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08.07.2019 | www.kla.tv/14534
Achtung! Unfreiwillig zum Organspender? Der internationale Organhandel ist zu einem gigantischen Geschäftsmodell geworden. Da die Zahl der Organspender durch das Veröffentlichen von kritischen Stimmen zur Organspende zurückgegangen ist, wird die Werbung enorm angekurbelt. Auch Apple hat daran gearbeitet, neue und mehr Organspender zu gewinnen. So bekommen Smartphone-Besitzer mit dem neuesten Update eine Health-App, zu Deutsch Gesundheits-App, mit integriertem Organspende-Notfallpass. Beim Klick auf „Organspender“ ist „natürlich“ das „Ja“ voreingestellt. Smartphone-Nutzer sollten sich ihren digitalen Notfallpass genau anschauen, wenn sie nicht ungewollt zum Organspender werden wollen, vor allem bei einem Aufenthalt in den USA. Dort ist die App-Einstellung bereits rechtlich bindend! Doch wie ist die Organspende-Regelung in anderen Ländern? Damit niemand während seines Urlaubs doch plötzlich unfreiwillig zum Organspender wird, strahlen wir im Anschluss noch einmal eine Archivsendung aus, die darüber Auskunft gibt: Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen, weshalb viele Staaten Gesetze erlassen haben, die die Organspende erleichtern. Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Doch leider kennen sich die wenigsten mit diesen Regeln aus. Und da Sommerzeit auch für viele Urlaubszeit bedeutet, in der der ein oder andere auch von Ihnen sicherlich ins Ausland fährt, möchten wir Sie in der heutigen Sendung über einige dieser Regeln informieren, damit Sie nicht wider Willens doch zum Organspender werden. In Europa gibt es verschiedene Regelungen: - die erweiterte Zustimmungsregelung - die Widerspruchsregelung - Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen - und die Notstandsregelung Schauen wir uns diese Reglungen etwas genauer an: Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Bei fehlender Zustimmung können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Diese gilt in den Ländern Dänemark, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und Zypern. Die Entscheidungsregelung gilt in Deutschland und sieht ebenfalls eine Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten vor. Automatisch zum Organspender wird man bei der Widerspruchsregelung, wenn der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Belgien, Frankreich, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt diese Form der Widerspruchsregelung. Die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Norwegen, Russland, Schweden und Türkei. Hinterbliebene können gegen die Organentnahme stimmen. Nur in Bulgarien gilt die sogenannte Notstandsregelung, d.h. die Organentnahme kann auch bei Vorliegen eines Widerspruches vorgenommen werden. Egal wohin man in den Urlaub fährt: Wer seine Organe auf keinen Fall spenden möchte, sollte daher auf einem Organspendeausweis ein „Nein“ vermerken und diesen immer bei sich tragen. Auf der Website https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende/Organspendeausweis_ausfuellbar.pdf können Sie sich gern bei Interesse einen solchen Organspendeausweis herunterladen. Auf unserer Kla.tv Website können Sie sich zudem auch sehr gern noch weiter über das Thema Organspende informieren. Hierfür empfehlen wir Ihnen besonders die Serie „Zur Organspende“, welche Sie unter dem Button Sendereihen; Themenblöcke finden. Weitere Sendungen finden Sie zu diesem Thema, indem Sie einfach unter SUCHEN den Begriff Organspende angeben und die aufgelisteten Sendungen anklicken. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen informativen Abend und noch eine schöne Sommerzeit.
von wou.
https://www.krankenkassen.de/ausland/organspende/