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Bis vor kurzem noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit seinem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt.
UntertitelIm Laufe dieses Jahres hat die NATO ihre Militärpräsenz unter US-Führung in etlichen Ländern nahe an Russlands Grenzen massiv ausgeweitet. Diese vielen NATO-Manöver sind eine ganz reale Bedrohung für Russland und können jederzeit eskalieren wie dieser Dokufilm aufzeigt.
UntertitelNeben Berlin, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen, sollen nun auch in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt Kindergartenkinder mit Büchern und Spielmaterialien über verschiedene Familienmodelle und Geschlechtervielfalt konfrontiert werden. Dies soll in Aktionen geschehen, die Teil von landeseigenen Aktionsprogrammen sind – für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTIQ). Viele Politiker und diverse Lobbyverbände sind der Meinung, dass unterschiedliche Familienformen zur Lebenswirklichkeit von Kindern gehören.
UntertitelAm vergangenen Montagabend dem 19. Dezember 2016 fuhr ein polnischer Lkw in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin. Dabei kamen 12 Menschen ums Leben, 49 wurden teils schwer verletzt. Der Terrorist flüchtete nach der Tat. Der ursprüngliche Fahrer des Lastwagens lag erschossen auf dem Beifahrersitz. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) nimmt den Angriff für sich in Anspruch.
UntertitelEva Bartlett ist eine unabhängige kanadische Journalistin. Sie lebte insgesamt drei Jahre in Gaza, der größten Stadt im Gazastreifen, und sie lebte auch im Libanon. Seit 2014 war sie sechsmal in Syrien, zweimal davon mit internationalen Delegationen und viermal „auf eigene Faust“.
UntertitelIn einer ZDF-Talkshow bei Maybrit Illner wandte sich der Journalist und Autor Aktham Suliman vehement gegen die Behauptung der Moderatorin, der Westen versuche in Syrien nur Frieden zu schaffen. Seiner Ansicht nach verfolge der Westen in Syrien einzig die eigenen Interessen und benutze Rebellen und Terroristen, um seine Ziele mit Gewalt durchzusetzen.
UntertitelDer friedliche Widerstand gegen den Krieg in der Ostukraine wurde von der ukrainisch-orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) angestoßen und fand breiten Anklang in der Bevölkerung. Infolgedessen reden jetzt viele Bürger über die Kirche als Friedensstifter. Die Kirche schaffte es, eine breite und durchmischte Masse für den Frieden zu mobilisieren, ohne dabei weiter Öl ins Feuer zu gießen und das Volk in pro- und antirussisch zu entzweien.
UntertitelEindrucksvolle Impressionen der Grossveranstaltung "Internationale Freundschaft 2016" in 13 Minuten zusammengefasst. Lassen Sie sich faszinieren von einem weltumspannenden Laufsteg der Liebe.
UntertitelWegen der prekären Lage in der syrischen Stadt Aleppo, so lauten die Meldungen westlicher Medien vom 17.12.2016, verlangen Frankreich und Deutschland eine dringliche Sitzung des UNO-Sicherheitsrats. Der Sicherheitsrat müsse sich für eine sichere Evakuierung von Zivilpersonen aussprechen und humanitäre Hilfe in der Stadt ermöglichen, sagte der französische UNO-Botschafter in New York.
UntertitelMitte Oktober 2016 sperrte Ecuador auf Druck der US-Regierung den Internetzugang von Wikileaks-Gründer Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London ...
UntertitelMit der Evakuierung der Zivilbevölkerung und auch der Rebellen, sprich Terroristen, die bereit waren, ihre Waffen niederzulegen und die vom Präsidenten angebotene Amnestie anzunehmen, zieht in Ost-Aleppo spürbar Friede ein. Die Bevölkerung atmet nach Jahren der Bedrohung, Unterdrückung und Vernichtung endlich auf.
UntertitelDer designierte US-Präsident Donald Trump hat diese Woche Rex Tillerson für den Posten des Außenministers nominiert. In den Massenmedien wurden daraufhin sofort die vermeintlich guten Beziehungen Tillersons zum russischen Präsidenten Putin in den Vordergrund gerückt. Bei genauerem Hinsehen stellt sich jedoch die Frage, ob dieser mediale Wirbel nicht ein großes Ablenkungsmanöver von weit wichtigeren Vernetzungen Tillersons darstellen...
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24.12.2016 | www.kla.tv/9606
Bis vor kurzem noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. Mit seinem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt. Das heißt: jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen macht den Krieg ab sofort zur Privatsache. Damit dürfte es mit der alten Rechtsprechung definitiv vorbei sein. Ab jetzt macht man sich für jede Form allfälliger Kriegsverbrechen mitschuldig – selbst dann, wenn man als Beteiligter nur irgendein Buchhalter wie Gröning war, der von all dem Geschehen nichts mitbekommen hat. Im Urteil gegen den SS-Buchhalter wurde festgehalten, dass es für einen kriminellen Apparat eben auch die kleinen und scheinbar unbedeutenden Rädchen brauche, dass er überhaupt erst funktionieren könne. Das hieße: Künftig können somit auch alle »kleinen Rädchen«, die an irgendeiner »Tötungsmaschinerie« mitgewirkt haben, wegen Beihilfe zum Mord, Massenmord usw., verfolgt und verurteilt werden. Begründung des BGH: Mord verjährt nie und damit auch nicht die Beihilfe zum Mord. Der ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl verkündete am Montag, dem 28. November 2016, unter augenfällig voreingenommener Genugtuung diesen Wendepunkt in der Rechtsprechung: „Man muss es fast ein wenig respektlos ausdrücken: Jetzt hat es doch noch gereicht. Der frühere SS-Mann Oskar Gröning hat lange genug gelebt, sodass der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen konnte. Erstmals bestätigte er eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in einem Konzentrationslager.“ Herr Pohl rechtfertigte die neu angebrochene Straf-Verfolgungswelle gegen Kriegsveteranen als Mindestbeitrag eines Versuchs, begangene Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Diese neue Rechtsprechung und das neue Rechtsverständnis eröffnet nun aber – möglicherweise unbedacht – auch ein völlig neues Verfolgungspotenzial für aktuelle und künftige Kriegstreiber und deren Bedienstete: zum Beispiel bei der völkerrechtswidrigen Kriegs-Drehscheibe in Ramstein; oder bei der Verpflichtung mit irgendwelchen illegalen NATO-Kriegseinsätzen. Selbstverständlich auch bei der erwiesenermaßen kriegstreiberischen Medienberichterstattung, wie sie nachweislich tagtäglich in den Hauptmedien stattfindet. Denn ohne diese »Riesenräder« im Gesamtgetriebe wäre es regelrecht undenkbar, ganze Völker in die Kriegswilligkeit zu bringen. Wer rechtfertigt überdies, oder wer unterstützt aktuell laufende Kriege mehr als etwa gefälschte Kriegsbilder, gefälschte Kriegsberichterstattungen wider besseres Wissen? Belege dazu finden Sie in den eingeblendeten Sendungen: www.kla.tv/3330, www.kla.tv/4135, www.kla.tv/7659. Konsequenterweise kann nun auch jede nachgewiesene Mittäterschaft bei solch illegalen Kriegstreiberhandlungen bis zum »kleinsten Rädchen«, sprich Journalisten, Kriegsreporter etc. hinunter verfolgt und bestraft werden. Wie man auf dieser Grundlage mit gegenwärtigen und auch künftigen Kriegstreibern samt ihren »kleinen Rädchen« jedoch tatsächlich verfährt, bleibt abzuwarten. Zumindest dürfte sich der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofes als Steilvorlage für alle Kriegsgegner erweisen: denn ab sofort wird jeder Krieg, jeder Armee-Einsatz zur absoluten Privatsache. Wer sich in welchen Krieg auch immer mit einbeziehen lässt, trägt ab sofort die private Verantwortung für alles, was ihm dort abverlangt wird. Militär und Justiz dürfte es künftig schwer fallen, Kriegsdienstverweigerer davon zu überzeugen, dass ausgerechnet sie von einer potentiellen künftigen Mittäterschaft ausgeschlossen werden könnten. Wie würde sich der 95-jährige Oskar Gröning heute entscheiden, hätte er nochmals die Gelegenheit dazu? Eine Kriegsdienstverweigerung während der Kriegsjahre hätte ihm möglicherweise das sofortige Todesurteil gebracht. 70 Jahre später sind es nur noch vier Jahre Haft… so oder so also die absolute »lose-lose« Situation für den gehetzten Kriegsmann. FAZIT: Während das neue Rechtsverständnis auf der einen Seite fordert, dass es keinen Schlussstrich unter das kriegerische Unrecht geben dürfe, muss auf der anderen Seite folgendes auch klar sein: Wer sich künftig widerstandslos an illegalen Kriegen beteiligt, macht diesen Krieg zu seinem persönlichen Privat-Verbrechen. Wer zum Beispiel teilnimmt an den Angriffskriegen der NATO, an völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen via Ramstein oder wo auch immer im Auslandseinsatz, macht diese Kriegshandlungen zu seiner Privatsache. Zuletzt kann es wie nun im Fall sämtlicher SS-Veteranen jederzeit heißen: Mitgegangen – mitgehangen. Widerstand muss daher ab sofort für jeden Zivilisten zur Pflicht werden, will er nicht für allfällig gegenwärtige oder zukünftige Kriegsverbrechen zur Mitverantwortung gezogen werden.
von is.