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07.09.2017 | www.kla.tv/11051
Seit dem 1. September 2017 ist in der Schweiz das neue Nachrichtendienstgesetz (kurz NDG), in Kraft. Vor knapp einem Jahr, am 25. September 2016, haben die Schweizer Stimmbürger dieses neue Gesetz in einer Volksabstimmung angenommen. Mit dem neuen Gesetz hat der Schweizer Nachrichtendienst massiv mehr Überwachungsmöglichkeiten. Unter anderem ist es dem Geheimdienst seit letztem Freitag erlaubt – ohne konkreten Verdacht – Telefone abzuhören, Privaträume zu verwanzen, Internetanschlüsse anzuzapfen sowie mittels Trojaner in Computer und Handys einzudringen. Die Swisscom sowie andere Schweizer Telekom-Unternehmen sind seit dem 1. September zudem verpflichtet, den Datenverkehr ihrer Nutzer dem Staat zur Verfügung zu stellen. Die sogenannte Kabelaufklärung, das meint „flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs“, die ab dem 1. September mit dem neuen NDG in Kraft getreten ist, befugt den Geheimdienst, sämtliche Datenströme über Internetkabel zwischen der Schweiz und „dem Ausland“ zu erfassen. Weil die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server bei Apple, Google, Microsoft, Amazon, Facebook etc. läuft, sind alle Bürger von dieser Überwachung betroffen. Nun wird der gesamte Datenstrom der Schweizer Bevölkerung vom „Zentrum für elektronische Operationen“ (kurz ZEO) der Schweizer Armee laufend nach Suchbegriffen durchsucht, gemäß Auftrag des Nachrichtendienstes. Kommt ein gesuchtes Stichwort vor, wird die Kommunikation vertieft ausgewertet. Es handle sich um eine Art Rasterfahndung, schreibt die „Digitale Gesellschaft“, ein Verbund überwachungskritischer Schweizer. Verdächtigt werde jede und jeder. „Wer das Internet nutzt, wird überwacht.“ Die „Digitale Gesellschaft“ will deshalb eine Beschwerde gegen diese flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs erheben. Das Grundrecht auf Privatsphäre und das Recht auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten werde schwerwiegend verletzt, so der Verbund. In einem ersten Schritt ersucht die „Digitale Gesellschaft“ den Nachrichtendienst des Bundes (kurz NDB), diese flächendeckende Internetüberwachung zu unterlassen. Dass der NDB diesem Gesuch entspricht, sei nicht zu erwarten. Die „Digitale Gesellschaft“ wolle den weiteren Rechtsweg gehen – „notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg“. Umso wichtiger sei es auch, dass sich die Schweizer Bevölkerung der Gefahren dieser neuen „Massenüberwachung“ bewusst ist und mit ihren Daten nicht allzu sorglos umgeht. Mit dem Smartphone trage heute fast jeder eine Wanze mit sich herum. Auf seinem Facebook-Profil breitet der Durchschnittsbürger fast sein komplettes Leben vor der Öffentlichkeit aus. Mit diesem neuen Gesetz wird dem Geheimdienst ein Instrument mit einem massiven Missbrauchspotential in die Hand gegeben. Das Internetverhalten gibt Aufschlüsse über die politische und religiöse Ausrichtung, aber auch z. B. den Gesundheitszustand eines Nutzers. Der Staat hat somit die Möglichkeit, Bürger mit unerwünschten politischen, ethischen oder religiösen Ansichten aufzuspüren und umfassend zu überwachen. Eine 2016 veröffentlichte Studie zeigte auf, dass Versuchsteilnehmer, die auf staatliche Überwachung hingewiesen wurden, anschließend seltener eine Meinung vertraten, von der sie glaubten, dass sie nur von einer Minderheit vertreten wird. Menschen neigen angesichts der ständigen Gefahr der Überwachung demnach zur Selbstzensur. Indirekt wird mit der lückenlosen Internetüberwachung deshalb de facto die freie Meinungsäußerung beschnitten. Weiter gibt es mehrere Beispiele aus jüngerer Zeit, bei denen diese Überwachungsmethoden zu Erpressungszwecken eingesetzt wurden. In Italien wurde 2006 beispielsweise aufgedeckt, wie ein Netzwerk aus Mitgliedern des italienischen und des US-Geheimdienstes, der italienischen Polizei sowie von italienischen und US-Sicherheitsunternehmen mehrere tausend Personen illegal überwachte und mit den gesammelten Daten erpresste. Die Kriminellen in den Geheimdiensten hätten auf diese Weise insgesamt rund 20 Millionen Euro eingenommen, schrieb z. B. „Spiegel Online“. Unter den Opfern befanden sich unter anderem die politischen Gegner des damaligen Regierungschefs Silvio Berlusconi. Der Schweizer Nachrichtendienst verspricht zwar, dass die Eingriffe mit großer Zurückhaltung und nur bei konkreten Bedrohungen vorgenommen werden. Am Beispiel des Abhörskandals des amerikanischen Geheimdienstes NSA und vieler anderer Geheimdienste zeigt sich jedoch, dass dem meist nicht so ist. Es gilt nun, genau zu beobachten, inwiefern diese Versprechungen eingehalten werden. Jeglicher Missbrauch muss ans Licht gebracht und konsequent geahndet werden!
von and.
https://www.digitale-gesellschaft.ch/2017/08/31/digitale-gesellschaft-erhebt-beschwerde-gegen-die-kabelaufklaerung/
https://www.woz.ch/-8002
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-10/hintergrund-nsa-skandal
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberwachungsstaat
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/italien-kriminelles-netzwerk-hoert-tausende-prominente-ab-a-438447.html
http://www.vbs.admin.ch/de/themen/nachrichtenbeschaffung/nachrichtendienstgesetz.html