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„Bananenrepublik Schweiz: Justiz auf Irrwegen!“ (Vortrag von Hermann)
03.09.2017
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„Bananenrepublik Schweiz: Justiz auf Irrwegen!“ (Vortrag von Hermann)
Befindet sich die Schweizer Justiz auf Irrwegen? Dieser provokativen Frage geht der Schweizer Rechtsanwalt Hermann Lei in seinem Vortrag nach und zeigt auf, wie die Justiz wiederholt Urteile fällt, die für das natürliche Rechtsempfinden fragwürdig sind. Dass man Kriminelle schont und den politischen Gegner zu kriminalisieren versucht, hat Hermann Lei im Zusammenhang mit der „Hildebrand–Affäre“ selber erlebt. Beim Versuch, ans Licht zu bringen, dass Philipp Hildebrand, der damalige Präsident der Schweizer Nationalbank, seine Insiderinformationen für private Geldgeschäfte verwendete, geriet hingegen Lei ins Visier der Justiz.
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Vortrag Hermann Lei
Geschätzter Verwaltungsrat der Schweizerzeit Verlags AG, Giachen Fontana, Adrian Bergmann, Andreas Glarner, Hans Giger, Ueli Schlüer und die Mitarbeiter von der Schweizerzeit Verlags AG, geschätzte Anwesende. Vielen Dank, dass Sie so zahlreich gekommen sind. Als Thurgauer im Aargau, da ist es immer ein bisschen schwierig, wenn man in einen Kanton gehen muss, der einem so gar nicht vertraut ist und ich hoffe, sie verstehen meinen Dialekt, ansonsten würde ich dann natürlich auf Hochdeutsch wechseln. Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob Sie mich dann besser verstehen werden. Also bleib ich mal bei meinem Thurgauer Dialekt. Ich begrüsse auch die Presse, die mit so grossem Aufwand anwesend ist. Ich kenne allerdings den Sender nicht, der mir hier die Ehre gibt, im Fernsehen aufzutreten. Ich weiss nicht, wozu sie die Aufnahmen machen, aber jedermann ist herzlich willkommen und je mehr Verbreitung es gibt, desto mehr freuen wir uns natürlich.
Der Titel meines Referates ist: „Bananenrepublik Schweiz: Justiz auf Irrwegen!“ Also der Titel ist vielleicht ein wenig zugespitzt. Ich als Jurist habe einen etwas harmloseren Titel gewählt, obwohl der Inhalt, wie ich finde, doch brisant ist. Anian hat es eben noch etwas zugespitzt, ich hatte z.B. noch ein Fragezeichen hinter den Titel gesetzt. Er hat es mit einem Ausrufezeichen ersetzt, und draussen hat mich gerade jemand gefragt und gesagt: „Sie, wenn die Banane da wirklich krumm ist, wie machen wir die wieder gerade?“ Und ich habe gedacht, hoffentlich stellt er diese Frage dann nicht hier drinnen, weil diese nicht so einfach zu beantworten ist.
Warum die Banane krumm ist, warum meiner Meinung nach die Justiz auf Irrwegen ist, das kann ich zeigen. Das ist auch mein Ziel, Probleme aufzuzeigen und vielleicht auch, dass man als Rechtsunterworfener ein wenig versteht, was das bedeutet. Ich muss gerade zu Beginn schon klarstellen: Ich bin eigentlich nicht der Meinung, dass die Justiz in unserem Land nicht funktioniert. Die normale Justiz, glaube ich, funktioniert wunderbar. Wir haben sehr gut ausgebildete Leute, die einen gut organisierten Justizapparat bedienen. Da kann man, glaube ich, nichts sagen. Wenn Sie Probleme haben mit Ihrem Nachbarn, wenn die Hasen von Ihrem Nachbarn Ihren Salat fressen, dann werden Sie wirklich sehr gut behandelt. Wirklich ein Lob an die Justiz, das sind gute Leute. Ich bin aber der Meinung, dass in dem Moment, wo es irgendwo politisch wird, es schwierig wird. Da funktioniert es, meiner Meinung nach, in vielen Fällen nicht mehr und hier möchte ich auch ein paar Beispiele zeigen. Es sind zufällig ausgewählte Beispiele, die ich mitbekommen habe. Es sind in der Regel keine Fälle, die ich als Rechtsanwalt selber betreut, sondern nur Sachen, die ich gehört habe. Aber ich habe zuviel davon gehört, als dass man sagen könnte, das sind jetzt einfach dumme Ausreisser, die halt mal passieren können.
Ich werde jetzt referieren und dazu einige Folien zeigen. Anschliessend gibt es noch Gelegenheit, Fragen zu stellen. Als zweite Vorbemerkung muss ich noch sagen, ich spreche jetzt auch nicht primär (in erster Linie) über meinen eigenen Fall. Ich habe einiges erlebt, das mich natürlich teilweise auch ein bisschen an der Justiz zweifeln lässt. Aber wie gesagt, über das möchte ich jetzt nicht persönlich jammern, sondern erzählen, was anderen passiert ist.
Mein Eindruck ist, dass wir ein gesellschaftliches Problem haben, das auf die Justiz übergreift. Dass man Kriminelle schont und den politischen Gegner zu kriminalisieren versucht, ein bisschen vereinfacht gesagt. Hier ein paar Beispiele: Das ist ein Fall aus dem Kanton Thurgau, ein relativ aktueller Fall. Diese junge hübsche Dame hat einer anderen Dame nachts ein Bein abgefahren. Die andere Dame war mit ihrem Hund unterwegs. In einer etwas unübersichtlichen Kurve hat sie ihr Hündlein ausgeführt. Und dann hat diese Dame, die man vor kurzem bei uns im Kanton Thurgau eingebürgert hatte, und die wahrscheinlich ziemlich schnell unterwegs war, die Dame mit dem Hündlein angefahren. Dadurch hat diese ein Bein verloren und die Autofahrerin beging Fahrerflucht. Sie hatte nicht mal angehalten. Sie sagte später, dass sie das nicht gemerkt habe oder gedacht habe, es sei ein Reh gewesen. Sie hatte sich zwei Tage versteckt gehabt. Das ist übrigens ein guter Tipp für alle, die zu viel getrunken haben, abhauen und verstecken. Aber man sollte auch wirklich nicht zu viel trinken. Möglicherweise ist das bei ihr auch das Problem gewesen. Sie hatte sich also versteckt. Man hat sie dann aber irgendwie erwischt oder sie hat sich selbst gestellt. Die Frau, die von ihr angefahren wurde, ist, wie gesagt, fast gestorben, sie hat ein Bein verloren und ist jetzt invalid. Die Täterin ist mit einer bedingten Geldstrafe davon gekommen. Sie muss keinen Rappen bezahlen, ausser 1‘200.- Franken Busse und natürlich die Verfahrenskosten.
Solche Urteile können viele nicht verstehen und jeder von Ihnen hat vielleicht auch schon von ähnlichen Geschehnissen gehört. Und gerade hier hat man das Gefühl, dies sei eine ungewöhnliche Milde. Ich kenne diesen Fall jetzt nicht so genau, es mögen gute Gründe gewesen sein, aber da hat man das Gefühl, eine unglaubliche Milde werde angewendet. Dann gibt es wieder andere. Ich kenne viele Leute, die irgendeine Meinungsstraftat begangen haben und hier schlägt man dann mit aller Kraft zu. Und das ist es, was ich Eingangs gesagt habe. Von Alexander Solschenizyn, der in Russland ein totalitäres System erlebt hat, gibt es ein Zitat. Ich weiss nicht, ob es wirklich von ihm ist. Er sagt: „Man erkennt ein marxistisches oder totalitäres System dort, wo die Kriminellen geschont und der politische Gegner kriminalisiert wird.“ Ich sage nicht, dass wir in einem totalitären System leben, aber hier geht es ein bisschen in diesen Bereich, den Herr Solschenizyn kritisiert hat.
Ein anderes Beispiel: Jahrelang hat eine Deutsche ihren zehnjährigen Sohn gequält. Sie hat sogar Fotos von diesem Missbrauch verbreitet. Nachdem alles aufgeflogen ist, hat sie ihr Handeln wie folgt begründet: Sie hätte ihr Kind die Sexualität auf eine offenere liberalere Art erleben lassen wollen, anders als sie erzogen worden sei. Sie hat zwar 22 Monate Freiheitsstrafe bekommen, der Vollzug ist aber aufgeschoben worden. Sie geht also keinen Tag für diese schändlichen Taten ins Gefängnis, da sie sich relativ gut verteidigte, indem sie sagte, sie sei eben offen und liberal.
Ein anderer Fall: Ein Türke aus dem Kanton Aargau hatte via Internet Kontakt zu Jugendlichen aufgenommen. Er hat mit ihnen gechattet und so ihr Vertrauen gewonnen. Er soll - so die Anklage - zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 insgesamt zehn Jugendliche missbraucht haben. Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache Pornographie und weitere Delikte. Nach meinem Rechtsverständnis oder zumindest früher, als ich nochnaiv war, hätte ich gedacht, so einer kommt relativ lange ins Gefängnis. Doch es gab keinen Tag Gefängnis für diesen Türken aus dem Aargau. Das darf hier gesagt werden. Keinen Tag Gefängnis für diesen Herrn.
Diesen Mann kennen Sie vielleicht auch. Der Mann auf der rechten Seite ist 1999 für die Vergewaltigung von einer Frau mit einer bedingten Strafe von 18 Monaten davongekommen. Bedingt heisst, ich muss nicht ins Gefängnis, wenn ich nicht innerhalb der Probezeit wieder so etwas mache. Er hat selber gesagt, ihm sei diese Strafe sehr mild erschienen, es sei ihm fast ein Freipass zum Weitermachen gewesen. Das hat er dann auch getan. 2001 hat er eine weitere Vergewaltigung begangen und wurde danach in Haft genommen. Diese Geschichte kennen Sie, es handelt sich um Herr Fabrice Anthamatten, der während einem Gefängnisausflug dann noch seine Sozialtherapeutin ermordet hat.
Ein weiteres Beispiel aus dem Reigen von Urteilen, bei dem man das Gefühl hat, dass man da eine recht ungewöhnliche Milde walten lässt, ist Herr Wenger, der eine 30-jährige kriminelle Laufbahn hinter sich hat. Er wandte immer die gleiche Masche an. Er betäubte Frauen und verging sich dann sexuell an ihnen. In mindestens 24 Fällen wurde ihm das nachgewiesen. Man hat das Gefühl, er sei unbelehrbar. Aber mehrere Medien haben sich – also das „Magazin“, der „Beobachter“, die „NZZ am Sonntag“– sekundiert (mit Worten unterstützt) von Psychiatern und vom ehemaligen Basler Strafrechtler Günter Stratenwerth, in einer grossen Kampagne dafür eingesetzt, dass Markus Wenger endlich freigelassen würde. Er sei ein harmloses Opfer einer unmenschlichen Verwahrungshysterie. Er wurde dann 2011 in die Halbfreiheit entlassen und zur grossen Überraschung aller hat er natürlich weitergemacht –mit zwei neuen Opfern. 2013 wurde er dann wieder zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und man sagte, er müsse nachher lebenslänglich verwahrt werden. Endlich, hat man das Gefühl, endlich wird dieser Mann aus dem Verkehr gezogen; wäre da nicht das Bundesgericht gewesen. Sie sehen recht, man sagte: Nein nein, bei diesen Taten liegt keine besonders schwere Beeinträchtigung vor. Die (gerichtliche) Vorinstanz hat argumentiert, es sei besonders traumatisierend, dass die Frauen zuerst betäubt und dann missbraucht worden seien, weil sie dadurch nicht wüssten, was mit ihnen passiert sei. Das Bundesgericht sah es gerade anders herum: Sie hätten ja gar nicht mitbekommen, was mit ihnen passiert sei, darum sei es nicht so schlimm, wie wenn sie es richtig mitbekommen hätten.
Hier ein wenig plakativ (bewusst hervorgehoben), Sie verzeihen mir, dass ich immer wieder zur Plakativität neige. Ich habe da geschrieben: Die erste Vergewaltigung gibt‘s „gratis“. Nicht ganz gratis, aber laut einer Statistik von 2015 wurden immerhin 82 Vergewaltiger rechtskräftig verurteilt, 26 davon haben bedingte Strafen bekommen. Also fast jeder Dritte, der rechtskräftig verurteilten Vergewaltiger, bleibt auf freiem Fuss. Die Ersttäter bekamen fast immer eine bedingte Strafe. Zynisch eben: Die erste Vergewaltigung gibt’s „gratis“. Und gerade diese Politiker oder Politikerinnen, die sich als Kämpfer gegen Frauengewalt aufspielen, haben sich immer gegen jegliche Verschärfung in diesem Bereich gewehrt.
Ein anderer Fall, den ich ebenfalls als schwierig empfunden habe: Ein Täter, ein Pädophiler, hat sich an junge Opfer rangemacht. Während diesen sexuellen Handlungen würgte er das betroffene Kind mindestens einmal am Hals, drohte ihm mit dem Tod, falls es jemandem davon erzähle. Man könnte meinen, dass mit dieser Weite, die man da hat– mit dieser Vorgeschichte; es ist auch ein relativ älterer Mann – dass man da sagt: „Du bleibst jetzt mal drin, bis Gott dich dann zu sich beruft“. Doch das Bundesgericht hat das anders gesehen. Es hat attestiert (bestätigt): „Wohl geht vom Beschwerdeführer eine unverändert hohe Rückfallgefahr (…) aus.“ Das Bundesgericht sagt also, wenn man diesen Mann rauslässt, dann fängt er gleich wieder an. Aber, jetzt sei er doch 76 Jahre alt, wie sollte so ein alter Mann wieder zu kleinen Kindern kommen. Man könne ihn ja zum Beispiel verpflichten, dass er keinen Kontakt mehr zu Kindern haben und nicht mehr zu Kinderspielplätzen gehen dürfe. Deshalb hat es diese Verwahrung als nicht verhältnismässig erachtet. Ich habe mir überlegt, wie das dann geht mit diesem Mann, da müsste ja immer jemand dabei sein, der schaut, ob er zum Spielplatz geht und ihn dann wieder wegzieht.
Barbel O. der uns mit seiner Kriminalität schon sehr viel Ärger bereitet hat, muss unser Land auch nicht verlassen.
Oder ein Deutscher, vielleicht haben Sie das auch gelesen: Vier Tage, also vier Tage lang, hat er eine Zwölfjährige missbraucht, in einem Maisfeld, glaube ich. Ja, da steht es. Vier Tage lang hat er sie missbraucht und hat dafür 2400.- sFr. bedingt bekommen. Es war ein Richter von den Grünen. Ich erinnere daran, dass ich von einem grünen Richter eine 17 Mal höhere bedingte Geldstrafe dafür bekommen habe, weil ich versuchte ans Licht zu bringen, dass der damalige Nationalbankpräsident, zwei Tage bevor er den Dollarkurs explodieren liess, eine halbe Million Dollar eingewechselt hat. Offenbar ist dies 17 Mal schlimmer, als ein kleines zwölfjähriges Mädchen vier Tage lang im Maisfeld zu missbrauchen. Ich nehme dies zur Kenntnis.
Es ist nicht nur so, dass wir uns fragen, warum diese so mild davonkommen? Es bedeutet natürlich auch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Wenn wir Straftäter freilassen, sind es halt Straftäter, die wieder frei umhergehen und darum auch dazu neigen, zu delinquieren (straffällig zu werden), wie dieser Herr.
Ich kürze ein wenig ab.
Wesam A., ein IS-Helfer wird entlassen. Er habe einen Bombenanschlag vorbereitet, aber man hat ihn trotzdem wieder freigelassen, obwohl er eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit des Landes darstellt.
Hier ein Bundesgerichtsentscheid: Ein schwerkrimineller Ausländer wird nicht ausgeschafft. Sogar die NZZ (Neue Zürcher Zeitung) hat hier festgestellt, dass die Urteilsfällung oder die Meinungsbildung im Gericht genau entlang der Parteilinie stattgefunden hat. Die drei linksgrünen Richter haben sich gegen die Ausweisung ausgesprochen, die zwei Bürgerlichen dafür. Das ist etwas, was man sehr oft feststellt. Dass Richter entlang der Parteilinie urteilen. Ich habe das Gefühl, dass die Linksgrünen hier weniger Hemmungen haben, dies zu tun, als unsere eigenen Richter. Es kommt mir manchmal so vor, dass sich unsere eigenen Richter dies weniger trauen, weil sie riskieren, deshalb angegriffen zu werden.
Den schenke ich Ihnen, auch ein wenig provokativ. Manchmal hat man das Gefühl, unsere gute Polizei arbeitet und arbeitet und probiert diese Leute irgendwie hinter Gitter zu stecken und unsere Justiz lässt diese nachher postwendend wieder frei.
Jetzt könnte man ja meinen, das seien Zufälle und Lei habe sich jetzt genau diese Sachen rausgesucht, die ihm ins Bild passen. Ich glaube, viele Leute sehen das Funktionieren der Justiz oder des Gerichtes als eine Art Mathematik an. Es gibt ja das Gesetz und da ist klar, wenn ich das tue, dann passiert das, so wie etwa ein Computer oder ein Automat, der nachher das Richtige rausspuckt. Und sie sagen sich, das werde ich mir nie gefallen lassen, ich gehe da bis vor Bundesgericht, usw. Das ist aber nicht so. Also die Justiz ist sehr flexibel, sie ist dehnbar, sie erlaubt relativ viel und dementsprechend gibt es sehr viel Spielraum. Mehr als beim normalen Ermessen, das man vielleicht in einer Behörde hat. Damit Sie sehen, dass es Unterschiede gibt, zwei Beispiele: Das ist jetzt ein unpolitisches Beispiel, das mich sogar ein wenig überrascht hat. Ich habe gedacht, es sei umgekehrt: Die Westschweiz entlässt weniger Delinquente (Straftäter) früher aus dem Gefängnis als die Ostschweiz. Das mildeste Beispiel ist der Kanton Thurgau, dort werden 97% der Täter nach Verbüssung von 2/3 der Strafen entlassen. Und die Westschweiz, das ist lustig, eben diese, bei denen ich das Gefühl hatte, die wären milder, die sind da härter. Ich weiss auch nicht warum.
Das ist ein Beispiel aus dem Ausland, das ich wegen der fortgeschrittenen Zeit überspringe. Kinderehen haben wir übrigens auch in der Schweiz. Auch da gibt es legalisierte (gesetzlich erlaubte) Kinderehen. Man glaubt es jeweils gar nicht, ist aber so.
Das lassen wir auch. Richter Harmlos, das schenken wir uns auch.
Also hier einige Beispiele, wo man das Gefühl hat, warum ist das so mild, warum kann das nur so sein. Auf der anderen Seite haben wir manchmal das Gefühl, es ist sicher eine Vereinfachung. Das kann sein, vielleicht stimmt es auch nicht. Es kommt mir aber so vor, dass der Durchschnittsbürger relativ scharf drangenommen wird, wenn er etwas auf der Strasse macht, wo man nicht immer auf Anhieb erkennt, was daran besonders schlimm ist. Das ist aber nicht zuletzt der Verdienst unserer Partei, das muss man auch sagen. Also im Strassenverkehr haben wir eine absolute Nulltoleranz, absolutes Hardcore-Strafrecht (hartes Strafrecht). Da sieht man, was man erreichen könnte, wenn Links und Rechts zusammenarbeiten würden. Links findet natürlich den Strassenverkehr moralisch sehr schlecht und wir hatten während einer Zeit sogenannte Raserdelikte, wo Leute aus dem Balkan hier die Leute umgefahren haben und deshalb kam es zu diesen drastischen Verschärfungen im Strassenverkehrsrecht, die wir jetzt haben. Wenn Sie ein bisschen zu schnell fahren, also schon ein bisschen viel zu schnell, je nachdem in der 30er-, 50er-, 80er-, 120er-Zone, dann ist das eine strafbare Verkehrsregelverletzung. Das wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens ein bis vier Jahren bestraft und der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen. Man muss also sagen, hier gilt die Nulltoleranz. Im Strassenverkehr dürfen Sie wirklich nichts machen, es gibt keinen Spielraum, da kann man nichts machen.
Auch Parkbussen, in der Stadt Zürich wird das streng gehandhabt. Sie können das hier selber lesen. Eine Handbreit ausserhalb der Parkmarkierung kostet gleich 1250.- sFr.
Auch dieses Beispiel: Hier wollte jemand Selbstmord begehen, hat sich auf die Strasse gelegt und der arme Kerl, der nächste der kam und die Frau überfahren hat, wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Die Frage ist, das habe ich vorher gesagt, ich hätte manchmal das Gefühl, dass gewisse Richter politisch richten. In der Regel machen sie das nicht. Wenn Sie wegen einem Nachbarschaftsstreit vor Gericht stehen oder sich scheiden lassen, dann müssen Sie keine Angst haben, der Richter gibt sich da alle Mühe. Ich glaube aber, sobald es politisch wird, richten Richter politisch. Man muss auch wissen, dass Richter bei uns in der Schweiz in aller Regel nach Parteibuch gewählt werden. Die Parteien stellen Richter auf, weil sie wollen, dass diese ihr Gedankengut vertreten und werden dann gewählt. Parteifreie Richter gibt es eher selten. Verdankenswerterweise hat der Tagesanzeiger eine gross angelegte Untersuchung gemacht. Beim Bundesverwaltungsgericht haben sie bei Asylbeschwerden analysiert, welche Richter eine Beschwerde von einem Asylbewerber eher abweisen und welche diese eher gutheissen, nach Parteibuch. Unser David Wenger von der SVP (Schweizerische Volkspartei) ist derjenige, der am wenigsten Asylbeschwerden gutheisst und die Richter der SP (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) /Grünen (Grüne Partei der Schweiz) sind diejenigen, die mehr Beschwerden gutheissen. Also der Spielraum liegt zwischen 7% und 28% Gutheissung von Asylbeschwerden. Das ist ein grosser Unterschied, also das ist nicht wenig und das Bundesverwaltungsgericht sagte, das hätte systematische (planmäßige) Fehler. Dies ist meiner Meinung nach aber nicht der Fall. Es ist durchaus nachvollziehbar, was da rausgekommen ist.
Ich schaute, was die Medien daraus gemacht haben. Dies waren die Schlagzeilen: Die härtesten Asylrichter, also Herr Wenger von der SVP, urteilen härter. Schreckrichter, Schreckrichter wurden sie genannt. Das ist meiner Meinung nach aber nicht korrekt. Ich habe versucht mit meinen bescheidenen Excel-Kenntnissen herauszufinden, welcher Richter wie stark vom Durchschnitt abweicht. Der Durchschnitt aller Beschwerden im Asylbereich, welcher Richter handelt durchschnittlich? CVP-Richter urteilen durchschnittlich. Auch hier totaler Durchschnitt. Die SVP weicht auch ab, aber SP und Grüne sehr viel mehr. Sehr viel mehr, mehr als doppelt so viel. Man hat dies auf der letzten Folie schon gesehen. Also müssen wir eigentlich nicht von Schreckrichtern reden, die vom Durchschnitt der Rechtsprechung abweichen, sondern es sind die Linken und die Grünen, die sehr viel mehr vom Durchschnitt der Rechtsprechung abweichen. Diese urteilen mit Abstand am extremsten entlang ihres Parteibuches. Man muss eben wissen, warum Richter politisch richten. Das ist bis zu einem gewissen Mass auch ihr Auftrag, darum wurden sie gewählt. Man muss auch wissen, dass es z.B. beim Bundesgericht extrem darauf ankommt, welche Besetzung man hat. Wenn zwei sind, die in diese Richtung tendieren und nur einer in die andere Richtung – Pech gehabt, Pech gehabt. Gerade beim Bundesgericht dünkt es mich, besonders wenn es politisch wird, weil es dort von politisch hoher Bedeutung ist, was das Bundesgericht entscheidet, dass dort die Politik sehr viel mehr reinspielt. Das scheint mir nachvollziehbar. Alle Behörden haben Spielraum, auch das Bundesgericht, auch das Obergericht, das Bezirksgericht vor allem. Das Recht ist nicht fix, es ist sehr dehnbar, es ist flexibel und dieser Spielraum wird ausgeübt und manchmal halt auch gegen Minderheiten. Wenn es um unser Gedankengut geht, ist das eher eine Minderheit. Da kommen wir hin und wieder Mal unter die Räder.
Das ist auch etwas, was ich vor kurzem gesehen habe. Da ging es um einen Gerichtspräsidenten, wo man der Staatsanwaltschaft vorgeworfen hat, sie hätte gegen diesen nicht scharf ermittelt. Und der Staatsanwalt sagte, ohne rot zu werden, das stimme sicher nicht, sie seien möglichst scharf gegen ihn vorgegangen, weil er Urteile von ihnen gekippt habe. Ich finde dies eine relativ freche Aussage, wenn ein Staatsanwalt sagt, je nachdem uns jemand nicht passt, ermitteln wir härter gegen ihn als gegen andere. Nicht nur bei den Gerichten haben wir Potential für solche Fälle, sondern zum Beispiel auch bei den Staatsanwaltschaften.
Der Fall Mörgeli, ich erwähne ihn nur ganz kurz, ist für mich auch so ein Beispiel, wo man dies gesehen hat. Mit ihm wurde, meiner Meinung nach, ein übles Spiel gespielt und sehr viele Sicherungen, die es zum Beispiel im Arbeitsrecht gibt, haben einfach nicht funktioniert bei Christoph Mörgeli. Einfach nicht funktioniert. Wo in jedem anderen Fall das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer schützt, war es, so wie ich das gesehen habe oder man mir auch gesagt hat, wie wenn das Recht einfach ausser Kraft gesetzt worden wäre. So ist es mir vorgekommen.
Ein paar weitere Beispiele, bei denen ich das Gefühl habe, das kann es nicht sein. Da ist einer, der hat sich auf Facebook dumm geäussert und wurde dann dafür von allen angegriffen. Jemand hat ihn daraufhin „krankes Schwein“ genannt. Krankes Schwein. Jetzt egal, was jener sagte, der sich dumm geäussert hat, „krankes Schwein“, das ist einfach eine Ehrverletzung, da müssen wir nicht darüber diskutieren, „krankes Schwein“ ist eine Ehrverletzung. Die Staatsanwaltschaft hat aber eine Nichtanhandnahmeverfügung gemacht. Nichtanhandnahmeverfügung heisst, man schaut es gar nicht an. Das ist so sonnenklar, dass hier kein strafrechtlicher Vorwurf da ist, wir machen deshalb eine Nichtanhandnahmeverfügung. Und besonders spannend fand ich die Begründung. Also zuerst gab es eine Nichtanhandnahmeverfügung. Dann hat der arme Kerl, der da beschimpft wurde, eine Beschwerde machen müssen. Es wurde ein Kostenvorschuss von 3000.- sFr. für diese Beschwerdeverlangt. Dann hat das Obergericht gesagt, also „krankes Schwein“ ist vielleicht wirklich eine Ehrverletzung. Staatsanwalt, jetzt musst du das mal anschauen. Worauf der Staatsanwalt den Typen, der „krankes Schwein“ gesagt hatte, vorgeladen und ihn gefragt hat, warum er „krankes Schwein“ gesagt habe. Dieser sagte, er hätte einfach das Gefühl gehabt, es sei angemessen, „krankes Schwein“ zu sagen. Und dann hat der Staatsanwalt gefragt: “Ja, aber haben Sie nicht das Gefühl gehabt, dass das vielleicht ein wenig ehrverletzend ist wenn Sie das sagen?“ „Nein, nein, das wollte ich nicht, ihn mit „krankem Schwein“ beleidigen!“ Also, wir würden da ein wenig schmunzeln, nicht so der Staatsanwalt, welcher sagte: „Es kann dem Beschuldigten kein Vorsatz dahingehend nachgewiesen werden, dass seine Äusserungen den Geschädigten in der Ehre verletzen würde, gab er doch explizit an, dass das nicht seine Absicht gewesen sei.“
Also, ich frage mich ... wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich mich nicht getrauen, so etwas zuschreiben, das ist ja so lächerlich. Gut, eingestellt, eingestellt. Nun musste der Beschimpfte wieder Beschwerde machen. Dann hat der Staatsanwalt doch einen Strafbefehl gemacht und hat ihn dann mit 2 x 50 Franken bedingt verurteilt, für das „kranke Schwein!“
Da war noch ein anderer Fall, wo einer „dreckiges Schwein“ geschrieben und auch 2 x 50 Franken bedingt bekommen hat. Also „krankes Schwein und dreckiges Schwein“ scheint offenbar nicht allzu schlimm zu sein.
Auch nicht schlimm ist, wie Herr Zanetti beschimpft wurde, das ist jetzt schon ein älterer Fall. Er hat ein Mail bekommen von einem 61-jährigen ehemaligen Sozialarbeiter, wahrscheinlich frühpensioniert. Der hatte ihm geschrieben: „Zanetti, gottverdammtes Dreckschwein, Mitglied der Menschenhasserpartei SVP, elendes riesengrosses Arschloch, hirnamputierter Waschlappen!“ Ich habe diese Flucherei-Kaskade (Schwall von Flüchen) noch originell gefunden. „Typen ihres Kalibers gehören an die Wand gestellt und den Fischen zum Frass vorgeworfen, Abschaum der Menschheit!“
Ein klarer Fall, würde man denken. Hier ist mindestens die eine oder andere Bemerkung ehrverletzend. Ein bisschen weniger schlimm als dreckiges und krankes Schwein, aber ja, nun gut. Der SP-Staatsanwalt Zanolla hat die Untersuchung geführt und gesagt, dass er da keine Ehrverletzung erkennen könne. Begriffe wie „hirnamputierter Waschlappen, gottverdammtes Dreckschwein, Abschaum der Menschheit“, das sei klar, das beziehe sich auf die Parteizugehörigkeit von Herrn Zanetti. Und die Absicht dieses 61-jährigen frühpensionierten Sozialarbeiters Herrn Zanetti als Mensch zu disqualifizieren, sei nicht erkennbar! Man staunt, man staunt, der Fachmann wundert sich und der Laie staunt.
Ein anderer Fall: Herr Toeltl, Präsident von der SVP in St. Margrethen. Dieser wurde von einem Journalisten, Braunwurst, Trottel und Ass, also SVP genannt. Ass, da kann man darüber diskutieren ob da „Arschloch“ oder so gemeint war. Braunwurst und Trottel hätte ich jetzt auch als ein wenig problematische Aussagen empfunden. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Journalisten vernommen. Dieser sagte, also mit Ass wollte er natürlich nicht Arschloch sagen, so schreibe er das Ass für SVP. Ganz klar, ja logisch, darum ist er auch Journalist. Und Braunwurst, das war das Schönste, wie er dann Braunwurst erklärte. Braunwurst sei eine Cervelat und wenn ich Ihnen Cervelat sage, sorry, ich darf Ihnen doch Cervelat sagen! Und Trottel, das sei ja auch so ein Kosebegriff, so Tröttelis und so.
Das ist ein origineller Journalist, ich kenne ihn sogar, da er aus der gleichen Ecke kommt wie ich. Der Staatsanwalt wollte wissen: „Was haben Sie gemeint mit Braunwurst?“ Da hat er gesagt: „Braunwurst ist ein Metzgereierzeugnis, fein gewolftes Fleisch im Kunstdarm, öfters braun, beispielsweise eine Cervelat.“ Ja natürlich, sagte der Staatsanwalt und hat geschrieben: „Wollte der Täter das Opfer als Cervelat bezeichnen, so kann die ehrverletzende Wertung des Begriffs „Braunwurst“ nicht anklagegenügend bewiesen werden.“ Braunwurst, Trottel und Ass ist okay. Man darf auch braunes Pack, bekennende Rassisten und Nazi-Sympathisanten sagen. Das bezog sich auch auf Herr Toeltl und man sagte, dass das schon in Ordnung sei. Es gibt keinerlei Hinweise, finde ich, dass er ein bekennender Rassist oder Nazi-Sympathisant ist. Aber offenbar darf man das einfach so sagen. Das hat auch eine Nichtanhandnahmeverfügung gegeben.
Also Sie sehen, was uns gegenüber offenbar möglich ist. Trottel, Drecksau, dreckiges Schwein, Ass, Braunwurst, das ist eine Cervelat, das ist noch okay. Das darf man alles sagen. Auf der anderen Seite, da hat auch ein Aktivist der SVP in einem grösseren Zusammenhang über einen anderen geschrieben, dieser sei vorbestraft. In Tat und Wahrheit wurde der andere nur strafrechtlich verurteilt, aber von Strafe befreit. Ich bin jetzt schon lange im Business, ich habe nicht einmal gewusst, dass es das gibt. Wenn jemand strafrechtlich verurteilt wurde, hätte ich ihn auch als vorbestraft bezeichnet. Also das kann wirklich passieren. Und derjenige, der das schrieb, ist kein Jurist. Er wurde aber verurteilt, weil er diese Differenzierung nicht kannte, eindeutig nicht gekannt hat und das sei ehrverletzend.
Gut, diesen Fall überspringe ich auch.
Ein Beispiel aus der Rassendiskriminierung. Das finde ich auch etwas, was uns sehr schnell zum Verhängnis werden kann. Das sogenannte „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ - Plakat, das gemacht wurde, bezieht sich eindeutig auf einen Fall, der passiert ist. Man sieht es hier auch, auf der rechten Seite ist der Fall beschrieben. Ein kosovarisches Brüderpaar ging 2011 auf einen Berner Oberländer Landwirt und Schwinger los. Einer sagte ihm „Scheissschweizer“ und der andere hat angefangen ihn mit dem Messer aufzuschlitzen. Auf Grund dieses Vorfalls, der überall in den Zeitungen war, hat die SVP dieses Plakat gemacht: „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Und das hat schlussendlich für unsere zwei Mitarbeiter vom Sekretariat der SVP zu einer Verurteilung durch das Bundesgericht geführt. Denn diese Formulierung bedeute, dass alle Kosovaren Schweizer aufschlitzen. Man hätte, wie es in der französischen Schweiz gemacht wurde, schreiben sollen: „Zwei Kosovaren schlitzen einen Schweizer auf“. Dann wäre es wahrscheinlich okay gewesen.
Immerhin hat dieses Urteil, das hohe Wellen geworfen hat, etwas bewirkt. Es waren dort sehr viele Journalisten dabei und die haben gesehen, wie es beim Bundesgericht abgelaufen ist. Denn fünf Richter haben genau stramm auf der Parteilinie argumentiert. Die drei Vertreter der SP, Grünen& CVP haben gesagt, dass das ein klarer Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm sei und die beiden SVP-Richter sagten, dass es das nicht sei. Das ist natürlich problematisch. Dann taucht auch beim normalen Bürger der Eindruck auf, den ich ebenfalls habe, dass solche Urteile die Glaubwürdigkeit der Justiz untergraben. Wie es auch der „Blick“, der „Tagesanzeiger“ und die „NZZ am Sonntag“ gesagt haben. Und das ist auch der Grund, warum ich zum Beispiel diesen Vortrag halte. Weil ich möchte, dass das auch verbreitet wird, dass die Menschen das wissen und dass diese Richter erkennen, dass sie so was nicht machen sollen.
Das hat Christoph Mörgeli in gewohnt pointierter Art und Weise kommentiert, das lasse ich jetzt aus.
Da habe ich einen Artikel über das Netzwerk der KESB-Kritiker, nur ganz kurz, wo man beispielsweise sieht, dass sehr viele Leute, die KESB-kritisch sind, für gewisse bürokratische Elemente in unserem Land offenbar eine Gefahr darstellen. Sehr viele haben nun deswegen mit der Justiz Probleme.
Gewalt gegen Polizisten hingegen scheint kein Problem zu sein. Der Fall von Herrn Bobillier ist auch in der Weltwoche x-mal verbreitet worden. Diese beiden Polizisten haben sich jetzt wirklich nichts zu Schulden kommen lassen und trotzdem werden sie vor den Richtern mit immer wieder anderen Tatversionen konfrontiert. Am Schluss waren sie jahrelang in irgendwelche Prozesse verwickelt, bloss weil sie ihre Arbeit gemacht haben.
Also 50% der Befragten sagen, dass die Justiz einen guten Job macht. Wie gesagt, ich bin auch der Meinung, dass sie einen guten Job machen. Die allermeisten Richter sind nicht politisch und sie dürfen ja auch politisch sein, aber sie sollten nicht danach handeln. Ich muss sagen, manchmal, wenn es wirklich sehr politisch wird, wird es schwierig. Da würde ich mehr erwarten. Wir haben eine hohe Rechtssicherheit, wir haben wenig Korruption, also wir haben keine Alltagskorruption. Wenn Sie den Pass erneuern lassen müssen, dann bekommen Sie diesen, Sie müssen die normale Gebühr bezahlen und nicht 200.- sFr. unter dem Tisch durchschieben. Also wir haben keine Alltagskorruption, aber ich habe das Gefühl es gibt Bereiche, da müssen wir noch besser werden. Ich finde, ein gesundes Mass an Misstrauen gegenüber politischen Institutionen wie auch gegenüber den Gerichten, ist für das Funktionieren der Demokratie und des Rechtsstaates notwendig. Damit auch die Selbstreinigungsmechanismen in Gang kommen. Weil, wenn man kein Vertrauen in die Justiz haben kann, dann wird es problematisch. Dann sagt jeder Rechtsbrecher: „Das ist ja typisch, das ist ja klar, das funktioniert nicht und alles ist korrupt.“Ich sage nicht, dass wir in einem marxistischen oder totalitären System leben, wirklich nicht. Aber wenn wir das Gefühl haben, dass Tendenzen herrschen, dass man Kriminelle verschont und den politischen Gegner kriminalisiert, dann kommt es mir manchmal in Ansätzen so vor. Dem müssen wir gegensteuern, das darf man nicht tolerieren für unsere Justiz. Die Justiz hat eine wichtige Rolle in unserem System und die Justizöffentlichkeit ist wichtig für das Funktionieren von unserem demokratischen System. Insofern danke ich Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
03.09.2017 | www.kla.tv/11022
Vortrag Hermann Lei Geschätzter Verwaltungsrat der Schweizerzeit Verlags AG, Giachen Fontana, Adrian Bergmann, Andreas Glarner, Hans Giger, Ueli Schlüer und die Mitarbeiter von der Schweizerzeit Verlags AG, geschätzte Anwesende. Vielen Dank, dass Sie so zahlreich gekommen sind. Als Thurgauer im Aargau, da ist es immer ein bisschen schwierig, wenn man in einen Kanton gehen muss, der einem so gar nicht vertraut ist und ich hoffe, sie verstehen meinen Dialekt, ansonsten würde ich dann natürlich auf Hochdeutsch wechseln. Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob Sie mich dann besser verstehen werden. Also bleib ich mal bei meinem Thurgauer Dialekt. Ich begrüsse auch die Presse, die mit so grossem Aufwand anwesend ist. Ich kenne allerdings den Sender nicht, der mir hier die Ehre gibt, im Fernsehen aufzutreten. Ich weiss nicht, wozu sie die Aufnahmen machen, aber jedermann ist herzlich willkommen und je mehr Verbreitung es gibt, desto mehr freuen wir uns natürlich. Der Titel meines Referates ist: „Bananenrepublik Schweiz: Justiz auf Irrwegen!“ Also der Titel ist vielleicht ein wenig zugespitzt. Ich als Jurist habe einen etwas harmloseren Titel gewählt, obwohl der Inhalt, wie ich finde, doch brisant ist. Anian hat es eben noch etwas zugespitzt, ich hatte z.B. noch ein Fragezeichen hinter den Titel gesetzt. Er hat es mit einem Ausrufezeichen ersetzt, und draussen hat mich gerade jemand gefragt und gesagt: „Sie, wenn die Banane da wirklich krumm ist, wie machen wir die wieder gerade?“ Und ich habe gedacht, hoffentlich stellt er diese Frage dann nicht hier drinnen, weil diese nicht so einfach zu beantworten ist. Warum die Banane krumm ist, warum meiner Meinung nach die Justiz auf Irrwegen ist, das kann ich zeigen. Das ist auch mein Ziel, Probleme aufzuzeigen und vielleicht auch, dass man als Rechtsunterworfener ein wenig versteht, was das bedeutet. Ich muss gerade zu Beginn schon klarstellen: Ich bin eigentlich nicht der Meinung, dass die Justiz in unserem Land nicht funktioniert. Die normale Justiz, glaube ich, funktioniert wunderbar. Wir haben sehr gut ausgebildete Leute, die einen gut organisierten Justizapparat bedienen. Da kann man, glaube ich, nichts sagen. Wenn Sie Probleme haben mit Ihrem Nachbarn, wenn die Hasen von Ihrem Nachbarn Ihren Salat fressen, dann werden Sie wirklich sehr gut behandelt. Wirklich ein Lob an die Justiz, das sind gute Leute. Ich bin aber der Meinung, dass in dem Moment, wo es irgendwo politisch wird, es schwierig wird. Da funktioniert es, meiner Meinung nach, in vielen Fällen nicht mehr und hier möchte ich auch ein paar Beispiele zeigen. Es sind zufällig ausgewählte Beispiele, die ich mitbekommen habe. Es sind in der Regel keine Fälle, die ich als Rechtsanwalt selber betreut, sondern nur Sachen, die ich gehört habe. Aber ich habe zuviel davon gehört, als dass man sagen könnte, das sind jetzt einfach dumme Ausreisser, die halt mal passieren können. Ich werde jetzt referieren und dazu einige Folien zeigen. Anschliessend gibt es noch Gelegenheit, Fragen zu stellen. Als zweite Vorbemerkung muss ich noch sagen, ich spreche jetzt auch nicht primär (in erster Linie) über meinen eigenen Fall. Ich habe einiges erlebt, das mich natürlich teilweise auch ein bisschen an der Justiz zweifeln lässt. Aber wie gesagt, über das möchte ich jetzt nicht persönlich jammern, sondern erzählen, was anderen passiert ist. Mein Eindruck ist, dass wir ein gesellschaftliches Problem haben, das auf die Justiz übergreift. Dass man Kriminelle schont und den politischen Gegner zu kriminalisieren versucht, ein bisschen vereinfacht gesagt. Hier ein paar Beispiele: Das ist ein Fall aus dem Kanton Thurgau, ein relativ aktueller Fall. Diese junge hübsche Dame hat einer anderen Dame nachts ein Bein abgefahren. Die andere Dame war mit ihrem Hund unterwegs. In einer etwas unübersichtlichen Kurve hat sie ihr Hündlein ausgeführt. Und dann hat diese Dame, die man vor kurzem bei uns im Kanton Thurgau eingebürgert hatte, und die wahrscheinlich ziemlich schnell unterwegs war, die Dame mit dem Hündlein angefahren. Dadurch hat diese ein Bein verloren und die Autofahrerin beging Fahrerflucht. Sie hatte nicht mal angehalten. Sie sagte später, dass sie das nicht gemerkt habe oder gedacht habe, es sei ein Reh gewesen. Sie hatte sich zwei Tage versteckt gehabt. Das ist übrigens ein guter Tipp für alle, die zu viel getrunken haben, abhauen und verstecken. Aber man sollte auch wirklich nicht zu viel trinken. Möglicherweise ist das bei ihr auch das Problem gewesen. Sie hatte sich also versteckt. Man hat sie dann aber irgendwie erwischt oder sie hat sich selbst gestellt. Die Frau, die von ihr angefahren wurde, ist, wie gesagt, fast gestorben, sie hat ein Bein verloren und ist jetzt invalid. Die Täterin ist mit einer bedingten Geldstrafe davon gekommen. Sie muss keinen Rappen bezahlen, ausser 1‘200.- Franken Busse und natürlich die Verfahrenskosten. Solche Urteile können viele nicht verstehen und jeder von Ihnen hat vielleicht auch schon von ähnlichen Geschehnissen gehört. Und gerade hier hat man das Gefühl, dies sei eine ungewöhnliche Milde. Ich kenne diesen Fall jetzt nicht so genau, es mögen gute Gründe gewesen sein, aber da hat man das Gefühl, eine unglaubliche Milde werde angewendet. Dann gibt es wieder andere. Ich kenne viele Leute, die irgendeine Meinungsstraftat begangen haben und hier schlägt man dann mit aller Kraft zu. Und das ist es, was ich Eingangs gesagt habe. Von Alexander Solschenizyn, der in Russland ein totalitäres System erlebt hat, gibt es ein Zitat. Ich weiss nicht, ob es wirklich von ihm ist. Er sagt: „Man erkennt ein marxistisches oder totalitäres System dort, wo die Kriminellen geschont und der politische Gegner kriminalisiert wird.“ Ich sage nicht, dass wir in einem totalitären System leben, aber hier geht es ein bisschen in diesen Bereich, den Herr Solschenizyn kritisiert hat. Ein anderes Beispiel: Jahrelang hat eine Deutsche ihren zehnjährigen Sohn gequält. Sie hat sogar Fotos von diesem Missbrauch verbreitet. Nachdem alles aufgeflogen ist, hat sie ihr Handeln wie folgt begründet: Sie hätte ihr Kind die Sexualität auf eine offenere liberalere Art erleben lassen wollen, anders als sie erzogen worden sei. Sie hat zwar 22 Monate Freiheitsstrafe bekommen, der Vollzug ist aber aufgeschoben worden. Sie geht also keinen Tag für diese schändlichen Taten ins Gefängnis, da sie sich relativ gut verteidigte, indem sie sagte, sie sei eben offen und liberal. Ein anderer Fall: Ein Türke aus dem Kanton Aargau hatte via Internet Kontakt zu Jugendlichen aufgenommen. Er hat mit ihnen gechattet und so ihr Vertrauen gewonnen. Er soll - so die Anklage - zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 insgesamt zehn Jugendliche missbraucht haben. Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache Pornographie und weitere Delikte. Nach meinem Rechtsverständnis oder zumindest früher, als ich nochnaiv war, hätte ich gedacht, so einer kommt relativ lange ins Gefängnis. Doch es gab keinen Tag Gefängnis für diesen Türken aus dem Aargau. Das darf hier gesagt werden. Keinen Tag Gefängnis für diesen Herrn. Diesen Mann kennen Sie vielleicht auch. Der Mann auf der rechten Seite ist 1999 für die Vergewaltigung von einer Frau mit einer bedingten Strafe von 18 Monaten davongekommen. Bedingt heisst, ich muss nicht ins Gefängnis, wenn ich nicht innerhalb der Probezeit wieder so etwas mache. Er hat selber gesagt, ihm sei diese Strafe sehr mild erschienen, es sei ihm fast ein Freipass zum Weitermachen gewesen. Das hat er dann auch getan. 2001 hat er eine weitere Vergewaltigung begangen und wurde danach in Haft genommen. Diese Geschichte kennen Sie, es handelt sich um Herr Fabrice Anthamatten, der während einem Gefängnisausflug dann noch seine Sozialtherapeutin ermordet hat. Ein weiteres Beispiel aus dem Reigen von Urteilen, bei dem man das Gefühl hat, dass man da eine recht ungewöhnliche Milde walten lässt, ist Herr Wenger, der eine 30-jährige kriminelle Laufbahn hinter sich hat. Er wandte immer die gleiche Masche an. Er betäubte Frauen und verging sich dann sexuell an ihnen. In mindestens 24 Fällen wurde ihm das nachgewiesen. Man hat das Gefühl, er sei unbelehrbar. Aber mehrere Medien haben sich – also das „Magazin“, der „Beobachter“, die „NZZ am Sonntag“– sekundiert (mit Worten unterstützt) von Psychiatern und vom ehemaligen Basler Strafrechtler Günter Stratenwerth, in einer grossen Kampagne dafür eingesetzt, dass Markus Wenger endlich freigelassen würde. Er sei ein harmloses Opfer einer unmenschlichen Verwahrungshysterie. Er wurde dann 2011 in die Halbfreiheit entlassen und zur grossen Überraschung aller hat er natürlich weitergemacht –mit zwei neuen Opfern. 2013 wurde er dann wieder zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und man sagte, er müsse nachher lebenslänglich verwahrt werden. Endlich, hat man das Gefühl, endlich wird dieser Mann aus dem Verkehr gezogen; wäre da nicht das Bundesgericht gewesen. Sie sehen recht, man sagte: Nein nein, bei diesen Taten liegt keine besonders schwere Beeinträchtigung vor. Die (gerichtliche) Vorinstanz hat argumentiert, es sei besonders traumatisierend, dass die Frauen zuerst betäubt und dann missbraucht worden seien, weil sie dadurch nicht wüssten, was mit ihnen passiert sei. Das Bundesgericht sah es gerade anders herum: Sie hätten ja gar nicht mitbekommen, was mit ihnen passiert sei, darum sei es nicht so schlimm, wie wenn sie es richtig mitbekommen hätten. Hier ein wenig plakativ (bewusst hervorgehoben), Sie verzeihen mir, dass ich immer wieder zur Plakativität neige. Ich habe da geschrieben: Die erste Vergewaltigung gibt‘s „gratis“. Nicht ganz gratis, aber laut einer Statistik von 2015 wurden immerhin 82 Vergewaltiger rechtskräftig verurteilt, 26 davon haben bedingte Strafen bekommen. Also fast jeder Dritte, der rechtskräftig verurteilten Vergewaltiger, bleibt auf freiem Fuss. Die Ersttäter bekamen fast immer eine bedingte Strafe. Zynisch eben: Die erste Vergewaltigung gibt’s „gratis“. Und gerade diese Politiker oder Politikerinnen, die sich als Kämpfer gegen Frauengewalt aufspielen, haben sich immer gegen jegliche Verschärfung in diesem Bereich gewehrt. Ein anderer Fall, den ich ebenfalls als schwierig empfunden habe: Ein Täter, ein Pädophiler, hat sich an junge Opfer rangemacht. Während diesen sexuellen Handlungen würgte er das betroffene Kind mindestens einmal am Hals, drohte ihm mit dem Tod, falls es jemandem davon erzähle. Man könnte meinen, dass mit dieser Weite, die man da hat– mit dieser Vorgeschichte; es ist auch ein relativ älterer Mann – dass man da sagt: „Du bleibst jetzt mal drin, bis Gott dich dann zu sich beruft“. Doch das Bundesgericht hat das anders gesehen. Es hat attestiert (bestätigt): „Wohl geht vom Beschwerdeführer eine unverändert hohe Rückfallgefahr (…) aus.“ Das Bundesgericht sagt also, wenn man diesen Mann rauslässt, dann fängt er gleich wieder an. Aber, jetzt sei er doch 76 Jahre alt, wie sollte so ein alter Mann wieder zu kleinen Kindern kommen. Man könne ihn ja zum Beispiel verpflichten, dass er keinen Kontakt mehr zu Kindern haben und nicht mehr zu Kinderspielplätzen gehen dürfe. Deshalb hat es diese Verwahrung als nicht verhältnismässig erachtet. Ich habe mir überlegt, wie das dann geht mit diesem Mann, da müsste ja immer jemand dabei sein, der schaut, ob er zum Spielplatz geht und ihn dann wieder wegzieht. Barbel O. der uns mit seiner Kriminalität schon sehr viel Ärger bereitet hat, muss unser Land auch nicht verlassen. Oder ein Deutscher, vielleicht haben Sie das auch gelesen: Vier Tage, also vier Tage lang, hat er eine Zwölfjährige missbraucht, in einem Maisfeld, glaube ich. Ja, da steht es. Vier Tage lang hat er sie missbraucht und hat dafür 2400.- sFr. bedingt bekommen. Es war ein Richter von den Grünen. Ich erinnere daran, dass ich von einem grünen Richter eine 17 Mal höhere bedingte Geldstrafe dafür bekommen habe, weil ich versuchte ans Licht zu bringen, dass der damalige Nationalbankpräsident, zwei Tage bevor er den Dollarkurs explodieren liess, eine halbe Million Dollar eingewechselt hat. Offenbar ist dies 17 Mal schlimmer, als ein kleines zwölfjähriges Mädchen vier Tage lang im Maisfeld zu missbrauchen. Ich nehme dies zur Kenntnis. Es ist nicht nur so, dass wir uns fragen, warum diese so mild davonkommen? Es bedeutet natürlich auch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Wenn wir Straftäter freilassen, sind es halt Straftäter, die wieder frei umhergehen und darum auch dazu neigen, zu delinquieren (straffällig zu werden), wie dieser Herr. Ich kürze ein wenig ab. Wesam A., ein IS-Helfer wird entlassen. Er habe einen Bombenanschlag vorbereitet, aber man hat ihn trotzdem wieder freigelassen, obwohl er eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit des Landes darstellt. Hier ein Bundesgerichtsentscheid: Ein schwerkrimineller Ausländer wird nicht ausgeschafft. Sogar die NZZ (Neue Zürcher Zeitung) hat hier festgestellt, dass die Urteilsfällung oder die Meinungsbildung im Gericht genau entlang der Parteilinie stattgefunden hat. Die drei linksgrünen Richter haben sich gegen die Ausweisung ausgesprochen, die zwei Bürgerlichen dafür. Das ist etwas, was man sehr oft feststellt. Dass Richter entlang der Parteilinie urteilen. Ich habe das Gefühl, dass die Linksgrünen hier weniger Hemmungen haben, dies zu tun, als unsere eigenen Richter. Es kommt mir manchmal so vor, dass sich unsere eigenen Richter dies weniger trauen, weil sie riskieren, deshalb angegriffen zu werden. Den schenke ich Ihnen, auch ein wenig provokativ. Manchmal hat man das Gefühl, unsere gute Polizei arbeitet und arbeitet und probiert diese Leute irgendwie hinter Gitter zu stecken und unsere Justiz lässt diese nachher postwendend wieder frei. Jetzt könnte man ja meinen, das seien Zufälle und Lei habe sich jetzt genau diese Sachen rausgesucht, die ihm ins Bild passen. Ich glaube, viele Leute sehen das Funktionieren der Justiz oder des Gerichtes als eine Art Mathematik an. Es gibt ja das Gesetz und da ist klar, wenn ich das tue, dann passiert das, so wie etwa ein Computer oder ein Automat, der nachher das Richtige rausspuckt. Und sie sagen sich, das werde ich mir nie gefallen lassen, ich gehe da bis vor Bundesgericht, usw. Das ist aber nicht so. Also die Justiz ist sehr flexibel, sie ist dehnbar, sie erlaubt relativ viel und dementsprechend gibt es sehr viel Spielraum. Mehr als beim normalen Ermessen, das man vielleicht in einer Behörde hat. Damit Sie sehen, dass es Unterschiede gibt, zwei Beispiele: Das ist jetzt ein unpolitisches Beispiel, das mich sogar ein wenig überrascht hat. Ich habe gedacht, es sei umgekehrt: Die Westschweiz entlässt weniger Delinquente (Straftäter) früher aus dem Gefängnis als die Ostschweiz. Das mildeste Beispiel ist der Kanton Thurgau, dort werden 97% der Täter nach Verbüssung von 2/3 der Strafen entlassen. Und die Westschweiz, das ist lustig, eben diese, bei denen ich das Gefühl hatte, die wären milder, die sind da härter. Ich weiss auch nicht warum. Das ist ein Beispiel aus dem Ausland, das ich wegen der fortgeschrittenen Zeit überspringe. Kinderehen haben wir übrigens auch in der Schweiz. Auch da gibt es legalisierte (gesetzlich erlaubte) Kinderehen. Man glaubt es jeweils gar nicht, ist aber so. Das lassen wir auch. Richter Harmlos, das schenken wir uns auch. Also hier einige Beispiele, wo man das Gefühl hat, warum ist das so mild, warum kann das nur so sein. Auf der anderen Seite haben wir manchmal das Gefühl, es ist sicher eine Vereinfachung. Das kann sein, vielleicht stimmt es auch nicht. Es kommt mir aber so vor, dass der Durchschnittsbürger relativ scharf drangenommen wird, wenn er etwas auf der Strasse macht, wo man nicht immer auf Anhieb erkennt, was daran besonders schlimm ist. Das ist aber nicht zuletzt der Verdienst unserer Partei, das muss man auch sagen. Also im Strassenverkehr haben wir eine absolute Nulltoleranz, absolutes Hardcore-Strafrecht (hartes Strafrecht). Da sieht man, was man erreichen könnte, wenn Links und Rechts zusammenarbeiten würden. Links findet natürlich den Strassenverkehr moralisch sehr schlecht und wir hatten während einer Zeit sogenannte Raserdelikte, wo Leute aus dem Balkan hier die Leute umgefahren haben und deshalb kam es zu diesen drastischen Verschärfungen im Strassenverkehrsrecht, die wir jetzt haben. Wenn Sie ein bisschen zu schnell fahren, also schon ein bisschen viel zu schnell, je nachdem in der 30er-, 50er-, 80er-, 120er-Zone, dann ist das eine strafbare Verkehrsregelverletzung. Das wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens ein bis vier Jahren bestraft und der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen. Man muss also sagen, hier gilt die Nulltoleranz. Im Strassenverkehr dürfen Sie wirklich nichts machen, es gibt keinen Spielraum, da kann man nichts machen. Auch Parkbussen, in der Stadt Zürich wird das streng gehandhabt. Sie können das hier selber lesen. Eine Handbreit ausserhalb der Parkmarkierung kostet gleich 1250.- sFr. Auch dieses Beispiel: Hier wollte jemand Selbstmord begehen, hat sich auf die Strasse gelegt und der arme Kerl, der nächste der kam und die Frau überfahren hat, wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Frage ist, das habe ich vorher gesagt, ich hätte manchmal das Gefühl, dass gewisse Richter politisch richten. In der Regel machen sie das nicht. Wenn Sie wegen einem Nachbarschaftsstreit vor Gericht stehen oder sich scheiden lassen, dann müssen Sie keine Angst haben, der Richter gibt sich da alle Mühe. Ich glaube aber, sobald es politisch wird, richten Richter politisch. Man muss auch wissen, dass Richter bei uns in der Schweiz in aller Regel nach Parteibuch gewählt werden. Die Parteien stellen Richter auf, weil sie wollen, dass diese ihr Gedankengut vertreten und werden dann gewählt. Parteifreie Richter gibt es eher selten. Verdankenswerterweise hat der Tagesanzeiger eine gross angelegte Untersuchung gemacht. Beim Bundesverwaltungsgericht haben sie bei Asylbeschwerden analysiert, welche Richter eine Beschwerde von einem Asylbewerber eher abweisen und welche diese eher gutheissen, nach Parteibuch. Unser David Wenger von der SVP (Schweizerische Volkspartei) ist derjenige, der am wenigsten Asylbeschwerden gutheisst und die Richter der SP (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) /Grünen (Grüne Partei der Schweiz) sind diejenigen, die mehr Beschwerden gutheissen. Also der Spielraum liegt zwischen 7% und 28% Gutheissung von Asylbeschwerden. Das ist ein grosser Unterschied, also das ist nicht wenig und das Bundesverwaltungsgericht sagte, das hätte systematische (planmäßige) Fehler. Dies ist meiner Meinung nach aber nicht der Fall. Es ist durchaus nachvollziehbar, was da rausgekommen ist. Ich schaute, was die Medien daraus gemacht haben. Dies waren die Schlagzeilen: Die härtesten Asylrichter, also Herr Wenger von der SVP, urteilen härter. Schreckrichter, Schreckrichter wurden sie genannt. Das ist meiner Meinung nach aber nicht korrekt. Ich habe versucht mit meinen bescheidenen Excel-Kenntnissen herauszufinden, welcher Richter wie stark vom Durchschnitt abweicht. Der Durchschnitt aller Beschwerden im Asylbereich, welcher Richter handelt durchschnittlich? CVP-Richter urteilen durchschnittlich. Auch hier totaler Durchschnitt. Die SVP weicht auch ab, aber SP und Grüne sehr viel mehr. Sehr viel mehr, mehr als doppelt so viel. Man hat dies auf der letzten Folie schon gesehen. Also müssen wir eigentlich nicht von Schreckrichtern reden, die vom Durchschnitt der Rechtsprechung abweichen, sondern es sind die Linken und die Grünen, die sehr viel mehr vom Durchschnitt der Rechtsprechung abweichen. Diese urteilen mit Abstand am extremsten entlang ihres Parteibuches. Man muss eben wissen, warum Richter politisch richten. Das ist bis zu einem gewissen Mass auch ihr Auftrag, darum wurden sie gewählt. Man muss auch wissen, dass es z.B. beim Bundesgericht extrem darauf ankommt, welche Besetzung man hat. Wenn zwei sind, die in diese Richtung tendieren und nur einer in die andere Richtung – Pech gehabt, Pech gehabt. Gerade beim Bundesgericht dünkt es mich, besonders wenn es politisch wird, weil es dort von politisch hoher Bedeutung ist, was das Bundesgericht entscheidet, dass dort die Politik sehr viel mehr reinspielt. Das scheint mir nachvollziehbar. Alle Behörden haben Spielraum, auch das Bundesgericht, auch das Obergericht, das Bezirksgericht vor allem. Das Recht ist nicht fix, es ist sehr dehnbar, es ist flexibel und dieser Spielraum wird ausgeübt und manchmal halt auch gegen Minderheiten. Wenn es um unser Gedankengut geht, ist das eher eine Minderheit. Da kommen wir hin und wieder Mal unter die Räder. Das ist auch etwas, was ich vor kurzem gesehen habe. Da ging es um einen Gerichtspräsidenten, wo man der Staatsanwaltschaft vorgeworfen hat, sie hätte gegen diesen nicht scharf ermittelt. Und der Staatsanwalt sagte, ohne rot zu werden, das stimme sicher nicht, sie seien möglichst scharf gegen ihn vorgegangen, weil er Urteile von ihnen gekippt habe. Ich finde dies eine relativ freche Aussage, wenn ein Staatsanwalt sagt, je nachdem uns jemand nicht passt, ermitteln wir härter gegen ihn als gegen andere. Nicht nur bei den Gerichten haben wir Potential für solche Fälle, sondern zum Beispiel auch bei den Staatsanwaltschaften. Der Fall Mörgeli, ich erwähne ihn nur ganz kurz, ist für mich auch so ein Beispiel, wo man dies gesehen hat. Mit ihm wurde, meiner Meinung nach, ein übles Spiel gespielt und sehr viele Sicherungen, die es zum Beispiel im Arbeitsrecht gibt, haben einfach nicht funktioniert bei Christoph Mörgeli. Einfach nicht funktioniert. Wo in jedem anderen Fall das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer schützt, war es, so wie ich das gesehen habe oder man mir auch gesagt hat, wie wenn das Recht einfach ausser Kraft gesetzt worden wäre. So ist es mir vorgekommen. Ein paar weitere Beispiele, bei denen ich das Gefühl habe, das kann es nicht sein. Da ist einer, der hat sich auf Facebook dumm geäussert und wurde dann dafür von allen angegriffen. Jemand hat ihn daraufhin „krankes Schwein“ genannt. Krankes Schwein. Jetzt egal, was jener sagte, der sich dumm geäussert hat, „krankes Schwein“, das ist einfach eine Ehrverletzung, da müssen wir nicht darüber diskutieren, „krankes Schwein“ ist eine Ehrverletzung. Die Staatsanwaltschaft hat aber eine Nichtanhandnahmeverfügung gemacht. Nichtanhandnahmeverfügung heisst, man schaut es gar nicht an. Das ist so sonnenklar, dass hier kein strafrechtlicher Vorwurf da ist, wir machen deshalb eine Nichtanhandnahmeverfügung. Und besonders spannend fand ich die Begründung. Also zuerst gab es eine Nichtanhandnahmeverfügung. Dann hat der arme Kerl, der da beschimpft wurde, eine Beschwerde machen müssen. Es wurde ein Kostenvorschuss von 3000.- sFr. für diese Beschwerdeverlangt. Dann hat das Obergericht gesagt, also „krankes Schwein“ ist vielleicht wirklich eine Ehrverletzung. Staatsanwalt, jetzt musst du das mal anschauen. Worauf der Staatsanwalt den Typen, der „krankes Schwein“ gesagt hatte, vorgeladen und ihn gefragt hat, warum er „krankes Schwein“ gesagt habe. Dieser sagte, er hätte einfach das Gefühl gehabt, es sei angemessen, „krankes Schwein“ zu sagen. Und dann hat der Staatsanwalt gefragt: “Ja, aber haben Sie nicht das Gefühl gehabt, dass das vielleicht ein wenig ehrverletzend ist wenn Sie das sagen?“ „Nein, nein, das wollte ich nicht, ihn mit „krankem Schwein“ beleidigen!“ Also, wir würden da ein wenig schmunzeln, nicht so der Staatsanwalt, welcher sagte: „Es kann dem Beschuldigten kein Vorsatz dahingehend nachgewiesen werden, dass seine Äusserungen den Geschädigten in der Ehre verletzen würde, gab er doch explizit an, dass das nicht seine Absicht gewesen sei.“ Also, ich frage mich ... wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich mich nicht getrauen, so etwas zuschreiben, das ist ja so lächerlich. Gut, eingestellt, eingestellt. Nun musste der Beschimpfte wieder Beschwerde machen. Dann hat der Staatsanwalt doch einen Strafbefehl gemacht und hat ihn dann mit 2 x 50 Franken bedingt verurteilt, für das „kranke Schwein!“ Da war noch ein anderer Fall, wo einer „dreckiges Schwein“ geschrieben und auch 2 x 50 Franken bedingt bekommen hat. Also „krankes Schwein und dreckiges Schwein“ scheint offenbar nicht allzu schlimm zu sein. Auch nicht schlimm ist, wie Herr Zanetti beschimpft wurde, das ist jetzt schon ein älterer Fall. Er hat ein Mail bekommen von einem 61-jährigen ehemaligen Sozialarbeiter, wahrscheinlich frühpensioniert. Der hatte ihm geschrieben: „Zanetti, gottverdammtes Dreckschwein, Mitglied der Menschenhasserpartei SVP, elendes riesengrosses Arschloch, hirnamputierter Waschlappen!“ Ich habe diese Flucherei-Kaskade (Schwall von Flüchen) noch originell gefunden. „Typen ihres Kalibers gehören an die Wand gestellt und den Fischen zum Frass vorgeworfen, Abschaum der Menschheit!“ Ein klarer Fall, würde man denken. Hier ist mindestens die eine oder andere Bemerkung ehrverletzend. Ein bisschen weniger schlimm als dreckiges und krankes Schwein, aber ja, nun gut. Der SP-Staatsanwalt Zanolla hat die Untersuchung geführt und gesagt, dass er da keine Ehrverletzung erkennen könne. Begriffe wie „hirnamputierter Waschlappen, gottverdammtes Dreckschwein, Abschaum der Menschheit“, das sei klar, das beziehe sich auf die Parteizugehörigkeit von Herrn Zanetti. Und die Absicht dieses 61-jährigen frühpensionierten Sozialarbeiters Herrn Zanetti als Mensch zu disqualifizieren, sei nicht erkennbar! Man staunt, man staunt, der Fachmann wundert sich und der Laie staunt. Ein anderer Fall: Herr Toeltl, Präsident von der SVP in St. Margrethen. Dieser wurde von einem Journalisten, Braunwurst, Trottel und Ass, also SVP genannt. Ass, da kann man darüber diskutieren ob da „Arschloch“ oder so gemeint war. Braunwurst und Trottel hätte ich jetzt auch als ein wenig problematische Aussagen empfunden. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Journalisten vernommen. Dieser sagte, also mit Ass wollte er natürlich nicht Arschloch sagen, so schreibe er das Ass für SVP. Ganz klar, ja logisch, darum ist er auch Journalist. Und Braunwurst, das war das Schönste, wie er dann Braunwurst erklärte. Braunwurst sei eine Cervelat und wenn ich Ihnen Cervelat sage, sorry, ich darf Ihnen doch Cervelat sagen! Und Trottel, das sei ja auch so ein Kosebegriff, so Tröttelis und so. Das ist ein origineller Journalist, ich kenne ihn sogar, da er aus der gleichen Ecke kommt wie ich. Der Staatsanwalt wollte wissen: „Was haben Sie gemeint mit Braunwurst?“ Da hat er gesagt: „Braunwurst ist ein Metzgereierzeugnis, fein gewolftes Fleisch im Kunstdarm, öfters braun, beispielsweise eine Cervelat.“ Ja natürlich, sagte der Staatsanwalt und hat geschrieben: „Wollte der Täter das Opfer als Cervelat bezeichnen, so kann die ehrverletzende Wertung des Begriffs „Braunwurst“ nicht anklagegenügend bewiesen werden.“ Braunwurst, Trottel und Ass ist okay. Man darf auch braunes Pack, bekennende Rassisten und Nazi-Sympathisanten sagen. Das bezog sich auch auf Herr Toeltl und man sagte, dass das schon in Ordnung sei. Es gibt keinerlei Hinweise, finde ich, dass er ein bekennender Rassist oder Nazi-Sympathisant ist. Aber offenbar darf man das einfach so sagen. Das hat auch eine Nichtanhandnahmeverfügung gegeben. Also Sie sehen, was uns gegenüber offenbar möglich ist. Trottel, Drecksau, dreckiges Schwein, Ass, Braunwurst, das ist eine Cervelat, das ist noch okay. Das darf man alles sagen. Auf der anderen Seite, da hat auch ein Aktivist der SVP in einem grösseren Zusammenhang über einen anderen geschrieben, dieser sei vorbestraft. In Tat und Wahrheit wurde der andere nur strafrechtlich verurteilt, aber von Strafe befreit. Ich bin jetzt schon lange im Business, ich habe nicht einmal gewusst, dass es das gibt. Wenn jemand strafrechtlich verurteilt wurde, hätte ich ihn auch als vorbestraft bezeichnet. Also das kann wirklich passieren. Und derjenige, der das schrieb, ist kein Jurist. Er wurde aber verurteilt, weil er diese Differenzierung nicht kannte, eindeutig nicht gekannt hat und das sei ehrverletzend. Gut, diesen Fall überspringe ich auch. Ein Beispiel aus der Rassendiskriminierung. Das finde ich auch etwas, was uns sehr schnell zum Verhängnis werden kann. Das sogenannte „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ - Plakat, das gemacht wurde, bezieht sich eindeutig auf einen Fall, der passiert ist. Man sieht es hier auch, auf der rechten Seite ist der Fall beschrieben. Ein kosovarisches Brüderpaar ging 2011 auf einen Berner Oberländer Landwirt und Schwinger los. Einer sagte ihm „Scheissschweizer“ und der andere hat angefangen ihn mit dem Messer aufzuschlitzen. Auf Grund dieses Vorfalls, der überall in den Zeitungen war, hat die SVP dieses Plakat gemacht: „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Und das hat schlussendlich für unsere zwei Mitarbeiter vom Sekretariat der SVP zu einer Verurteilung durch das Bundesgericht geführt. Denn diese Formulierung bedeute, dass alle Kosovaren Schweizer aufschlitzen. Man hätte, wie es in der französischen Schweiz gemacht wurde, schreiben sollen: „Zwei Kosovaren schlitzen einen Schweizer auf“. Dann wäre es wahrscheinlich okay gewesen. Immerhin hat dieses Urteil, das hohe Wellen geworfen hat, etwas bewirkt. Es waren dort sehr viele Journalisten dabei und die haben gesehen, wie es beim Bundesgericht abgelaufen ist. Denn fünf Richter haben genau stramm auf der Parteilinie argumentiert. Die drei Vertreter der SP, Grünen& CVP haben gesagt, dass das ein klarer Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm sei und die beiden SVP-Richter sagten, dass es das nicht sei. Das ist natürlich problematisch. Dann taucht auch beim normalen Bürger der Eindruck auf, den ich ebenfalls habe, dass solche Urteile die Glaubwürdigkeit der Justiz untergraben. Wie es auch der „Blick“, der „Tagesanzeiger“ und die „NZZ am Sonntag“ gesagt haben. Und das ist auch der Grund, warum ich zum Beispiel diesen Vortrag halte. Weil ich möchte, dass das auch verbreitet wird, dass die Menschen das wissen und dass diese Richter erkennen, dass sie so was nicht machen sollen. Das hat Christoph Mörgeli in gewohnt pointierter Art und Weise kommentiert, das lasse ich jetzt aus. Da habe ich einen Artikel über das Netzwerk der KESB-Kritiker, nur ganz kurz, wo man beispielsweise sieht, dass sehr viele Leute, die KESB-kritisch sind, für gewisse bürokratische Elemente in unserem Land offenbar eine Gefahr darstellen. Sehr viele haben nun deswegen mit der Justiz Probleme. Gewalt gegen Polizisten hingegen scheint kein Problem zu sein. Der Fall von Herrn Bobillier ist auch in der Weltwoche x-mal verbreitet worden. Diese beiden Polizisten haben sich jetzt wirklich nichts zu Schulden kommen lassen und trotzdem werden sie vor den Richtern mit immer wieder anderen Tatversionen konfrontiert. Am Schluss waren sie jahrelang in irgendwelche Prozesse verwickelt, bloss weil sie ihre Arbeit gemacht haben. Also 50% der Befragten sagen, dass die Justiz einen guten Job macht. Wie gesagt, ich bin auch der Meinung, dass sie einen guten Job machen. Die allermeisten Richter sind nicht politisch und sie dürfen ja auch politisch sein, aber sie sollten nicht danach handeln. Ich muss sagen, manchmal, wenn es wirklich sehr politisch wird, wird es schwierig. Da würde ich mehr erwarten. Wir haben eine hohe Rechtssicherheit, wir haben wenig Korruption, also wir haben keine Alltagskorruption. Wenn Sie den Pass erneuern lassen müssen, dann bekommen Sie diesen, Sie müssen die normale Gebühr bezahlen und nicht 200.- sFr. unter dem Tisch durchschieben. Also wir haben keine Alltagskorruption, aber ich habe das Gefühl es gibt Bereiche, da müssen wir noch besser werden. Ich finde, ein gesundes Mass an Misstrauen gegenüber politischen Institutionen wie auch gegenüber den Gerichten, ist für das Funktionieren der Demokratie und des Rechtsstaates notwendig. Damit auch die Selbstreinigungsmechanismen in Gang kommen. Weil, wenn man kein Vertrauen in die Justiz haben kann, dann wird es problematisch. Dann sagt jeder Rechtsbrecher: „Das ist ja typisch, das ist ja klar, das funktioniert nicht und alles ist korrupt.“Ich sage nicht, dass wir in einem marxistischen oder totalitären System leben, wirklich nicht. Aber wenn wir das Gefühl haben, dass Tendenzen herrschen, dass man Kriminelle verschont und den politischen Gegner kriminalisiert, dann kommt es mir manchmal in Ansätzen so vor. Dem müssen wir gegensteuern, das darf man nicht tolerieren für unsere Justiz. Die Justiz hat eine wichtige Rolle in unserem System und die Justizöffentlichkeit ist wichtig für das Funktionieren von unserem demokratischen System. Insofern danke ich Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
from brm.
https://www.nzz.ch/zuerich/affaere-hildebrand-zuercher-obergericht-verurteilt-svp-politiker-hermann-lei-ld.1312194
https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Hildebrand
https://de.wikipedia.org/wiki/BlackRock
http://www.watson.ch/Schweiz/Wirtschaft/834221540-Der-einzige-Gewinner-der-Aff%C3%A4re-Hildebrand-ist-Philipp-Hildebrand-%E2%80%93-kn%C3%BCppeldick-kam-es-f%C3%BCr-den-Mann--der-ihn-zu-Fall-brachte
https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Lei_
(SVP) http://hermann-lei.ch/22-4-16-beitrag-in-der-sz-hermann-lei-und-reto-t-helden-wider-willen/
https://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/streiflichter_einer_merkwuerdigen_justiz-2874