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Weiterführende Informationen:
Mustereinsprache gegen nachträgliches Baugesuch:
5G-Antennen rechtswidrig in Betrieb
CH-Mobilfunkfirmen überschreiten zulässige Grenzwerte |
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Obwohl auch die USA 1945 das UN-Gewaltverbot unterzeichneten, hielt sie das nicht davon ab, in Vietnam und anderen Ländern einzumarschieren und ihre Vorherrschaftsstellung durch Angriffskriege und Militäreinsätze zu demonstrieren und auszuweiten. Selbst Präsident John F. Kennedy, der den vollständigen Truppenabzug aus Vietnam anordnete, musste dafür vermutlich sein Leben lassen. Der Friedensforscher Dr. Daniele Ganser spricht dabei von einem Auftragsmord an Kennedy durch den CIA-Direktor Allen Dulles. Man war der Meinung, dass Kennedy ein Sicherheitsrisiko für die USA und deren imperialen Interessen darstellt. So bleibt die Frage: Was sonst brachten all die sinnlosen Kriege außer Leid und Blutvergießen bis heute? Die Geschehnisse im Vietnamkrieg zeigen klar, dass eine faire Berichterstattung mutiger Journalisten und eine aktive Friedensbewegung der Schlüssel für den Frieden sind, gerade im Hinblick auf die noch laufenden Kriege unter US-Beteiligung.
UntertitelIn der Walpurgisnacht vom 30. April auf den 1. Mai, einem der höchsten Feiertage im Satanismus, werden laut zahlreichen Zeugen im Rahmen von grausamen Blutritualen unschuldige Kinder für Baal und Moloch geopfert. 100e von Überlebenden und Zeugen brechen das Schweigen trotz massiver Drohungen seitens der Täter. Es gibt nur EINEN Weg, dass diese Grausamkeiten gestoppt werden: Alle müssen es erfahren! Aus diesem Anlass strahlt Kla.TV diese Dokumentation nochmals aus und ruft gemeinsam mit DasSchweigenBrechen.de zum 2. Gebetstag gegen rituelle Gewalt auf.
UntertitelDr. Chris Shoemaker legt die Hand auf die Bibel und schwört die Wahrheit zu sagen. Er erzählt von einer Studie, die von der britischen Regierung in Auftrag gegeben wurde und die über ein Sterberisiko von über 8.000 % bei Kindern berichtet, die mit m-RNA geimpft wurden. Erfahren Sie in dieser Sendung weitere schockierende Details dieser Studie. Danke an Dr. Bodo Schiffmann, der diese Sendung übersetzt hat.
Untertitel53 Jahre technologischer Fortschritt und wir waren immer noch nicht zurück auf dem Mond?! Dieses verblüffende Interview mit dem Filmemacher und Autor Bart Sibrel könnte Ihnen helfen zu verstehen, warum. Seine umfangreichen Recherchen über die NASA und die erste Mondlandung, einschließlich der Aussagen von Augenzeugen, zeigen Ergebnisse, von denen die meisten Menschen bis heute nichts wissen. Sehen Sie sich dieses Interview an und geben Sie es an alle weiter, die Sie kennen! Denn Wissen ist Macht!
UntertitelAm 26. April 2025 jährt sich die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zum 39. Mal. Die Weltgemeinschaft wird über die wahren Hintergründe dieser Katastrophe belogen. Laut dem US-Skalarwaffen-Experten Oberst-Leutnant Tom Bearden verursachten geheime Wetterwaffensysteme den Reaktor-GAU! Diese Kla.tv- Dokumentation bringt die Beweise und Zeugen für die Existenz dieser Geheimwaffen ans Licht: Ein hochbrisanter Bericht des EU-Parlaments, die UN-ENMOD-Konvention, Ex-US-Verteidigungsminister Dr. William Cohen und russische Wissenschaftler. Diese in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelten Geheimwaffen-Systeme bedrohen heute alles Leben auf diesem Planeten. Da diese Geheimwaffensysteme von den Massenmedien kategorisch verschwiegen werden, ist die Weiterverbreitung dieser Enthüllungsdoku das Gebot der Stunde!
UntertitelIm Interview mit Kla.TV berichtet der langjährige Universitätsprofessor und viel zitierte Virologe Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, dass es nun schwarz auf weiß belegt sei, dass die Corona-Impfungen Herzmuskelentzündungen verursachen. Und er geht noch weiter: Es gebe nichts in der Welt, was eine Myokarditis so häufig verursache wie die Impfung. Und jede Myokarditis sei lebensverkürzend!
Untertitel„Die Mächtigen können nur machen, was sie wollen, weil wir sie machen lassen, weil wir sie nicht zur Rechenschaft ziehen, weil wir auf der Couch sitzen und meckern. Und sobald wir den Aberglauben abgelegt haben und sie kontrollieren und in Haftung nehmen und auch es selbst machen im Zweifelsfall, auch selbst mitdenken, selbst mitbestimmen, wird sich das ändern.“ So Stefanie Tsomakaeva im Interview mit kla.TV. Ihr konkreter und einfach umzusetzender Verbesserungsvorschlag ist die Einführung einer Politikerhaftung. Warum dies nötig ist und wie das geht, erfahren Sie hier. Bei klaTV.
UntertitelEine Pflegerin aus Deutschland klagte gegen ein 2022 ausgesprochenes Tätigkeitsverbot. Aus Sicht des zuständigen Verwaltungsgerichts verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Nimmt nun auch das Bundesverfassungsgericht die Erkenntnisse aus den freigeklagten RKI-Files zum Anlass, die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu überdenken? Kla.TV berichtet für Sie über die inzwischen getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
UntertitelBundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach sich für eine Corona-Aufarbeitung aus. Doch sprach er mit keinem Wort die freigeklagten Protokolle des Robert-Koch Instituts an, die klar belegen, dass zu keinem Zeitpunkt der angeblichen Pandemie eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung existierte und dass nie das medizinische Erfordernis für die verhängten Coronamaßnahmen bestand. Es handelte sich einzig um eine politisch vorangetriebene Agenda. Genau hier muss aber eine wahrhaftige Aufarbeitung ansetzen, damit das ganze Land nie wieder auf eine arglistig gestellte Falle dieser Art reinfällt.
UntertitelEin am 4. November 2024 gesprochenes Gerichtsurteil verleiht den veröffentlichten RKI-Protokollen noch mehr Gewicht in der Aufarbeitung der Corona-Verbrechen. „Das Robert-Koch-Institut spielte eine herausragende Rolle im Management der sogenannten Corona-Pandemie. Es sollte die Politik wissenschaftlich fundiert beraten. Tatsächlich erhielt das RKI jedoch Weisungen, was es zu raten hatte, um politische Entscheidungen zu legitimieren.“ So Prof. Dr. Sönnichsen in seinem leicht verständlichen Vortrag, in dem er sich auf drei wesentliche Punkte aus den RKI-Files beschränkt. Er zeigt eindrücklich auf, dass das RKI über die wissenschaftliche Faktenlage Bescheid wusste und diese zugunsten der politischen Vorgaben missachtete.
UntertitelMarvin Haberland, Pressesprecher von Next Level, legt im Interview mit Kla.TV dar, dass die Virenforschung bis dato keinen wissenschaftlichen Virennachweis erbringen konnte. Zudem konnte wissenschaftlich nie geklärt werden, wie Ansteckung funktioniert. Denn unzählige gezielte Ansteckungsversuche scheiterten kläglich. Und doch geben Medizin und Pharma-Forschung vor, genau Bescheid zu wissen.
UntertitelVerschiedentlich wird kontrovers diskutiert, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Staat, habe lediglich ein Grundgesetz, aber keine Verfassung, habe keinen Friedensvertrag, habe auch keine geregelten Staatsgrenzen und sei nicht souverän. Deutsche seien zudem sogar staatenlos. Schauen Sie selbst Dr. Haugs hochinteressante Antworten.
UntertitelKrieg ist kein Schicksal. Krieg ist eine Entscheidung. Die Schweiz hat die Wahl, ihre Neutralität zu behalten oder sich an Krieg und Tod mitschuldig zu machen. Jedoch hängt die Schweizer Neutralität an einem seidenen Faden – Waffenlieferungen sollen ermöglicht werden und Sanktionen werden verhängt. Doch die Neutralität ist der wirksamste Schutz vor Konflikt und Krieg. Verbreiten Sie diese Sendung und helfen Sie mit, das Schweizer Volk zu informieren, damit die Abstimmung zur Neutralitätsinitiative gewonnen wird. Nur so kann die Schweizer Neutralität bewahrt und Kriegsschuld verhindert werden!
UntertitelDeutschland steht heute vor einer eskalierenden Kriegsgefahr – das Säbelrasseln wird lauter, die Rüstungsindustrie zieht an, und über 100 US-Militärbasen sind weiterhin in Deutschland aktiv. Schon vor 2 Jahren waren wir für Sie in Wiesbaden-Erbenheim, um die entscheidende Rolle der dortigen US-Basis im Ukraine-Konflikt zu beleuchten. Damals sprachen wir mit Bürgern vor Ort, ob sie eine Eskalation befürchteten. Heute ist die Lage brisanter denn je. Diese Sendung bringt wichtige Fakten zu Deutschlands Souveränität und Sicherheit – jetzt einschalten und sich eine eigene Meinung bilden!
Untertitel
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05.12.2024 | www.kla.tv/31288
Sogenannte adaptive Mobilfunk-Antennen sind für den Ausbau des 5G-Netzes ein wichtiges Element. Konventionelle Antennen geben die Strahlung nebelartig gleichmäßig ab. Adaptive Antennen hingegen, ermöglichen es, die Strahlung mit mehreren Signalkeulen zugleich abzugeben. So können mehrere Orte mit Mobiltelefons gleichzeitig mit hoher Leistung erreicht werden. Laut dem Schweizer Bundesamt für Umwelt „BAFU“ soll die Strahlenbelastung durch adaptive Antennen in ihrer Umgebung im Durchschnitt tiefer liegen als bei konventionellen Antennen. Dies weil sie gezielt dorthin strahlen würden, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet. Doch das genaue Gegenteil sei der Fall, schreibt der Verein „Schutz vor Strahlung“: „Eine adaptive Antenne kann mehrere Signalkeulen (auch Beams genannt) gleichzeitig mit voller Leistung ausstrahlen – also mehrere Mobiltelefone gleichzeitig und nicht nur ein Handy, wie es das „BAKOM“ ([Erklärung im Bildschirm:] Schweizer Bundesamt für Kommunikation) in einem Werbevideo nahezulegen versucht.“ Das Schweizer Kompetenzzentrum „MPA Elektrobiologie AG“ bezeichnet die Darstellung des „BAKOM“ als zumindest irreführend oder gar falsch. Dieses vernachlässige das Grundlastsignal, welches mit seiner Signalkeule die Umgebung wie ein Leuchtturm nach 5G-fähigen Geräten absucht und damit die Umgebung stroboskopartig und permanent gepulst „bestrahlt“. Die „MPA Elektrobiologie AG“ erachtet die Belastung für lebende Organismen mit dieser mehrfach gepulsten „5G-Signalcharakteristik“ mindestens fünf- bis zehnmal höher als bisher. Nichtsdestotrotz argumentierte der Bundesrat in einer Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021, dass adaptive Antennen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschreiten dürfen, weil die Strahlung angeblich gesamthaft abnehmen würde. Diese Sonderregelung für adaptive Antennen sieht einerseits vor, dass die Grenzwerte nur im Durchschnitt – anstatt jederzeit konstant – eingehalten werden müssen. Anderseits darf ein sogenannter Korrekturfaktor angewendet werden. Das Prinzip: „Die Antenne darf mehr strahlen, um gesamthaft weniger Strahlung zu erzeugen“, trifft direkte Anwohn er besonders hart. Da die Grenzwerte dadurch massiv überschritten werden – bis zehnmal stärker als bewilligt – haben seit 2019 tausende Anwohnerinnen und Anwohner Einsprache gegen den Um- oder Neubau von Antennen eingereicht. An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 legte der Bundesrat fest, „dass die Anwendung eines Korrekturfaktors auf bestehende adaptive Antennen nicht als Änderung der Anlage gilt.“ Es müsse nur noch ein aktualisiertes Formular eingereicht werden, so der Bundesrat. Durch diese Regelung hat der Bundesrat die Baubewilligungspflicht bei Anwendung eines Korrekturfaktors – und somit die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Einsprache – abgeschafft. In der Bevölkerung stieß diese verschleierte Leistungserhöhung der Mobilfunkantennen auf großen Widerstand, was tausende von Einsprachen zur Folge hatte. Einige davon sind bis an das Schweizer Bundesgericht weitergezogen worden. Das Bundesgericht stellte bereits im März 2023 im „Mobilfunk-Fall Steffisburg“ den Anwohnern ein Recht auf ein ordentliches Einspracheverfahren für die Anwendung des Korrekturfaktors in Aussicht. Trotz diesem Gerichtsentscheid nahmen die meisten Kantone fortlaufend Meldungen zur Neuanwendung des Korrekturfaktors entgegen, ohne ein Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Im Laufe des Jahres 2024 haben folgende zwei Bundesgerichtsentscheide für Aufsehen gesorgt: 1. Bundesgerichtsentscheid „Wil SG“ Im Fall „Wil, SG“ urteilte das Bundesgericht, die Anwendung des Korrekturfaktors sei baubewilligungspflichtig. Es handle sich um eine „faktische Änderung des Betriebs“. Darum bestehe ein Interesse der Anwohne r, vorgängig über solche Veränderungen informiert zu werden. Dieser Entscheid bedeutet, dass über 3.000 adaptive Antennen in der Schweiz illegal in Betrieb sind. Die Anwendung des Korrekturfaktors muss entweder beendet werden oder es ist ein neues Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Sehen Sie hierzu den Kommentar des Schweizer Raum- und Stadtplaners Daniel Laubscher: „So, jetzt noch zum Bundesgericht. Ich habe den Fall Steffisburg schon erwähnt. Wo sie gesagt haben: „Alles bestens, mit 100 Watt funktioniert das“ – und dann haben sie zehnmal mehr. Diese Antenne kann jetzt nicht in Betrieb genommen werden. Es gibt daher noch keine einzige Antenne, die rechtssicher bewilligt worden ist – ich rede immer von den adaptiven Antennen – weil sie schummeln, weil sie betrügen, weil sie gewerbsmäßig Betrug betreiben. Und das kommt immer mehr ans Licht. Und der letzte Fall ist eben derjenige der Stadt Wil. Als Bauverwalter, Baujurist, Planungstechniker berate ich Gemeinden, wie sie mit diesen Antennen umgehen müssen. Und das war immer klar, dass Sendeleistungserhöhungen technisch zu mehr Strahlung führt und dort hat die zuständige Stadtbehörde Wil erkannt: „Ja, das geht nicht, die brauchen eine Baubewilligung“ und hat ein Benutzungsverbot erlassen. Und dann musste es wenigstens die Swisscom bis vor Bundesgericht erstreiten – obwohl der Regierungsrat St. Gallen, das Verwaltungsgericht St. Gallen , alle haben die Gemeinde bestärkt und gesagt, „ja das braucht eine Baubewilligung“. Und das Bundesgericht hat das jetzt auch bestätigt und hat sogar noch schön aufgezeigt, warum es eine Baubewilligung braucht: Damit sich die Leute wehren können, damit das Baugesuch ausgeschrieben wird, damit die Leute sagen können – das was das Bundesgericht jetzt bestätigt hat – die Antenne strahlt 320 % mehr als sie darf. Und das ist, noch einmal, einfach Betrug, korrupt und das läuft in der ganzen Schweiz so. Jetzt ist aber Schluss damit.“ 2. Bundesgerichtsentscheid „Sarnen OW“ Laut einer Medienmitteilung des Vereins „Schutz vor Strahlung“ ist der Fall Sarnen ein Präzedenzfall, d.h. ein Musterfall für künftig vergleichbare Fälle: Die Mobilfunkbetreiberin Swisscom wollte bei einer Mobilfunkanlage bestehende Antennen durch adaptive Antennen ersetzen und auf 5G aufrüsten. Die zuständigen Ämter waren der Meinung, auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens könne verzichtet werden. Die Beschwerde der Anwohner wurde von drei Instanzen abgewiesen. Nun urteilte das Bundesgericht: „Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, vom 8. Juni 2022, wird aufgehoben und die Sache an den Einwohnergemeinderat Sarnen zurückgewiesen – zur Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens.“ An diesem Entscheid überrascht besonders: „Die Beschwerdegegnerin hat den Betrieb der Antennen im Sinne der Erwägung einzustellen.“ Die beiden Bundesgerichtsurteile haben weitreichende Konsequenzen für die Mobilfunkfirmen in der Schweiz. Sie müssen nun nachträglich unzählige Baubewilligungsgesuche einreichen und könnten mit neuen Einsprachen von Anwohnern konfrontiert werden. Laut SRF handelt es sich allein bei der Firma Swisscom um 1.000 Gesuche. Christian Oesch vom Verein „WIR“ und Daniel Laubscher von der „Plannetzwerk GmbH“ haben in diesem Zusammenhang eine Handlungsaufforderung für betroffene Anwohner ausgearbeitet. „Baubewilligungen für adaptive Antennen, bei welchen der Korrekturfaktor (= Sendeleistungserhöhung) gemäß Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 rechtswidrig aufgeschaltet wurde, können in den wenigsten Fällen nachträglich bewilligt werden. Dies, da das Bundesgericht bestätigt hat, dass es durch diese Aufschaltungen zu deutlich mehr Strahlung (316 %) kommen kann und das Vorsorgeprinzip gemäß Umweltschutzgesetz aufgeweicht wird. Da nun meistens über 80 % der max. Strahlenbelastung bereits ohne Korrekturfaktor ausgeschöpft wird, würden die Grenzwerte bereits bei einer minimalen Sendeleistungserhöhung überschritten.” Trotzdem empfehlen die kantonalen Vollzugsbehörden oder die „BPUK“ nun nachträgliche Baugesuche und keine Benutzungsverbote. Die rechtswidrig zu stark strahlenden Mobilfunk-Anlagen sollen weiter betrieben werden können. Erst wenn keine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, müssten diese abgeschaltet werden. Diese Empfehlungen der Vollzugsbehörden und „BPUK“ sind bundesrechtswidrig und das Bundesgericht hatte bereits mehrmals solche vorsorgliche Benutzungsverbote gutgeheißen. Mit nachträglichen Baugesuchen möchten die Mobilfunkfirmen Baubewilligungen für den Korrekturfaktor erhalten. All diejenigen Antennen, die mit dem Korrekturfaktor ohne Baubewilligung in Betrieb genommen wurden, überschreiten die Grenzwerte. Ein Musterdokument für Einsprachen gegen nachträglich publizierte Baugesuche stellt der Verein „Schutz vor Strahlung“ zur Verfügung. Das Musterdokument zum herunterladen finden Sie unterhalb dieser Sendung. Wichtiger Hinweis an die Schweizer Zuschauer: Derzeit werden in vielen amtlichen Anzeigern diese nachträglichen Baugesuche der Mobilfunkfirmen publiziert. Nutzen Sie die Gelegenheit, gegen Grenzwertüberschreitungen Einsprache erheben zu können! Reichen Sie – mit dem angepassten Musterdokument – bei der zuständigen Behörde eine Einsprache gegen alle nachträglichen Baugesuche ein. Beachten Sie unbedingt auch die Eingabefristen, welche je nach Kanton zwischen 14 und 30 Tage betragen können. Sobald Baugesuche der Mobilfunkfirmen bewilligt sind, kann keine Einsprache mehr erhoben werden. Gemäß den neusten Bundesgerichtsentscheiden gibt es nebst den Antennen mit Korrekturfaktor noch zahlreiche weitere umgebaute Antennen, die illegal ohne Baugesuch in Betrieb genommen wurden. Wenn irgendwie möglich, gehen Sie zu Ihrer Wohngemeinde und fordern Sie den aktuellen Stand bezüglich Mobilfunkanlagen an. Sind Baugesuche für Antennen hängig oder wurden Antennen in Betrieb genommen, die mit dem Korrekturfaktor die Grenzwerte überschreiten? Die Gemeinde ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Die beiden Bundesgerichtsfälle zeigen auf, dass sich auch in der Schweiz die Bürger nicht mehr auf die Rechtssicherheit der Behörden verlassen können. Es braucht die Aufmerksamkeit und die Eigeninitiative von jedem Einzelnen, damit die Rechte der Bevölkerung berücksichtigt und die geltenden Gesetze eingehalten werden.
von rg. / dd.
Kompetenzzentrum MPA Elektrobiologie AG https://www.mpa-ag.ch/firma/
Medienmitteilung: „5G-Ausbau: Bundesgericht pfeift Regierungsrat des Kantons Obwalden zurück“ https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-5g-ausbau-bundesgericht-pfeift-regierungsrat-des-kantons-obwalden-zurueck/
Medienmitteilung: „Jetzt den Korrekturfaktor abschaffen und 3.000 Einspracheverfahren verhindern!“ https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-jetzt-den-korreturfaktor-abschaffen-und-3000-einspracheverfahren-verhindern/
Adaptive Antennen: „Der Bundesrat schafft Klarheit und erhöht die Rechtssicherheit“ https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86469.html
(gleiche Webseite wie die erste!) Bundesgerichtsentscheid Wil SG https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://23-04-2024-1C_506-2023&lang=fr&zoom=&type=show_document
https://www.vereinwir.ch/bundesgerichtsentscheid-gemeinde-wil-sg-gegen-swisscom/
Daniel Laubscher: „Der Betrug mit 5G wird gewerbsmäßig betrieben“ https://hoch2.tv/sendung/240717-politik-laubscher/
Bundesgerichtsentscheid Sarnen OW https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://29-08-2024-1C_414-2022&lang=de&zoom=&type=show_document
https://www.srf.ch/news/schweiz/ausbau-des-mobilfunknetzes-bundesgerichtsurteil-bringt-neue-verzoegerungen-im-5g-ausbau
Handlungsaufruf Verein „WIR“ https://www.vereinwir.ch/5g-elektrosmog/