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16.11.2019 | www.kla.tv/15217
In den letzten Wochen berichtete Kla.tv intensiv über das sehr kontroverse Thema: „Impfpflicht in Deutschland“. Trotz vieler Proteste, Demonstrationen und Mahnwachen, trotz unzähliger eingegangener Mails, Schreiben und Gutachten bei politischen Verantwortungsträgern und zahlreichen Petitionen, Appellen sowie Aktionen wurde am 14. November unter Regie von Gesundheitsminister Jens Spahn die Impfpflicht für Masern im Deutschen Bundestag beschlossen. Von Anfang an war deutlich die Entschlossenheit, dieses sogenannte „Impfzwanggesetz“ um jeden Preis durchzusetzen, spürbar. Woher diese Kompromisslosigkeit entgegen all den Gegenstimmen aus dem Volk? Aufschluss darüber könnte ein Blick auf den Werdegang von Jens Spahn vor seiner Tätigkeit als Gesundheitsminister geben: Jens Spahn startete seine berufliche Karriere bei der Westdeutschen Landesbank in Münster. Er absolvierte das „Young Leader Program“, ein Partnerprojekt der deutschen Denkfabrik „Atlantik-Brücke“ und des „American Council on Germany“ für aufstrebende politische und wirtschaftliche Führungskräfte. Von 2006 bis 2010 war Jens Spahn an einer Lobbyagentur für Pharmaklienten namens „Politas“ beteiligt, während er gleichzeitig Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages war. Seine bezahlten Nebentätigkeiten für die Pharmaindustrie brachten ihm den Vorwurf eines möglichen Interessenkonfliktes ein. Von 2015 bis 2018 hatte Spahn den Posten des Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzministerium inne. Auch hier wurde ihm ein Interessenkonflikt vorgeworfen, da er privat an der „Pareton GmbH“, die für sein Ressort arbeitete, beteiligt war. Spahn ist Mitglied der „Deutsch-Atlantischen Gesellschaft“ sowie Vorsitzender der „Europabrücke e.V.“, beides Kaderschmieden, die amerikanische Interessen nach Deutschland bzw. Europa transportieren. Im Juni 2017 nahm Spahn an der von der Öffentlichkeit abgeschotteten Bilderberg-Konferenz in Chantilly im US-Bundesstaat Virginia teil. Bei diesen jährlich stattfindenden Konferenzen werden von internationalen Drahtziehern strategische Schritte festgelegt und dabei u.a. auch Personen für politische Schlüsselpositionen berufen. Aber wie gesagt, alles hinter verschlossenen Türen. 2018 – interessanterweise ein Jahr nach seiner Einladung auf die Bilderbergkonferenz – wurde Spahn zum Bundesgesundheitsminister ernannt. Unter dem Fokus dieser Vorgeschichte lohnt es sich, auch seine Arbeit als Gesundheitsminister genauer unter die Lupe zu nehmen: 1. "Implantateregister-Errichtungsgesetz" Medienwirksam stellt sich der Bundesgesundheitsminister als Hüter des Datenschutzes dar. Wenig bekannt ist, dass er am 26. September diesen Jahres, unbemerkt von der Öffentlichkeit, einen bedeutenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger durchs Parlament gebracht hat: das sogenannte "Implantateregister-Errichtungsgesetz". Dieses sieht vor, ohne Einwilligung des betroffenen Bürgers, umfassende Gesundheitsdaten in einem staatlichen Register zu erfassen sowie vielfältig weiterzuverarbeiten und weiterzugeben. 2. Elektronische Gesundheitsakte In die gleiche Richtung zielt ein weiteres Vorhaben Spahns: Ab 2021 soll trotz massiver Sicherheitsbedenken die elektronische Gesundheitsakte eingeführt werden. Geplant ist, darin alle Untersuchungsergebnisse, psychischen Befunde, Verlängerungsgutachten, Entlassungsberichte, Rezepte, OPs, etc. ohne Einwilligung des betroffenen Bürgers zentral auf einem Server der Krankenkassen zu speichern. Ärzte, die den Anschluss an dieses Netz verweigern, werden mit Honorarabzug bestraft. 3. Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende Ähnlich rigide geht Spahn bei der Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende vor. So soll jeder Bürger, der nicht ausdrücklich der Entnahme von Organen widerspricht, automatisch zum Spender werden. 4. Masern-Impfpflicht Aktuell wurde von Minister Spahn das sogenannte Impfzwanggesetz durchgesetzt, das ebenfalls mit der Androhung hoher Bußgelder bei Verweigerung von Impfungen einhergeht. Auch dieses Vorhaben stellt eine massive Verletzung der Grundrechte jedes Bürgers auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit dar! Denn in der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO vom 19. Oktober 2005 heißt es unmissverständlich: „Artikel 6: Absatz (1): Jede präventive, diagnostische und therapeutisch-medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person … zu erfolgen.“ Fazit: Herr Spahn walzt unverkennbar sehr zielstrebig und mit hohem Tempo die persönlichen Rechte und Freiheiten der Bürger nieder. Es scheint ratsam, diesen Mann und seine Projekte sorgfältig im Auge zu behalten.
von ag
https://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-spahn-sollte-sich-entscheiden-politik-oder-firma-1.3640285
https://www.heise.de/tp/features/Der-fleissige-Herr-Spahn-Mit-Vollgas-gegen-den-Datenschutz-4556149.html
https://www.stoppt-die-e-card.de/
https://freie-aerzteschaft.de/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2019/09/23/ethische-bedenken-zu-spahns-organspende-gesetz/
https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-03/2005_Allgemeine%20Erkl%c3%a4rung%20%c3%bcber%20Bioethik%20und%20Menschenrechte.pdf