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Dokufilm: Mit einem «Rahmenabkommen» soll es zum EU-Schleichbeitritt kommen
Und so wird das gemacht: 1. Vorgeschichte: 1.1 Obwohl Volk und Stände am 6. Dezember 1992 mit Rekord-Stimmbeteiligung von 78,7 Prozent den EWR/EU-Vertrag abgelehnt haben, hält der Bundesrat am «strategischen Ziel EU-Beitritt.» fest. Das im Frühjahr 1992 in Brüssel gestellte Beitrittsgesuch wurde bis heute nicht zurückgezogen...
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Mit einem «Rahmenabkommen» soll es zum EU-Schleichbeitritt kommen
Und so wird das gemacht:
1. Vorgeschichte
1.1 Obwohl Volk und Stände am 6. Dezember 1992 mit Rekord-Stimmbeteiligung von 78,7 Prozent den EWR/EU-Vertrag abgelehnt haben, hält der Bundesrat am «strategischen Ziel EU-Beitritt.» fest. Das im Frühjahr 1992 in Brüssel gestellte Beitrittsgesuch wurde bis heute nicht zurückgezogen.
1.2 Im Volk verliert der EU-Beitritt markant an Anziehungskraft. Gemäss ETH-Umfrage heissen heute noch 16 Prozent der Schweizer Bevölkerung den EU-Beitritt gut.
1.3 Auch Bundesbern weiss: Der EU-Beitritt wäre in einer Volksabstimmung chancenlos. Deshalb wird ein indirekter Weg zur EU-Mitgliedschaft gesucht. Bundesbern spricht ständig von der «Erneuerung des bilateralen Wegs». Doch der Bundesrat will, dass die Schweiz grosse Teile des EU-Rechts automatisch übernimmt — ohne Schweizer Mitsprache. Die Schweiz geriete damit in die Position eines Brüssel untergebenen Landes.
2. Das Verhandlungsmandat: Ein Unterwerfungsvertrag
2.1 Am 21. Dezember 2012 teilte der damalige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso der Schweiz brieflich mit: Weitere bilaterale Vereinbarungen zwischen Brüssel und Bern seien nur noch möglich, wenn Bern der «institutionellen Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen zustimme.
2.2 Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die «institutionelle Ein-2, 2- bindung» in einem «Rahmenvertrag» zu regeln, der für alle (jetzigen und künftigen) bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein soll.
2.3 Nach Vorverhandlungen auf Diplomaten-Ebene wurden am 13. Mai 2013 in einem sog. «Non-Paper» die drei Eckpfeiler des von der Schweiz der EU vorgeschlagenen Rahmenabkommens festgelegt:
2.4 1. Die Schweiz hat alle EU-Beschlüsse zu Sachbereichen, die in heutigen und künftigen bilateralen Verträgen geregelt werden, automatisch zu übernehmen (faktisch: Übernahme des acquis communautaire).
2.5 2. Die Schweiz hat den EU-Gerichtshof anzuerkennen als höchste, unanfechtbare richterliche Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen.
2.6 3. Sollte die Schweiz Entscheide des EU-Gerichtshofs — z.B. wegen eines davon abweichenden Schweizer Volksentscheids — einmal nicht übernehmen können, dann soll die EU gemäss Bundesrat das ausdrückliche Recht erhalten, Sanktionen (also Strafmassnahmen) gegen die Schweiz zu erlassen.
2.7 Die Schweiz nimmt mit diesen drei Zugeständnissen an die EU einen derart weitgehenden Souveränitätsverzicht in Kauf, dass der vorgesehene Rahmenvertrag wahrhaftig den Charakter eines Unterwerfungsvertrags annimmt.
2.8 Staatssekretär Yves Rossier, der im Auftrag des Bundesrats die Verhandlungen mit der EU führt, verhehlte die Bereitschaft der Schweiz zur «automatischen Übernahme» von EU-Recht nie (Rossier wörtlich: «Ja, es sind fremde Richter, aber es geht auch um fremdes Recht», NZZ am Sonntag, 19. Mai 2013).
3. Personenfreizügigkeit: Bundesrat gibt EU Vorrang
3.1 Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände der Schweiz mit ihrem Ja zur Initiative gegen die Masseneinwanderung den Bundesrat zu einer Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU innert drei Jahren verpflichtet.
3.2 Solche Neuverhandlungen kann jeder Vertragspartner auf der Grundlage von Art. 14 und Art. 18 des Freizügigkeitsabkommens verlangen, wenn sich die Verhältnisse gegenüber den bei Vertragsabschluss festgehaltenen Annahmen deutlich verändert haben.
3.3 Der in der Volksabstimmung angenommene Verfassungsartikel hält fest, dass die Schweiz mittels Festlegung von Kontingenten sowie des Inländer-Vorrangs auf dem Arbeitsmarkt wieder eigenständig über die Einwanderung ins eigene Land entscheidet.
3.4 Eigenmächtig hat der Bundesrat den ihm vom Volk erteilten Verhandlungsauftrag so erweitert, dass nur eine solche Regelung mit Brüssel in Frage komme, welche die Zustimmung der EU geniesse — eine grobe Verfälschung des Abstimmungsergebnisses.
3.5 Wenn — was voraussehbar ist — eine Verhandlungslösung nicht erzielbar ist, dürfte der Bundesrat den geplanten «Rahmenvertrag» als Vehikel nutzen, das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 zu annullieren.
3.6 Dies ist möglich, weil die Schweiz aufgrund des geplanten Rahmenabkommens alle EU-Beschlüsse zu in bilateralen Verträgen geregelten Fragen automatisch übernehmen muss. Da auch die Personenfreizügigkeit in einem bilateralen Vertrag geregelt ist, überträgt der Rahmenvertrag, so er zustande kommt, Brüssel die alleinige Gesetzgebungskompetenz über alle Fragen der Migration und der Einwanderung. Die Schweiz hätte solche EU-Beschlüsse automatisch zu übernehmen — ohne jede Mitbestimmung. Die direkte Demokratie wäre schachmatt: Faktisch überstimmt dann die EU den Schweizer Souverän.
4. Die formellen Verhandlungen
4.1 Die EU verabschiedete ihr Verhandlungsmandat zum Rahmenvertrag mit der Schweiz im Juni 2014 mit zwei gegenüber dem «Non-Paper» (vgl. Ziff. 0203 - 0205) zusätzlichen Forderungen:
4.2 Die Schweiz müsse erstens der Einrichtung eines Überwachungsorgans zustimmen, das — von der EU personell zusammengesetzt, aber in der Schweiz stationiert — die Einhaltung der von Bundesbern zugestandenen Konzessionen zu überwachen hätte. Und zweitens seien die bisher von Fall zu Fall, jeweils bei Ost-Erweiterungen von der EU anbegehrten Kohäsionszahlungen der Schweiz fortan automatisch in Form von Jahresbeiträgen zu leisten.
4.3 Die Schweiz würde mit dem geplanten Rahmenvertrag der EU gegenüber also zu einem tributpflichtigen und von Brüssel überwachten bzw. bevogten (Untertanen-)Gebiet.
4.4 Die Schweiz wäre nicht mehr ein souveräner, mit der EU bilateral (also einvernehmlich) verhandelnder Staat. Sie würde zu einer tributpflichtigen, von Brüssel überwachten Befehlsempfängerin.
4.5 Die formellen Verhandlungen zum Rahmenvertrag begannen im Juli 2014. lnfolge der Gesamterneuerung aller EU-Organe per 1. November 2014 wurden die Verhandlungen ohne sichtbares Zwischenergebnis Ende Oktober 2014 unterbrochen. Seit Frühjahr 2015 wird, allerdings hinter verschlossenen Türen, wieder verhandelt.
4.6 Die 28 EU-Staaten haben am 16. Dezember 2014 einen Bericht zu den EU-Beziehungen mit der Schweiz verabschiedet. Dieser Bericht erteilt jeglicher Aufweichung der Personenfreizügigkeit eine klare Absage. Würde die Schweiz deren Aufrechterhaltung in Frage stellen, wären gemäss EU nebst den Bilateralen 1 auch der Schengen- und der Dublin-Vertrag tangiert.
4.7 Es scheint zwischen beiden Verhandlungspartnern Einigkeit darüber zu bestehen, dass bis zu den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 keine (Zwischen-) Ergebnisse zu den laufenden Verhandlungen bekanntgegeben werden.
4.8 Die EU-Kommission vertraut offensichtlich darauf, dass der Schweizer Bundesrat, wenn Brüssel auf seinen Standpunkten beharrt, durch schweizerische EU-Freunde (inkl. Parlamentarier) und Brüssel-freundliche Schweizer Medien derart unter Druck geraten werde, dass er sich Schritt für Schritt den Brüsseler Standpunkten fügen werde.
5. Zeitplan
5.1 Ein Verhandlungsergebnis ist auf Ende 2015/Anfang 2016 zu erwarten. Die parlamentarische Beratung darüber wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016 stattfinden. Die Unterschriftensammlung zum voraussichtlich dem fakultativen Referendum unterstellten Rahmenvertrag dürfte damit ca. Mitte, die Volksabstimmung gegen Ende 2016 stattfinden.
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Für jede Unterstützung zur Verhinderung einer Unterwerfung der Schweiz unter das Diktat von EU oder anderweitigen Fremdherrschaften besten Dank!
von
Klagemauer.TV & Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt
Quellen/Links: Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt
Postfach 54
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Dokufilm: Mit einem «Rahmenabkommen» soll es zum EU-Schleichbeitritt kommen
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01.07.2015 | www.kla.tv/6206
Mit einem «Rahmenabkommen» soll es zum EU-Schleichbeitritt kommen Und so wird das gemacht: 1. Vorgeschichte 1.1 Obwohl Volk und Stände am 6. Dezember 1992 mit Rekord-Stimmbeteiligung von 78,7 Prozent den EWR/EU-Vertrag abgelehnt haben, hält der Bundesrat am «strategischen Ziel EU-Beitritt.» fest. Das im Frühjahr 1992 in Brüssel gestellte Beitrittsgesuch wurde bis heute nicht zurückgezogen. 1.2 Im Volk verliert der EU-Beitritt markant an Anziehungskraft. Gemäss ETH-Umfrage heissen heute noch 16 Prozent der Schweizer Bevölkerung den EU-Beitritt gut. 1.3 Auch Bundesbern weiss: Der EU-Beitritt wäre in einer Volksabstimmung chancenlos. Deshalb wird ein indirekter Weg zur EU-Mitgliedschaft gesucht. Bundesbern spricht ständig von der «Erneuerung des bilateralen Wegs». Doch der Bundesrat will, dass die Schweiz grosse Teile des EU-Rechts automatisch übernimmt — ohne Schweizer Mitsprache. Die Schweiz geriete damit in die Position eines Brüssel untergebenen Landes. 2. Das Verhandlungsmandat: Ein Unterwerfungsvertrag 2.1 Am 21. Dezember 2012 teilte der damalige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso der Schweiz brieflich mit: Weitere bilaterale Vereinbarungen zwischen Brüssel und Bern seien nur noch möglich, wenn Bern der «institutionellen Einbindung» der Schweiz in die EU-Strukturen zustimme. 2.2 Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die «institutionelle Ein-2, 2- bindung» in einem «Rahmenvertrag» zu regeln, der für alle (jetzigen und künftigen) bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein soll. 2.3 Nach Vorverhandlungen auf Diplomaten-Ebene wurden am 13. Mai 2013 in einem sog. «Non-Paper» die drei Eckpfeiler des von der Schweiz der EU vorgeschlagenen Rahmenabkommens festgelegt: 2.4 1. Die Schweiz hat alle EU-Beschlüsse zu Sachbereichen, die in heutigen und künftigen bilateralen Verträgen geregelt werden, automatisch zu übernehmen (faktisch: Übernahme des acquis communautaire). 2.5 2. Die Schweiz hat den EU-Gerichtshof anzuerkennen als höchste, unanfechtbare richterliche Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen. 2.6 3. Sollte die Schweiz Entscheide des EU-Gerichtshofs — z.B. wegen eines davon abweichenden Schweizer Volksentscheids — einmal nicht übernehmen können, dann soll die EU gemäss Bundesrat das ausdrückliche Recht erhalten, Sanktionen (also Strafmassnahmen) gegen die Schweiz zu erlassen. 2.7 Die Schweiz nimmt mit diesen drei Zugeständnissen an die EU einen derart weitgehenden Souveränitätsverzicht in Kauf, dass der vorgesehene Rahmenvertrag wahrhaftig den Charakter eines Unterwerfungsvertrags annimmt. 2.8 Staatssekretär Yves Rossier, der im Auftrag des Bundesrats die Verhandlungen mit der EU führt, verhehlte die Bereitschaft der Schweiz zur «automatischen Übernahme» von EU-Recht nie (Rossier wörtlich: «Ja, es sind fremde Richter, aber es geht auch um fremdes Recht», NZZ am Sonntag, 19. Mai 2013). 3. Personenfreizügigkeit: Bundesrat gibt EU Vorrang 3.1 Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände der Schweiz mit ihrem Ja zur Initiative gegen die Masseneinwanderung den Bundesrat zu einer Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU innert drei Jahren verpflichtet. 3.2 Solche Neuverhandlungen kann jeder Vertragspartner auf der Grundlage von Art. 14 und Art. 18 des Freizügigkeitsabkommens verlangen, wenn sich die Verhältnisse gegenüber den bei Vertragsabschluss festgehaltenen Annahmen deutlich verändert haben. 3.3 Der in der Volksabstimmung angenommene Verfassungsartikel hält fest, dass die Schweiz mittels Festlegung von Kontingenten sowie des Inländer-Vorrangs auf dem Arbeitsmarkt wieder eigenständig über die Einwanderung ins eigene Land entscheidet. 3.4 Eigenmächtig hat der Bundesrat den ihm vom Volk erteilten Verhandlungsauftrag so erweitert, dass nur eine solche Regelung mit Brüssel in Frage komme, welche die Zustimmung der EU geniesse — eine grobe Verfälschung des Abstimmungsergebnisses. 3.5 Wenn — was voraussehbar ist — eine Verhandlungslösung nicht erzielbar ist, dürfte der Bundesrat den geplanten «Rahmenvertrag» als Vehikel nutzen, das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 zu annullieren. 3.6 Dies ist möglich, weil die Schweiz aufgrund des geplanten Rahmenabkommens alle EU-Beschlüsse zu in bilateralen Verträgen geregelten Fragen automatisch übernehmen muss. Da auch die Personenfreizügigkeit in einem bilateralen Vertrag geregelt ist, überträgt der Rahmenvertrag, so er zustande kommt, Brüssel die alleinige Gesetzgebungskompetenz über alle Fragen der Migration und der Einwanderung. Die Schweiz hätte solche EU-Beschlüsse automatisch zu übernehmen — ohne jede Mitbestimmung. Die direkte Demokratie wäre schachmatt: Faktisch überstimmt dann die EU den Schweizer Souverän. 4. Die formellen Verhandlungen 4.1 Die EU verabschiedete ihr Verhandlungsmandat zum Rahmenvertrag mit der Schweiz im Juni 2014 mit zwei gegenüber dem «Non-Paper» (vgl. Ziff. 0203 - 0205) zusätzlichen Forderungen: 4.2 Die Schweiz müsse erstens der Einrichtung eines Überwachungsorgans zustimmen, das — von der EU personell zusammengesetzt, aber in der Schweiz stationiert — die Einhaltung der von Bundesbern zugestandenen Konzessionen zu überwachen hätte. Und zweitens seien die bisher von Fall zu Fall, jeweils bei Ost-Erweiterungen von der EU anbegehrten Kohäsionszahlungen der Schweiz fortan automatisch in Form von Jahresbeiträgen zu leisten. 4.3 Die Schweiz würde mit dem geplanten Rahmenvertrag der EU gegenüber also zu einem tributpflichtigen und von Brüssel überwachten bzw. bevogten (Untertanen-)Gebiet. 4.4 Die Schweiz wäre nicht mehr ein souveräner, mit der EU bilateral (also einvernehmlich) verhandelnder Staat. Sie würde zu einer tributpflichtigen, von Brüssel überwachten Befehlsempfängerin. 4.5 Die formellen Verhandlungen zum Rahmenvertrag begannen im Juli 2014. lnfolge der Gesamterneuerung aller EU-Organe per 1. November 2014 wurden die Verhandlungen ohne sichtbares Zwischenergebnis Ende Oktober 2014 unterbrochen. Seit Frühjahr 2015 wird, allerdings hinter verschlossenen Türen, wieder verhandelt. 4.6 Die 28 EU-Staaten haben am 16. Dezember 2014 einen Bericht zu den EU-Beziehungen mit der Schweiz verabschiedet. Dieser Bericht erteilt jeglicher Aufweichung der Personenfreizügigkeit eine klare Absage. Würde die Schweiz deren Aufrechterhaltung in Frage stellen, wären gemäss EU nebst den Bilateralen 1 auch der Schengen- und der Dublin-Vertrag tangiert. 4.7 Es scheint zwischen beiden Verhandlungspartnern Einigkeit darüber zu bestehen, dass bis zu den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 keine (Zwischen-) Ergebnisse zu den laufenden Verhandlungen bekanntgegeben werden. 4.8 Die EU-Kommission vertraut offensichtlich darauf, dass der Schweizer Bundesrat, wenn Brüssel auf seinen Standpunkten beharrt, durch schweizerische EU-Freunde (inkl. Parlamentarier) und Brüssel-freundliche Schweizer Medien derart unter Druck geraten werde, dass er sich Schritt für Schritt den Brüsseler Standpunkten fügen werde. 5. Zeitplan 5.1 Ein Verhandlungsergebnis ist auf Ende 2015/Anfang 2016 zu erwarten. Die parlamentarische Beratung darüber wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016 stattfinden. Die Unterschriftensammlung zum voraussichtlich dem fakultativen Referendum unterstellten Rahmenvertrag dürfte damit ca. Mitte, die Volksabstimmung gegen Ende 2016 stattfinden. __ Für jede Unterstützung zur Verhinderung einer Unterwerfung der Schweiz unter das Diktat von EU oder anderweitigen Fremdherrschaften besten Dank!
von Klagemauer.TV & Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt