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Rechtsanwalt Holger Fischer zeigt auf, welche weitreichenden und dramatischen Folgen bzw. Konsequenzen auf Deutschland zukommen, wenn es zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, IfSG, dem sogenannten „Notbremsengesetz“, kommen sollte.
[weiterlesen]
„Der Lockdown wird in Stein gemeißelt“, fürchtet Rechtsanwalt Holger Fischer. Seine Stellungnahme zur geplanten erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, IfSG, dem sogenannten „Notbremsengesetz“ erreichte aktuell Kla.TV. Es geht um die Einführung eines neuen Paragraphen, § 28 b IfSG. Rechtsanwalt Fischer macht deutlich, welche weitreichenden und dramatischen Folgen bzw. Konsequenzen auf Deutschland zukommen, sollte dieses Gesetz rechtskräftig werden. Denn wieder gehe damit ein Teil des Rechtsstaats verloren, dieses Mal – so scheine es ‒ der größte noch verbliebene Teil. Doch hören Sie ihn selbst.
Video-Text
Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung das sogenannte „Notbremsengesetz“ vorzulegen. Damit wird binnen weniger Monate zum wiederholten Mal das Infektionsschutzgesetz geändert, jetzt durch Einführung eines § 28 b IfSG.
Wieder geht damit ein Teil, dieses Mal – so scheint es ‒ der größte noch verbliebene Teil des Rechtsstaats verloren,
wieder einmal werden uns weitere Teile der Grundrechte genommen,
wieder einmal soll die Exekutive ermächtigt werden, ohne parlamentarische Kontrolle darüber zu entscheiden, ob uns Grundrechte gewährt werden oder nicht.
Und erstmals wird damit den Gerichten ein großer Teil der Überprüfbarkeit dieser Entscheidungen der Exekutive für immer genommen, weil ein Entscheidungsspielraum gar nicht mehr besteht.
Die Länder sollen nicht mehr mitentscheiden, letztlich entscheidet künftig Frau Merkel oder ihr Nachfolger allein. Das Föderalismusprinzip wird verletzt.
Der Lockdown wird in Stein gemeißelt, verstetigt.
Beteuerungen seitens der Politik, das sei ja nur für einen Übergangszeitraum gedacht, überzeugen nicht:
Denn warum macht man ein Bundesgesetz – das unbefristet gelten soll – wenn man es in einigen Wochen wieder lockern wollte?
Einziger Maßstab ist und wird quasi zur „Heiligen Kuh“ erklärt: die Inzidenz. Bei einer Inzidenz ab 100, was 1 positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person pro 1000 Personen entspricht, sollen automatisch die Rechte genommen werden, darunter
- nächtliche Ausgangssperren
- Kontaktbeschränkungen
- Verbot des Betriebs von Restaurants
- Homeoffice für Arbeitnehmer, dementsprechende Teilenteignung der Arbeitgeber
- Schließung des Einzelhandels
- Verbot von körpernahen Dienstleistungen
- Verbot von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Verbot von Gruppen- und Mannschaftssport
- Beschränkung des Tourismus
Was aber ist, bei Licht betrachtet, diese heilige Kuh, diese Inzidenz, die anhand von PCR-Tests für SARS-CoV-2 nachgewiesen wird?
PCR-Tests können keine Infektionen nachweisen, sie werden in Deutschland massenhaft entgegen ihrer Validierung durch die Hersteller und den Empfehlungen der WHO bei asymptomatischen Personen – ohne klinischen Befund – angewandt. Sie führen zu falschen Ergebnissen, jeden Tag, nicht hundertfach ‒ tausendfach.
Bei der massenhaften Verbreitung wird es möglich sein, eine Inzidenz von 100 allein aufgrund der falsch positiv Getesteten dauerhaft, für alle Ewigkeit, aufrechtzuerhalten.
Denn falsch Positive wird es immer geben, eben so lange, wie es PCR-Tests als Nachweis für Corona gibt. Wir müssen nur genug testen, wie derzeit. Notfalls testen wir Kinder, Arbeitnehmer, Patienten aller Art mit allen möglichen anderen Krankheiten, um das Szenario so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages:
Gemäß Art 38 Abs. 1 GG sind Sie Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur Ihrem Gewissen unterworfen.
Stimmen Sie dem § 28 b IfSG zu, so zeigen Sie, dass Sie nicht das Volk, erst recht nicht das ganze Volk vertreten, sondern eine Bundesregierung, die Gefallen an der Alleinherrschaft gefunden hat.
Sie zeigen, dass Sie sich an Aufträge und Weisungen Dritter gebunden fühlen, indem Sie sich und damit das Volk, dessen Vertreter Sie sind, auf Dauer entmachten. Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG aber ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Art. 28 b IfSG aber ist nicht verfassungsgemäß.
Letztlich zeigen Sie auch, dass Sie kein Gewissen haben, andernfalls würden Sie einem Staatsstreich, der der Exekutive unbefristete und unbegrenzte Macht verschafft, nicht zustimmen.
Die große Mehrheit von Ihnen hat bereits mit der mehrfachen Feststellung der pandemischen Lage von nationaler Tragweite Hand an den Rechtsstaat gelegt, hat am 18.11.2020 mit der Einführung des § 28 a IfSG den Boden für die immer maßloseren Maßnahmen der Exekutive gelegt.
Sie haben damals gezeigt, dass Sie die Warnungen der Verfassungsrechtler in diesem Land ignorieren. Stimmen Sie nun dem § 28 b IfSG zu, so zeigen Sie nicht zum ersten, sondern zum wiederholten Mal Ihr wahres, das Grundgesetz mit Füßen tretendes Gesicht.
Wir bräuchten Sie, wir brauchen parlamentarische Kontrolle, aber Sie wollen sie nicht mehr ausüben und machen sich damit für uns alle erkennbar überflüssig.
Nicht weniger als die Parlamentarier brauchen wir die Justiz, hätten wir seit nunmehr 14 Monaten besonders die Verfassungsgerichte in den Ländern und natürlich das Bundesverfassungsgericht gebraucht.
Ein um das andere Mal aber wurden in Eilverfahren der Exekutive keine Schranken gewiesen.
Nun brauchen wir auf Hauptsacheverfahren nicht mehr zu warten, denn mit Art. 28 b IfSG sind die Freiheitsrechte endgültig passé.
Unser Appell als Juristen und als Bevölkerung unseres Landes an alle Verfassungsrichter lautet:
Rufen Sie ihr eigenes Gericht an, treffen Sie in den unmittelbar auf Inkrafttreten des § 28 b IfSG folgenden Tagen eine Eilentscheidung und erklären Art. 28 b IfSG für verfassungswidrig.
Gehen Sie zügig ins Hauptsacheverfahren.
Entscheiden Sie sich für die Verfassung, nicht für den Staatsstreich. Entscheiden Sie sich für den Föderalismus, für die Freiheit, für unsere Kinder, für unsere Zukunft.
Es bleibt uns allein, § 28 b IfSG per Eilentscheidung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit zu stoppen.
Ansonsten bleibt das PCR-Test-Regime, das jede in Alleinherrschaft verliebte Bundesregierung, jede Bundeskanzlerin oder jeder künftige Bundeskanzler so lange fortführt, wie es ihr oder ihm beliebt.
Mittels drakonischer Bußgelder von bis zu 25.000 Euro oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe werden wir in die Häuslichkeit eingesperrt, in die Arbeitslosigkeit, Existenzvernichtung, damit in die Verelendung und letztlich in die Vernichtung der Gesellschaft im Ganzen wie auch unserer eigenen individuellen Existenz geführt.
Das Land wird mit Angst und Einschüchterung regiert ‒ so wie seit 14 Monaten ‒ und kleinste Freiheiten werden mit dem Verlust der Freiheit für Jahre sanktioniert.
Wer wird uns alle wegen der Verstöße in unserer unmittelbaren Privatheit, in der Wohnung, in der Familie, bei der Arbeit kontrollieren? Polizei- und Ordnungskräfte? Oder wird dann doch auch hier wieder die Bundeswehr herangezogen? Wird es ausgeweitete Straßensperren und Verkehrskontrollen geben? Werden Bewaffnete die Wohnungen stürmen? – All das haben Polizei- und Ordnungskräfte auch bisher, aufgrund der bisherigen Rechtslage, schon getan. Warum sollte es nun besser werden?
Eine ekstatisch agitierte, gleichzeitig im Strudel von Angst vor einem Virus erstarrte Bevölkerung nimmt das noch überwiegend hin, wird sich aber zunehmend fragen, was sie eigentlich noch zu verlieren hataußer dem eigenen nackten Leben. Angst vor dem Virus wird auf die Angst vor dem Staat treffen. Es wird sich zeigen, welche Angst am Ende stärker sein wird.
Als Ausweg wird uns allein die Impfung geboten, wo doch längst klar ist, dass wir alle mit immer neuen Mutanten und immer neuen hohen Fallzahlen in der Unfreiheit verbleiben werden und die Impfung jetzt schon, kaumdass sie begonnen hat, viele Menschen schädigt.
Wer sich nun nicht auf die richtige Seite und damit gegen die weitere Beschränkung unserer Freiheitsrechte stellt, der steht auf der Seite einer durch § 28 b IfSG ermächtigten Diktatur.
Er wird sich vor künftigen Generationen verantworten müssen, warum er damals, als § 28 b IfSG die Bundesregierung zur Alleinherrschaft ermächtigte, nicht aufgestanden ist und widersprochen hat.
Diese Zeit wird kommen.
Bis dahin: Gott schütze unser Land und die Menschen, die in ihm leben.
Sendungstext
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16.04.2021 | www.kla.tv/18528
„Der Lockdown wird in Stein gemeißelt“, fürchtet Rechtsanwalt Holger Fischer. Seine Stellungnahme zur geplanten erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes, IfSG, dem sogenannten „Notbremsengesetz“ erreichte aktuell Kla.TV. Es geht um die Einführung eines neuen Paragraphen, § 28 b IfSG. Rechtsanwalt Fischer macht deutlich, welche weitreichenden und dramatischen Folgen bzw. Konsequenzen auf Deutschland zukommen, sollte dieses Gesetz rechtskräftig werden. Denn wieder gehe damit ein Teil des Rechtsstaats verloren, dieses Mal – so scheine es ‒ der größte noch verbliebene Teil. Doch hören Sie ihn selbst. Video-Text Am 13.04.2021 hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung das sogenannte „Notbremsengesetz“ vorzulegen. Damit wird binnen weniger Monate zum wiederholten Mal das Infektionsschutzgesetz geändert, jetzt durch Einführung eines § 28 b IfSG. Wieder geht damit ein Teil, dieses Mal – so scheint es ‒ der größte noch verbliebene Teil des Rechtsstaats verloren, wieder einmal werden uns weitere Teile der Grundrechte genommen, wieder einmal soll die Exekutive ermächtigt werden, ohne parlamentarische Kontrolle darüber zu entscheiden, ob uns Grundrechte gewährt werden oder nicht. Und erstmals wird damit den Gerichten ein großer Teil der Überprüfbarkeit dieser Entscheidungen der Exekutive für immer genommen, weil ein Entscheidungsspielraum gar nicht mehr besteht. Die Länder sollen nicht mehr mitentscheiden, letztlich entscheidet künftig Frau Merkel oder ihr Nachfolger allein. Das Föderalismusprinzip wird verletzt. Der Lockdown wird in Stein gemeißelt, verstetigt. Beteuerungen seitens der Politik, das sei ja nur für einen Übergangszeitraum gedacht, überzeugen nicht: Denn warum macht man ein Bundesgesetz – das unbefristet gelten soll – wenn man es in einigen Wochen wieder lockern wollte? Einziger Maßstab ist und wird quasi zur „Heiligen Kuh“ erklärt: die Inzidenz. Bei einer Inzidenz ab 100, was 1 positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person pro 1000 Personen entspricht, sollen automatisch die Rechte genommen werden, darunter - nächtliche Ausgangssperren - Kontaktbeschränkungen - Verbot des Betriebs von Restaurants - Homeoffice für Arbeitnehmer, dementsprechende Teilenteignung der Arbeitgeber - Schließung des Einzelhandels - Verbot von körpernahen Dienstleistungen - Verbot von Kultur- und Freizeiteinrichtungen - Verbot von Gruppen- und Mannschaftssport - Beschränkung des Tourismus Was aber ist, bei Licht betrachtet, diese heilige Kuh, diese Inzidenz, die anhand von PCR-Tests für SARS-CoV-2 nachgewiesen wird? PCR-Tests können keine Infektionen nachweisen, sie werden in Deutschland massenhaft entgegen ihrer Validierung durch die Hersteller und den Empfehlungen der WHO bei asymptomatischen Personen – ohne klinischen Befund – angewandt. Sie führen zu falschen Ergebnissen, jeden Tag, nicht hundertfach ‒ tausendfach. Bei der massenhaften Verbreitung wird es möglich sein, eine Inzidenz von 100 allein aufgrund der falsch positiv Getesteten dauerhaft, für alle Ewigkeit, aufrechtzuerhalten. Denn falsch Positive wird es immer geben, eben so lange, wie es PCR-Tests als Nachweis für Corona gibt. Wir müssen nur genug testen, wie derzeit. Notfalls testen wir Kinder, Arbeitnehmer, Patienten aller Art mit allen möglichen anderen Krankheiten, um das Szenario so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Gemäß Art 38 Abs. 1 GG sind Sie Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur Ihrem Gewissen unterworfen. Stimmen Sie dem § 28 b IfSG zu, so zeigen Sie, dass Sie nicht das Volk, erst recht nicht das ganze Volk vertreten, sondern eine Bundesregierung, die Gefallen an der Alleinherrschaft gefunden hat. Sie zeigen, dass Sie sich an Aufträge und Weisungen Dritter gebunden fühlen, indem Sie sich und damit das Volk, dessen Vertreter Sie sind, auf Dauer entmachten. Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG aber ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Art. 28 b IfSG aber ist nicht verfassungsgemäß. Letztlich zeigen Sie auch, dass Sie kein Gewissen haben, andernfalls würden Sie einem Staatsstreich, der der Exekutive unbefristete und unbegrenzte Macht verschafft, nicht zustimmen. Die große Mehrheit von Ihnen hat bereits mit der mehrfachen Feststellung der pandemischen Lage von nationaler Tragweite Hand an den Rechtsstaat gelegt, hat am 18.11.2020 mit der Einführung des § 28 a IfSG den Boden für die immer maßloseren Maßnahmen der Exekutive gelegt. Sie haben damals gezeigt, dass Sie die Warnungen der Verfassungsrechtler in diesem Land ignorieren. Stimmen Sie nun dem § 28 b IfSG zu, so zeigen Sie nicht zum ersten, sondern zum wiederholten Mal Ihr wahres, das Grundgesetz mit Füßen tretendes Gesicht. Wir bräuchten Sie, wir brauchen parlamentarische Kontrolle, aber Sie wollen sie nicht mehr ausüben und machen sich damit für uns alle erkennbar überflüssig. Nicht weniger als die Parlamentarier brauchen wir die Justiz, hätten wir seit nunmehr 14 Monaten besonders die Verfassungsgerichte in den Ländern und natürlich das Bundesverfassungsgericht gebraucht. Ein um das andere Mal aber wurden in Eilverfahren der Exekutive keine Schranken gewiesen. Nun brauchen wir auf Hauptsacheverfahren nicht mehr zu warten, denn mit Art. 28 b IfSG sind die Freiheitsrechte endgültig passé. Unser Appell als Juristen und als Bevölkerung unseres Landes an alle Verfassungsrichter lautet: Rufen Sie ihr eigenes Gericht an, treffen Sie in den unmittelbar auf Inkrafttreten des § 28 b IfSG folgenden Tagen eine Eilentscheidung und erklären Art. 28 b IfSG für verfassungswidrig. Gehen Sie zügig ins Hauptsacheverfahren. Entscheiden Sie sich für die Verfassung, nicht für den Staatsstreich. Entscheiden Sie sich für den Föderalismus, für die Freiheit, für unsere Kinder, für unsere Zukunft. Es bleibt uns allein, § 28 b IfSG per Eilentscheidung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit zu stoppen. Ansonsten bleibt das PCR-Test-Regime, das jede in Alleinherrschaft verliebte Bundesregierung, jede Bundeskanzlerin oder jeder künftige Bundeskanzler so lange fortführt, wie es ihr oder ihm beliebt. Mittels drakonischer Bußgelder von bis zu 25.000 Euro oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe werden wir in die Häuslichkeit eingesperrt, in die Arbeitslosigkeit, Existenzvernichtung, damit in die Verelendung und letztlich in die Vernichtung der Gesellschaft im Ganzen wie auch unserer eigenen individuellen Existenz geführt. Das Land wird mit Angst und Einschüchterung regiert ‒ so wie seit 14 Monaten ‒ und kleinste Freiheiten werden mit dem Verlust der Freiheit für Jahre sanktioniert. Wer wird uns alle wegen der Verstöße in unserer unmittelbaren Privatheit, in der Wohnung, in der Familie, bei der Arbeit kontrollieren? Polizei- und Ordnungskräfte? Oder wird dann doch auch hier wieder die Bundeswehr herangezogen? Wird es ausgeweitete Straßensperren und Verkehrskontrollen geben? Werden Bewaffnete die Wohnungen stürmen? – All das haben Polizei- und Ordnungskräfte auch bisher, aufgrund der bisherigen Rechtslage, schon getan. Warum sollte es nun besser werden? Eine ekstatisch agitierte, gleichzeitig im Strudel von Angst vor einem Virus erstarrte Bevölkerung nimmt das noch überwiegend hin, wird sich aber zunehmend fragen, was sie eigentlich noch zu verlieren hataußer dem eigenen nackten Leben. Angst vor dem Virus wird auf die Angst vor dem Staat treffen. Es wird sich zeigen, welche Angst am Ende stärker sein wird. Als Ausweg wird uns allein die Impfung geboten, wo doch längst klar ist, dass wir alle mit immer neuen Mutanten und immer neuen hohen Fallzahlen in der Unfreiheit verbleiben werden und die Impfung jetzt schon, kaumdass sie begonnen hat, viele Menschen schädigt. Wer sich nun nicht auf die richtige Seite und damit gegen die weitere Beschränkung unserer Freiheitsrechte stellt, der steht auf der Seite einer durch § 28 b IfSG ermächtigten Diktatur. Er wird sich vor künftigen Generationen verantworten müssen, warum er damals, als § 28 b IfSG die Bundesregierung zur Alleinherrschaft ermächtigte, nicht aufgestanden ist und widersprochen hat. Diese Zeit wird kommen. Bis dahin: Gott schütze unser Land und die Menschen, die in ihm leben.
von ef