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21.12.2014 | www.kla.tv/4902
Das Eigenschaftswort „paritätisch“ kennen Sie bestimmt. Allerdings ist es im Alltagsgebrauch nicht allzu häufig zu hören. Andere Begriffe zu diesem Ausdruck sind zum Beispiel „ausgewogen, gleichberechtigt, gleichgestellt, gleichrangig, gleichwertig, zu gleichen Teilen“. Diese nun nicht überaus spannende Erklärung gewinnt aber in unserem Beitrag eine neue Brisanz: Auf der ganzen Welt werden zwischen all den vielen Staaten immer wieder Verträge über alles Mögliche abgeschlossen. Wenn nun also Staatsverträge zwischen gleichberechtigten Staaten abgeschlossen werden, ist es durchaus üblich, ein Schiedsgericht vorzusehen. Denn bei der Umsetzung dieser Verträge kann es immer wieder einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien kommen. In solchen Fällen entsenden nun beide Vertragsparteien je gleichviele Mitglieder. Der Vorsitz eines solchen Schiedsgerichts ist eine neutrale Person, die beide Parteien einvernehmlich bestimmt haben. Dies gilt dann eben als eine paritätische Besetzung. Wenn nun also die EU Sanktionen gegenüber der Schweiz vorsieht, würden diese Mitglieder über die Verhältnismässigkeit dieser Machtausübung diskutieren. Zur Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Sanktionen, welche die EU gegenüber der Schweiz verhängen kann, verspricht uns nun der Bundesrat Didier Burkhalter auch die Schaffung eines solchen Schiedsgerichts. Das von Burkhalter angekündigte „Schiedsgericht“ ist jedoch nur einseitig von der Schweiz eingesetzt. Für die EU hat sie somit keinerlei rechtliche Bedeutung. Seine Ankündigung von diesem Schiedsgericht hat auch in seinem Departement für Verwirrung gesorgt. Das, was Burkhalter der Öffentlichkeit gegenüber täuschend als Schiedsgericht bezeichnet, hat mit einem echten Schiedsgericht nichts zu tun. Eine harsche Reaktion der EU an Bern liess nicht lange auf sich warten. Die EU hielt fest, dass der EU-Gerichtshof nicht „Entscheide“ und schon gar nicht „Empfehlungen“ beschliesse, die nachher von den Parteien erst noch zu interpretieren seien. Der EU-Gerichtshof fälle für beide Seiten verbindliche, unanfechtbare Urteile. Von einem Schiedsgericht, das die „Verhältnismässigkeit“ solcher Richtersprüche beurteile, könne keine Rede sein. In Wahrheit ist Burkhalters Gremium also weder paritätisch mit Mitgliedern aus beiden Lagern und einer neutralen Persönlichkeit, noch mit irgendwelchen Weisungsbefugnissen besetzt. Dieses als „Schiedsgericht“ eingesetzte Gremium kann bestenfalls Überlegungen zu den verhängten Sanktionen zu Handen des Bundesrates äussern, die aber für die EU bedeutungslos sind. Liebe Zuschauerin, lieber Zuschauer, soll das Schweizer Volk mit solchen leeren Versprechungen beruhigt werden, damit es denkt, dass ja alles gar nicht so schlimm sei? Lassen sie mich ein kleines Zitat aus dem Zusammenhang von Goethes ERLKöNIG herausnehmen und und in den Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegenüber der Schweiz bringen: “... Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt.“ In welcher Form auch immer diese Gewalt Auswirkungen hat, sie scheint mal mehr, mal weniger immer wieder zwischen den Zeilen spürbar zu sein. Wenn nun im anschliessenden interessanten Bericht meine Kollegin aus dem Studio Bern die Guillotine-Klausel aufzeigt, werden Sie bestimmt in feinen Nuancen dieses von ihr nicht ausgesprochene Zitat wiedererkennen.
von rg.