Senden
- Nein, danke! - - Jetzt weiterempfehlen -
- Nicht mehr anzeigen -
Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Bei uns sind Ihre Daten sicher. Wir geben keine Ihrer Analyse- oder Kontaktdaten an Dritte weiter! Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
https://m.kla.tv
Webseiten Modus wechseln

body content to be replaced

de

body content to be replaced

body content to be replaced

Folge uns auf Telegram
  • Über uns
  • Kla.TV sichern!
  • Werbematerial
  • Aktiv werden!
  • Kontakt
  • Newsletter
Wählen Sie Ihre Sprache aus (Insgesamt 0 Sprachen) X

Sprache


  • de (+ 88 Sprachen)
  • Themen A-Z
  • Sendeformate
    • Medienkommentar Medienkommentare zeigen Fakten, Hintergründe oder Zusammenhänge zu aktuellen Tagesereignissen auf, die die Mainstreammedien verschwiegen haben.
    • Dokumentarfilm Mit Dokumentarfilmen bekommen Sie umfangreiche Informationen zu einem Thema, seien dies Impfung, Mobilfunk, das Geldsystem oder zahlreiche weitere.
    • Die anderen Nachrichten Die anderen Nachrichten sind ermutigende Erfolgsmeldungen aus aller Welt - sie spornen an, ebenso Missstände durch Engagement zu beenden und ins Positive zu wenden.
    • Bildung UNZENSIERT Unter Bildung unzensiert stellt Ihnen Kla.TV Fachwissen, Einblicke und Hintergründe via umfassender Vorträge, Filme, Dokumentationen etc. von anderen Produzenten zeitweise zur Verfügung.
    • Lehrfilme
    • Infogigant Des Büchermachens ist kein Ende. Doch: Woher soll das Volk die Zeit nehmen, all diese zu lesen? Welcher Informant schafft es, eine umfangreiche Thematik, für die das Volk viele Stunden Zeit opfern müsste, in nur EINER Minute zusammenzufassen? Wer dies schafft, wird zum Infogiganten gekürt!
    • In 1 Minute auf den Punkt Im Format "In 1 Minute auf den Punkt" wird umfassendes Wissen kurz und knackig zusammengefasst. Für alle, die keine Zeit haben.
    • Interviews Interviews mit Experten, Wissenschaftlern, Ärzten, Aktivisten und vielen weiteren interessanten Menschen geben tiefgreifende Einblicke in oft verschwiegenes Wissen.
    • Meinung ungeschminkt In Meinung ungeschminkt sendet Kla.TV die ungeschminkte MEINUNG mutiger Menschen, die Missstände aufklären und ansprechen.
    • Clip & Klartext Bei Clip & Klartext werden Fakten und Stellungnahmen auch mal bewusst provokativ auf den Tisch gelegt.
    • Satirisch Ernstes Unter Satirisch Ernstes kommt einem schon mal das Lachen, obwohl die dahinterstehenden Tatsachen alles andere als lustig sind.
    • Blick über den Zaun Mit dem „Blick über den Zaun“ präsentiert Ihnen Kla.TV weitere, wertvolle Informationsquellen der alternativen und unabhängigen Medienwelt.
    • Moderat Privat MODERAT PRIVAT – hier sprechen Kla.TV-Moderatoren bei sich zu Hause in sympathischer Publikumsnähe direkt in die Kamera, ohne technischen Schnickschnack.
    • So seh ich's! Das Sendeformat „So seh ich’s ...“, ist der sogenannte „Volkskommentar“ für jedermann, der Wichtiges zu sagen hat...
    • Vorschau Programmvorschau von Kla.TV
    • Kla.TV-Hits Was die Herzen bewegt … entdecke in dieser exklusiven Playlist Songs von Künstlern aus der ganzen Welt. In ihren selbst komponierten und arrangierten Stücken spiegelt sich unser Zeitgeschehen wieder – ein lebendiges Archiv voller Emotionen, Worten und Klängen!
    • Kindermund
    • Podcast Frequenz „Zeitgeschehen unzensiert“: Nicht Gehörtes hörbar gemacht! Mit dem neuen Kla.TV-Podcast Heute wird Zeitgeschichte aktuell und international dokumentiert. Ein Echo der Zeit in smartem Format – zu jeder Tages- und Nachtzeit, überall hörbar. Als reiner Audiobeitrag leicht und unkompliziert zugänglich. Kla.TV-Podcast Heute – geht ins Ohr, verändert die Welt!
  • Trends
  • Start
    • Klage einreichen
    • Neueste Sendungen
    • Kla.TV-Trends
    • Top-Dokufilme
    • Infos zu Ländern
    • Newsletter-Archiv
      • Newsletter der Woche: 19 / 2025
      • Newsletter der Woche: 18 / 2025
      • Newsletter der Woche: 17 / 2025
      • Newsletter der Woche: 16 / 2025
      • mehr ...
    • Kla.TV sichern!
  • Top-Themen:
  • mehr...
Subtitle "Afrikaans" was produced by machine.Subtitle "አማርኛ" was produced by machine.Subtitle "العربية " was produced by machine.Subtitle "Ārāmāyâ" was produced by machine.Subtitle "azərbaycan dili " was produced by machine.Subtitle "беларуская мова " was produced by machine.Подзаглавието "България" е създадено от машина.সাবটাইটেল "বাংলা " মেশিন দ্বারা তৈরি করা হয়েছিল।Subtitle "བོད་ཡིག" was produced by machine.Subtitle "босански" was produced by machine.Subtitle "català" was produced by machine.Subtitle "Cebuano" was produced by machine.Subtitle "ગુજરાતી" was produced by machine.Subtitle "corsu" was produced by machine.Podtitul "Čeština" byl vytvořen automaticky.Subtitle "Cymraeg" was produced by machine.Subtitle "Dansk" was produced by machine.Untertitel "Deutsch" wurde maschinell erzeugt.Subtitle "Untertitel" was produced by machine.Ο υπότιτλος "Ελληνικά" δημιουργήθηκε αυτόματα.Subtitle "English" was produced by machine.Subtitle "Esperanto" was produced by machine.El subtítulo "Español" se generó automáticamente.Subtitle "Eesti" was produced by machine.Subtitle "euskara" was produced by machine.Subtitle "فارسی" was produced by machine.Subtitle "Suomi" was produced by machine.Le sous-titrage "Français" a été généré automatiquement.Subtitle "Frysk" was produced by machine.Subtitle "Gaeilge" was produced by machine.Subtitle "Gàidhlig" was produced by machine.Subtitle "Galego" was produced by machine.Subtitle "Schwizerdütsch" was produced by machine.Subtitle "هَوُسَ" was produced by machine.Subtitle "Ōlelo Hawaiʻi" was produced by machine.Subtitle "עברית" was produced by machine.Subtitle "हिन्दी" was produced by machine.Subtitle "Mẹo" was produced by machine.Subtitle "Hrvatski" was produced by machine.Subtitle "Kreyòl ayisyen " was produced by machine.Subtitle "Magyar" was produced by machine.Subtitle "Հայերեն" was produced by machine.Subtitle "Bahasa Indonesia " was produced by machine.Subtitle "Asụsụ Igbo " was produced by machine.Textun"Íslenska" var framkvæmt vélrænt.Sottotitoli "Italiano" sono stati generati automaticamente.字幕は"日本語" 自動的に生成されました。Subtitle "Basa Jawa" was produced by machine.Subtitle "ქართული" was produced by machine.Subtitle "қазақ тілі " was produced by machine.Subtitle "ភាសាខ្មែរ" was produced by machine.Subtitle "ಕನ್ನಡ" was produced by machine.Subtitle "한국어" was produced by machine.Subtitle "कोंकणी語" was produced by machine.Subtitle "کوردی" was produced by machine.Subtitle "Кыргызча" was produced by machine.Subtitle " lingua latina" was produced by machine.Subtitle "Lëtzebuergesch" was produced by machine.Subtitle "Lingala" was produced by machine.Subtitle "ພາສາ" was produced by machine.Subtitle "Lietuvių" was produced by machine.Subtitle "Latviešu" was produced by machine.Subtitle "fiteny malagasy" was produced by machine.Subtitle "te reo Māori" was produced by machine.Subtitle "македонски јазик" was produced by machine.Subtitle "malayāḷaṁ" was produced by machine.Subtitle "Монгол хэл" was produced by machine.Subtitle "मराठी" was produced by machine.Subtitle "Bahasa Malaysia" was produced by machine.Subtitle "Malti" was produced by machine.Subtitle "မြန်မာစာ " was produced by machine.Subtitle "नेपाली" was produced by machine.Ondertitels "Nederlands" machinaal geproduceerd.Subtitle "Norsk" was produced by machine.Subtitle "chiCheŵa" was produced by machine.Subtitle "ਪੰਜਾਬੀ" was produced by machine.Podtytuł "Polska" został utworzony przez maszynę.Subtitle "پښتو" was produced by machine.Legenda "Português" foi gerada automaticamente.Subtitle "Română" was produced by machine.Subtitle "Язык жестов (Русский)" was produced by machine.Субтитры "Pусский" были созданы машиной.Subtitle "Kinyarwanda" was produced by machine.Subtitle "सिन्धी" was produced by machine.Subtitle "Deutschschweizer Gebärdensprache" was produced by machine.Subtitle "සිංහල" was produced by machine.Subtitle "Slovensky" was produced by machine.Subtitle "Slovenski" was produced by machine.Subtitle "gagana fa'a Samoa" was produced by machine.Subtitle "chiShona" was produced by machine.Subtitle "Soomaaliga" was produced by machine.Titra "Shqip" u krijua automatikisht.Subtitle "србски" was produced by machine.Subtitle "Sesotho" was produced by machine.Subtitle "Basa Sunda" was produced by machine.Undertext "Svenska" är maskinell skapad.Subtitle "Kiswahili" was produced by machine.Subtitle "தமிழ்" was produced by machine.Subtitle "తెలుగు" was produced by machine.Subtitle "Тоҷикй" was produced by machine.Subtitle "ภาษาไทย" was produced by machine.ንኡስ ኣርእስቲ "ትግርኛ" ብማሽን እዩ ተፈሪዩ።Subtitle "Türkmençe" was produced by machine.Subtitle "Tagalog" ay nabuo sa pamamagitan ng makina.Altyazı "Türkçe" otomatik olarak oluşturuldu.Subtitle "татар теле" was produced by machine.Subtitle "Українська " was produced by machine.ذیلی عنوان "اردو" مشین کے ذریعہ تیار کیا گیا تھا۔Subtitle "Oʻzbek" was produced by machine.Phụ đề được tạo bởi máy.Subtitle "Serbšćina" was produced by machine.Subtitle "isiXhosa" was produced by machine.Subtitle "ייִדיש" was produced by machine.Subtitle "Yorùbá" was produced by machine.Subtitle "中文" was produced by machine.Subtitle "isiZulu" was produced by machine.
kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV не носи отговорност за некачествен превод.অপর্যাপ্ত অনুবাদের জন্য kla.TV কোন দায় বহন করে না।kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nenese žádnou odpovědnost za chybné překlady.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV übernimmt keine Haftung für mangelhafte Übersetzung.kla.TV accepts no liability for inadequate translationΗ kla.TV δεν φέρει καμία ευθύνη για ανεπαρκή μετάφραση.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV no se hace responsable de traducciones incorrectas.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV n'assume aucune responsabilité en cas de mauvaise traduction.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nem vállal felelősséget a hibás fordításértkla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV tekur enga ábyrgð á áræðanleika þýðingarinnarKla.TV non si assume alcuna responsabilità per traduzioni lacunose e/o errate.Kla.TV は、不適切な翻訳に対して一切の責任を負いません。kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV aanvaardt geen aansprakelijkheid voor foutieve vertalingen.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nie ponosi odpowiedzialności za wadliwe tłumaczenie.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV não se responsabiliza por traduções defeituosas.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV не несет ответственности за некачественный перевод.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV nuk mban asnjë përgjegjësi për përkthime joadekuate.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.Kla.TV tar inget ansvar för felaktiga översättningar.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV ንዝኾነ ጉድለት ትርጉም ዝኾነ ይኹን ሓላፍነት ኣይቅበልን እዩ።kla.TV accepts no liability for defective translation.kla. Walang pananagutan ang TV sa mga depektibong pagsasalin.kla.TV hatalı çeviriler için hiçbir sorumluluk kabul etmez.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV عیب دار ترجمہ کے لیے کوئی ذمہ داری قبول نہیں کرتا ہے۔kla.TV accepts no liability for defective translation.Kla. TV không chịu trách nhiệm về bản dịch không đầy đủ.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.kla.TV accepts no liability for defective translation.
kla.tv/21341
Beliebt 79.744 Ansichten
Ton aus
Aktueller Zeitpunkt 0:00
/
Dauer 0:00
Geladen: 0%
Status: 0%
StreamtypLIVE
Verbleibende Zeit -0:00
 
  • 2x
  • 1.5x
  • 1.25x
  • 1x, ausgewählt
  • 0.5x
Wiedergabegeschwindigkeit
1x
  • Kapitel
Kapitel
  • Beschreibungen aus, ausgewählt
Beschreibungen
  • Untertitel aus, ausgewählt
  • Deutsch
Untertitel
  • 1080p HD
  • 720p HD
  • 480p SD
  • 360p MQ
  • 180p NQ
Quality
  • captions settings, öffnet Einstellungen für Untertitel
  • Untertitel aus, ausgewählt
Untertitel
    Tonspur

    This is a modal window.

    Das Video konnte nicht geladen werden, da entweder ein Server- oder Netzwerkfehler auftrat oder das Format nicht unterstützt wird.
    Caption Settings Dialog
    Beginning of dialog window. Escape will cancel and close the window.
    Text
    Background
    Window
    Untertitel (Deutsch) Deutsch (Deutsch)

    Medizinische Impfpflicht – Hoffnung statt Spaltung (mit Rechtsanwältin Ellen Rohring)

    18.01.2022
    www.kla.tv/21341
    • Kurztext
    • Video teilen
    • Text & Quellen
    • Herunterladen
    Die in Deutschland beschlossene Impfpflicht für medizinische und pflegerische Berufe hat zu starken Verunsicherungen geführt. Ungeimpfte Mitarbeiter bangen um ihre Arbeitsstelle, aber auch Arbeitgeber sind in der Bredouille. Denn der Fachkräftemangel in Pflege und Medizin ist längst bittere Realität. Doch das Infektionsschutzgesetz zieht nach Einschätzung von Rechtsanwältin Ellen Rohring zum 16. März 2022 keine automatische Kündigung nach sich. Sie erklärt einen legalen Ausweg aus dem Dilemma. [weiterlesen]
    Kla.TV
    Einbetten
    E-Mail
    Odysee
    PeerTube
    Facebook
    X
    Telegram
    Whatsapp
    SMS
    VK
    Link teilen
    Direktlink zu dieser Sendung:
    Einbetten auf eigene Internetseite
    OPTIONEN ZUM EINBETTEN
    E-Mail
    PeerTube
    Odysee
    YouTube
    Facebook
    Telegram
    Bitchute
    Whatsapp
    SMS
    VK
    Medizinische Impfpflicht – Hoffnung statt Spaltung (mit Rechtsanwältin Ellen Rohring)

    Sendungstext
    herunterladen

    PDF (.pdf)
    Word (.docx)

    18.01.2022 | www.kla.tv/21341

    Die von der neuen Bundesregierung in Deutschland beschlossene Impfpflicht für medizinische und pflegerische Berufe hat zu starken Verunsicherungen geführt. Ungeimpfte Mitarbeiter bangen um ihre Arbeitsstelle, aber auch Arbeitgeber sind in der Bredouille. Denn der Fachkräftemangel in Pflege und Medizin ist längst bittere Realität. Auf 20 Stellenangebote kommen in Deutschland in manchen Bereichen nur 1 oder 2 potentielle Bewerbungen. Im Grunde dürfte es sich kaum ein Krankenhaus, eine Arztpraxis, ein Rettungsdienst und kaum ein pflegerisches Unternehmen leisten, 10 % oder mehr seiner Mitarbeiter einzubüßen. Es käme nicht nur zum diskutierten Pflegenotstand, sondern zum wirtschaftlichen Ruin etlicher Träger im Gesundheitssektor. Doch der Text des Infektionsschutzgesetzes zieht nach Einschätzung von Rechtsanwältin Ellen Rohring zum 16. März 2022 keine automatische Kündigung nach sich. Sie erklärt in den zwei im Anschluss verlinkten Beiträgen den mehrstufigen Ablauf sowie einen legalen Ausweg aus dem Dilemma. Kernpunkt ist die Kooperation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt also eine Möglichkeit, die wie dafür gemacht ist, die drohende Spaltung zwischen den beiden abzuwenden, da es in ALLER Interesse sein dürfte, die ungeimpften Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Diese wären zudem sogar noch stärker an die Praxis oder das Krankenhaus gebunden, denn bei einer Neueinstellung nach dem 16. März 2022 greift die Impfpflicht derzeit unnachgiebig. Sehen Sie in den nachfolgenden zwei Beiträgen von Ellen Rohring den Gesetzestext und die legale „Hintertür“ für ungeimpftes medizinisches Personal. Im zweiten Beitrag geht sie speziell auf die zu erwartenden Abläufe sowie mögliche Bußgelder ein und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Disclaimer: Die Inhalte der folgenden verlinkten Beiträge wurden durch unseren Rechtsdienst geprüft. Beim ersten Beitrag kann das Missverständnis entstehen, dass der fehlende Nachweis an das Gesundheitsamt generell keine bußgeldrechtlichen Sanktionen nach sich ziehe. Rechtsanwältin Rohring meint es aber so, dass die Verhängung von Bußgeld erst möglich ist, wenn der Nachweis vom Gesundheitsamt angefordert wurde und daraufhin nicht vorgelegt wird. Disclaimer: Diese Sendung und die verlinkten Beiträge sind kein Ersatz für eine rechtliche Beratung. Kla.TV übernimmt keine Haftung, wenn Zuschauer die Hinweise der Rechtsanwältin umsetzen. Es handelt sich um ihre freie Meinungsäußerung. Video 1: https://kanzlei-rohring.de/2021/12/29/begrenzte-impfpflicht-kein-automatisches-taetigkeitsverbot/ Ellen Rohring – Rechtsanwältin: BEGRENZTE IMPFPFLICHT – Kein automatisches Tätigkeitsverbot (29. Dezember 2022) Ich habe schon einen Beitrag dazu gemacht, dass die begrenzte Impfpflicht tatsächlich nur eine begrenzte Nachweispflicht ist und aufgezeigt, dass der fehlende Nachweis als solcher keine bußgeldrechtlichen Sanktion hat. Heute habe ich einen interessanten Beitrag der kritischen Richter und Staatsanwälte gelesen, der genau dies bestätigt und darüber hinaus eine „Hintertür“ aufzeigt, nach der auch nach dem 15.3.2022 nicht geimpfte Arbeitnehmer theoretisch in einer Einrichtung tätig werden können, obwohl sie unter § 20a IfSG fallen würden. In diesem Beitrag werde ich euch diese Hintertür erläutern. Also bleibt gerne bis zum Schluss dabei! Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Ellen Rohring, ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin aus Paderborn. Eigentlich wollte ich in diesem Video Nachrichten aus Amerika zum Anlass nehmen, wonach Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Unternehmen von der angeordneten Impfpflicht Abstand nehmen wollten, weil sie den Betrieb, die Versorgung nicht aufrecht erhalten konnten. Ich habe mich gefragt, warum es hier in Deutschland so ruhig ist, obwohl es doch absehbar ist, dass es viele Menschen geben wird, die unter den § 20a IfSG fallen werden und sich nicht impfen lassen werden, so dass eine eklatante medizinische, therapeutische und pflegerische Unterversorgung droht. Anders als in Amerika ist es hier aber nicht eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, die dieser jederzeit zurückziehen kann, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Ich habe noch vor Weihnachten mit einer Pflegeleitung, mit einer Leitung einer Pflegeeinrichtung gesprochen, die mir mitgeteilt hat, dass bei ihr so viel ungeimpftes Personal ist, dass sie von einer drohenden Insolvenz spricht. Doch nun zur Hintertür: Und zwar ist der § 20a IfSG so aufgebaut, dass er zwischen zwei Personengruppen unterscheidet. In 20a Abs. 2 des IfSG, da geht es um die Personen, die schon bis zum 16. oder vor dem 16. März in der Einrichtung tätig waren und in 20 a Abs. 3, der betrifft die Personen, die erst ab dem 16. März in dem Unternehmen tätig werden sollen. Und ein Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot, das regelt der § 20a IfSG nur in Bezug auf die Personen, die ab dem 16. März 2022 beschäftigt werden sollen. Und zwar ist das in dem Satz 4 und Satz 5 des Absatzes 3 geregelt. Und nur in Bezug auf diesen Personenkreis, also sprich die Person, die erst ab dem 16. März 2022 beschäftigt werden sollen, da gibt es die Bußgeldvorschrift, die allein auf die Tätigkeit abstellt, und zwar heißt es im § 73 Abs. 1a Nr. 7g: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §20a Abs. 3, Satz 4 oder 5 eine Peron beschäftigt oder in einer Einrichtung oder ein Unternehmen tätig wird. Also das bezieht sich ausschließlich auf Abs. 3 und damit für die, die ab dem 16. März in der Einrichtung tätig werden sollen und nicht für die, die schon zuvor in der Einrichtung tätig waren. In Bezug auf die Personen, die schon vor dem 15. März in der Einrichtung tätig waren, da ist es so, dass die Leitung der betreffenden Einrichtung das Gesundheitsamt benachrichtigen muss und nur an die unterlassene Benachrichtigung, da knüpft eine Bußgeldvorschrift an. Ansonsten ist für die Tätigkeit des Arbeitnehmers, der bis zum 15. 3. 2022 bereits in dem Unternehmen tätig war, in diesem Stadium noch kein Bußgeld vorgesehen. Daraus folgt, dass bis zu diesem Zeitpunkt theoretisch der Arbeitnehmer auch erst einmal weiter beschäftigt werden könnte und insofern auch noch nicht freigestellt oder gekündigt werden könnte. So, und dann geht es weiter. Was passiert nach der Benachrichtigung des Gesundheitsamtes? Das ist in § 20 a Abs. 5 geregelt, und da hat dann das Gesundheitsamt eine Anforderung rauszusenden und nach der dann mit einer angemessenen Frist der Nachweis nochmal angefordert wird, also die Vorlage des Nachweises. Und erst nach diesem Zwischenschritt kann – und das ist die Hintertür – da kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot oder Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Dauer dieses Zwischenschritts, die hängt wahrscheinlich davon ab, wieviel Fälle zu bearbeiten sind und kann dann im Einzelfall auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, dann könnte in diesem Moment der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in vielfältiger Weise unterstützen, indem er gegenüber dem Gesundheitsamt darlegt, dass dieses Betretungsverbot aus diversen Gründen unvertretbar erscheint, z. B. weil es einen Pflegenotstand zur Folge haben könnte oder der Arbeitnehmer aus sonstigen Gründen unentbehrlich ist. Da kann man insbesondere an kleine Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienstleister oder Landarztpraxen denken, denn bei all diesen Unternehmen und Einrichtungen kann schon der Wegfall weniger Mitarbeiter insbesondere auch des selbstständigen Arztes, als solchen eine Versorgungsnotlage herbeiführen. „Anders ist die Situation bei denen, die erst ab dem 16. März 2022 in der Einrichtung beschäftigt werden. Da gilt das Tätigkeitsverbot sofort. Zusammenfassend lässt sich hier feststellen: Dass es für all die, die schon heute und vor dem 15. März 2022 in der Einrichtung beschäftigt sind, kein automatisches Beschäftigungsverbot und Tätigkeitsverbot gibt, dass das Gesundheitsamt im Einzelfall entscheiden kann, ob hier ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird und dass wenn es tatsächlich zu einem Versorgungsnotstand kommen würde und dies von den Einrichtungen und von den Arbeitgebern entsprechend dargestellt wird, auch eine andere Entscheidung getroffen werden kann. Ganz wichtig, weil ich mir gerade überhaupt nicht vorstellen kann, wie sich die Situation nach dem 15. März darstellen wird, wenn tatsächlich diese Arbeitskräfte nicht mehr zur Verfügung stehen. Video 2: https://kanzlei-rohring.de/2022/01/07/begrenzte-impfpflicht-fragen-zur-hintertuer/ Ellen Rohring – Rechtsanwältin: Begrenzte Impfpflicht – Fragen zur „Hintertür“ (7. Januar 2022) In der letzten Woche habe ich ein Video zu der Hintertür bei der begrenzten Impfpflicht gemacht. Hierzu habe ich unglaublich viele E-Mails erhalten und auch ganz viele Kommentare, die ich alle gar nicht lesen konnte. In diesem Video gehe ich auf häufig gestellte Fragen ein. Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Ellen Rohring, ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin aus Paderborn. Eine ganz häufig gestellte Frage kam von Praxis-Inhabern und Solo-Selbständigen, ob für die denn diese begrenzte Nachweispflicht auch gilt oder ob sich das nur auf die Arbeitnehmer bezieht. Insofern ist der Anwendungsbereich des § 20a IfSG absolut weit, d. h. es betrifft alle, die in dem Unternehmen tätig sind und sich dort für mehr als wenige Minuten aufhalten, also jetzt nicht die Patienten, aber die, die da beruflich tätig sind. Und insofern fallen auch Selbständige darunter, auch wenn es sich um Solo-Selbständige handelt. Also auch insofern ist eine Meldung beim Gesundheitsamt zu machen, wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann. Der § 20a, der unterscheidet zwischen zwei Fallgruppen im Wesentlichen, und zwar zum einen haben wir die bestehenden Arbeitsverhältnisse, die sind in Abs. 2 geregelt. Da kann man von einem sogenannten Bestandsschutz vielleicht sogar sprechen, und wir haben die neuen Arbeitsverhältnisse, die sind in Abs. 3 geregelt. Während bei den neuen Arbeitsverhältnissen, die ab dem 16. März 2022 gelten sollen und begründet werden, ein automatisches Tätigkeitsverbot besteht, ist das bei den alten Arbeitsverhältnissen nicht der Fall. Und das war diese Hintertür, die ich in diesem besagten Video aufgedeckt oder dargestellt habe. Diesen Ablauf, den möchte ich in diesem Video noch einmal darstellen, also an erster Stelle die Meldepflicht an das Gesundheitsamt, wenn am 15. März 2022 der Nachweis nicht erbracht ist. Und hier wird die Leitung des Unternehmens sanktioniert, also das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1 Nr. 7e IfSG, wenn die Leitung des Unternehmens das nicht macht. Dann im zweiten Schritt: Dann hat das… – nach den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen hat das Gesundheitsamt keine Reaktionspflicht, es hat aber die Möglichkeit eine Anforderung zur Vorlage des Nachweises zu erlassen. Und erst, wenn auf Anforderung des Gesundheitsamtes diese Nachweise nicht vorgelegt werden, dann haben wir eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1 Nr. 7h IfSG. Dafür ist aber auf jeden Fall eine Anforderung des Gesundheitsamtes erforderlich. Der vierte Schritt ist dann, dass das Gesundheitsamt ein Zutritts- und Tätigkeitsverbot bescheiden kann, das ergibt sich aus dem letzten Satz, wonach die Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Also da ist es dann so, dass es wohl durch einen Verwaltungsakt erfolgen soll und hier ist dann eine Einzelfallentscheidung vorgesehen, eine Ermessensentscheidung – und das ist diese Hintertür, die ich in dem Video dargestellt habe. Es ist schon an der Stelle, wo dem Gesundheitsamt die Meldung gemacht wird, dass hier ein Arbeitnehmer ist oder ein Selbständiger, der diesen Nachweis nicht erbringen kann. An der Stelle sollte dann dem Gesundheitsamt schon mitgeteilt werden, welche Gründe dafürsprechen, dass hier trotz Nicht-Vorliegen eines entsprechenden Nachweises kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden sollte. Also das würde ich schon an der Stelle empfehlen, auf jeden Fall. Da ist zum einen natürlich an den Pflegenotstand zu denken, der dadurch auftreten kann, dass Arbeitnehmer wegfallen, wertvolle Arbeitnehmer, oder der Berufsträger selbst. Auf der anderen Seite aber auch Argumente, wie z. B. dass eine Tätigkeit im Home-Office möglich ist oder dass gar kein Patientenkontakt besteht. Die Vorschrift §20 a IfSG ist so weit, man könnte sagen, man hat das Gießkannenprinzip angewandt, obwohl es ja nur um den Schutz vulnerabler Personen geht. Und insofern denke ich an eine verfassungskonforme Auslegung des § 20a IfSG, sofern er nicht nachgebessert wird, und gehe hier davon aus, dass das auf jeden Fall wichtige Argumente sind, die vorgetragen werden müssen. Oder wenn besonders extreme Rechtsfolgen bei dem Betroffenen vorliegen – also der Arbeitnehmer in der Ausbildung, der seine Ausbildung abbrechen muss, und wo es nicht nur um eine unbezahlte Freistellung geht, wo dann Arbeitslosengeld oder Ähnliches wahrscheinlich beansprucht werden könnte, sondern viel gravierendere Rechtsfolgen und tatsächliche Folgen im Raum stehen. Alles Argumente, die unbedingt vorgetragen werden müssen. Insofern würde es sich auch empfehlen, dass ein Antikörpertest oder ein T-Zellen-Nachweis an dieser Stelle schon vorgetragen wird, d.h. wenn über eine nachgewiesene Immunität auf anderem Wege als dem PCR-Test eine geringe Gefahr nachgewiesen werden könnte, dann wäre das auch ein wichtiges Argument. Und wenn das Gesundheitsamt dann ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen haben sollte, dann bleibt immer noch ein Widerspruch oder eine Klage gegen den Bescheid, je nach Bundesland, da muss man dann in die jeweilige Rechtsbehelfsbelegung gucken. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich, ob man direkt eine Klage erheben muss oder erst ein Widerspruchverfahren durchführen muss. Was Viele ja beunruhigt, ist, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen werden kann, dass zum einen, wenn der Meldepflicht nicht nachgekommen wird oder aber auch wenn nach Anforderung durch das Gesundheitsamt der entsprechende Nachweis nicht geliefert wird. Insofern ist es aber nicht so, dass da direkt 2.500 Euro Bußgeld drohen, sondern es gibt zu dem § 20a IfSG noch keinen Bußgeldkatalog. Man kann das jetzt mal vergleichen mit den Bußgeldkatalogen der jeweiligen Bundesländer zum § 28b IfSG – und da ist es natürlich, je nach Bundesland, unterschiedlich geregelt, der Verstoß gegen die Nachweispflichten kann dann z. B. 100 Euro Bußgeld in Baden-Württemberg, 150 Euro in Hamburg und 250 Euro in NRW zur Folge haben. Das habe ich alles in dem Beitrag zitiert, das könnt ihr dann nachschauen. Also auch da gehe ich davon aus, dass die Höhe der Bußgelder sich bei Arbeitnehmern im unteren Bereich bewegen wird und hier nicht Bußgelder in Höhe von 2.500 Euro gleich drohen. Außerdem ist ein wichtiges Argument, dass die Gesundheitsämter für die Überwachung zuständig sind und dieses umständliche Verfahren einhalten müssen, wo sie doch schon jetzt an den Grenzen ihrer Kapazitäten und Möglichkeiten sind. Warum hat der Gesetzgeber das alles so kompliziert gemacht, wo er doch z. B. bei der 3G-Regel am Arbeitsplatz ein ganz einfaches Zutrittsverbot geregelt hat. Und hier so kompliziert eine Aufgabe, eine weitere Aufgabe für die Gesundheitsämter, die so schon nicht wissen, wie sie ihre Arbeit erledigen sollen. Und insofern hat der Deutsche Städtetag auch entsprechende Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert, und zwar in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf – das habe ich alles zitiert, das könnt ihr nachlesen. Hier heißt es: „Die Gesundheitsämter sind durch die Bekämpfung der vierten Welle belastet wie nie zuvor. Es ist zu vermuten, dass die Arbeitsbelastung der Gesundheitsämter auch über den 15. März 2022 als Stichtag für die Einführung einer Impfpflicht anhalten wird. Dies wird dazu führen, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehenen, aufwändigen Verwaltungsverfahren zu einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot nicht zeitnah nach Eingang der Arbeitgebermeldungen begonnen werden können. Aufgrund der gebotenen Priorisierung werden die Gesundheitsämter zunächst weiterhin vollständig mit der Eindämmung der Epidemie – über Kontaktnachverfolgung, den Betrieb von kommunalen Impfstellen, den Ausspruch und die Kontrolle der Einhaltung von Quarantänen und vielem mehr – belastet sein. Die Verwaltungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht werden vermutlich zunächst nicht zu Betretungs- und Tätigkeitsverboten führen.“ Und schließlich, als letzter Punkt, könnte es ja auch sein, dass die Anforderungen an den Immunitätsnachweis bis zum 15.März 2022 geändert werden. Und zwar gucken wir da einmal in unser Nachbarland Österreich. Diese haben ihren Bürgern ein Weihnachtsgeschenk gemacht, indem sie im Covid-19-Maßnahmengesetz in § 1 nunmehr geregelt haben, dass eine geringe epidemiologische Gefahr auch durch den Nachweis von Antikörpern erbracht werden kann. Und eine solche Änderung könnte bei uns ja auch möglich sein. Und selbst wenn sich die Anforderungen an den Immunitätsnachweis in Deutschland nicht ähnlich ändern sollten, so würde ich doch allen empfehlen, entsprechende Antikörper-oder T-Zellen-Untersuchungen vorzunehmen, weil ich glaube, dass auch das ein wichtiges Argument in einem etwaigen Verwaltungsverfahren sein könnte, wenn man gegenüber dem Gesundheitsamt vortragen kann, dass eine Immunität gegen SARS-CoV-2 vorliegt, dass dann keine Gefahr von dieser Person ausgeht, also eine Immunität wissenschaftlich nachgewiesen werden könnte.

    von sl.

    Quellen/Links: https://kanzlei-rohring.de/2021/12/29/begrenzte-impfpflicht-kein-automatisches-taetigkeitsverbot/
    https://kanzlei-rohring.de/2022/01/07/begrenzte-impfpflicht-fragen-zur-hintertuer/

    Medizinische Impfpflicht – Hoffnung statt Spaltung (mit Rechtsanwältin Ellen Rohring)

    Sendung und Zubehör in der gewünschten Qualität herunterladen:
    Film-Datei
    • 1080p HD
    • 720p HD
    • 480p SD
    • 360p
    • 180p
    • Originaldatei
    hohe Qualität:  1920x1080 694 MB
    hohe Qualität:  1280x720 445 MB
    mittlere Qualität:  852x480 191 MB
    mittlere Qualität:  640x360 101 MB
    niedrige Qualität:  320x180 51 MB
    Originaldatei:  Beste Qualität 756 MB
    Ton-Datei
    • 320k
    • 192k
    • 96k
    hohe Qualität:  320 kBit/s 52MB
    mittlere Qualität:  192 kBit/s 32MB
    niedrige Qualität:  96 kBit/s 16MB
    Text-Datei
    • PDF
    • Word
    PDF (.pdf)
    Word (.docx)
    Vorschaubild
    • hohe Qualität
    • niedrige Qualität
    Bild (.jpg):  1920x1080 273 KB
    Bild (.jpg):  590x332 141 KB
    Untertitel-Datei
    • SRT
    • VTT
    de
    Deutsch
    de
    Deutsch


    79.744 Ansichten
    Sehen sie hier die Sendungen von Ellen Rohring

    BEGRENZTE IMPFPFLICHT – Kein automatisches Tätigkeitsverbot [hier klicken]
    BEGRENZTE IMPFPFLICHT – Fragen zur „Hintertür“ [hier klicken]
    Hashtags: #BildungUnzensiert#Coronavirus#Covid-19-Gesetz#Impfpflicht
    Nutzungsrecht: Standard-Kla.TV-Lizenz

    Dienstag 18. Januar 2022

    1 Videos
    1
    Opps, something went wrong :(



    ↑ Neuere anzeigen ↑
    ↓ Ältere anzeigen ↓

    Server
    wechseln
    Server 1 – www1.kla.tv Server 2 – www2.kla.tv Server 3 – www3.kla.tv Server 4 – www4.kla.tv Server 5 – www5.kla.tv Server 6 – www6.kla.tv

    Folgen Sie uns

    Newsletter

    * Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

    ktv-logo © 2025 klagemauer.TV
    • Startseite
    • Wiki
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Mobile-Modus
    {$related_html}

    Wir brauchen genau DICH!

     Werde Mitwirker!