer Grenzwerte leiden. Ich legte Arztzeugnisse bei: Drei ärztliche Atteste und eine gutachtliche Stellungnahme, welche meine Elektrosensibilität zweifelsfrei bestätigte, mit Blutbildern, diese Geldrollenbildung – das sieht man ja immer – und Berichte … Und das Baurekursgericht sagte: „Ja, die Grenzwerte sind eingehalten. Die Senderbetreiberin hat Anspruch auf eine Baubewilligung.“ Interviewer: Sie haben ja trotzdem die Symptome, obwohl die Grenzwerte eingehalten werden. Frau Luginbühl: Ja, vor allem habe ich auch Beweismittel eingebracht. Aber die schauen diese Baugesuchs-Unterlagen an. Und wenn die Grenzwerte eingehalten sind, dann wird gesundheitlicher Art nichts geprüft. Da wird einfach die Bewilligung erteilt. Unsere Beweismittel werden in keiner Weise gewürdigt. Dann gingen wir weiter ans Verwaltungsgericht. Das ist natürlich dann die gleiche Sache – und das ist natürlich dann schlimm, wenn man sieht, dass die Notlage gar nicht ernst genommen wird. Und ich wollte jetzt unbedingt hier in Hadlikon bleiben, und auch die anderen ... Interviewer: Klar, Sie wollen ja nicht immer umziehen. Frau Luginbühl: Ja, nach fünf Wohnungsfluchten – das ist eine ziemlich schlimme Sache, und man wird nicht ernst genommen. Eigentlich sollte einen der Staat schützen. Interviewer: Genau! Frau Luginbühl: Und jetzt müssen wir uns gegen den Staat eigentlich wehren. Wir müssen einen richtigen Kampf führen. Und das ist eine sehr traurige Situation für immer mehr Menschen jetzt in unserem Land. Und die Schweiz ist ein kleines, dicht besiedeltes Land. Und die Luft wird immer dünner. Und es hat immer mehr Leute, welche leiden. Und ich kenne viele Betroffene. Das ist eigentlich der Hauptgrund und die Motivation, warum wir kämpfen. Interviewer: Wie ist jetzt der aktuelle Stand bei den Gerichtsverfahren? Frau Luginbühl: Das Verwaltungsgericht hat uns wieder abgewiesen, und dann gingen wir vor Bundesgericht. Wir sahen, eigentlich haben wir keine großen Chancen. Es hieß immer unterhalb der Grenzwerte sind Schadwirkungen nicht nachgewiesen, und wir hatten keine Chance. Aber wir sagten, wir gehen trotzdem ans Bundesgericht. Es gibt so viele Studien weltweit, und es gibt ärztliche Appelle, es gibt Warnungen – es gibt eine erdrückende Beweislage. Aber Beschwerden, auch anderer Kläger, wurden notorisch abgewiesen. Und wir legten dem Bundesgericht dann noch ein Bild bei. Das zeigt diesen Storchenvogel, der einen Frosch verschlucken will. Und bevor der Storch den Frosch schlucken kann, würgt der Frosch den Storch. Und ich habe diesem Frosch dann – das ist nicht original – noch eine Fahne in die Hand gelegt mit dem Artikel 8 EMRK. Denn das Bundesgericht hat darauf Bezug genommen in einem Fall, der vor uns am Bundesgericht war, dass Art. 8 EMRK bei Einhaltung der Grenzwerte nicht geltend gemacht werden kann. Das heißt auf Deutsch: Man kann nur auf „Recht auf Leben“ klagen, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten sind. Es macht nichts, was man für Symptome hat, es kommt nicht darauf an, was für ein Beweismittel man einbringt. Also die Guillotine ist gewissermaßen diese Schweizer Grenzwerte, die nicht nach gesundheitlichen, sondern nach wirtschaftlichen Kriterien festgelegt wurden, damit der flächendeckende Mobilfunk überhaupt funktionieren kann. Interviewer: Das ist eigentlich ein Skandal. Gut ... Frau Luginbühl: Der Stand ist jetzt natürlich – also, wir hofften beim Bundesgericht, dass wir vielleicht, dass die Zeit reif wird, es kommen immer neue Berichte. Und wir deckten das Bundesgericht förmlich ein. Wir machten ja unsere Klage ohne Rechtsanwalt, das war eine Laien-Einsprache. Und so hatten wir gewissermaßen auch eine gewisse Narrenfreiheit. Wir machten Rechtseingaben. Am Schluss hatten wir neun Schriftsätze eingereicht. Für mich persönlich war es ja die Situation: Wenn das Bundesgericht entscheiden würde, dann könnte die „Salt" ihre Antenne bauen, und ich müsste auch Hadlikon wieder verlassen. Interviewer: Sie fordern ja auch eine antennenfreie Zone für Hadlikon. Also sinngemäß kann man’s vergleichen mit einer rauchfreien Zone. Wie sind Sie zu dieser Forderung gekommen? Und wie stellen Sie sich das auch vor, so eine antennenfreie Zone? Frau Luginbühl: Nun, wir waren mit der Situation konfrontiert, dass die Gerichte notorisch sagen: Bei Einhaltung der Grenzwerte kann man eigentlich gar nichts machen, da muss die Bewilligung erteilt werden. Dann sagten wir uns: Nun ja, es gibt ja auch diese rauchfreien Zonen. Das ist ja ebenfalls eine abstrakte Lösung. Da zieht man einfach einen Strich, damit wenigstens die Schwächsten und die Elektrosensiblen eine Chance haben, auch jetzt noch irgendwie zu überleben. Es gibt immer mehr Strahlenflüchtlinge. Und dann sagten wir uns einfach: Das gleiche, was gilt bei Passivrauchern, sollte auch uns zuerkannt werden. Wir hatten da zwei Schlüsseldokumente. Das war eine neue Richtlinie dieser Europäischen Umweltakademie. Diese schlug viel, viel tiefere Grenzwerte vor – also biologische Grenzwerte, und nicht technische. Und das zweite Schlüsseldokument, das war der Bericht des Bundesrates im Vorfeld zu dem Gesetz für den Schutz vor Passivrauchen. Nun hatten wir einen Trick, wir sagen: Jetzt nehmen wir haargenau, wortwörtlich die Begründung, die der Bundesrat genommen hat, um rauchfreie Zonen zu schaffen und übertragen das eins zu eins auf den Mobilfunk. Und das ging sehr gut und wir machten diese Petition. Wir machten eine schweizweite Petition und die fand großen Anklang soweit. Wir richteten die Petition an den Bundesrat und an zwei Bundesämter und an das Parlament. Wir wollten nicht, dass sie da einfach in der Bundeskanzlei versenkt wird. Also unsere Petition wurde zwar von den Räten zur Kenntnis genommen, aber es wurde ihr nicht Folge geleistet, gemäß dem Antwortschreiben. Nun, das Bundesgericht fällte dann für uns einen überraschenden Entscheid. Das lief ja parallel, unsere politische Schiene und unsere rechtliche Schiene. Wir versuchten einfach alles nur erdenklich Mögliche zu machen, um diese Antenne zu verhindern. Interviewer: So eine antennenfreie Zone ist eigentlich wie ein Rückzugsort für Elektrosensible. Frau Luginbühl: Ja, dass die wenigstens noch einen Ort haben, wo sie ein menschenwürdiges Leben führen können. Und diese Petition fand vor allem auch in der Westschweiz großen Anklang, weil, da gibt es viel mehr Meldungen aus den Medien von Frankreich, wo da Menschen in Höhlen leben oder im Wald. Also da bekamen wir großen Zuspruch. Aber dann hofften wir, dass vielleicht das Bundesgericht ein bisschen einschwenken würde und sage: „Nun ja, die Situation hat sich geändert, tatsächlich.“ Es kennt ja das Problem und weiß, es gibt Leute die leiden! Nun, wir wissen nicht warum, das Bundesgericht hat einen für uns etwas sonderbaren Entscheid gefällt. Es beschränkte sich auf einen formaljuristischen Entscheid und sagte, die Gemeinde habe einen Formfehler gemacht! Nun geht das Ganze eigentlich wieder von vorne los. Das war für uns natürlich ein Glücksfall, jetzt haben wir einstweilen wieder Luft. Interviewer: Es gibt ja auch diese Diskussionen, ob Grenzwerte jetzt schützen oder nicht. Ich habe auch gehört, in der Schweiz sind die Grenzwerte zehnmal niedriger als in Deutschland. Wie stehen Sie denn eigentlich zu diesen Diskussionen? Frau Luginbühl: Ja, man sagt immer: In der Schweiz haben wir zehnmal tiefere Grenzwerte, da sind wir ja auf der sicheren Seite! Es ist so, die Grundlage unserer Schweizer Grenzwerte sind ja auch diese internationalen ICNIRP-Grenzwerte. Grenzwertempfehlungen sind das der internationalen Strahlenschutzkommission und diese Richtwerte, die sollen eigentlich schützen von wärmebedingten Schädigungen. Also dort, wo Wärme am Körper besteht und die sind geschaffen nur für Kurzzeitbelastungen. Die Schweiz hat sich gesagt: Ja, jetzt übernehmen wir diese Richtwerte, aber damit wir dann auf der sicheren Seite sind nehmen wir einfach einen Faktor zehn, also zehnmal tiefer und dann können wir die auch gerade anwenden für sogenannte athermische Auswirkungen, also diese biologischen Wirkungen. Das ist natürlich eine ziemlich unwissenschaftliche Begründung, nur weil sie zehnmal tiefer sind als die internationalen Grenzwerte, dann bleiben es immer noch thermische Grenzwerte. Und diese gelten ja nur an bestimmten Orten. Die Leute um die Antennen, die sind ja Tag und Nacht dieser Strahlung ausgesetzt und die Beschwerden, die sie beklagen, die haben nichts mit Wärme am Körper zu tun, sondern das sind biologische Wirkungen. Also das ist ein Einfluss auf die ganzen Zellen. Man hat das ja auch untersucht – auf den Spermienhaushalt, Hirndurchblutung. Das wurde schon längere Zeit als erwiesen bestätigt und der ganze ... Interviewer: Also dieser Geldrolleneffekt? Frau Luginbühl: Ja, dass das Blut sich verändert, diese Verklumpungen, das kennt man eigentlich schon lange. Aber es wurde nicht anerkannt. Und es ist einfach so, dass halt unsere Grenzwerte nach wirtschaftlichen Kriterien festgelegte Grenzwerte sind und nicht nach gesundheitlichen. Also diese Effekte haben wir, aber es wurde immer behauptet, offiziell, dass nicht nachgewiesen ist, ob das überhaupt eine gesundheitliche Schädigung ist. Also man konnte nicht sagen, wir leiden auch unter diesen sogenannt tiefen Grenzwerten. Man sagte einfach, es ist nicht nachgewiesen, ob das ein Gesundheitsschaden bedeutet. Jetzt ist es aber so, dass im Januar diese beratende Expertengruppe – die wurde immer scharf kritisiert wegen Interessenkonflikten und wissenschaftlichem Fehlverhalten – dass diese ganz unerwartet in diesem Januar eine Sonderausgabe ihres etwa vierteljährlich erscheinenden Newsletters herausgegeben hat. Weil, es ist die Aufgabe dieser Gruppe, regelmäßig die neuen Studien zu sichten und zu schauen, ob da ein Handlungsbedarf besteht. Und wenn man sieht, aha, da ist etwas, da könnte eine Gefahr bestehen, dann wäre es die Pflicht dieser Gruppe, dem Bundesrat eine Revision, eine Verschärfung der geltenden Grenzwerte zu empfehlen. Und dieser Fall wäre jetzt eigentlich eingetreten. Das ist jetzt offiziell bekannt und es passiert einfach nichts. Jetzt versucht man darüber hinwegzugehen und mit dem weiteren Ausbau von 5G vorwärtszumachen und diesen so rasch wie möglich voranzutreiben. Interviewer: Ich möchte mal kurz zurückkommen auf die Grenzwerte. Was können wir denn eigentlich tun, wenn wir uns gegen die Festlegung von Grenzwerten wehren wollen, rechtlich? Frau Luginbühl: Ja, das ist natürlich eine komplett neue Situation. Wir haben jetzt mit diesem offiziellen und amtlichen Eingeständnis dieser biologischen Effekte bei diesen Grenzwerten, haben wir jetzt natürlich eine neue Handhabe. Das ganze Argumentarium der Senderbetreiber, dass diese Grenzwerte sicher sind und dass da keine Schäden zu erwarten sind, das ist jetzt in sich zusammengebrochen. Und auch die Gerichte, die haben in den letzten 20 Jahren immer gesagt, wenn die Grenzwerte eingehalten sind, dann kann man nichts einklagen, da kann man keine Rechte geltend machen in Bezug auf Gesundheitsschutz. Und das ist jetzt plötzlich vorbei. Jetzt können die Leute hingehen und sagen: „Seit dem Januar hat sich die Situation verändert!“ Bislang wurde es immer abgestritten, obwohl, es gibt ja eine Überfülle von Studien, welche belegen, dass diese biologischen Effekte auftreten und dass das schlussendlich zu einer großen Schädigung führt an der Volksgesundheit. Das sind ja nicht nur diejenigen Personen, welche unmittelbar Symptome verspüren, das sind ja Wirkungen auf der Zellebene. Der ganze Zellstoffwechsel kommt da durcheinander. Das ist wie ein Störsender von außen. Und das hat einen Einfluss auf die Biologie und schlussendlich kann das auch Auslöser sein für Krebs. Und diese Auswirkungen sind nun nachgewiesen. Jetzt können die Leute hingehen, wenn sie Einsprachen machen, müssen sie dieses neue Dokument vom Januar beilegen. Und dann ist im April noch eine ergänzende oder untermauernde Studie hinzugekommen. Da waren sogar zwei Mitglieder dieser Expertengruppe dabei, welche das im Januar bestätigt hatten. Und da haben sie nochmals eine „Review“ gemacht und die ist dann im April herausgekommen. Jetzt ist das wirklich in Stein gemeißelt, da kann man nicht mehr davon zurückgehen. Jetzt sollen die Leute geltend machen: „Diese Grenzwerte, die ihr bislang immer als sicher und tief dargestellt habt, die schützen uns nicht!“ Und das könnt ihr auch euren Gemeinden sagen. Die Gemeinden sagen ja immer: „Wir können nichts machen, wir müssen das machen, was die uns von Bern vorschreiben und vom Kanton.“ Und jetzt kann man den Gemeinden schreiben: „Ihr seid ja schlussendlich für den Gesundheitsschutz verantwortlich und das ist eure Aufgabe, uns zu schützen.“ Und wenn jetzt schon von Anfang an feststeht, dass diese Angaben, welche die Betreiber in ihre Baugesuchsunterlagen schreiben, dass man mit diesen Werten gar nicht geschützt ist, dann müsst ihr sagen: „Stopp, jetzt geht das nicht mehr weiter, jetzt müsst ihr die Notbremse ziehen!“ Viele Kantone und Gemeinden haben dies bereits gemacht. Vor allem in der Westschweiz, da sind die Kantone offenbar etwas mutiger. Und in den Gemeinden, da schauen immer alle ein bisschen links und rechts, wer macht was. Die sind halt schon nicht dafür bezahlt, dass sie mutig sind und da macht einfach niemand etwas. Da wird einfach mal abgewartet und sie sagen, der Kanton müsste etwas machen. Aber jetzt ist es schon so, jetzt sollen die Betroffenen hingehen: „Ich bin selber betroffen, ich leide unter der Strahlung! Und jetzt ist ja bewiesen, dass uns diese Grenzwerte gar nicht schützen, jetzt müsst ihr etwas machen!“ Jetzt sind Moratorien, gerechtfertigt. Die sagen ja immer, die Betreiber und auch die Kantone, das verstößt gegen übergeordnetes Recht, die sind nicht rechtskonform, die Moratorien.Diese Moratorien in der Westschweiz, die laufen ja immer noch. Und im Kanton Bern ... Jetzt hat sogar das Verwaltungsgericht Bern gesagt: Jetzt warten wir mal, wir entscheiden keine neuen Fälle mehr bis diese Rechtspraxis, die wir jetzt haben, also diese Mess- und Berechnungsmethoden auch von neuen Antennen, bis das geklärt ist. Das ist ein faktisches Moratorium, jetzt auch im Kanton Bern. Interviewer: Wer ist denn eigentlich zuständig für die Festlegung und die Einhaltung von den Grenzwerten? Wie funktioniert das genau? Frau Luginbühl: Für den Immissionsschutz, für die Festlegung von Grenzwerten ist der Bundesrat zuständig. Er hat die Aufgabe, die Bevölkerung und die Umwelt vor schädlichen und vor lästigen Einwirkungen zu schützen. Dabei muss er einen Unterschied machen zwischen einer sogenannten Allgemeinbevölkerung und sogenannten Personen mit erhöhter Empfindlichkeit. Das schreibt das Umweltschutzgesetz vor und das macht er nicht. Das ist die eine Sache und auf der anderen Seite, für die Einhaltung der Grenzwerte sind dann eigentlich die Gemeinden als Baupolizeibehörden zuständig. Bei anderen Bauten, da muss auch die Gemeinde schauen, ob diese Anlage ordnungsgemäß bewilligt und betrieben wird. Aber das können sie gar nicht machen. Auf der anderen Seite ist das, weil man das nicht messen kann, jetzt diese neuen Antennen, die ja jetzt immer mehr gepusht werden. Und das Zweite ist, dass ja jetzt eben amtlich bestätigt wurde im Januar, dass unsere angeblich tiefen Grenzwerte nicht ausreichend schützen. Das darf man nicht einfach ignorieren. Jetzt kann man den Behörden auf die Finger klopfen, man kann sogar hingehen und sagen: „Spätestens ab jetzt muss auch Ihnen als Baubehörde bekannt sein, oder darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass die Menschen geschädigt werden durch diese Antennen in unserer Gemeinde.“ Also, da bekommt das Thema Haftungsfrage wieder ganz neue Brisanz, weil, wer ist denn jetzt haftbar? Also, im Prinzip, wer verantwortlich ist, wird ja auch schlussendlich haftbar gemacht werden können. Interviewer: Das wären dann die Gemeinden oder wie? Frau Luginbühl: Ja, es ist eine Diskrepanz zwischen der Kompetenz, die die Gemeinde hat, also sie ist im Moment eigentlich nur noch Vollstrecker einer rechtswidrigen Norm, und auf der anderen Seite, wer trägt die Verantwortung? Jetzt werden die Gemeinden eigentlich gezwungen in einer Sache Verantwortung zu übernehmen und möglicherweise auch die Haftung, in der sie in der Sache nichts mehr zu bestimmen haben. Das muss man den Gemeinden auch klar machen als Bürger. Die trauen sich irgendwie nicht und das sind sie sich nicht gewohnt. Die übernehmen die Weisungen der Kantone und vom Bund. Und jetzt sieht man: Jetzt ist Handlungsbedarf, jetzt stehen die allerhöchsten Rechtsgüter auf dem Spiel! Interviewer: Ja. Es ist ja so, dass der Bund trotzdem den 5G-Ausbau weiter vorantreiben möchte, obwohl er ja eigentlich offiziell zugeben muss, dass selbst unter den Grenzwerten schon gesundheitliche Schäden zustande kommen. Es gibt ja jetzt eine neue Vollzugshilfe des Bundes zu adaptiven 5G-Antennen. Können Sie uns mal sagen, was diese Vollzugshilfe genau ist und was sagen Sie dazu? Frau Luginbühl: Ja. Also diese Vollzugshilfe ist gewissermaßen eine Anleitung für die Vollzugsbehörden, wie diese Bestimmungen alle umgesetzt werden müssen. Die Betreiber haben sich ja beklagt, vor allem seit der Einführung von 5G, dass die Rechtssicherheit fehlt. Es gibt zahllose Einsprache-Verfahren, also gegen fast jedes Verfahren wird Einsprache erhoben. Die Leute wehren sich und sagen: Diese Vollzugspraxis, die wir haben, die ist rechtswidrig. Die Angaben in den Baugesuchsunterlagen stimmen nicht. Und man kann das ja gar nicht messen und das ist technischer Unsinn! Bei diesen Werten, die da angegeben werden, werden die Antennen ja nur heiß, die können ja gar nicht strahlen! Also, das ist ein eigentliches Chaos. Und dann drängte man natürlich: Jetzt muss da eine Vollzugsempfehlung oder bzw. eine Ergänzung zur bestehenden Vollzugsempfehlung gemacht werden, wo alles klar geregelt wird. Die Senderbetreiber erhofften sich, dass man da jetzt zügig das 5G durchziehen könne. Was für mich nicht verständlich ist: Dass diese Vollzugsempfehlung oder diese Ergänzung ausgerechnet einen Monat nachdem offiziell bekannt gegeben wurde, dass es biologische Schädigung gibt auch unterhalb dieser Schweizer Anlagegrenzwerte, dass man einfach hingeht, das ignoriert und einen Monat später eine Vollzugsempfehlung, wo eigentlich nichts anderes als eine indirekte Grenzwerterhöhung ist. Der Bundesrat hatte noch ganz klar versprochen, dass die geltenden Grenzwerte nicht angetastet werden. Das bisherige Schutzniveau bleibe erhalten. Also diese Vollzugshilfe ist natürlich ein ganz klarer Wortbruch des Bundesrates. Und das ist natürlich ziemlich traurig, nachdem der Bundesrat in der letzten Zeit immer wieder betont hat, dass für ihn die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle ist. Und jetzt geht er hin und erlässt eine solche Empfehlung, welche jetzt nachweislich zu einer Schädigung der Bevölkerung führt. Interviewer: Ja, das ist wirklich krass! Wenn wir jetzt was machen möchten gegen den Ausbau von Mobilfunk, was würden Sie unseren Zuschauern für Aktionen empfehlen, was können wir überhaupt tun? Frau Luginbühl: Also, die Leute müssen zuerst einmal wissen, dass die Grenzwerte, die wir jetzt haben, dass die nicht schützen. Die schützen eben bestenfalls vor thermischer Einwirkung. Aber biologische Wirkungen, die treten auf und gegen diese ist man nicht geschützt. Die Leute sollen sich zuerst informieren, z.B. bei Schutzorganisationen. Dort gibt es sehr viel gutes Informationsmaterial. Und sie sollen sich zusammenschließen. Und jetzt ist es besonders wichtig, dass man Einsprache-Verfahren führt, dass man sich wehrt, wenn eine Antenne gebaut werden soll. Es gibt ja diesen Antennenalarm, wo man sich melden kann, dass einem berichtet wird, wenn in der eigenen Gemeinde eine Antenne geplant ist. Interviewer: Sehr gut! Frau Luginbühl: Da soll man sich wehren und es ist ja im Moment so, das gegen fast jedes Antennenprojekt Einsprache erhoben wird. Das ist eine tolle Sache. Damit haben die Betreiber nicht gerechnet, dass der Widerstand derart groß ist. Und jetzt versuchen sie eine neue Informationskampagne zu starten, also angetrieben vom ASUT, vom Telecom-Verband, der da dem Bund Druck aufsetzt, dass man da endlich vorwärts macht mit diesem 5G, dass das möglichst schnell eingeführt wird und dass man die Leute endlich informiert. Jetzt will man uns dann erklären, dass 5G nicht schädlich ist, dass wir strenge Grenzwerte haben und dass das Schutzniveau erhalten bleibt, dass 5G eh weniger stark strahlt, weil die Strahlung fokussiert ist, quasi nur dorthin strahlt wo Nutzer sind. Und das stimmt natürlich alles nicht! Wenn da viele Nutzer sind, wird die Strahlung sehr viel stärker werden. Also die Leute müssen sich zusammenschließen, sich organisieren und sich wehren. Und sie müssen dies auch tun bei ihren Gemeinden. Sie müssen den Gemeinden sagen: „Ja, jetzt ist es ja noch bestätigt, dass diese Grenzwerte nicht schützen.“ Und jetzt soll die Gemeinde selber sagen: „Wir bewilligen keine Antennen mehr, bis diese Fragen geklärt sind.“ Und sollen selber sagen: „Wir fordern jetzt biologische Grenzwerte. Wir brauchen ein transparentes Controlling. Wir brauchen nicht komplizierte Formeln um festzustellen, wie stark Antennen strahlen und die Gemeinden können es nicht überprüfen. Wir wollen eine Messweise, dass man … Schlussendlich will man ja wissen: Wie viel Strahlung kommt bei uns an, bei den Antennenanwohnern? Und das mit dem heutigen Mess- und Berechnungsmodel ist so kompliziert. Es basiert auf komplizierten Formeln und die meisten Angaben kommen von den Betreibern selbst. Das wird massiv kritisiert und die Leute sollen sagen: „Wir haben Anrecht auf diesen Schutz“, und sollen ihren Gemeinden sagen: „Ihr seid verantwortlich für den Schutz. Ihr seid verantwortlich für die Grenzwerteinhaltung und ihr könnt das nicht einmal überprüfen! Nicht einmal, ob diese ohnehin schon zu hohen Grenzwerte eingehalten sind, geschweige denn diese biologischen Effekte.“ Jetzt ist es ja so: Mit 5G haben wir es mit einer Sendetechnologie zu tun, die noch aggressiver wirkt auf die Biologie, als die herkömmlichen Sendetechnologien. Interviewer: Können Sie da ein paar Beispiele nennen? Frau Luginbühl: Ja, das ist die Pulsung, es gibt viel größere Puls-Ausschläge! Diese kleinen Antennen-Strahlen, die gehen da ganz wirr umher. Das ist eine extreme Dynamik, das ist nicht, dass es gleichmäßig strahlt, und das wirkt sich auch auf die Biologie aus. Interviewer: Wie wirkt sich das aus, also die 5G-Strahlung speziell? Frau Luginbühl: Ja, das ist halt einfach eine starke Störstrahlung. Der ganze Zellstoffwechsel kommt durcheinander – dieser oxidative Stress, der ja bestätigt wird. Und das kann zu entzündlichen Prozessen führen, dass degenerative Krankheiten vermehrt zunehmen oder sich verschlimmern. Das wird ja sogar in dieser BERENIS – in diesem amtlichen Bericht – in diesem Eingeständnis wird dies ja bestätigt, dass viele Leute mit Vorerkrankungen, dass diese sich verschlimmern. Das ist natürlich – wir haben eine Präambel in der Bundesverfassung, die besagt, dass sich die Stärke eines Volkes am Wohle der Schwachen misst. Das wird gänzlich missachtet vom Bundesrat und man muss einfach wieder einmal auf unsere rechtsstaatlichen Grundsätze hinweisen, dass wir Anrecht haben, dass uns der Bund, der muss uns schützen! Interviewer: Frau Luginbühl, was ermutigt Sie eigentlich, sich so engagiert einzusetzen für den Schutz vor dieser Dauerbestrahlung? Was treibt Sie da an, dass Sie nicht aufgeben in diesem ganzen Engagement? Frau Luginbühl: Wie gesagt, es handelt sich um eine lebensfeindliche Technologie. Das wissen auch die Senderbetreiber. Die Swisscom hat das schon im Jahr 2004 einmal in einer WLAN-Patentanmeldung ganz klar bestätigt. In dieser Patentschrift steht: „Wenn menschliche Blutzellen mit elektromagnetischen Feldern bestrahlt werden, wurde eine deutliche Schädigung des Erbmaterials nachgewiesen und es gibt Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko.“ Ich meine, das ist ja Bestätigung genug. Und jetzt haben wir noch die amtliche Bestätigung dazu. Also, jetzt haben wir endlich eine Handhabe, wir haben eine ganz neue Ausgangslage jetzt mit diesem BERENIS-amtlichen Eingeständnis. Und ich sage natürlich den Leuten auch immer: „Ja ihr müsst natürlich schon auch euer eigenes Nutzerverhalten immer wieder kritisch anschauen.“ Wer da immer alles über Funk abwickelt, das ist natürlich auch nicht so gut. Wir haben den Grundsatz: Was man über Kabel verschicken kann, sollte man über Kabel verschicken und möglichst wenig funkbetriebene Geräte haben. Das ist halt einfach für viele sehr schlimm. Man muss auch an die Nachbarn denken, wenn man ein WLAN hat im Haus, und dass dann die Nachbarn zum Teil leiden. Jetzt ist es aber auch so, dass in Zukunft wahrscheinlich immer mehr Geräte des täglichen Gebrauchs mit WLAN ausgestattet sein werden. Man schleppt sich da Geräte und Dinge ins Haus und merkt nicht, dass da versteckt immer WLAN läuft. Ich will ja keine Werbung machen für Messgeräte, aber es gibt da ganz einfache Detektoren. Die kann man in den Laden mitnehmen und kann dann da mal anstellen. Dann hat es da eine Lichtdiodenanzeige. Da sieht man grün bis rot … ist da irgendetwas? Und man kann auch eine akustische Anzeige einschalten. Da kann man hören: (dadadada/schnell) = WLAN, oder was es dann ist. Und das ist eine Hilfe. Man kommt bald nicht mehr darum herum. Verschiedene Anbieter verkaufen solche Detektoren-Geräte und ich habe vor 20 Jahren nur davon geträumt, dass man so ein Hilfsmittel hat. Da kann man auch selber herausfinden: „Was stört mich denn ganz besonders?“ Und natürlich, da ist für mich die jetzige Entwicklung schon ermutigend genug, um weiter an der Sache dranzubleiben. Ich habe jetzt so viel Erfahrung gesammelt und ich habe die Gelegenheit mit so viel kompetenten und talentierten Leuten zusammen zu arbeiten, auch mit diesen Schutzverbänden, die wir haben und jetzt diese Initiativen, die gestartet sind. Da sagen wir natürlich auch: „Bitte unterstützt diese!“ Das ist natürlich wichtig, dass man darauf reagiert, auch die Mobilfunkbetreiber. Man muss eigentlich den ganzen Mobilfunk umbauen. Jetzt muss man fordern, dass man wirklich eine zukunftstaugliche Digitalisierung macht. Wir sind ja nicht grundsätzlich gegen Digitalisierung und Fortschritt. Aber wenn man sieht – und das jetzt wirklich offen und klar auf dem Tisch liegt – dass das eine lebensfeindliche Technologie ist, auch im tiefen Leistungsbereich – da kann man doch nicht einfach fortfahren und sagen: „Jetzt pushen wir dieses 5G auch noch durch.“ Aber das müssen die Leute wissen, dass das eine ganz schlimme Sache ist. Es ist ja nicht erst mit 5G ein Problem. 2G, 3G, 4G, da hatten wir diese Probleme auch schon. Aber bei 5G – auch wegen der höheren Frequenzen – sagt man, dass die Auswirkungen auf die Biologie schlimmer sind. Interviewer: Ja, vielen Dank, Frau Luginbühl! Ich merke, Sie werden nicht aufgeben. Das ist wunderbar! Vielen Dank für Ihren unermüdlichen und jahrelangen Einsatz, den Sie zeigen, zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung. Gibt es noch etwas, was Sie unseren Zuschauern noch gerne mitteilen möchten zum Schluss? Frau Luginbühl: Ja, wir sind jetzt in einer ganz wichtigen Phase. Es ist fast wie ein Scheideweg. Ich kann es nicht genug sagen – das ist ein Meilenstein, dieses offizielle Eingeständnis. Und das gilt ja nicht nur für die Schweiz mit unseren Anlagegrenzwerten, mit unserer Som-Arbeitsgruppe. Auch andere Länder können sich darauf beziehen. Diese Gruppe hat das jetzt offiziell bestätigt. Diese BERENIS-Gruppe ist ja eigentlich grundsätzlich für die Schweiz, aber deren Leiter, der Martin Röösli, ist gleichzeitig auch Mitglied der ICNIRP, der Internationalen Strahlenschutzkommission. Er hat zwar sehr viele wirtschaftliche Interessen – aber irgendwie ist diese offizielle Bestätigung dieser Schadwirkung auch unterhalb der Schweizer Grenzwerte einfach durchgegangen. Ich weiß nicht … Aber wir müssen uns jetzt an dem orientieren. Und mit diesem Eingeständnis können wir jetzt natürlich Hebel in Bewegung setzen. Aber wir müssen es tun! Die Leute müssen wissen: Jetzt kann nicht mehr weiter so fortgefahren werden, wie bis anhin. Aber man muss es jetzt in die Hand nehmen. Es ist jetzt die Sache des Volkes, die Gemeindebehörden zu informieren und sie darauf hinzuweisen. Denn vielen ist das entgangen. Die meinen, es geht jetzt immer noch so weiter. Denn der Druck von außen ist sehr, sehr groß und dürfte wahrscheinlich noch größer werden. Dieser 5G-Widerstand, also der Mobilfunkwiderstand ein Stück weit– das ist ja sehr unerwartet gekommen. Eine Nationalrätin hat mir gesagt: „Wenn ihr wüsstet, wenn ihr euch nicht gewehrt hättet, wie das schon aussehen würde in der Schweiz mit 5G!“ Also das bestätigt doch, das hat doch einiges gebracht! Im Verbund mit anderen, es besteht die Hoffnung. Wir müssen dranbleiben. Gebt nicht auf! Wir müssen zusammenhalten, am gleichen Strick ziehen. Fordert, dass man das Glasfasernetz ausbaut und dass man an dem dranbleibt. Und weist auch die Politiker darauf hin, dass Mobilfunk durchaus auch einen klimaaktiven Aspekt hat. Man weiß, dass diese Antennen zu einer Erwärmung der Atmosphäre führen. Da gab es Wärmebildmessungen im Kanton St. Gallen letzten Herbst. Die haben das schön aufgezeigt. Also sie haben verglichen: Normale, herkömmliche Antennen und 5G Antennen. Und man hat gesehen, dass 5G-Antennen noch stärker strahlen als die herkömmlichen. Obwohl sie ja eigentlich mehr oder weniger im Stand-by-Betrieb gelaufen sind, denn es hat ja noch nicht so viele 5G-Gräte. Das sind Stromfresser und mit 5G, da braucht man zehnmal mehr Strom als wenn man das über Funk verschickt. Schlussendlich muss man auch immer wieder sagen: Es gibt gar kein öffentliches Interesse für 5G und es gibt auch keine sinnvollen Anwendungen schlussendlich. Also, wollen Sie denn nicht mehr selber Autofahren? Oder … Ich meine … Interviewer: Ja, also ich will schon! Frau Luginbühl: Schon? Eben! Schon! ... (Lachen von Frau Luginbühl) z.B … Und man spricht immer von diesem öffentlichen Interesse. 2/3 der Anwendungen ist Video Download. Also, brauchen wir denn das? Müssen wir jetzt unser ganzes Land, die ganze Welt belasten mit dieser permanent einwirkenden Mikrowellenstrahlung? Da müssen wir uns wehren! Also, das betrifft unser Leben! Und... Interviewer: Wunderbar, sehr gut! Frau Luginbühl: Da müssen wir alle dranbleiben! Interviewer: Ja, bleiben wir dran. Danke Frau Luginbühl für das Interview.

    von db

    Quellen/Links: Webseite E-SMOG Hadlikon - diverse Informationen zur Petitionsschrift, dem Antennenmoratorium und der Bundesgerichtsbeschwerde: www.e-smog-hadlikon.ch
    Bundesgerichtsurteil Hadlikon, BGE 1C_217/2019 vom 4.12.2020: www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://04-12-2020-1C_217-2019&lang=de&zoom=&type=show_document
    Webseite von „BERENIS“: www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/newsletter/beratende-expertengruppe-nis-berenis.html
    Newsletter „BERENIS“ - Sonderausgabe Januar 2021: www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/elektrosmog/fachinfo-daten/newsletter_berenis_sonderausgabe_januar_2021.pdf.download.pdf/Newsletter%20BERENIS%20-%20Sonderausgabe%20Januar%202021.pdf
    Übersichtsstudie Uni Bern vom 6.4.2021: www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8038719/
    Bundesamt für Umwelt - Vollzugsempfehlung vom 23.2.2021: www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/anzeige-nsb-unter-medienmitteilungen.msg-id-82401.html
    Frequencia, Artikel zum Thema „Die öffentlich bekannten Elektrosensiblen sind nur die Spitze des Eisbergs“: www.frequencia.ch/2021/06/17/die-oeffentlich-bekannten-elektrosensiblen-sind-nur-die-spitze-des-eisbergs/
    Internationaler Appell Wissenschaftler 2017 - „Wissenschaftler fordern Schutz vor Exposition durch nicht-ionisierende elektromagnetische Felder“: www.emfscientist.org/index.php/emf-scientist-appeal
    EUROPAEM EMF‐Leitlinie 2016 zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF‐bedingter Beschwerden und Krankheiten: www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2018/06/EUROPAEM_EMF_Leitlinie_2017.pdf
    IGNIR-Guidlines on Non-Ionising Radioation: www.ignir.org/wp-content/uploads/2020/12/IGNIR-Guidelines-Issue-1.4-Jan-2021.pdf
    Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10.3.2006: www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/cc/bundesratsberichte/2006/passivrauchen.pdf.download.pdf/passivrauchen.pdf
    Fachtechnische Beurteilungen El. Ing. Thomas Fluri zu METAS-Messempfehlung vom 8.2.2021 und zur Vollzugsempfehlung vom 16.3.2021: www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/02/Fluri-Analyse-zu-METAS_3-2-21.pdf
    Webseiten der erwähnten Schweizer Schutzorganisationen frequencia: www.frequencia.ch
    Gigaherz: www.gigaherz.ch
    Schutz-vor-Strahlung: schutz-vor-strahlung.ch Zitat Swisscome - Swisscom-Patent WO2004/075583A1: 5gfrei.ch/de/de-die-swisscom-sagt-selbst-einem-patent-dass-mobilfunk-unser-erbgut-schaedigt-und-zu-krebs-fuehrt patents.google.com/patent/WO2004075583A1/en?oq=WO+2004%2f075583 IG Wil stoppt 5G - „Mit der Wärmebildkamera auf der Pirsch...“: wil-stoppt-5g.ch/?p=443

    Gefordert: Umdenken in der Grenzwertpolitik Interview mit dem Verein E-SMOG Hadlikon

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    Newsletter „BERENIS“ - Sonderausgabe Januar 2021:
    www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/elektrosmog/fachinfo-daten/newsletter_berenis_sonderausgabe_januar_2021.pdf.download.pdf/Newsletter%20BERENIS%20-%20Sonderausgabe%20Januar%202021.pdf

    Kein 5G-Baugesuch verpassen - Antennenalarm jetzt abonnieren:
    https://schutz-vor-strahlung.ch/aktiv-werden/antennenalarm-5g-baugesuch-abonnement

    Webseiten der erwähnten Schweizer Schutzorganisationen:
    frequencia:
    www.frequencia.ch

    Gigaherz:
    www.gigaherz.ch

    Schutz-vor-Strahlung:
    https://schutz-vor-strahlung.ch/

    Übersichtsstudie Uni Bern vom 6.4.2021 (in englisch):
    www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8038719/pdf/ijms-22-03772.pdf

    Zitat Swisscom - Swisscom-Patent WO2004/075583A1:
    https://5gfrei.ch/de/de-die-swisscom-sagt-selbst-einem-patent-dass-mobilfunk-unser-erbgut-schaedigt-und-zu-krebs-fuehrt https://patents.google.com/patent/WO2004075583A1/en?oq=WO+2004%2f075583

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