Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden.
– Immanuel Kant
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
– Marie von Ebner-Eschenbach
Unsere Macht ist zerstörerisch. Wir können zwar die Schöpfung beenden und alle Menschen töten, aber wir können keinen einzigen Menschen erschaffen.
– Franz Alt
Sendungstext
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27.05.2014 | www.kla.tv/3180
Januar 2013 in der Schweizer Stadt Zug: Zwei Schweizer werden in einer Kaffeebar von zwei jungen Männern mit Migrationshintergrund zunächst grundlos angepöbelt und unmittelbar danach tätlich angegriffen. Der eine wird durch einen Faustschlag ins Gesicht sofort bewusstlos geschlagen und danach (am Boden liegend) von den Schlägern mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert. Der Kamerad geht mit einem Barhocker dazwischen und wendet damit weitere Verletzungen ab. So weit, so schlecht. Das noch Unfassbarere geschieht danach: Die Zuger Staatsanwältin verurteilt die Schläger zu je 9.000 CHF, die beiden Angegriffenen zu 8.050 bzw. 8.000 CHF Buße! Begründung: Beteiligung an Raufhandel und Sachbeschädigung. Nachträglich schien die Staatsanwaltschaft einzusehen, dass eine Strafe gegen das bewusstlos geschlagene Opfer unrechtmäßig war und bot diesem die Halbierung der Buße an. Die damit verbundene Auflage: ein Äußerungsverbot über die Geschehnisse in der Öffentlichkeit. Diesem Verbot zum Trotz wandte sich der Mann selbst an die Medien und löste damit solche Empörung aus, dass ein Kantonsparlamentarier eine Stellungnahme von der Zuger Regierung zu dieser ungerechtfertigten Verurteilung verlangte. Unter anderem fragte er, warum der Tatbestand einer versuchten vorsätzlichen Tötung von der Staatsanwaltschaft nicht geprüft wurde und wer für den Spitalaufenthalt, Arbeitsausfall und die Folgekosten des Opfers aufkommen soll. Gut, dass diese haarsträubende Ungerechtigkeit ans Licht gekommen ist! Doch wo bleibt das angemessene Zugeständnis seitens der Justiz? Halbierung des Unrechts und Schweigepflicht darüber machen das Unrecht nur größer und geben Anlass zu weit schwerwiegenderen Vermutungen.
von rb.