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Sollen die Schweizer durch die Kontroverse über die bil. Verträge zu EU (Rahmenvertrag)-Befürwortern manipuliert werden?
Seit 1957 wurden verschiedene sogenannte bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft – ab 1992 mit der Europäischen Union (EU) - in Kraft gesetzt. Diese sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der EU auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene regeln...
[weiterlesen]
Herzlich begrüße ich sie zu unserem heutigen Medienkommentar über die weitere Entwicklung in der Schweiz der „bilateralen Verträge mit der EU“. Seit 1957 wurden verschiedene sogenannte bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäische Gemeinschaft – ab 1992 mit der Europäischen Union (EU) - in Kraft gesetzt. Diese sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der EU auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene regeln. Bilateral bedeutet wörtlich „zweiseitig“ und bezieht sich sinngemäß auf zwei Parteien auf Augenhöhe.
Seit längerem nun äußerte die EU Kritik an den sogenannten bilateralen Verträgen und fordert eine „dynamische“ Rechtsangleichung an EU-Recht – was immer unter „dynamisch“ zu verstehen ist. Dadurch sollen umständliche Neuverhandlungen der bilateralen Verträge unnötig gemacht und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht werden. Im Dezember 2012 bekräftigte der Rat der Europäischen Union diese Sichtweise und entschied, dass es keine neuen bilateralen Abkommen nach dem Modell der bisherigen Verträge mit der Schweiz mehr geben soll. Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die „dynamische Rechtsangleichung“ in einem „Rahmenvertrag“ zu regeln. Dieser soll nun für alle bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein. Über dieses sogenannte Rahmenabkommen berichteten wir ausführlich in der Sendung vom 02.04.2015 - Der „Rahmenabkommen“ Betrug [www.kla.tv/ 5673]
Die Gegner des Rahmenvertrags argumentieren, dass dieser in Wahrheit nichts anderes als ein Unterwerfungsvertrag sei. Der Bundesrat wolle damit unser Land an die Strukturen der EU fesseln, was einem EU-Beitritt faktisch gleichkommt. Sehen sie dazu im Anschluss an diese Sendung ein gut 4-minütiges Video, welches das „Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt“ am 14.4.2015 veröffentlichte.
Im Moment vergeht in den Schweizer Medien kaum eine Woche, in der die bilateralen Verträge nicht thematisiert werden. Speziell geht es um das Personenfreizügigkeitsabkommen von 1999, das allen EU-Bürgern freien Zugang in die Schweiz gewährleistet. Nun hatte sich aber das Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 dafür entschieden, die Zuwanderung wieder selber zu regeln. Im Klartext bedeutet das, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt werden müsste. Das gefällt der EU, wie auch vielen Schweizer Politikern und Unternehmern gar nicht. Die EU möchte bilaterale Verträge, wie z.B. auch das Stromabkommen, nur noch als „Gesamtpaket“, was dem „Rahmenvertrag“ gleichkommt, aushandeln.
Gerade am 26.April berichtet die die „Neue Zürcher Zeitung“ bzw. die „NZZ am Sonntag“, dass das Strom-Abkommen sowie weitere Verhandlungen für ein Finanzdienstleistungsabkommen von Brüssel gestoppt wurden. Ich zitiere die NZZ: „In Brüssel […] gilt nun wieder, was die 28 Mitgliedsstaaten im Dezember beschlossen haben: Ohne ein Bekenntnis der Schweiz zur Personenfreizügigkeit und ohne Abschluss eines institutionellen Rahmenvertrages gibt es keine neuen Abkommen.“
Seit einiger Zeit nun ist in der Schweiz eine heftige Diskussion entbrannt, ob sich die Schweiz dem Druck der EU beugen soll, oder, ob die Schweiz die bilateralen Verträge ebenso gut kündigen könnte. Seit dieser Abstimmung vom 9. Februar 2014 sind etliche Gruppierungen und Vereine entstanden, die dazu beitragen möchten, dass die Akzeptanz des Schweizer Volkes zu den bilateralen Verträgen mit der EU wieder wächst. Denn laut einer umfassenden aktuellen Umfrage, stoßen sowohl die EU insgesamt als auch die bilateralen Verträge in der Schweizer Bevölkerung zunehmend auf Ablehnung. Nur noch eine knappe Mehrheit sei gegenüber den bilateralen Verträgen positiv eingestellt. Gemäss einer aktuellen Studie der „Eidgenössischen Technische Hochschule“ sind heute 84% aller Schweizer gegen einen Beitritt zur EU.
Deshalb soll nun das Schweizer Volk umerzogen werden. So berichteten am 5.April 2015 die Sonntagszeitung und das Schweizer Fernsehen über die Gründung eines weiteren EU-freundlichen Vereins der sich aus Unternehmern und Politikern zusammensetzt. Das erklärte Ziel des Vereins – mit dem Namen „Vorteil Schweiz“ - sei es, in der Schweiz eine Volksbewegung zur Rettung der bilateralen Verträge auszulösen. Dazu sind Aktivitäten in Schulen und Unternehmen aber auch kulturelle Anlässe wie beispielsweise Konzerte angedacht. An Finanzmitteln dürfte es dem Verein nicht mangeln: Mit dem Milliardär Hansjörg Wyss, der in den USA lebt, und dem Millionär Jobst Wagner, sind zwei finanzkräftige Unternehmer Mitglieder des Vereins.
Trotz allen Versuchen das Schweizer Volk umzustimmen kann nicht über die Tatsache hinweggetäuscht werden, dass die bilateralen Verträge für die EU mehr Vorteile bringen würden als für die Schweiz. So legt z.B. Alt-Bundesrat Christoph Blocher in Interviews dar, wer vor allem von den bilateralen Verträgen profitiert. Nach seiner Einschätzung sind die bilateralen Verträge der Schweiz mit den EU-Ländern ineffizient, ersetzbar und teilweise schädlich für die Schweiz. Sie sind weit weniger wichtig, als die Wirtschaft behauptet, und die Schweiz komme notfalls auch ohne sie zurecht. Als Beispiel erwähnte Blocher nebst anderen das Landverkehrsabkommen. Ich zitiere: „Dieses Abkommen ist für die EU gestrickt. Ohne Vertrag ist der freie Landverkehr auf der Nord-Süd-Achse für die EU-Länder nicht gewährleistet. Darum wird die EU dieses Abkommen nicht fallenlassen. Für die Schweiz hingegen hätte der Verzicht dieses Abkommens große Vorteile und nur geringfügige Nachteile. Die Schweiz könnte den Verkehr von Grenze zu Grenze selbst regeln. Ja sogar die buchstabengetreue Umsetzung der Alpeninitiative würde möglich. Die Schwerverkehrsabgaben und die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen sind nicht an dieses Abkommen gebunden. Das Landverkehrsabkommen ist keineswegs überlebensnotwendig für die Schweiz – aber existentiell für die EU!“
Wenn diese Aussage von Alt-Bundesrat Blocher stimmt, dann stellt sich die Frage, weshalb von den meisten Medien, der Mehrheit des Bundesrates und des Parlaments, dem Schweizer Volk ständig Angst vor einer Kündigung der bilateralen Verträge eingeredet wird? Das steht im krassen Widerspruch z.B. zu dem am 24.April veröffentlichtem Bericht der Vereinten Nation, des sogenannten „World Happiness Report 2015“. Die Schweiz sei derzeit das glücklichste Land der Welt. Dies in Bezug auf Faktoren wie Einkommen, Lebenserwartung, soziales Netz und gefühlte Freiheit – und das gerade als Nicht-EU-Mitglied!
Weshalb denn soll das Schweizer Volk mit allen möglichen Mitteln zu Befürwortern der bilateralen Verträge und demzufolge des Rahmenvertrages „umerzogen“ werden? Das nachfolgende gut 4-minütige Video des „Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt“ gibt eine mögliche Antwort darauf. Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, damit verabschiede ich mich für heute von ihnen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Auf Wiedersehen.
Sendungstext
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29.04.2015 | www.kla.tv/5816
Herzlich begrüße ich sie zu unserem heutigen Medienkommentar über die weitere Entwicklung in der Schweiz der „bilateralen Verträge mit der EU“. Seit 1957 wurden verschiedene sogenannte bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäische Gemeinschaft – ab 1992 mit der Europäischen Union (EU) - in Kraft gesetzt. Diese sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der EU auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene regeln. Bilateral bedeutet wörtlich „zweiseitig“ und bezieht sich sinngemäß auf zwei Parteien auf Augenhöhe. Seit längerem nun äußerte die EU Kritik an den sogenannten bilateralen Verträgen und fordert eine „dynamische“ Rechtsangleichung an EU-Recht – was immer unter „dynamisch“ zu verstehen ist. Dadurch sollen umständliche Neuverhandlungen der bilateralen Verträge unnötig gemacht und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht werden. Im Dezember 2012 bekräftigte der Rat der Europäischen Union diese Sichtweise und entschied, dass es keine neuen bilateralen Abkommen nach dem Modell der bisherigen Verträge mit der Schweiz mehr geben soll. Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die „dynamische Rechtsangleichung“ in einem „Rahmenvertrag“ zu regeln. Dieser soll nun für alle bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein. Über dieses sogenannte Rahmenabkommen berichteten wir ausführlich in der Sendung vom 02.04.2015 - Der „Rahmenabkommen“ Betrug [www.kla.tv/ 5673] Die Gegner des Rahmenvertrags argumentieren, dass dieser in Wahrheit nichts anderes als ein Unterwerfungsvertrag sei. Der Bundesrat wolle damit unser Land an die Strukturen der EU fesseln, was einem EU-Beitritt faktisch gleichkommt. Sehen sie dazu im Anschluss an diese Sendung ein gut 4-minütiges Video, welches das „Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt“ am 14.4.2015 veröffentlichte. Im Moment vergeht in den Schweizer Medien kaum eine Woche, in der die bilateralen Verträge nicht thematisiert werden. Speziell geht es um das Personenfreizügigkeitsabkommen von 1999, das allen EU-Bürgern freien Zugang in die Schweiz gewährleistet. Nun hatte sich aber das Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 dafür entschieden, die Zuwanderung wieder selber zu regeln. Im Klartext bedeutet das, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt werden müsste. Das gefällt der EU, wie auch vielen Schweizer Politikern und Unternehmern gar nicht. Die EU möchte bilaterale Verträge, wie z.B. auch das Stromabkommen, nur noch als „Gesamtpaket“, was dem „Rahmenvertrag“ gleichkommt, aushandeln. Gerade am 26.April berichtet die die „Neue Zürcher Zeitung“ bzw. die „NZZ am Sonntag“, dass das Strom-Abkommen sowie weitere Verhandlungen für ein Finanzdienstleistungsabkommen von Brüssel gestoppt wurden. Ich zitiere die NZZ: „In Brüssel […] gilt nun wieder, was die 28 Mitgliedsstaaten im Dezember beschlossen haben: Ohne ein Bekenntnis der Schweiz zur Personenfreizügigkeit und ohne Abschluss eines institutionellen Rahmenvertrages gibt es keine neuen Abkommen.“ Seit einiger Zeit nun ist in der Schweiz eine heftige Diskussion entbrannt, ob sich die Schweiz dem Druck der EU beugen soll, oder, ob die Schweiz die bilateralen Verträge ebenso gut kündigen könnte. Seit dieser Abstimmung vom 9. Februar 2014 sind etliche Gruppierungen und Vereine entstanden, die dazu beitragen möchten, dass die Akzeptanz des Schweizer Volkes zu den bilateralen Verträgen mit der EU wieder wächst. Denn laut einer umfassenden aktuellen Umfrage, stoßen sowohl die EU insgesamt als auch die bilateralen Verträge in der Schweizer Bevölkerung zunehmend auf Ablehnung. Nur noch eine knappe Mehrheit sei gegenüber den bilateralen Verträgen positiv eingestellt. Gemäss einer aktuellen Studie der „Eidgenössischen Technische Hochschule“ sind heute 84% aller Schweizer gegen einen Beitritt zur EU. Deshalb soll nun das Schweizer Volk umerzogen werden. So berichteten am 5.April 2015 die Sonntagszeitung und das Schweizer Fernsehen über die Gründung eines weiteren EU-freundlichen Vereins der sich aus Unternehmern und Politikern zusammensetzt. Das erklärte Ziel des Vereins – mit dem Namen „Vorteil Schweiz“ - sei es, in der Schweiz eine Volksbewegung zur Rettung der bilateralen Verträge auszulösen. Dazu sind Aktivitäten in Schulen und Unternehmen aber auch kulturelle Anlässe wie beispielsweise Konzerte angedacht. An Finanzmitteln dürfte es dem Verein nicht mangeln: Mit dem Milliardär Hansjörg Wyss, der in den USA lebt, und dem Millionär Jobst Wagner, sind zwei finanzkräftige Unternehmer Mitglieder des Vereins. Trotz allen Versuchen das Schweizer Volk umzustimmen kann nicht über die Tatsache hinweggetäuscht werden, dass die bilateralen Verträge für die EU mehr Vorteile bringen würden als für die Schweiz. So legt z.B. Alt-Bundesrat Christoph Blocher in Interviews dar, wer vor allem von den bilateralen Verträgen profitiert. Nach seiner Einschätzung sind die bilateralen Verträge der Schweiz mit den EU-Ländern ineffizient, ersetzbar und teilweise schädlich für die Schweiz. Sie sind weit weniger wichtig, als die Wirtschaft behauptet, und die Schweiz komme notfalls auch ohne sie zurecht. Als Beispiel erwähnte Blocher nebst anderen das Landverkehrsabkommen. Ich zitiere: „Dieses Abkommen ist für die EU gestrickt. Ohne Vertrag ist der freie Landverkehr auf der Nord-Süd-Achse für die EU-Länder nicht gewährleistet. Darum wird die EU dieses Abkommen nicht fallenlassen. Für die Schweiz hingegen hätte der Verzicht dieses Abkommens große Vorteile und nur geringfügige Nachteile. Die Schweiz könnte den Verkehr von Grenze zu Grenze selbst regeln. Ja sogar die buchstabengetreue Umsetzung der Alpeninitiative würde möglich. Die Schwerverkehrsabgaben und die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen sind nicht an dieses Abkommen gebunden. Das Landverkehrsabkommen ist keineswegs überlebensnotwendig für die Schweiz – aber existentiell für die EU!“ Wenn diese Aussage von Alt-Bundesrat Blocher stimmt, dann stellt sich die Frage, weshalb von den meisten Medien, der Mehrheit des Bundesrates und des Parlaments, dem Schweizer Volk ständig Angst vor einer Kündigung der bilateralen Verträge eingeredet wird? Das steht im krassen Widerspruch z.B. zu dem am 24.April veröffentlichtem Bericht der Vereinten Nation, des sogenannten „World Happiness Report 2015“. Die Schweiz sei derzeit das glücklichste Land der Welt. Dies in Bezug auf Faktoren wie Einkommen, Lebenserwartung, soziales Netz und gefühlte Freiheit – und das gerade als Nicht-EU-Mitglied! Weshalb denn soll das Schweizer Volk mit allen möglichen Mitteln zu Befürwortern der bilateralen Verträge und demzufolge des Rahmenvertrages „umerzogen“ werden? Das nachfolgende gut 4-minütige Video des „Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt“ gibt eine mögliche Antwort darauf. Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer, damit verabschiede ich mich für heute von ihnen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Auf Wiedersehen.
von mb./dd.
Soll das Schweizer Volk für den Beitritt in die EU und den Euro fit getrimmt werden? vom 12.2.15 http://www.kla.tv/5314
Wollen sich die Schweizer wirklich total entrechten lassen? vom 5.2.15 http://www.kla.tv/5263
Schweizer Serie über die "Untergrabung der Volksrechte" vom 18.09.2014 http://www.kla.tv/4141
https://www.youtube.com/watch?v=aU4iU74bGgM#t=16