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12.04.2014 | www.kla.tv/2808
Guten Abend liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zum heutigen Medienkommentar aus der Schweiz. Am 9. April erreichte uns folgende Meldung: Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Am gleichen Tag verkündete Radio SRF in der Sendung „Rendez-vous“: Würde die Initiative angenommen, könnte die Schule ihrem Auftrag nach einer sorgfältigen Aufklärung nicht mehr nachkommen. Wie aber viele Eltern klagen, wird die Aufklärung in Kindergarten und Schule erstens eben gerade nicht sorgfältig und altersgerecht durchgeführt. Zweitens geht der Sexualunterricht weit über die Aufklärung hinaus. Hier ein paar Beispiele aus dem Schweizer Schulalltag: -> Ausschlaggebend für das Ergreifen der Initiative war das Pilotprojekt zur Sexualerziehung im Kanton Basel-Stadt. Die Sexbox für Kindergartenkinder enthielt unter anderem ein Bilderbuch, dessen Bilder die Post zu versenden ablehnte, da sie pornographisch seien. Aus demselben Grund werden wir sie hier auf K-TV auch nicht veröffentlichen. -> Eine Mutter eines 4.Klässlers fand auf einem Prüfungsblatt ihres 10-jährigen Sohnes folgende Fragen und Antworten: Welcher ist der empfindlichste Körperteil des Mannes? Der empfindlichste Teil des Mannes ist die Eichel. Was passiert, wenn man die Eichel sanft berührt? Wenn man die Eichel sanft berührt, wird das Glied steif. -> Im Kanton St. Gallen ist Selbstbefriedigung Inhalt des Lehrplans für die 5./6. Klasse. Auf einem Arbeitsblatt wird genau erklärt, wie das geht. -> 14-jährige Oberstufenschüler werden von der Jugendarbeit Altstätten (SG) über verschiedenste Sexualpraktiken, Penis-Grösse, erogene Zonen usw. aufgeklärt und erhalten als Belohnung ein Geschenkpäckli mit Kondomen. Die abgegebenen Broschüren enthalten viele Anregungen, die es braucht, um möglichst schnell sexuelle Erfahrungen sammeln zu können. Alle diese Unterrichtsinhalte aus Klagen von betroffenen Eltern haben gemeinsam, dass sie die Kinder zu verfrühten sexuellen Erfahrungen verführen. Und dies, obwohl StGB Art. 187 verbietet, Kinder unter 16 Jahren zu sexuellen Handlungen zu verleiten. Weil aber weder Justiz noch Erziehungsdirektoren dieses Gesetz zum Schutz der Kinder zur Anwendung bringen, müssen sich viele Eltern nun selbst gegen diesen massiv sexualisierenden Unterricht wehren. Oben genannte Beispiele haben nichts mit Aufklärung und Schutz vor sexuellen Übergriffen zu tun hat. Trotz Schulgesetzen einiger Kantone, die eine Möglichkeit zur Dispensation für den Sexualkundeunterricht einräumen, wird es den Eltern immer schwieriger gemacht, ihre Kinder von diesem Unterricht zu befreien. Dabei betonen sowohl der Bundesrat als auch die Erziehungsdirektionen, dass das Recht auf Sexualerziehung bei den Eltern liege. Die Initiative unterstreicht dieses Recht, indem sie verlangt, dass die Eltern ihre Kinder von der Sexualkunde dispensieren können. Wieso ist der Bundesrat nun also dagegen und widerspricht so seinen eigenen Worten? Die erschreckenden Hintergründe und Ziele zur Sexualerziehung in unseren Kindergärten und Schulen beleuchtet der Dokufilm "Urväter der Sexualerziehung" auf unserem Kanal. Einen schönen Abend und bis morgen, wieder auf diesem Sender mit den kompetenten Gegenstimmen zu aktuellen Ereignissen.
von af.
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52609,
Infodienst Zukunft CH, April 2014, Verschiedene Erfahrungsberichte von Eltern