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RKI-Files als Beweis bei Gerichtsverhandlung: Pflege-Impfpflicht verfassungswidrig?!
Eine Pflegehelferin aus Deutschland klagte gegen ein 2022 ausgesprochenes Tätigkeitsverbot. Das zuständige Gericht kam nun aufgrund der vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des RKIs sowie durch die Zeugenvernehmung des RKI-Präsidenten zu erstaunlichen und längst überfälligen Folgerungen.
[weiterlesen]
Zum ersten Mal hat am 3.9.2024 ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit vermutlich verfassungswidrig war:
Eine Pflegehelferin aus Niedersachsen hat gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot geklagt. Dieses hatte sie erhalten, als sie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nachkam.
Der NDR berichtete:
„Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. […] Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Inzwischen sei aber die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, befand das Verwaltungsgericht Osnabrück. Wie die klagende Pflegehelferin argumentiert, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor.“
Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung weiter:
„Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“
Dies hat weitreichende Konsequenzen. So schreibt die Internetzeitung Tichys Einblick:
„Die Justiz kann sich mit ihren Gerichtsentscheidungen künftig nicht mehr auf die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI berufen.“
Das zuständige Verwaltungsgericht hat das Klageverfahren am 3.9.2024 ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, da das Verwaltungsgericht selbst keine sogenannte Normverwerfungskompetenz hat. Nun soll also das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (nicht lesen: § 20a IfSG i.d.F. vom 18.3.22) und das damit einhergehende Tätigkeitsverbot das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit verletzt wurde.
Der Daten-Analyst Tom Lausen war bei der Gerichtsverhandlung in Osnabrück dabei und kommentierte diese wie folgt:
"Das Gericht hatte diverse Protokollteile ausgewählt und wollte tatsächlich nachfragen, was Herr Schaade dazu sagt. Und somit sind die RKI-Protokolle – sowohl die anfänglich von Paul Schreyer durch IFG-Anfrage herausgeklagten geschwärzten als auch die später geleakten Protokolle – das erste Mal rechtlich in Verwendung gekommen. Das Gericht hat diese Protokolle mit insgesamt 57 Seiten eingeführt und dann auch immer Herrn Schaade und seinem Begleiter, zur Verfügung gestellt. Und sie mussten dann Aussagen zu bestimmten Fragen machen, eben auch zur Pandemie der Ungeimpften und vielen, vielen anderen Fragen. Und das hat das Gericht ganz hervorragend gemacht. Also insbesondere der Vorsitzende hat sehr, sehr, sehr, sehr dezidiert. Hat sehr, sehr genau nachgefragt. Es sind ganz besondere Sachen ans Tageslicht gekommen.
Ja, das Besondere, was jetzt ans Tageslicht gekommen ist, das war niemandem klar, nicht mal dem Bundesverfassungsgericht und ich glaube, alle sind unfassbar bestürzt. Das, was besonders ist, Herr Schaade hat offengelegt, dass tatsächlich das Thema Risikobewertung
also Hochstufung einer Gefährlichkeit, ganz offensichtlich nicht unbedingt der fachlichen Einschätzung des RKI unterliegt, sondern eine politische Weisung darstellt, sondern möglicherweise ein sogenanntes Management-Thema, wie er es immer genannt hat. Also es gab wissenschaftliche Themen und Management-Themen und Herr Schaade hat es eindeutig in den Bereich des Management-Themas verortet, sodass wir jetzt also von Herrn Schaade wissen, dass die Risiko-Hochstufung damals für den Lockdown – das ist zwar so nicht direkt gesagt worden, aber aus den Ausführungen kann man das jetzt deutlich entnehmen – die Risiko-Hochstufung ist eine Management-Anordnung oder organisatorische Management-Anordnung.
So, ich habe gerade die Information gekriegt. Tatsächlich, die Kammer hat entschieden und die Kammer hält laut Bericht, ich war ja nicht dort, die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für die Mediziner mindestens ab dem 7.11.2022 für verfassungswidrig. Es läuft im Moment noch die Erklärung im Gericht oder die Begründung und es gibt wohl einen sogenannten Vorlagebeschluss. Das bedeutet, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht über genau diesen Zeitraum wohl entscheiden muss."
Wird das Bundesverfassungsgericht die Verantwortungsträger zur Verantwortung ziehen und geschehenes Unrecht als solches benennen? Kla.TV wird mit Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die während der Corona-Zeit unter massiven Druck gesetzt wurden, die nun ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfolgen!
Im Abspann werden brisante Passagen aus der Mitschrift des Daten-Analysten Tom Lausen aus der Gerichtsverhandlung eingeblendet. Die vielsagenden Wortwechsel zwischen dem vorsitzenden Richter und RKI-Präsident Lars Schaade hat NiUS veröffentlicht.
------
NiUS:
So fragte der vorsitzende Richter: „War die wissenschaftliche Freiheit des RKI intern eingeschränkt?“
Schaades Antwort: „Ich kann mich nicht genau erinnern, aus damaliger Sicht habe ich das so gesehen.“ Und: „Wir sind zwischen Management und wissenschaftlicher Empfehlung, und das Management kann somit Wünsche aussprechen.“
Vorsitzender Richter: „Wenn ich zu den Protokollen vor zwei Jahren gefragt würde, hätte ich auch Probleme, das sind aber jetzt Protokolle, die in der Welt sind, jeder liest die und sieht den Satz, und das RKI kann sich nicht auf die freie Wissenschaft berufen.“
Schaade: „Ihre Interpretation kann ich nicht nachvollziehen. Gewünscht waren auch Antigentests, das war damals nicht unsere Meinung ... das war wohl auch der Grund, warum die Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt ist.“
Wie unmittelbar die politische Einflussnahme beim RKI wahrgenommen wurde, zeigt ein interner Vermerk in den RKI-Protokollen vom 10. September 2021, der mit der Schlussfolgerung endet: „Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“
Auch eine interne Weisung vom 3. Januar 2022, die eigentlich nur für den Dienstgebrauch bestimmt war, aber im Zuge des RKI-Files-Leaks ebenfalls an die Öffentlichkeit gelangte, untermauert das:
„Diskussion: Breiter Abstimmungsprozess mit verschiedenen Fachgremien führte zu anderem Ergebnis als Beschluss der politischen Gremien; sollte bei Veröffentlichung zukünftig klar kommuniziert werden, dass es nicht mehr um rein fachliche Empfehlung des RKI, sondern um Beschlüsse der GMK/BMG/politischer Ebene handelt, die entschieden“, heißt es dort.
„Gab es direkte Einflussnahme?“ – „Ja, selbstverständlich“
In einem weiteren Wortwechsel fragte der vorsitzende Richter: „Gab es direkte Einflussnahme?“
Schaade: „Ja, selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“
Vorsitzender Richter: „Spahn hat angeordnet, war das ein typischer Fall?“
Schaade: „Als typisch würde ich das nicht bezeichnen, aber hier ist es so gewesen. Spahn wünschte eine Ergänzung, von der wir meinten, dass sie thematisch nicht passt.“
Vorsitzender Richter: „Das BMG hat es abgelehnt, die Risikobewertung von ‚sehr hoch‘ auf ‚hoch‘ zu setzen – interpretiere ich das richtig: aus politischen Gründen?“
Schaade: „Dass wir mit unserem Vorschlag keine Zustimmung gefunden haben, weiß ich nicht. Die Frage, die ich höre: ‚Ist das Management oder Wissenschaft?‘ Die Risikobewertung hat normativen Charakter. Deshalb ist es eine Sache des Managements.“
Vorsitzender Richter: „Es mag sein, dass das BMG eigene fachliche Aufsicht hat. An welcher Stelle lag oder liegt die Verantwortung?“
Schaade: „Letztlich haben wir das entschieden und in diesem Fall war das anders, das will ich nicht bestreiten.“
Vorsitzender Richter lacht: „Bestreiten ... Die Entscheidung des BVerfG beruht auf der Annahme, dass das RKI die wissenschaftliche Einschätzung gegeben hat, die der Gesetzgeber zur Grundlage gemacht hat.“
Schaade: „Es geht doch gerade gar nicht um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?“
Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt. Das ist der juristische Hebel, an dem wir uns befinden. Deshalb haben wir uns die ganze Mühe gemacht. Besser, Sie hätten die Protokolle geschreddert.“
Schaade: „Darf ich eine Bemerkung machen?“
Vorsitzender Richter: „Ich habe kein Problem.“
Schaade: „Sie fragen ja, wie Fachaufsicht ausgeführt wird, auch über Bundesoberbehörden.“
Richter: „Der Witz liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat. Ich möchte Transparenz, es gibt Fachexpertise, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nichts von Politik und BMG drin.“
Ebenfalls Skandalwert hat ein Wortwechsel, in dem es um die Frage der Impfwirkung geht.
Auf die Frage des Vorsitzenden: „Gab es ein Verfahren, mit dem überwacht wurde, ob eine Norm wirksam war? Gab es eine Kommunikation zwischen Legislative und Ihnen? Haben Sie konkret Erkenntnisse mit dem BMG oder der Legislative kommuniziert?“, antwortete Schaade: „Wir haben nur den Impfstatus erfasst und wie der sich entwickelt, aber nicht die Übertragung, also ob die Norm wirksam war.“
Dann ein Hammer-Satz des RKI-Präsidenten: „Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, keine Erforschung zwischen Impfpflicht und Reduktion der Infektion, der dargelegt ist.“
Trotz der fehlenden Nachweise wurde im Frühjahr 2022 eine Impfpflicht im Bundestag diskutiert!
Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seiner Rede in der Debatte zum Thema „Impfpflicht gegen SARS-CoV-2“ bei der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages im April 2022.
Der weitere Wortwechsel zwischen Richter und dem Zeugen Schaade zum Thema Fremdschutz und Zulassung birgt ebenfalls Zündstoff. Hier das mitgeschriebene Gesprächsprotokoll von Lausen:
Vorsitzender Richter: „Lagen bei der Notfallzulassung gesicherte Daten zum Fremdschutz vor?“
Schaade: „BioNTech wollte solche Studien machen.“
Vorsitzender Richter: „Was ist mit der Zulassungsstudie?“
Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran. Zulassung ist nicht unser Thema.“
Zur Erinnerung: Fremdschutz war DAS Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht!
Nach einer Unterbrechung ging es an diesem Punkt weiter:
Vorsitzender Richter: „Haben Sie die Studien zur Notfallzulassung gelesen?“
Schaade: „Laut den Studien bestand ein Schutz vor symptomatischer Erkrankung, nicht vor Weiterübertragung. Das war mir bekannt.“
Der Vorsitzende Richter diktiert: „Zulassung erfolgte zur Prävention einer Erkrankung, nicht gegen die Transmission, also nicht zu einem Übertragungsschutz.“
Vorsitzender Richter an Schaade gewandt: „Lagen Ihnen Erkenntnisse zum Übertragungsschutz vor? Die Formulierung: Geimpfte infizieren sich seltener und daher gibt es eine seltenere Übertragung – ist das zutreffend?“
Schaade: „Das ist nicht die ganze Wahrheit, es kommt darauf an, aus welchen Studien das abgeleitet ist. Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin? Ich muss das einordnen. Mit den ersten Varianten war es richtig, aber nicht ganz vollständig, zusätzlich kommt der Umstand, dass die Viruslast geringer ist und früher aufhört. Durch die Zeit geht der Effekt verloren, sehr schnell. Innerhalb von Wochen, Monaten.“
Später zitiert der Vorsitzende aus dem RKI-Protokoll: „Da heißt es wörtlich: ‚Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.‘ Das ist ein Problem in Bezug auf die Grundrechtseingriffe. Waren Impfung und Testung für Fremdschutz identisch?“
Schaade: „Das ist hier offenbar die Einschätzung gewesen. Die Grundlagen kann ich nicht rekapitulieren, es scheint aus meiner Einschätzung nicht unrealistisch zu sein.“
Sendungstext
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09.09.2024 | www.kla.tv/30401
Zum ersten Mal hat am 3.9.2024 ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit vermutlich verfassungswidrig war: Eine Pflegehelferin aus Niedersachsen hat gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot geklagt. Dieses hatte sie erhalten, als sie der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nachkam. Der NDR berichtete: „Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. […] Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Inzwischen sei aber die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, befand das Verwaltungsgericht Osnabrück. Wie die klagende Pflegehelferin argumentiert, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor.“ Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung weiter: „Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“ Dies hat weitreichende Konsequenzen. So schreibt die Internetzeitung Tichys Einblick: „Die Justiz kann sich mit ihren Gerichtsentscheidungen künftig nicht mehr auf die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI berufen.“ Das zuständige Verwaltungsgericht hat das Klageverfahren am 3.9.2024 ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, da das Verwaltungsgericht selbst keine sogenannte Normverwerfungskompetenz hat. Nun soll also das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (nicht lesen: § 20a IfSG i.d.F. vom 18.3.22) und das damit einhergehende Tätigkeitsverbot das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit verletzt wurde. Der Daten-Analyst Tom Lausen war bei der Gerichtsverhandlung in Osnabrück dabei und kommentierte diese wie folgt: "Das Gericht hatte diverse Protokollteile ausgewählt und wollte tatsächlich nachfragen, was Herr Schaade dazu sagt. Und somit sind die RKI-Protokolle – sowohl die anfänglich von Paul Schreyer durch IFG-Anfrage herausgeklagten geschwärzten als auch die später geleakten Protokolle – das erste Mal rechtlich in Verwendung gekommen. Das Gericht hat diese Protokolle mit insgesamt 57 Seiten eingeführt und dann auch immer Herrn Schaade und seinem Begleiter, zur Verfügung gestellt. Und sie mussten dann Aussagen zu bestimmten Fragen machen, eben auch zur Pandemie der Ungeimpften und vielen, vielen anderen Fragen. Und das hat das Gericht ganz hervorragend gemacht. Also insbesondere der Vorsitzende hat sehr, sehr, sehr, sehr dezidiert. Hat sehr, sehr genau nachgefragt. Es sind ganz besondere Sachen ans Tageslicht gekommen. Ja, das Besondere, was jetzt ans Tageslicht gekommen ist, das war niemandem klar, nicht mal dem Bundesverfassungsgericht und ich glaube, alle sind unfassbar bestürzt. Das, was besonders ist, Herr Schaade hat offengelegt, dass tatsächlich das Thema Risikobewertung also Hochstufung einer Gefährlichkeit, ganz offensichtlich nicht unbedingt der fachlichen Einschätzung des RKI unterliegt, sondern eine politische Weisung darstellt, sondern möglicherweise ein sogenanntes Management-Thema, wie er es immer genannt hat. Also es gab wissenschaftliche Themen und Management-Themen und Herr Schaade hat es eindeutig in den Bereich des Management-Themas verortet, sodass wir jetzt also von Herrn Schaade wissen, dass die Risiko-Hochstufung damals für den Lockdown – das ist zwar so nicht direkt gesagt worden, aber aus den Ausführungen kann man das jetzt deutlich entnehmen – die Risiko-Hochstufung ist eine Management-Anordnung oder organisatorische Management-Anordnung. So, ich habe gerade die Information gekriegt. Tatsächlich, die Kammer hat entschieden und die Kammer hält laut Bericht, ich war ja nicht dort, die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für die Mediziner mindestens ab dem 7.11.2022 für verfassungswidrig. Es läuft im Moment noch die Erklärung im Gericht oder die Begründung und es gibt wohl einen sogenannten Vorlagebeschluss. Das bedeutet, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht über genau diesen Zeitraum wohl entscheiden muss." Wird das Bundesverfassungsgericht die Verantwortungsträger zur Verantwortung ziehen und geschehenes Unrecht als solches benennen? Kla.TV wird mit Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die während der Corona-Zeit unter massiven Druck gesetzt wurden, die nun ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfolgen! Im Abspann werden brisante Passagen aus der Mitschrift des Daten-Analysten Tom Lausen aus der Gerichtsverhandlung eingeblendet. Die vielsagenden Wortwechsel zwischen dem vorsitzenden Richter und RKI-Präsident Lars Schaade hat NiUS veröffentlicht. ------ NiUS: So fragte der vorsitzende Richter: „War die wissenschaftliche Freiheit des RKI intern eingeschränkt?“ Schaades Antwort: „Ich kann mich nicht genau erinnern, aus damaliger Sicht habe ich das so gesehen.“ Und: „Wir sind zwischen Management und wissenschaftlicher Empfehlung, und das Management kann somit Wünsche aussprechen.“ Vorsitzender Richter: „Wenn ich zu den Protokollen vor zwei Jahren gefragt würde, hätte ich auch Probleme, das sind aber jetzt Protokolle, die in der Welt sind, jeder liest die und sieht den Satz, und das RKI kann sich nicht auf die freie Wissenschaft berufen.“ Schaade: „Ihre Interpretation kann ich nicht nachvollziehen. Gewünscht waren auch Antigentests, das war damals nicht unsere Meinung ... das war wohl auch der Grund, warum die Wissenschaftsfreiheit ausgesetzt ist.“ Wie unmittelbar die politische Einflussnahme beim RKI wahrgenommen wurde, zeigt ein interner Vermerk in den RKI-Protokollen vom 10. September 2021, der mit der Schlussfolgerung endet: „Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“ Auch eine interne Weisung vom 3. Januar 2022, die eigentlich nur für den Dienstgebrauch bestimmt war, aber im Zuge des RKI-Files-Leaks ebenfalls an die Öffentlichkeit gelangte, untermauert das: „Diskussion: Breiter Abstimmungsprozess mit verschiedenen Fachgremien führte zu anderem Ergebnis als Beschluss der politischen Gremien; sollte bei Veröffentlichung zukünftig klar kommuniziert werden, dass es nicht mehr um rein fachliche Empfehlung des RKI, sondern um Beschlüsse der GMK/BMG/politischer Ebene handelt, die entschieden“, heißt es dort. „Gab es direkte Einflussnahme?“ – „Ja, selbstverständlich“ In einem weiteren Wortwechsel fragte der vorsitzende Richter: „Gab es direkte Einflussnahme?“ Schaade: „Ja, selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen.“ Vorsitzender Richter: „Spahn hat angeordnet, war das ein typischer Fall?“ Schaade: „Als typisch würde ich das nicht bezeichnen, aber hier ist es so gewesen. Spahn wünschte eine Ergänzung, von der wir meinten, dass sie thematisch nicht passt.“ Vorsitzender Richter: „Das BMG hat es abgelehnt, die Risikobewertung von ‚sehr hoch‘ auf ‚hoch‘ zu setzen – interpretiere ich das richtig: aus politischen Gründen?“ Schaade: „Dass wir mit unserem Vorschlag keine Zustimmung gefunden haben, weiß ich nicht. Die Frage, die ich höre: ‚Ist das Management oder Wissenschaft?‘ Die Risikobewertung hat normativen Charakter. Deshalb ist es eine Sache des Managements.“ Vorsitzender Richter: „Es mag sein, dass das BMG eigene fachliche Aufsicht hat. An welcher Stelle lag oder liegt die Verantwortung?“ Schaade: „Letztlich haben wir das entschieden und in diesem Fall war das anders, das will ich nicht bestreiten.“ Vorsitzender Richter lacht: „Bestreiten ... Die Entscheidung des BVerfG beruht auf der Annahme, dass das RKI die wissenschaftliche Einschätzung gegeben hat, die der Gesetzgeber zur Grundlage gemacht hat.“ Schaade: „Es geht doch gerade gar nicht um eine einrichtungsbezogene Impfpflicht?“ Vorsitzender Richter: „Doch, ich frage alles, was Ihre Aussagegenehmigung hergibt. Das ist der juristische Hebel, an dem wir uns befinden. Deshalb haben wir uns die ganze Mühe gemacht. Besser, Sie hätten die Protokolle geschreddert.“ Schaade: „Darf ich eine Bemerkung machen?“ Vorsitzender Richter: „Ich habe kein Problem.“ Schaade: „Sie fragen ja, wie Fachaufsicht ausgeführt wird, auch über Bundesoberbehörden.“ Richter: „Der Witz liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht auf die Unabhängigkeit des RKI abgestellt hat. Ich möchte Transparenz, es gibt Fachexpertise, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nichts von Politik und BMG drin.“ Ebenfalls Skandalwert hat ein Wortwechsel, in dem es um die Frage der Impfwirkung geht. Auf die Frage des Vorsitzenden: „Gab es ein Verfahren, mit dem überwacht wurde, ob eine Norm wirksam war? Gab es eine Kommunikation zwischen Legislative und Ihnen? Haben Sie konkret Erkenntnisse mit dem BMG oder der Legislative kommuniziert?“, antwortete Schaade: „Wir haben nur den Impfstatus erfasst und wie der sich entwickelt, aber nicht die Übertragung, also ob die Norm wirksam war.“ Dann ein Hammer-Satz des RKI-Präsidenten: „Es gibt keinen kausalen Zusammenhang, keine Erforschung zwischen Impfpflicht und Reduktion der Infektion, der dargelegt ist.“ Trotz der fehlenden Nachweise wurde im Frühjahr 2022 eine Impfpflicht im Bundestag diskutiert! Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seiner Rede in der Debatte zum Thema „Impfpflicht gegen SARS-CoV-2“ bei der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages im April 2022. Der weitere Wortwechsel zwischen Richter und dem Zeugen Schaade zum Thema Fremdschutz und Zulassung birgt ebenfalls Zündstoff. Hier das mitgeschriebene Gesprächsprotokoll von Lausen: Vorsitzender Richter: „Lagen bei der Notfallzulassung gesicherte Daten zum Fremdschutz vor?“ Schaade: „BioNTech wollte solche Studien machen.“ Vorsitzender Richter: „Was ist mit der Zulassungsstudie?“ Schaade: „Vom Grundsatz war es bekannt seit Anfang 2021. Ich habe aber keine Erinnerung daran. Zulassung ist nicht unser Thema.“ Zur Erinnerung: Fremdschutz war DAS Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht! Nach einer Unterbrechung ging es an diesem Punkt weiter: Vorsitzender Richter: „Haben Sie die Studien zur Notfallzulassung gelesen?“ Schaade: „Laut den Studien bestand ein Schutz vor symptomatischer Erkrankung, nicht vor Weiterübertragung. Das war mir bekannt.“ Der Vorsitzende Richter diktiert: „Zulassung erfolgte zur Prävention einer Erkrankung, nicht gegen die Transmission, also nicht zu einem Übertragungsschutz.“ Vorsitzender Richter an Schaade gewandt: „Lagen Ihnen Erkenntnisse zum Übertragungsschutz vor? Die Formulierung: Geimpfte infizieren sich seltener und daher gibt es eine seltenere Übertragung – ist das zutreffend?“ Schaade: „Das ist nicht die ganze Wahrheit, es kommt darauf an, aus welchen Studien das abgeleitet ist. Ich bin verwirrt, ob ich als Zeuge oder als Sachverständiger geladen bin? Ich muss das einordnen. Mit den ersten Varianten war es richtig, aber nicht ganz vollständig, zusätzlich kommt der Umstand, dass die Viruslast geringer ist und früher aufhört. Durch die Zeit geht der Effekt verloren, sehr schnell. Innerhalb von Wochen, Monaten.“ Später zitiert der Vorsitzende aus dem RKI-Protokoll: „Da heißt es wörtlich: ‚Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.‘ Das ist ein Problem in Bezug auf die Grundrechtseingriffe. Waren Impfung und Testung für Fremdschutz identisch?“ Schaade: „Das ist hier offenbar die Einschätzung gewesen. Die Grundlagen kann ich nicht rekapitulieren, es scheint aus meiner Einschätzung nicht unrealistisch zu sein.“
von ts.
Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte? (3.9.24) https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/bundesverfassungsgericht-soll-entscheiden-verletzte-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht-grundrechte-li.2250761
Presseinformation Nr. 19-2024 Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html
Datenanalyst Tom Lausen kommentiert die Gerichtsverhandlung (3.9.24) https://t.me/tomdabassman/6046
https://t.me/tomdabassman/6048
Holger Douglas: Pfleger-Impfpflicht verfassungswidrig – Nach RKI-Files: Folgenreicher Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück“ (4.9.24) https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verwaltungsgericht-osnabrueck-pfleger-impfpflicht/
Wortwechsel zwischen dem vorsitzenden Richter und RKI-Präsident Lars Schaade https://www.nius.de/corona/rki-chef-gesteht-vor-gericht-politische-einflussnahme-selbstverstaendlich-weisungen-nehmen-wir-entgegen/8b75463b-bf64-4910-adbb-b88fd39fbdea