Derzeit gibt es rege Diskussionen um den Masken-Beschluss aus Weimar: Das Verwaltungsgericht Weimar, sowie das Amtsgericht aus Leipzig haben ebenfalls dazu Stellung bezogen! Warum deren Aussagen und Entscheidungen keinerlei Bedeutung haben, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers in diesem Video!
UntertitelFreiheit für Geimpfte – ja, aber um welchen Preis? Sollen so die Menschen, die sich impfen lassen, gegen die ausgespielt werden, die eine Impfung ablehnen? Christoph zeigt auf, wie gegenseitiges Verständnis gelingen kann – und wie neben dem äußeren Abstand nicht noch ein innerer entsteht.
UntertitelDer neue §28b Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, das sogenannte Notbremsen-Gesetz, orientiert sich ausschließlich an Inzidenzzahlen zur Festlegung von härtesten Corona-Maßnahmen. Diese äußerst umstrittene Tatsache hat Rechtsanwalt Alexander Bredereck veranlasst, doch noch einmal genauer hinzuschauen. Dabei ist er auf überraschende Ergebnisse gestoßen.
UntertitelIn seinem Eröffnungsreferat zur 17. AZK wirbt Ivo Sasek für eine revolutionäre Form der Zusammenarbeit in Politik und Gesellschaft. Gleichzeitig appelliert er zum zweiten Mal an die Rest-Justiz, ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden, und längst aufgedeckte und belegte Verbrechen unverzüglich zu ahnden.
UntertitelDer ehemalige Regierungsdirektor und Autor des Buches „Wir brauchen ein neues Geldsystem“ Bernd Udo Hack zeigt im nachfolgenden Interview die verheerenden Folgen des bestehenden Geldsystems für die Menschheit auf. Er legt dar, wie die gesellschaftlichen Probleme mit einem an den Maßstäben der Natur ausgerichteten Geldsystem an der Wurzel gepackt werden könnten.
UntertitelSind einzig und allein Treibhausgase für die beobachtete Temperaturerhöhung der letzten Jahre verantwortlich? Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das CO2-Gesetz ab, das auf eben dieser Annahme gründet. Hören Sie, warum dipl. Ing. Stephan Amacker dies als „fragwürdig“ bezeichnet und von einem „Versagen der Wissenschaft“ spricht.
UntertitelZitat SRF 1: »Den Klimawandel bekämpfen heißt, CO2 … reduzieren, wobei Methan … noch viel klimaschädlicher als CO2 ist. Es wird vor allem in der Landwirtschaft freigesetzt, zum Beispiel wenn Rinder rülpsen« (…) Doch – Sind es wirklich die rülpsenden Kühe? Oder wer ist wirklich der Hauptverursacher des Klimawandels? Ivo Sasek bringt in dieser Sendung – von der Weltöffentlichkeit – bereits vergessene Tatsachen wieder ans Licht!“
UntertitelBundeskanzlerin Merkel wirbt mit einer kurzen Rede beim deutschen Volk um Verständnis für ihren Plan, die „Infektionsschutz-Notbremse" mit einem neuen Gesetz ziehen zu müssen. Inwieweit ihre Argumente hierzu haltbar sind und ob sie der Meinung kritischer Experten standhalten, beantwortet diese Sendung.
UntertitelEin Richter am Amtsgericht Weimar sprach am 11. Januar 2021 einen Mann von einem Bußgeldbescheid frei, der ihm von der Stadt Weimar verhängt wurde, weil er entgegen des Corona-Kontaktverbotes mit sieben Freunden Geburtstag feierte…
UntertitelIm Mai 2021 soll der neue „Kinderrechte“-Gesetzentwurf der Bundesregierung endgültig zur Abstimmung kommen. Das Aktionsbündnis DemoFürAlle warnt davor, dass die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz zwangsläufig eine veränderte Rechtsprechung nach sich ziehen würde – zum Nachteil der Eltern und damit auch der Kinder.
UntertitelShawn Stelton, bis Anfang dieses Jahres eine kerngesunde Frau, wurde im Januar 2021 mit dem COVID-Impfstoff Moderna in den Vereinigten Staaten von Amerika geimpft und erlebte in den darauf folgenden Tagen massive, unkontrollierbare Auswirkungen am eigenen Leib, die seitdem irreparabel sind. Ihre persönliche Berichterstattung ist schockierend und alarmierend zugleich. Sehen Sie selbst... - und warnen Sie Ihre Bekannten, Freunde und Verwandten.
UntertitelDas Thema Covid-Impfung ist zurzeit allgegenwärtig. Hanna bekommt dies auf ihrer Arbeit im Krankenhaus hautnah zu spüren. Testpflicht, Maskenpflicht, drohende Impfpflicht: Unsere Freiheit wird Schritt für Schritt eingeschränkt. Wie geht sie selber damit um und was rät sie uns?
UntertitelSeit mehreren Wochen kann Kla.TV auf dem eigenen Facebook-Kanal keine Beiträge mehr veröffentlichen. Können das zufällige technische Probleme sein oder hat Facebook eher ein Problem mit der freien Berichterstattung von Kla.TV? Die Lage ist ernst, doch Sie können mithelfen!
UntertitelDie sozialen Medien und Big Tech-Firmen wie Facebook, Twitter, YouTube, Apple, Amazon und Co. sind heute schon das perfekte Überwachungssystem, das ohne Auftrag bestens funktioniert. Immer häufiger zensieren sie ohne rechtliche Befugnisse auch „falsche Meinungen“. Diese Sendung präsentiert Beispiele des zunehmenden Kreuzzugs der Zensur gegen alle, die nicht politisch korrekt denken und handeln.
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01.05.2021 | www.kla.tv/18636
Derzeit gibt es viele Diskussionen um den Maskenbeschluss des Familiengerichtes aus Weimar. Vor allen Dingen hat das Verwaltungsgericht Weimar hierzu Stellung bezogen, und auch das Amtsgericht Leipzig hat versucht, mit einer überbordenden Kostenentscheidung, dort Knüppel zwischen die Beine geworfen. Warum diese beiden Entscheidungen keinerlei Bedeutung haben für unsere Anträge unserer Mandanten, verrate ich in diesem Video. Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Markus Mingers von der Kölner Verbraucherrechtskanzlei, ‘Mingers Rechtsanwälte‘. Sollte dir dieses Video gefallen, dann lass ein Abo da, läute die Glocke, dann bekommst du immer Nachrichten wenn´s neue Videos von uns gibt. Tausende von Mails haben wir bekommen in den letzten Wochen, seitdem es die Entscheidung gab des Familiengerichts aus Weimar. Dort wurde ja beschlossen, dass die Schüler keine Masken tragen müssen, keinen Abstand halten müssen, dass sie Präsenzunterricht geniessen, und auch keine Tests machen müssen. Nunmehr sind viele Leute, die uns angeschrieben haben, verunsichert. Wir haben zunächst einmal einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar. Dieses Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht bestätigt, und hat behauptet, dass das Familiengericht keinerlei Befugnis habe, Anordnungen gegenüber Behörden usw. und Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Von daher sei nicht das Familiengericht zuständig, sondern das Verwaltungsgericht. Das ist eine Meinung, die man so vertreten kann. Das hab ich auch in bisherigen Videos so gesagt, dass man auf der einen Seite das Verwaltungsrecht hat, die dann gegen diese Allgemeinverfügungen vorgehen, auf der anderen Seite das Familiengericht. Wir haben aber auch schon selbst einige Entscheidungen zu Gunsten unserer Mandanten durchfechten können. Da haben eben die Familienrichter gesagt: Wir nehmen diese Anregung nach § 16,66 BGB ernst, nehmen uns dieser Sache an, weil das Kindeswohl ernsthaft gefährdet ist durch die nachhaltigen Corona-Auflagen. Und Familienrichter haben durchaus das Recht, sich hierfür zuständig zu erklären und hier auch selbständig zu entscheiden. Von daher hat der Richterspruch des Verwaltungsgerichts aus Weimar überhaupt nichts damit zu tun, mit der Entscheidung des Familiengerichts in Weimar. Diese bleibt bestehen, bis evtl. die nächste Instanz – und das wäre hier das OLG-Thüringen – diese aufgehoben hat. Solange bleibt diese Entscheidung in Kraft. Und diese Entscheidung und auch die Argumentationsstruktur hat dazu geführt, dass wir schon vielen Eltern helfen konnten. Das heißt, Verwaltungsgericht Weimar hat nichts damit zu tun, keinerlei Rechtsbindungswirkung. Das zweite Urteil was durch die Gazetten geisterte und teilweise auch auf Plattformen völlig falsch berechnet und interpretiert wurde, war der Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Leipzig. Hier haben Eltern einen Antrag gestellt, für alle Kinder einer Schule – genau so, keine Masken, kein Testen, kein Abstand, usw. – und hier hat das Amtsgericht Leipzig einen Kostenbeschluss gefasst. Nämlich, hat gesagt: „Hier wurde ja der Antrag gestellt, für 350 Kinder, also berechnen wir 350 x 4000 Euro, also Wert, Streitwert 1,4 Mio., wonach die Gerichtskosten bemessen werden. Dann geisterte durch die Gazetten, dass hier angeblich 18.000 Euro Kosten den Leuten aufgebürdet werden. Das ist Quatsch! Denn, zum Einen gibt es hier keine drei Geschäftsgebühren, sondern nur 0,5 Geschäftsgebühr und im Familienrecht ist der Streitwert gedeckelt auf 500.000. Das heißt, max. 1768 Euro, die hier zu zahlen sind. Aber – hier der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig krankt hier, denn hier wurde der Streitwert tatsächlich auf 1,4 Mio. festgesetzt – der Verfahrenswert – hier hat man die Deckelung vergessen, von 500.000 und man hat im ersten Satz bereits gesagt, dass das Gericht zunächst darauf hinweist, dass es kein Verfahren gem. 16, 66 ff. BGB Bezug auf alle weiteren Schulkinder, eingeleitet hat und auch nicht einleiten wird. Und das heißt, das Familiengericht hier bei der Auffassung, dass nur die Antragsteller selber eine Bindungswirkung erzielen können, gleichzeitig wird aber der Verfahrenswert hier auf alle Schüler in der Schule festgelegt. Darüber hinaus ist es so, dass der Regelstreitwert 5.000 Euro beträgt und weil wir uns hier im einstweiligen Verfahren befinden, in der Regel 2.500 Euro. Daher stellen wir für unsere Mandanten immer nur den Antrag für die Kinder unserer Mandanten, damit so etwas nicht passieren kann. Dann haben wir hier eine halbe Gerichtskosten-gebühr auf Basis 2.500 Euro wegen der einstweiligen Anordnung und dann betragen die Gerichtskosten sage und schreibe: 59,50 Euro. Das heißt, auch hier stellt dieser Hinweis (Beschluss des Amtsgerichts Leipzig, der inhaltlich und juristisch falsch ist und in der Presse auch noch völlig falsch dargestellt wurde, weil hier von falschen Zahlen ausgegangen wurde) einen Maximalschaden dar, von – was habe ich eben ausgerechnet – 17,68 Euro und nicht knapp 20.000 Euro. Und das kann bei den Anträgen, die wir stellen, nicht passieren, weil wir nicht für viele Kinder stellen, weil das nicht geht, sondern nur für die Kinder unserer Mandanten und dann kann so eine Multiplikation nicht vorkommen und wenn der Richter dann auch noch richtig rechnen kann, haben wir 59,50 Euro Gerichtskosten, die hier das Maximalrisiko sind. Wenn man sich also mit den Sachen ein bisschen tiefgehender beschäftigt, dann sieht man, dass da weniger dahinter steckt. Es wird sowohl von den Leuten, die gerne sich gegen die Corona-Maßnahmen wenden, mittlerweile überzogen, auch juristisch falsch argumentiert auch von vielen Anwaltskollegen, die sich als Corona-Leugner, Querdenker, kritische Anwälte, Paten usw. bezeichnen, auch da sind juristisch viele Sachen falsch dargestellt, das muss ich mittlerweile hier so deutlich sagen. Auf der anderen Seite natürlich auch versuchen viele regierungsfreundliche Richter hier den Leuten, den „Garaus zu machen“, auch hier durch falsche Entscheidung. Darum bemühen wir (uns) auf diesem Kanal stets um Objektivität. Ihr kennt meine Ansicht, ihr wisst, dass ich auch grundsätzlich juristisch sehr kritisch bin, was das Infektionsschutzgesetz angeht, was die Verhältnismäßigkeit angeht und was den massiven Eingriff in die Grundrechte angeht, aber wir müssen hier insgesamt die Sache wirklich objektiv betrachten und hier denke ich, haben wir so bisschen zur Aufklärung beigetragen. Wir sehen uns wie immer vor Gericht.
von Mingers. Rechtsanwälte