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Was tun gegen die völkerrechtswidrigen Gesundheitsvorschriften IGV? (Vortrag von Dr. Beate Pfeil)
Die Juristin und WHO-Rechtsexpertin Dr. Beate Pfeil kommentiert die völkerrechtswidrigen Gesundheitsvorschriften IGV der WHO, erklärt über deren Folgen auf und stellt praktische Handlungsmöglichkeiten für jedermann dar, diese noch zu stoppen.
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Für heute, den 17. Juni 2024, hat die Organisation United for Freedom, auf Deutsch, Vereint für die Freiheit, zu einer Pressekonferenz hier in den schönen Taunus eingeladen. Es gibt eine Fülle von Themen, über die heute gesprochen werden soll. Unter anderem spricht Frau Dr. Pfeil über die völkerrechtswidrig verabschiedeten Internationalen Gesundheitsvorschriften. Diese wurden ja bekanntlich vor gut 14 Tagen auf der WHO-Vollversammlung in Genf verabschiedet.
Frau Dr. Pfeil:
Ja, zur völkerrechtswidrigen Verabschiedung der IGV. Also das war ja ein ziemlicher Krimi jetzt bei der Weltgesundheitsversammlung, die Art und Weise, wie diese IGV angeblich verabschiedet wurden. Und natürlich wichtig ist, ich möchte auch noch mal ganz kurz die brisantesten Inhalte dieser internationalen Gesundheitsvorschriften kurz darlegen und was wir tun können.
Zum Thema WHO ganz kurz: Man hört öfters, das sei eine private Organisation. Formal ist die WHO eine Regierungsorganisation. Das heißt, das ist der klassische Zusammenschluss von Staaten zu einem bestimmten Zweck. Hier wollen sie offiziell angeblich die Gesundheit fördern, die öffentliche Gesundheit. Solche Organisationen geben sich dann in der Regel auch eigene Organe. Hier ist es die Weltgesundheitsversammlung. Dort sind die Vertreter der Mitgliedstaaten abgeordnet. Dann haben wir einen Exekutivrat als Vollzugsorgan und dann sehr wichtig und sehr allmächtig der Generaldirektor, der an der Spitze des sogenannten Sekretariats sitzt.
Geplant war ursprünglich die Verabschiedung von zwei Völkerrechtsverträgen. Einmal der IGV, die es bereits gibt in einer Verfassung aus 2005, die jetzt aber umfassend überarbeitet wurden. Und dann war eigentlich ja auch angedacht, die Verabschiedung eines neuen Völkerrechtsvertrages, des sogenannten Pandemievertrags. Die Verabschiedung des Pandemievertrags wurde verschoben, es wird hier sehr viel Druck gemacht, soll spätestens bei der nächstjährigen Weltgesundheitsversammlung nach Möglichkeit – so wünscht sich das der Herr Tedros. Die Personen, die womöglich hinter ihm stehen, so wünschen sie sich das, dass es womöglich noch dieses Jahr verabschiedet wird.
Genau, zur Zeitachse. Es wurde ja behauptet, die IGV seien verabschiedet worden. Wenn man das jetzt mal einfach annimmt, dann treten die nach zwölf Monaten automatisch in Kraft. Es sei denn, die jeweiligen Staaten sprechen ausdrücklich das sogenannte „optout“ aus. Also das heißt, sie widersprechen diesem Inkrafttreten innerhalb von zehn Monaten. Das wäre dann bis zum 31. März.
Die Verabschiedung der internationalen „Gesundheitsvorschriften“, ich habe es in Anführungszeichen gesetzt, ist auf sehr seltsame Weise erfolgt. Wir haben einmal die zwingende Verfahrensvorschrift von Artikel 55 IGV. Danach muss eigentlich die Endfassung, die nachher zur Abstimmung vorliegt, den Staaten spätestens vier Monate vor der Abstimmung in der Weltgesundheitsversammlung vorliegen. Sinn und Zweck ist natürlich, die Staaten müssen sich klar werden über die politischen, wirtschaftlichen, administrativen und auch finanziellen Folgen. Sie müssen auch prüfen, ob diese IGV-Änderungen vereinbar sind, zum Beispiel mit ihren nationalen Verfassungen oder mit Völkerrecht. Stattdessen wurde mit heißer Nadel gestrickt und wirklich kurz vor Abschluss, wir waren in Genf und haben vormittags noch Pressekonferenz als Juristen dort abgehalten. Bei der Parallelveranstaltung wussten wir noch nicht, dass am Abend dieser Irrsinn passiert, dass angeblich verabschiedet wurde. Wie ist das tatsächlich gelaufen? Man hat ja – auch noch jetzt sichtbar auf der Homepage – noch eine Videoaufnahme von dieser Abstimmung. Man sieht natürlich nicht den gesamten Saal, soweit ich gesehen habe, sondern wirklich eher nur das Plenum vorne. Da heißt es dann, der Präsident sagt: Liegt jedem diese Endfassung vor? I see no objections. Und dann fragt er, ja, sind alle mit einverstanden? Und dann kommt wieder: I see no objection. Ich sehe keinen Widerspruch.
Also ein sehr merkwürdiges Verfahren, zumal es laut Verfahrensregel 72 die Vorgabe gibt: Es muss mit Handzeichen abgestimmt werden oder auf Antrag sogar namentlich. Das war Schweigen im Walde. Also sehr, sehr fragwürdige Geschichte. Dann wurde behauptet, eine Einstimmigkeit, die niemand, der jetzt dieses Video sieht, so überprüfen kann. Positiv wurde berichtet, dass 37 Staaten ausdrücklich sich für diese IGV-Verabschiedung ausgesprochen haben. Da gibt es eine Liste, darunter befindet sich natürlich auch Deutschland und mehrere europäische Staaten, auch andere wie die USA beispielsweise.
Aber es wurde in der Diskussion, auch sehr viel Widerspruch hörbar. Also Weißrussland, Iran, Argentinien, Costa Rica und andere Staaten – Slowakei sehr wichtig, man denke an dieses Attentat jetzt. Es wurde auch Widerspruch erlaubt. Also deshalb diese eigenartige Geschichte. Wurde überhaupt das Quorum (die Beschlussfähigkeit) erreicht? 99 Staaten hätten explizit zustimmen müssen mit Handzeichen. Sehr fragwürdig. Deshalb definitiv allein schon wegen Artikel 55, Absatz 2. Die Marianne Grimmenstein hat es so schön gesagt: Die WHO verstößt gegen ihre eigenen Regeln. Völkerrechtswidrige Abstimmung und deshalb unwirksam. Und jeder Staat, der dem nicht widerspricht, setzt sich damit eigentlich selber absolut ins Unrecht.
Zu den wesentlichen Inhalten. Neu eingeführt wurde neben der gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite – englisch sinnig abgekürzt mit PHEIC, wie falsch – gibt es noch diese Steigerungsform jetzt neuerdings, die pandemische Notlage. Dort ist auch eigenartig, dass es zum Beispiel gehen soll um ein hohes Risiko, also nur das Risiko einer Überschreitung der Kapazitäten von Gesundheitssystemen oder die Verursachung von sozialen und wirtschaftlichen Störungen, durch eine angeblich sehr gefährliche grenzüberschreitend ansteckende Infektionskrankheit. Da muss man juristisch dann auch fragen: Taugen solche Kriterien für eine solche pandemische Notlage, die dann nachher unter dem Strich massive Grundrechtseingriffe rechtfertigen soll. Weil das liegt nicht in der Krankheit selbst begründet, sondern das ist eine Frage der staatlichen Rahmenbedingungen.
Also das ist eigentlich, das ist eigentlich ein schlechter Grund nachher für Grundrechtseingriffe, die ein Generaldirektor Tedros dann auf der Grundlage dieser pandemischen Notlage nachher empfehlen kann. Und es ist zu befürchten, dass eben noch schärfere Eingriffe mit der pandemischen Notlage gerechtfertigt werden sollen.
Dann sehr problematisch, sogenannte relevante Gesundheitsprodukte und ein ganz wichtiges neues Prinzip bei der WHO ist die sogenannte Equity, die Verteilungsgerechtigkeit. Darunter versteht man die Tatsache, dass nun auch die ärmeren Länder, die Entwicklungsländer in dicken Anführungszeichen in den Genuss all dieser Segnungen von sogenannten Impfstoffen, natürlich modRNA-Technologie und Medikamenten derjenigen – ich sage es jetzt bewusst sehr ironisch – derjenigen Pharmafirmen geraten, die indirekt oder direkt die WHO mitsponsern.
Und hier spätestens an dieser Stelle fragt man sich: Wer steuert eigentlich die WHO? Sind es tatsächlich noch die Staaten oder sind es die Sponsoren? Die WHO ist ja bekanntlich zu fast 85 Prozent von freiwilligen Spenden abhängig, darunter ganz viele private aus direkt oder indirekt der Pharmabranche. Allein die Bill Gates Stiftung direkt oder indirekt wahrscheinlich 20 Prozent des Gesamtbudgets der WHO mitbestreitet. Nun aber ausdrücklich in den IGV verankert die Bekämpfung sogenannter Fehlinformation und Desinformation. In diesem Zusammenhang wurden etwa 40 Partnerschaftsverträge mit Big Tech Unternehmen aus der Digitalbranche, Google, Facebook und Co., natürlich Microsoft im Hintergrund, abgeschlossen, deren Inhalte ebenfalls nicht offenlegen.
Vor diesem Hintergrund haben wir natürlich noch eine Verschärfung der Zensurproblematik zu befürchten, bei den freien Medien insbesondere, vor allem aber auch bei einem großen Teil der seriösen Wissenschaftsgemeinschaft, die auch in der Vergangenheit bereits aus dem Diskurs ausgeschlossen wurden. Und ohne freien Diskurs können wir uns der hier dringend notwendigen Wahrheit definitiv nicht annähern.
Das Ganze nun vor dem Hintergrund des nach wie vor großen Mangels an einer unabhängigen, rechtsverbindlichen Kontrollinstanz, die zum Beispiel dem Herrn Tedros auf die Finger klopft, wenn er einen PHEIC oder eine pandemische Notlage ausruft. Er muss theoretisch hier bei jeder einzelnen Maßnahme, die er empfiehlt, eine Risiko-Nutzen-Abwägung vorher treffen. Das müssen auch die Staaten, die freiheitlich verfasst sind. Da ihn aber niemand kontrolliert, da es keine Checks and Balances gibt, kann er sowohl den PHEIC und die pandemische Notlage als auch diese Empfehlungen einfach willkürlich vorschreiben.
Wie eine Krake greift die WHO weiter zu auf die staatlichen Verwaltungen. Es soll jetzt eine nationale IHR-Behörde geben und es sollen die sogenannten Kernkapazitäten auf den verschiedenen Verwaltungsebenen gestärkt werden, inklusive dann natürlich auch zur Bekämpfung sogenannter Infodemien – also im Bereich der Bekämpfung angeblicher Fehlinformation, wo sich die WHO und auch die Mitgliedstaaten dann das entsprechende Wahrheitsmonopol vorbehalten.
Es fehlt an einer unabhängigen Kontrollinstanz. Mit den Empfehlungen können massive Grundrechtseingriffe verbunden sein, die, wenn sie nicht auf Risiko-Nutzen geprüft sind, zu Grundrechtsverletzungen in massivster Form weltweit führen.
Die Förderung von Forschung an Impfstoffen und Medikamenten, die ist zwangsläufig technisch verbunden mit der sogenannten Gain-of-Function-Forschung. Das wiederum ist verknüpft mit der Biowaffenforschung und damit verbunden sind eklatante Sicherheitsrisiken. Das heißt, es besteht noch schärfer die Gefahr, dass letztlich innerhalb, durch diese WHO-Regelungen, Gefahren erzeugt werden, die die WHO vorgibt, verhindern zu wollen.
Faktisch, ein Staat wie Deutschland zum Beispiel hat zwar auf WHO-Ebene dann, wenn die IGV in Kraft tritt, eine völkerrechtliche Verpflichtung. Deutschland kann aber rein theoretisch sagen: Stopp, ich setze das, was der Herr Tedros beispielsweise empfiehlt, innerstaatlich nicht um, weil das verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist theoretisch denkbar und sie müssten das eigentlich auch tun. In der Praxis haben wir gesehen, die Staaten schieben die Verantwortung ab auf die WHO. Deutschland ist sowieso einer der Hauptsponsoren von staatlicher Seite der WHO. Deutschland wird willig vollstrecken. Deutschland hat zumindest in der Vergangenheit sich nicht mehr um die Vorgaben des Grundgesetzes gekümmert. Das heißt, wir haben vor diesem Hintergrund die Gefahr der Errichtung eines fremdgesteuerten und totalitär ausgerichteten globalen Gesundheitsregimes und natürlich am Ende die Gefahr langdauernder und massiver Menschenrechtsverletzungen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ein Staat, der eingreift in körperliche Unversehrtheit, in elementare Freiheitsrechte, muss diesen Eingriff immer begründen. Er muss immer die Risiko-Nutzen-Abwägung treffen. Wir haben schon 2020 folgende in Deutschland und in vielen Staaten weltweit diese Begründung nicht gehört. Wir haben keine Nachweise gehört. Der Staat ist hier in der Bringschuld, er hat sie nicht erfüllt! Indem er allein diese Begründung nicht liefert, begeht er schon massenweise Menschenrechtsverletzungen. Was ist dagegen zu tun? Wir müssen natürlich so weit wie möglich, deshalb sind auch hier wichtige Medien vertreten, die Öffentlichkeit aufrütteln. Demonstrationen, Flugblätter und so weiter. Aber an allererster Stelle geht es jetzt darum, die Verantwortungsträger aufzurütteln, diejenigen, die noch guten Willens sind.
Es ist ganz wichtig, dass man rechtliche Schritte unternimmt, Eilverfahren, Verfassungsbeschwerde, extrem wichtig. Jeder einzelne Mensch kann zum Beispiel ins Gespräch gehen mit seinem Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis. Und diese Menschen versuchen, auf das Thema aufmerksam zu machen. Es gibt viele Möglichkeiten, hier tätig zu werden. Auch einfach nur das Gespräch mit Freunden, Bekannten, Nachbarn, wo ein kleiner Spalt der Tür offen ist. Wir müssen und wir dürfen hier wirklich alle Hebel in Bewegung setzen. Es gibt keine Maßnahme, die nicht wichtig ist. Ich würde aber sagen, Schwerpunkt tatsächlich Überzeugungsarbeit, Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung bei den politischen Verantwortungsträgern. Bei der Bundesregierung sehe ich persönlich wenig Chancen. Deshalb versuchen wir über diese Petition, den Bundestag dazu zu bewegen, die Bundesregierung zu einem „optout“ aufzufordern, massiv. Und natürlich, wenn es mit rechten Dingen zuginge, müsste eine Verfassungsbeschwerde gegen diese vollkommen rechtswidrig verabschiedeten IGV eigentlich erfolgreich sein, wenn wir noch normale Verhältnisse hätten. Und wir hoffen und wir setzen darauf, dass wir wieder normale Verhältnisse bekommen. Und wir werden alle versuchen, unseren Beitrag dazu zu leisten. Vielen Dank.
Sendungstext
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04.07.2024 | www.kla.tv/29614
Für heute, den 17. Juni 2024, hat die Organisation United for Freedom, auf Deutsch, Vereint für die Freiheit, zu einer Pressekonferenz hier in den schönen Taunus eingeladen. Es gibt eine Fülle von Themen, über die heute gesprochen werden soll. Unter anderem spricht Frau Dr. Pfeil über die völkerrechtswidrig verabschiedeten Internationalen Gesundheitsvorschriften. Diese wurden ja bekanntlich vor gut 14 Tagen auf der WHO-Vollversammlung in Genf verabschiedet. Frau Dr. Pfeil: Ja, zur völkerrechtswidrigen Verabschiedung der IGV. Also das war ja ein ziemlicher Krimi jetzt bei der Weltgesundheitsversammlung, die Art und Weise, wie diese IGV angeblich verabschiedet wurden. Und natürlich wichtig ist, ich möchte auch noch mal ganz kurz die brisantesten Inhalte dieser internationalen Gesundheitsvorschriften kurz darlegen und was wir tun können. Zum Thema WHO ganz kurz: Man hört öfters, das sei eine private Organisation. Formal ist die WHO eine Regierungsorganisation. Das heißt, das ist der klassische Zusammenschluss von Staaten zu einem bestimmten Zweck. Hier wollen sie offiziell angeblich die Gesundheit fördern, die öffentliche Gesundheit. Solche Organisationen geben sich dann in der Regel auch eigene Organe. Hier ist es die Weltgesundheitsversammlung. Dort sind die Vertreter der Mitgliedstaaten abgeordnet. Dann haben wir einen Exekutivrat als Vollzugsorgan und dann sehr wichtig und sehr allmächtig der Generaldirektor, der an der Spitze des sogenannten Sekretariats sitzt. Geplant war ursprünglich die Verabschiedung von zwei Völkerrechtsverträgen. Einmal der IGV, die es bereits gibt in einer Verfassung aus 2005, die jetzt aber umfassend überarbeitet wurden. Und dann war eigentlich ja auch angedacht, die Verabschiedung eines neuen Völkerrechtsvertrages, des sogenannten Pandemievertrags. Die Verabschiedung des Pandemievertrags wurde verschoben, es wird hier sehr viel Druck gemacht, soll spätestens bei der nächstjährigen Weltgesundheitsversammlung nach Möglichkeit – so wünscht sich das der Herr Tedros. Die Personen, die womöglich hinter ihm stehen, so wünschen sie sich das, dass es womöglich noch dieses Jahr verabschiedet wird. Genau, zur Zeitachse. Es wurde ja behauptet, die IGV seien verabschiedet worden. Wenn man das jetzt mal einfach annimmt, dann treten die nach zwölf Monaten automatisch in Kraft. Es sei denn, die jeweiligen Staaten sprechen ausdrücklich das sogenannte „optout“ aus. Also das heißt, sie widersprechen diesem Inkrafttreten innerhalb von zehn Monaten. Das wäre dann bis zum 31. März. Die Verabschiedung der internationalen „Gesundheitsvorschriften“, ich habe es in Anführungszeichen gesetzt, ist auf sehr seltsame Weise erfolgt. Wir haben einmal die zwingende Verfahrensvorschrift von Artikel 55 IGV. Danach muss eigentlich die Endfassung, die nachher zur Abstimmung vorliegt, den Staaten spätestens vier Monate vor der Abstimmung in der Weltgesundheitsversammlung vorliegen. Sinn und Zweck ist natürlich, die Staaten müssen sich klar werden über die politischen, wirtschaftlichen, administrativen und auch finanziellen Folgen. Sie müssen auch prüfen, ob diese IGV-Änderungen vereinbar sind, zum Beispiel mit ihren nationalen Verfassungen oder mit Völkerrecht. Stattdessen wurde mit heißer Nadel gestrickt und wirklich kurz vor Abschluss, wir waren in Genf und haben vormittags noch Pressekonferenz als Juristen dort abgehalten. Bei der Parallelveranstaltung wussten wir noch nicht, dass am Abend dieser Irrsinn passiert, dass angeblich verabschiedet wurde. Wie ist das tatsächlich gelaufen? Man hat ja – auch noch jetzt sichtbar auf der Homepage – noch eine Videoaufnahme von dieser Abstimmung. Man sieht natürlich nicht den gesamten Saal, soweit ich gesehen habe, sondern wirklich eher nur das Plenum vorne. Da heißt es dann, der Präsident sagt: Liegt jedem diese Endfassung vor? I see no objections. Und dann fragt er, ja, sind alle mit einverstanden? Und dann kommt wieder: I see no objection. Ich sehe keinen Widerspruch. Also ein sehr merkwürdiges Verfahren, zumal es laut Verfahrensregel 72 die Vorgabe gibt: Es muss mit Handzeichen abgestimmt werden oder auf Antrag sogar namentlich. Das war Schweigen im Walde. Also sehr, sehr fragwürdige Geschichte. Dann wurde behauptet, eine Einstimmigkeit, die niemand, der jetzt dieses Video sieht, so überprüfen kann. Positiv wurde berichtet, dass 37 Staaten ausdrücklich sich für diese IGV-Verabschiedung ausgesprochen haben. Da gibt es eine Liste, darunter befindet sich natürlich auch Deutschland und mehrere europäische Staaten, auch andere wie die USA beispielsweise. Aber es wurde in der Diskussion, auch sehr viel Widerspruch hörbar. Also Weißrussland, Iran, Argentinien, Costa Rica und andere Staaten – Slowakei sehr wichtig, man denke an dieses Attentat jetzt. Es wurde auch Widerspruch erlaubt. Also deshalb diese eigenartige Geschichte. Wurde überhaupt das Quorum (die Beschlussfähigkeit) erreicht? 99 Staaten hätten explizit zustimmen müssen mit Handzeichen. Sehr fragwürdig. Deshalb definitiv allein schon wegen Artikel 55, Absatz 2. Die Marianne Grimmenstein hat es so schön gesagt: Die WHO verstößt gegen ihre eigenen Regeln. Völkerrechtswidrige Abstimmung und deshalb unwirksam. Und jeder Staat, der dem nicht widerspricht, setzt sich damit eigentlich selber absolut ins Unrecht. Zu den wesentlichen Inhalten. Neu eingeführt wurde neben der gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite – englisch sinnig abgekürzt mit PHEIC, wie falsch – gibt es noch diese Steigerungsform jetzt neuerdings, die pandemische Notlage. Dort ist auch eigenartig, dass es zum Beispiel gehen soll um ein hohes Risiko, also nur das Risiko einer Überschreitung der Kapazitäten von Gesundheitssystemen oder die Verursachung von sozialen und wirtschaftlichen Störungen, durch eine angeblich sehr gefährliche grenzüberschreitend ansteckende Infektionskrankheit. Da muss man juristisch dann auch fragen: Taugen solche Kriterien für eine solche pandemische Notlage, die dann nachher unter dem Strich massive Grundrechtseingriffe rechtfertigen soll. Weil das liegt nicht in der Krankheit selbst begründet, sondern das ist eine Frage der staatlichen Rahmenbedingungen. Also das ist eigentlich, das ist eigentlich ein schlechter Grund nachher für Grundrechtseingriffe, die ein Generaldirektor Tedros dann auf der Grundlage dieser pandemischen Notlage nachher empfehlen kann. Und es ist zu befürchten, dass eben noch schärfere Eingriffe mit der pandemischen Notlage gerechtfertigt werden sollen. Dann sehr problematisch, sogenannte relevante Gesundheitsprodukte und ein ganz wichtiges neues Prinzip bei der WHO ist die sogenannte Equity, die Verteilungsgerechtigkeit. Darunter versteht man die Tatsache, dass nun auch die ärmeren Länder, die Entwicklungsländer in dicken Anführungszeichen in den Genuss all dieser Segnungen von sogenannten Impfstoffen, natürlich modRNA-Technologie und Medikamenten derjenigen – ich sage es jetzt bewusst sehr ironisch – derjenigen Pharmafirmen geraten, die indirekt oder direkt die WHO mitsponsern. Und hier spätestens an dieser Stelle fragt man sich: Wer steuert eigentlich die WHO? Sind es tatsächlich noch die Staaten oder sind es die Sponsoren? Die WHO ist ja bekanntlich zu fast 85 Prozent von freiwilligen Spenden abhängig, darunter ganz viele private aus direkt oder indirekt der Pharmabranche. Allein die Bill Gates Stiftung direkt oder indirekt wahrscheinlich 20 Prozent des Gesamtbudgets der WHO mitbestreitet. Nun aber ausdrücklich in den IGV verankert die Bekämpfung sogenannter Fehlinformation und Desinformation. In diesem Zusammenhang wurden etwa 40 Partnerschaftsverträge mit Big Tech Unternehmen aus der Digitalbranche, Google, Facebook und Co., natürlich Microsoft im Hintergrund, abgeschlossen, deren Inhalte ebenfalls nicht offenlegen. Vor diesem Hintergrund haben wir natürlich noch eine Verschärfung der Zensurproblematik zu befürchten, bei den freien Medien insbesondere, vor allem aber auch bei einem großen Teil der seriösen Wissenschaftsgemeinschaft, die auch in der Vergangenheit bereits aus dem Diskurs ausgeschlossen wurden. Und ohne freien Diskurs können wir uns der hier dringend notwendigen Wahrheit definitiv nicht annähern. Das Ganze nun vor dem Hintergrund des nach wie vor großen Mangels an einer unabhängigen, rechtsverbindlichen Kontrollinstanz, die zum Beispiel dem Herrn Tedros auf die Finger klopft, wenn er einen PHEIC oder eine pandemische Notlage ausruft. Er muss theoretisch hier bei jeder einzelnen Maßnahme, die er empfiehlt, eine Risiko-Nutzen-Abwägung vorher treffen. Das müssen auch die Staaten, die freiheitlich verfasst sind. Da ihn aber niemand kontrolliert, da es keine Checks and Balances gibt, kann er sowohl den PHEIC und die pandemische Notlage als auch diese Empfehlungen einfach willkürlich vorschreiben. Wie eine Krake greift die WHO weiter zu auf die staatlichen Verwaltungen. Es soll jetzt eine nationale IHR-Behörde geben und es sollen die sogenannten Kernkapazitäten auf den verschiedenen Verwaltungsebenen gestärkt werden, inklusive dann natürlich auch zur Bekämpfung sogenannter Infodemien – also im Bereich der Bekämpfung angeblicher Fehlinformation, wo sich die WHO und auch die Mitgliedstaaten dann das entsprechende Wahrheitsmonopol vorbehalten. Es fehlt an einer unabhängigen Kontrollinstanz. Mit den Empfehlungen können massive Grundrechtseingriffe verbunden sein, die, wenn sie nicht auf Risiko-Nutzen geprüft sind, zu Grundrechtsverletzungen in massivster Form weltweit führen. Die Förderung von Forschung an Impfstoffen und Medikamenten, die ist zwangsläufig technisch verbunden mit der sogenannten Gain-of-Function-Forschung. Das wiederum ist verknüpft mit der Biowaffenforschung und damit verbunden sind eklatante Sicherheitsrisiken. Das heißt, es besteht noch schärfer die Gefahr, dass letztlich innerhalb, durch diese WHO-Regelungen, Gefahren erzeugt werden, die die WHO vorgibt, verhindern zu wollen. Faktisch, ein Staat wie Deutschland zum Beispiel hat zwar auf WHO-Ebene dann, wenn die IGV in Kraft tritt, eine völkerrechtliche Verpflichtung. Deutschland kann aber rein theoretisch sagen: Stopp, ich setze das, was der Herr Tedros beispielsweise empfiehlt, innerstaatlich nicht um, weil das verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist theoretisch denkbar und sie müssten das eigentlich auch tun. In der Praxis haben wir gesehen, die Staaten schieben die Verantwortung ab auf die WHO. Deutschland ist sowieso einer der Hauptsponsoren von staatlicher Seite der WHO. Deutschland wird willig vollstrecken. Deutschland hat zumindest in der Vergangenheit sich nicht mehr um die Vorgaben des Grundgesetzes gekümmert. Das heißt, wir haben vor diesem Hintergrund die Gefahr der Errichtung eines fremdgesteuerten und totalitär ausgerichteten globalen Gesundheitsregimes und natürlich am Ende die Gefahr langdauernder und massiver Menschenrechtsverletzungen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ein Staat, der eingreift in körperliche Unversehrtheit, in elementare Freiheitsrechte, muss diesen Eingriff immer begründen. Er muss immer die Risiko-Nutzen-Abwägung treffen. Wir haben schon 2020 folgende in Deutschland und in vielen Staaten weltweit diese Begründung nicht gehört. Wir haben keine Nachweise gehört. Der Staat ist hier in der Bringschuld, er hat sie nicht erfüllt! Indem er allein diese Begründung nicht liefert, begeht er schon massenweise Menschenrechtsverletzungen. Was ist dagegen zu tun? Wir müssen natürlich so weit wie möglich, deshalb sind auch hier wichtige Medien vertreten, die Öffentlichkeit aufrütteln. Demonstrationen, Flugblätter und so weiter. Aber an allererster Stelle geht es jetzt darum, die Verantwortungsträger aufzurütteln, diejenigen, die noch guten Willens sind. Es ist ganz wichtig, dass man rechtliche Schritte unternimmt, Eilverfahren, Verfassungsbeschwerde, extrem wichtig. Jeder einzelne Mensch kann zum Beispiel ins Gespräch gehen mit seinem Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis. Und diese Menschen versuchen, auf das Thema aufmerksam zu machen. Es gibt viele Möglichkeiten, hier tätig zu werden. Auch einfach nur das Gespräch mit Freunden, Bekannten, Nachbarn, wo ein kleiner Spalt der Tür offen ist. Wir müssen und wir dürfen hier wirklich alle Hebel in Bewegung setzen. Es gibt keine Maßnahme, die nicht wichtig ist. Ich würde aber sagen, Schwerpunkt tatsächlich Überzeugungsarbeit, Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung bei den politischen Verantwortungsträgern. Bei der Bundesregierung sehe ich persönlich wenig Chancen. Deshalb versuchen wir über diese Petition, den Bundestag dazu zu bewegen, die Bundesregierung zu einem „optout“ aufzufordern, massiv. Und natürlich, wenn es mit rechten Dingen zuginge, müsste eine Verfassungsbeschwerde gegen diese vollkommen rechtswidrig verabschiedeten IGV eigentlich erfolgreich sein, wenn wir noch normale Verhältnisse hätten. Und wir hoffen und wir setzen darauf, dass wir wieder normale Verhältnisse bekommen. Und wir werden alle versuchen, unseren Beitrag dazu zu leisten. Vielen Dank.
von hm