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Es geht um den Kampf der Schweizer Eidgenossen gegen »unwillige Bundesräte«, die anstatt Volksentscheide umzusetzen, einen verfassungswidrigen, weil heimlich schleichenden EU-Beitritt anstreben. Eine, in der Schweiz immer unbeliebter werdende Elite, macht zusehends von sich Reden.
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Der „Rahmenabkommen“ Betrug
Ich begrüße Sie, verehrte Zuschauer, zu unserer heutigen Sendung bei Kla.TV. Obgleich dieser Beitrag ein spezifisch schweizerisches Anliegen behandelt, könnte er auch dem Rest der Welt hilfreiche Orientierung vermitteln. Es geht um den Kampf der Schweizer Eidgenossen gegen »unwillige Bundesräte«, die anstatt Volksentscheide umzusetzen, einen verfassungswidrigen, weil heimlich schleichenden EU-Beitritt anstreben. Eine, in der Schweiz immer unbeliebter werdende Elite, macht zusehends von sich Reden.
Aber nicht allein Schweizer Bürger, sondern immer mehr Europäer bringen derzeit zum Ausdruck, dass mit der Europa Politik irgendetwas grundverkehrt läuft. Der bereits weltweite Aufschrei lässt sich gut mit den Worten eines aufgebrachten Beobachters zusammenfassen: (1) »Steht denn nicht bald buchstäblich alles auf dem Kopf? (2) Unsere Journalisten zerstören die Information; (3) unsere Professoren und Lehrbeauftragten zerstören die Bildung; (4) unsere Wissenschaftler zerstören uraltes Wissen; (5) Ärzte und Pharmas zerstören zunehmend Gesundheit und Leben; (6) Banken zerstören unser Erspartes, unsere Währungen und Sicherheiten; (7) unsere Pfarrer und Prediger ruinieren Glauben und Religion; (8) unsere Justiz zerstört heilsame Gesetze und Rechte; (9) unsere Polizei zerstört die Freiheit; (10) unsere Politiker zerstören unsere Heimat und Nation. Doch sind das wirklich noch »unsere« Leute? Niemals! Sonst würden sie für uns schauen.«
Immer mehr Menschen teilen die Überzeugung, dass hier fremde Kräfte am Werk sind! Genauer gesagt internationalistische Kräfte, die darum bemüht sind, sich strategisch alle Nationen, Religionen, Kulturen und Volkswirtschaften untertan zu machen. Ihr Trieb wird weltweit als herzlose Geld- und Machtgier beschrieben. Doch nun sagen echte Schweizer: »Stopp, bis hierher und keinen Schritt weiter!« (11) So ganz im Sinne von Asterix und Obelix: Wir sind das »unbezwingbare Gallien im römischen Reich«! Dabei rufen sie aller Welt zu: Steht mit auf - und werdet zu Licht! Doch hier nun die Fakten:
Der „Rahmenabkommen“- Schwindel
Rückblick: Obgleich 78,7 % des CH-Volkes am 6. Dezember 1992 vehement einen EWR/EU-Vertrag verwarf, hält »sein« Bundesrat widerspenstig an dem in Brüssel gestellten Beitrittsgesuch fest. Bis heute entwickelt er listige Strategien, um die Schweiz auf Schleichwegen der EU zu unterwerfen, auch wenn eine ETH-Umfrage belegt, dass 84 % der Schweizer „EU-unwillig“ sind.
Da also ein EU-Beitritt via Volksabstimmung chancenlos ist, manipulieren »EU-verbündete Bundesräte« die Schweiz via Salamitaktik in die EU. Unbemerkt soll die Schweiz grosse Teile des EU-Rechts automatisch übernehmen. Wie das? Auf dem Weg »bilateraler, das meint gegenseitiger, Verträge«.
Der Unterwerfungsvertrag
Am 21. Dezember 2012 teilte der damalige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso der Schweiz mit, dass weitere gegenseitige Vereinbarungen zwischen Brüssel und Bern nur noch im Rahmen einer »institutionellen Einbindung« der Schweiz in die EU-Strukturen möglich seien. Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die »institutionelle Einbindung« in einem »Rahmenvertrag« zu regeln, der für alle bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein soll. Was aber ist ein Rahmenvertrag? Ein typisches EU-Konstrukt. Die EU kennt gestufte Rechtsakte:
Nebst dem europäischen Gesetz, das als Gesetzgebungsakt allgemeine Geltung hat (EU-Charta, Art. 32), gibt es mindestens drei taktisch??? (faktisch??? strategische???) unverbindliche »Gesetzes-Vorstufen«, die den Weg ins »gelobte EU-Land« ebnen. Und diese sind:
1. Rechtlich nicht bindende Rechtsakte: Diese scheinbaren Unverbindlichkeiten sind nichts anderes als verhängnisvolle Versuchsballons, ganz im Sinne Jean-Claude Junkers, des heutigen EU-Präsidenten, der die volksbetrügerische Taktik der EU schon 1999 ungestraft zugegeben hat. Ich zitiere Junker: »Wir beschliessen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.« (Quelle: Spiegel 52/1999)
2. Empfehlungen und Stellungnahmen über Beschlüsse und Verordnungen (ohne Gesetzescharakter). Das sind lediglich »andersfarbige Versuchs-Ballons«. Sie verkörpern die EU-Salamitaktik schlechthin.
3. Rahmengesetze: (hier haben wir sie)… Rahmengesetz bedeutet: Ziel-Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Methodenfreiheit. Also ein politischer Trojaner! Ein listiger Volksbetrug, ein trotziger Akt mutwilligen Ungehorsams, unserer Volksvertreter uns, ihrem Souverän gegenüber. Das Volk ist noch immer der Souverän. Souverän aber bedeutet Herrscher, Gebieter.
»Non-Paper« - ein trojanischer Verfassungsbruch!
Nach Vorverhandlungen auf Diplomaten-Ebene wurden am 1.5.2013 in einem sog. »Non-Paper« die drei Eckpfeiler des von der Schweiz der EU vorgeschlagenen Rahmenabkommens festgelegt:
1. Die Schweiz hat alle EU Beschlüsse zu Sachbereichen, die in heutigen und künftigen bilateralen (also gegenseitigen) Verträgen geregelt werden, automatisch zu übernehmen.
2. Die Schweiz hat den EU-Gerichtshof als höchste, unanfechtbare richterliche Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen anzuerkennen.
3. Sollte die Schweiz Entscheide des EU-Gerichtshofs einmal nicht übernehmen können, z.B. wegen eines davon abweichenden Schweizer Volksentscheides, dann soll die EU gemäss Bundesrat das ausdrückliche Recht erhalten, Sanktionen (also Strafmassnahmen) gegen die Schweiz zu erlassen.
Mit diesen drei Zugeständnissen an die EU würde die Schweiz künftig ihre Souveränität verlieren. Der vorgesehene Rahmenvertrag ist daher faktisch ein Unterwerfungsvertrag.
4. Da auch die Personenfreizügigkeit in einem bilateralen Vertrag geregelt ist, würde der Rahmenvertrag, wenn er zustande kommt, Brüssel die alleinige Gesetzgebungskompetenz übertragen, d.h. über alle Fragen der Migration und der Einwanderung würde allein nur noch die EU entscheiden! Die Schweiz hätte solche EU-Beschlüsse automatisch zu übernehmen, ohne jede Mitbestimmung. Die direkte Demokratie wäre schachmatt! Faktisch will die EU auf diesem Weg den Schweizer Souverän überstimmen.
Zwei zusätzlich ungeheure EU-Forderungen
Als Erstes forderte die EU im Juni 2014 von der Schweiz, sie müsse der Errichtung eines Überwachungsorgans zustimmen, das die Einhaltung aller vom Bundesrat zugestandenen Konzessionen überwacht. Dieses Überwachungsorgan werde personell von der EU zusammengesetzt, aber in der Schweiz stationiert. Zweitens seien die von der EU begehrten Kohäsionszahlungen durch die Schweiz fortan automatisch in Form von Jahresbeiträgen zu leisten. Dies geschah bisher jeweils „von Fall zu Fall“ bei EU- Osterweiterungen. (Zur Erinnerung: schon die erste Kohäsions- sprich Zusammenhaltszahlung kostete die Schweiz über 1 Milliarde Franken. Nun sollen es jährlich ca. 100 Millionen Franken werden).
Die Schweiz würde mit dem geplanten Rahmenvertrag der EU gegenüber also zu einem tributpflichtigen und von Brüssel überwachten bzw. »bevogteten« Untertanengebiet. Die Schweiz wäre nicht mehr souverän. Sie würde zu einem tributpflichtigen und von Brüssel überwachten bzw. wie zur alten Zeit „bevogteten“ Untertanengebiet.
• Zum Schluss erwähnen die Schweizer Eidgenossen noch Folgendes:
Die EU zeige seit Mitte 2014 keinerlei Entgegenkommen gegenüber Anliegen der Schweiz. Im Laufe des Februar 2015 habe die EU bekannt gegeben, dass die neue Delegation ernannt sei, die für Verhandlungen mit der Schweiz zuständig ist. Hinter verschlossenen Türen sollen bereits erste Gespräche aufgenommen worden sein. Doch weder das öffentliche Abküssen der »Schweizer« Bundespräsidentin durch den neuen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker noch Drohungen oder beharrlicher Druck von Brüssel können »Europas Gallier« schleichend erweichen.
Das verfassungswidrige Spiel ist ganz offensichtlich durchschaut. Nun machen die Schweizer Schluss mit dem Volksverrat!
Für alle, die sich noch detaillierter für dieses Thema interessieren, werden demnächst aufschlussreiche Informationsabende in der Schweiz angeboten. … Na, dann also, man sieht sich.
Nein zum schleichenden EU-Beitritt!
Fakten ‒ Stand der Dinge ‒ Absichten
Brunnen
Dienstag, 14. April 2015, 19:15 Uhr bis 22:00 Uhr
Hotel City Brunnen, Gersauerstr. 21.6, 1440 Brunnen/SZ
Solothurn
Donnerstag, 21. Mai 2015, 19:15 Uhr bis 21:45 Uhr
Palais Besenva, Klosterplatz 1.4, 1500 Solothurn
Winterthur
Dienstag, 26. Mai 2015, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Hotel Banana City, Schaffhauserstr., 8400 Winterthur (Konferenzsaal 1)
Leitung: Nationalrat Hans Fehr und Ulrich Schlüer
Sendungstext
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02.04.2015 | www.kla.tv/5673
Der „Rahmenabkommen“ Betrug Ich begrüße Sie, verehrte Zuschauer, zu unserer heutigen Sendung bei Kla.TV. Obgleich dieser Beitrag ein spezifisch schweizerisches Anliegen behandelt, könnte er auch dem Rest der Welt hilfreiche Orientierung vermitteln. Es geht um den Kampf der Schweizer Eidgenossen gegen »unwillige Bundesräte«, die anstatt Volksentscheide umzusetzen, einen verfassungswidrigen, weil heimlich schleichenden EU-Beitritt anstreben. Eine, in der Schweiz immer unbeliebter werdende Elite, macht zusehends von sich Reden. Aber nicht allein Schweizer Bürger, sondern immer mehr Europäer bringen derzeit zum Ausdruck, dass mit der Europa Politik irgendetwas grundverkehrt läuft. Der bereits weltweite Aufschrei lässt sich gut mit den Worten eines aufgebrachten Beobachters zusammenfassen: (1) »Steht denn nicht bald buchstäblich alles auf dem Kopf? (2) Unsere Journalisten zerstören die Information; (3) unsere Professoren und Lehrbeauftragten zerstören die Bildung; (4) unsere Wissenschaftler zerstören uraltes Wissen; (5) Ärzte und Pharmas zerstören zunehmend Gesundheit und Leben; (6) Banken zerstören unser Erspartes, unsere Währungen und Sicherheiten; (7) unsere Pfarrer und Prediger ruinieren Glauben und Religion; (8) unsere Justiz zerstört heilsame Gesetze und Rechte; (9) unsere Polizei zerstört die Freiheit; (10) unsere Politiker zerstören unsere Heimat und Nation. Doch sind das wirklich noch »unsere« Leute? Niemals! Sonst würden sie für uns schauen.« Immer mehr Menschen teilen die Überzeugung, dass hier fremde Kräfte am Werk sind! Genauer gesagt internationalistische Kräfte, die darum bemüht sind, sich strategisch alle Nationen, Religionen, Kulturen und Volkswirtschaften untertan zu machen. Ihr Trieb wird weltweit als herzlose Geld- und Machtgier beschrieben. Doch nun sagen echte Schweizer: »Stopp, bis hierher und keinen Schritt weiter!« (11) So ganz im Sinne von Asterix und Obelix: Wir sind das »unbezwingbare Gallien im römischen Reich«! Dabei rufen sie aller Welt zu: Steht mit auf - und werdet zu Licht! Doch hier nun die Fakten: Der „Rahmenabkommen“- Schwindel Rückblick: Obgleich 78,7 % des CH-Volkes am 6. Dezember 1992 vehement einen EWR/EU-Vertrag verwarf, hält »sein« Bundesrat widerspenstig an dem in Brüssel gestellten Beitrittsgesuch fest. Bis heute entwickelt er listige Strategien, um die Schweiz auf Schleichwegen der EU zu unterwerfen, auch wenn eine ETH-Umfrage belegt, dass 84 % der Schweizer „EU-unwillig“ sind. Da also ein EU-Beitritt via Volksabstimmung chancenlos ist, manipulieren »EU-verbündete Bundesräte« die Schweiz via Salamitaktik in die EU. Unbemerkt soll die Schweiz grosse Teile des EU-Rechts automatisch übernehmen. Wie das? Auf dem Weg »bilateraler, das meint gegenseitiger, Verträge«. Der Unterwerfungsvertrag Am 21. Dezember 2012 teilte der damalige EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso der Schweiz mit, dass weitere gegenseitige Vereinbarungen zwischen Brüssel und Bern nur noch im Rahmen einer »institutionellen Einbindung« der Schweiz in die EU-Strukturen möglich seien. Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die »institutionelle Einbindung« in einem »Rahmenvertrag« zu regeln, der für alle bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein soll. Was aber ist ein Rahmenvertrag? Ein typisches EU-Konstrukt. Die EU kennt gestufte Rechtsakte: Nebst dem europäischen Gesetz, das als Gesetzgebungsakt allgemeine Geltung hat (EU-Charta, Art. 32), gibt es mindestens drei taktisch??? (faktisch??? strategische???) unverbindliche »Gesetzes-Vorstufen«, die den Weg ins »gelobte EU-Land« ebnen. Und diese sind: 1. Rechtlich nicht bindende Rechtsakte: Diese scheinbaren Unverbindlichkeiten sind nichts anderes als verhängnisvolle Versuchsballons, ganz im Sinne Jean-Claude Junkers, des heutigen EU-Präsidenten, der die volksbetrügerische Taktik der EU schon 1999 ungestraft zugegeben hat. Ich zitiere Junker: »Wir beschliessen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.« (Quelle: Spiegel 52/1999) 2. Empfehlungen und Stellungnahmen über Beschlüsse und Verordnungen (ohne Gesetzescharakter). Das sind lediglich »andersfarbige Versuchs-Ballons«. Sie verkörpern die EU-Salamitaktik schlechthin. 3. Rahmengesetze: (hier haben wir sie)… Rahmengesetz bedeutet: Ziel-Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Methodenfreiheit. Also ein politischer Trojaner! Ein listiger Volksbetrug, ein trotziger Akt mutwilligen Ungehorsams, unserer Volksvertreter uns, ihrem Souverän gegenüber. Das Volk ist noch immer der Souverän. Souverän aber bedeutet Herrscher, Gebieter. »Non-Paper« - ein trojanischer Verfassungsbruch! Nach Vorverhandlungen auf Diplomaten-Ebene wurden am 1.5.2013 in einem sog. »Non-Paper« die drei Eckpfeiler des von der Schweiz der EU vorgeschlagenen Rahmenabkommens festgelegt: 1. Die Schweiz hat alle EU Beschlüsse zu Sachbereichen, die in heutigen und künftigen bilateralen (also gegenseitigen) Verträgen geregelt werden, automatisch zu übernehmen. 2. Die Schweiz hat den EU-Gerichtshof als höchste, unanfechtbare richterliche Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen anzuerkennen. 3. Sollte die Schweiz Entscheide des EU-Gerichtshofs einmal nicht übernehmen können, z.B. wegen eines davon abweichenden Schweizer Volksentscheides, dann soll die EU gemäss Bundesrat das ausdrückliche Recht erhalten, Sanktionen (also Strafmassnahmen) gegen die Schweiz zu erlassen. Mit diesen drei Zugeständnissen an die EU würde die Schweiz künftig ihre Souveränität verlieren. Der vorgesehene Rahmenvertrag ist daher faktisch ein Unterwerfungsvertrag. 4. Da auch die Personenfreizügigkeit in einem bilateralen Vertrag geregelt ist, würde der Rahmenvertrag, wenn er zustande kommt, Brüssel die alleinige Gesetzgebungskompetenz übertragen, d.h. über alle Fragen der Migration und der Einwanderung würde allein nur noch die EU entscheiden! Die Schweiz hätte solche EU-Beschlüsse automatisch zu übernehmen, ohne jede Mitbestimmung. Die direkte Demokratie wäre schachmatt! Faktisch will die EU auf diesem Weg den Schweizer Souverän überstimmen. Zwei zusätzlich ungeheure EU-Forderungen Als Erstes forderte die EU im Juni 2014 von der Schweiz, sie müsse der Errichtung eines Überwachungsorgans zustimmen, das die Einhaltung aller vom Bundesrat zugestandenen Konzessionen überwacht. Dieses Überwachungsorgan werde personell von der EU zusammengesetzt, aber in der Schweiz stationiert. Zweitens seien die von der EU begehrten Kohäsionszahlungen durch die Schweiz fortan automatisch in Form von Jahresbeiträgen zu leisten. Dies geschah bisher jeweils „von Fall zu Fall“ bei EU- Osterweiterungen. (Zur Erinnerung: schon die erste Kohäsions- sprich Zusammenhaltszahlung kostete die Schweiz über 1 Milliarde Franken. Nun sollen es jährlich ca. 100 Millionen Franken werden). Die Schweiz würde mit dem geplanten Rahmenvertrag der EU gegenüber also zu einem tributpflichtigen und von Brüssel überwachten bzw. »bevogteten« Untertanengebiet. Die Schweiz wäre nicht mehr souverän. Sie würde zu einem tributpflichtigen und von Brüssel überwachten bzw. wie zur alten Zeit „bevogteten“ Untertanengebiet. • Zum Schluss erwähnen die Schweizer Eidgenossen noch Folgendes: Die EU zeige seit Mitte 2014 keinerlei Entgegenkommen gegenüber Anliegen der Schweiz. Im Laufe des Februar 2015 habe die EU bekannt gegeben, dass die neue Delegation ernannt sei, die für Verhandlungen mit der Schweiz zuständig ist. Hinter verschlossenen Türen sollen bereits erste Gespräche aufgenommen worden sein. Doch weder das öffentliche Abküssen der »Schweizer« Bundespräsidentin durch den neuen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker noch Drohungen oder beharrlicher Druck von Brüssel können »Europas Gallier« schleichend erweichen. Das verfassungswidrige Spiel ist ganz offensichtlich durchschaut. Nun machen die Schweizer Schluss mit dem Volksverrat! Für alle, die sich noch detaillierter für dieses Thema interessieren, werden demnächst aufschlussreiche Informationsabende in der Schweiz angeboten. … Na, dann also, man sieht sich. Nein zum schleichenden EU-Beitritt! Fakten ‒ Stand der Dinge ‒ Absichten Brunnen Dienstag, 14. April 2015, 19:15 Uhr bis 22:00 Uhr Hotel City Brunnen, Gersauerstr. 21.6, 1440 Brunnen/SZ Solothurn Donnerstag, 21. Mai 2015, 19:15 Uhr bis 21:45 Uhr Palais Besenva, Klosterplatz 1.4, 1500 Solothurn Winterthur Dienstag, 26. Mai 2015, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr Hotel Banana City, Schaffhauserstr., 8400 Winterthur (Konferenzsaal 1) Leitung: Nationalrat Hans Fehr und Ulrich Schlüer
von i.s.
| http://de.wikipedia.org/wiki/Koh%C3%A4sionsmilliarde