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20.09.2022 | www.kla.tv/23655
Der diesjährige Weltkindertag am 20. September findet unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ statt. Unter diesem Motto rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland sowohl Bund, Länder und Kommunen als auch die gesamte Gesellschaft dazu auf, die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick zu nehmen. Dies müsse gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen geschehen. Nur so könne es gelingen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und damit ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen. So steht es auf der Webseite von www.weltkindertag.de Das klingt im ersten Moment gut, aber hilft eine Festlegung von Kinderrechten tatsächlich dabei, ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen? Der folgende Film zeigt auf, dass dieser scheinbare Schritt nach vorne tatsächlich ein Tritt nach hinten sein kann – und zwar für die Familien. https://www.kla.tv/13736 Gefährden Kinderschutzgesetze die Familien? Sprecher: Obwohl es zu keiner Zeit umfangreichere Maßnahmen zum Schutz von Familien gab als heute, scheint es, dass Familien und Kinder noch nie schutzloser waren. Auch der Bildungsstand wird bei vielen Kindern trotz umfangreicher Maßnahmen immer schlechter. Sogenannte Kinderschutzgesetze, Kinderrechte, Frühwarnsysteme bei Kindeswohlgefährdung oder Bildungsreformen entpuppen sich bei genauer Betrachtung und in der Praxis nicht nur als nutzlos, sondern oft sogar als getarnte Schädigung von Familien und Kindern. Nun können sich Kinder nicht wehren. Sie brauchen Erwachsene, die sich mit einem guten Herzen für ihr Wohl einsetzen. Moderator: Betrachtet man dazu einige der Gesetzesänderungen seit 1991 zum Thema Kindeswohl, lassen folgende Änderungen aufhorchen. 1991 kam es zur Streichung des §1666, der vorschrieb, dass Jugendämter dem Gericht stichhaltige Beweise oder Indizien zur Kindeswohlgefährdung vorlegen müssen. 1995 wurde eine Einschränkung der Schweigepflicht für alle beschlossen, die mit Kindererziehung zu tun haben. Informationen und Daten können nun problemlos ausgetauscht werden. 2006 kam es zur Einführung sog. Frühwarnsysteme, z.B. „Netzwerk Frühe Hilfe“/„Babylotsen“ Die Daten werdender Mütter werden seitdem 2-3 Monate vor der Geburt erfasst, Zum Beispiel kann ein schlechter Bildungsstand der Mutter ein Grund für die Annahme einer Kindeswohlgefährdung sein. 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft– Ein Netzwerk zur Datensammlung und zum Datenaustausch - auch über Generationen hinweg - wird nun bundesweit zur Pflicht. Jedes Mal nach Einführung einer solchen Gesetzesänderung kam es zu rasanten Anstiegen von Kindesentnahmen. Richard Moritz, Buchautor und Initiator des Vereins „Kinder sind Menschen e.V.“ ist der Meinung, dass diese Änderungen nicht dem Kindeswohl dienen und bezeichnet die Frühwarnsysteme zur Kindeswohlgefährdung als Spionagenetze. Rainer Bohm, ein Fachanwalt für Familienrecht aus Solingen, sieht überhaupt in der allgemeinen Bezeichnung „Kindeswohlgefährdung“ eine Art Keule mit der man heute unter Umständen ungerechtfertigt oder auch bösartig jede Familie zerschmettern kann.
von mol.