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Hans U. P. Tolzin: Uns droht eine Vierfach-Impfpflicht!
Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf zur geplanten Masern-Impfpflicht vorgelegt. In Deutschland stehen laut Hans Tolzin aber nur Drei- bzw. Vierfachimpfstoffe gegen Masern zur Verfügung. Diese bringen erfahrungsgemäß unnötige Risiken und schwere Nebenwirkungen mit sich. Wird das Wohl der Kinder zugunsten einer profitgierigen Pharma-Industrie geopfert? Hat sich Jens Spahn damit als Pharma-Lobbyist geoutet? Erfahren Sie, was Sie dagegen tun können …
[weiterlesen]
Referenten-Entwurf zum Masernschutzgesetz im Original: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz-RefE.pdf
Petition: https://individuelle-impfentscheidung.de/petition.htm
Meinung ungeschminkt, heute mit Hans Tolzin, Medizin-Journalist und seit vielen Jahren Aufklärer über Impfungen
Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, eine Masernimpfpflicht in Deutschland per Gesetz einzuführen. In einem Video vom 22. Mai 2019 nimmt Hans Tolzin dazu Stellung. Unter anderem zeigt er auf, dass es Herrn Spahn augenscheinlich nicht um die Gesundheit der Kinder gehe. Vielmehr erweise sich Herr Spahn als Lobbyist der Pharmaindustrie. Doch hören Sie nun selbst Medizin-Journalist Hans Tolzin:
Guten Tag, mein Name ist Hans Tolzin und ich bin Medizin-Journalist, Buchautor, Herausgeber der industrie-unabhängigen Zeitschrift «impf-report» und Gründer des „Netzwerks für unabhängige Impfaufklärung“, kurz NEFUNI.
Der Referentenentwurf zur geplanten Impfpflicht – der liegt uns ja mittlerweile vor, und ich möchte in diesem Video insbesondere einen bestimmten Aspekt daraus herausgreifen. Weitere Videos mit weiteren Kommentaren werden natürlich folgen. Der Entwurf selbst ist unterhalb dieses Videos verlinkt, sodass Sie ihn auch im Original nachlesen können. Wir Impfkritiker im Netzwerk und von den Elternstammtischen haben uns natürlich gefragt, wie denn das mit einer Masernimpfpflicht gehen soll, wenn doch in Deutschland nur Drei- und Vierfach-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung stehen. Da eine Impfpflicht sehr stark in die körperliche Unversehrtheit und in die Souveränität der Familie eingreift und damit auch in die im Grundgesetz verankerte unantastbare Würde und den daraus abgeleiteten Grundrechten, müsste eigentlich Gesundheitsminister Spahn auch aus seiner Fürsorgepflicht heraus dafür sorgen, dass rechtzeitig zum Inkrafttreten der Impfpflicht ein Masern-Einzelimpfstoff mit optimalem Wirkungsgrad und minimalen Risiken in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Wenn Kinder beispielsweise die Röteln und oder Mumps bereits durchgemacht haben und einen als ausreichend angenommenen Antikörpertiter im Blut nachweisen können, macht eine Impfung weder gegen die Röteln noch gegen Mumps einen Sinn. Es könnte sogar sein, dass der vorhandene Antikörpertiter durch die im Impfstoff enthaltenen Antigene, also durch die Impfviren, vorübergehend aufgebraucht wird, was ja aus schulmedizinischer Sicht ein erhöhtes Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko bedeuten kann. Andererseits besteht auch die Gefahr einer sogenannten Hyperimmunisierung, wenn in einen bereits sehr hohen Antikörpertiter zusätzlich auch noch hineingeimpft wird. Hyperimmunisierung kann unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Wie auch immer – wenn ein Kind Mumps, Röteln oder Windpocken bereits durchgemacht hat, stellt eine Impfung gegen diese Erreger auch aus schulmedizinischer Sicht ein völlig unnötiges Risiko dar.
Doch das ist noch nicht alles. Das Hauptargument für die Mumps-Impfung ist ja die angeblich drohende Gefahr einer Hodenentzündung und das damit verbundene Risiko einer dauerhaften Unfruchtbarkeit. Nun, damit entfällt dieses Argument eigentlich für Mädchen. Denn wenn ich mich richtig aus meinem Biologieunterricht erinnere, haben Mädchen keine Hoden. Aber was weiß ich schon, ich bin ja kein Akademiker wie die Impfexperten. Und das Hauptargument für die Röteln-Impfung ist das angebliche Risiko einer Fehlbildung des Fötus durch eine Rötelninfektion während der Schwangerschaft. Nun, damit entfällt dieses Argument eigentlich für Buben, denn wenn ich mich richtig aus meinem Biologieunterricht erinnere, können Buben nicht schwanger werden. Aber was weiß ich schon, ich bin ja kein Akademiker wie die Impfexperten. Es würde also im Sinne der Wahrung der unantastbaren Würde des Menschen Sinn machen, eine möglichst individuelle Impfentscheidung zu gewährleisten, indem durch die Verfügbarkeit von sicheren und wirksamen Einzelimpfstoffen ermöglicht wird, ganz gezielt im Einzelfall zu impfen – zum Beispiel eben nur gegen die Masern, oder, wenn jemand die Masern schon hatte, ganz gezielt gegen Röteln oder Mumps.
Eigentlich müsste man also erwarten, dass im Referentenentwurf für das Masernschutzgesetz, so heißt das, der Staat damit beauftragt wird, für geeignete Einzelimpfstoffe zu sorgen. Es ist auch ein solcher Impfstoff gegen Masern in Deutschland zugelassen, er wird jedoch derzeit bei uns nicht vermarktet und ist auch für Ärzte nur schwer zu bekommen. Zudem weiß ich aus meiner Korrespondenz mit dem dänischen Professor Peter Aaby, der seit Jahrzehnten in Westafrika Impfstudien durchführt, dass die WHO in Afrika auch heute noch großflächig mit Einzelimpfstoffen gegen Masern impft. Die Verfügbarkeit eines Maserneinzelimpfstoffes wäre also gar nicht das Problem. Es wäre also sinnvoll, wenn das geplante Masernschutzgesetz auch dafür sorgt, dass ein Einzelimpfstoff zur Verfügung steht, um so auch die Akzeptanz in der Bevölkerung natürlich und damit die angepeilte hohe Durchimpfungsrate zu erhöhen. Regelt also der Referentenentwurf diese Frage? Ja, das tut er. Er sieht eine Ergänzung des Paragraphen 20 des Infektionsschutzgesetzes vor. Da heißt es wörtlich auf der Seite 4 des Referentenentwurfes – und jetzt halten Sie sich mal fest – : „Die Verpflichtung gilt auch, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impfstoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten.“ Haben Sie das verstanden? – Wer also bisher gedacht hat, man werde im Zuge der Masernimpfpflicht für einen Einzelimpfstoff sorgen, der hat sich hier ganz offensichtlich sehr getäuscht. Wenn es Herrn Spahn wirklich um eine Erhöhung der Durchimpfungsrate bei Masern ginge, würde er Eltern einen Einzelimpfstoff zur Verfügung stellen. Stattdessen will man uns mit aller Gewalt einen MMR-Dreifach-Impfstoff oder gar einen MMRV-Vierfach-Impfstoff aufzwingen. Würde es wirklich um die Masern und den Schutz der Bevölkerung vor einer gefährlichen Infektionskrankheit gehen, dann ist diese Maßnahme eigentlich völlig irrational und unsinnig. Da aber Jens Spahn alles Mögliche sein mag, aber sicherlich kein Dummkopf, müssen wir wohl davon ausgehen, dass er in Wahrheit ganz andere Ziele verfolgt, als die, die er uns über die Massenmedien erzählt.
Nun, wir wissen, dass Herr Spahn seit vielen Jahren ein begeisterter Pharmalobbyist ist und als solcher gegenüber der Industrie damit prahlt, gute Kontakte zum Bundestag herstellen zu können; naja, als Gesundheitsminister jetzt eben ganz besonders. Damit haben wir neben dem Leugnen von Fakten einen weiteren Hinweis, dass es bei dem geplanten Masernschutzgesetz eigentlich ganz sicher nicht um eines geht, nämlich nicht um die Gesundheit unserer Kinder. Es geht, zumindest teilweise, um das Durchsetzen einer Vorgabe der Weltgesundheitsbehörde WHO zur weltweiten Ausrottung der Masern. Doch wir wissen ja, dass die WHO hauptsächlich von der Bill-Gates-Stiftung und von den USA finanziert wird. Und die Bill-Gates-Stiftung hat sich mit unzähligen Milliarden bei Impfstoffherstellen beteiligt. Und der finanzkräftigste Sponsor bei den US-Präsidentschaftswahlen ist nun mal die Pharmaindustrie. Wessen Interessen die WHO in Wirklichkeit verfolgt, darüber darf also spekuliert werden. Es geht sicherlich auch darum, mit allen verfügbaren Mitteln die öffentliche Diskussion rund um die MMR-Dreifach-Impfstoffe zu ersticken, die ja seit Jahrzehnten immer wieder aufflammt. Hier ein Zitat aus der bekanntermaßen sehr pharmafreundlichen Online-Enzyklopädie Wikipedia. Im Rahmen all dieser Kontroversen heißt es da: „Zur Auslösung von Erkrankungen durch den MMR-Impfstoff wurden während der 1980er- und 1990er-Jahre in den USA eine Reihe von Prozessen gegen Hersteller von Impfstoffen angestrengt, in welchen diese beschuldigt wurden, mit ihren Produkten diverse körperliche und kognitive Erkrankungen bei Kindern verursacht zu haben.“ Weiter unten heißt es: „1993 war MSD Sharp & Dohme der einzige Konzern, welcher bereit war, MMR-Impfstoffe in den USA oder Großbritannien zu verkaufen. Zwei weitere Impfstoffe wurden 1992 in Großbritannien und 1993 in Japan zurückgezogen, da aufgrund des verwendeten Mumps-Stamms Sicherheitsbedenken entstanden.“ Das ist jedoch leider nur die halbe Wahrheit, denn bereits 1988 wurde in Kanada ein Dreifach-Impfstoff von Smith Kline and French Beecham, heute zu GlaxoSmithKline gehörend, wegen inakzeptablen Häufungen von Hirnhautentzündungen vom Markt genommen.
Hier ein Artikel des Telegraph, der unter anderem Kanada und auf Marktrücknahme in Schweden und in den USA Bezug nimmt. Obwohl der MMR-Impfstoff von GlaxoSmithKline in Kanada eben gerade noch wegen schweren Nebenwirkungen vom Markt genommen worden war und dies den Gesundheitsbehörden und den Politikern in Großbritannien ja nachweislich auch bekannt war, wurde kurz darauf der gleiche Impfstoff in Großbritannien zugelassen. Doch auch in Großbritannien häuften sich nach Einführung dieses Impfstoffs die Meldungen von schweren Nebenwirkungen. Unter anderem beobachteten viele Eltern im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der MMR-Impfung das Auftreten von Autismus. Der britische Wissenschaftler, der diese Elternberichte erstmals ernst nahm, darüber auch 1998 publizierte und in einer viel beachteten Pressekonferenz empfahl, vorerst einmal auf Einzelimpfstoffe umzustellen, wurde später in einer koordinierten Aktion öffentlich völlig demontiert und seine Karriere als warnendes Beispiel für alle potentiellen Whistleblower komplett zerstört. Daran war maßgeblich ein bestimmter Journalist der Sunday-Times beteiligt, das ist eine Zeitung, die dem Mediengiganten Rupert Murdoch gehört. Und dessen Schwiegersohn saß damals rein zufällig auch im Aufsichtsrat von GlaxoSmithKline. Reiner Zufall. Durch die öffentliche Empfehlung von Dr. Andrew Wakefield waren die MMR-Impfraten, also die Dreifach-Impfraten zugunsten von Einzelimpfungen stark eingebrochen. Das heißt die Masern-Durchimpfungsraten sind nicht automatisch gefallen. Wurde dies von den britischen Behörden begrüßt? Nein, ganz im Gegenteil. Nach wenigen Monaten wurde die Zulassung der noch verfügbaren – damals noch verfügbaren – Einzelimpfstoffe zurückgezogen, sodass die Eltern keine Wahl mehr hatten. Die Behörden hatten also den Eltern jede Wahlmöglichkeit genommen.
Etwas Ähnliches kann auch bei uns in Deutschland passieren, wenn nämlich die MMR-Impfstoffe bald nicht mehr verfügbar sein werden. Dann haben wir praktisch eine Vierfach-Impfpflicht gegen Masern, Mumps, Röteln und die „tödlichen“ Windpocken. Wer dann keinen Titer gegen eine der vier „tödlichen“ Krankheiten vorweisen kann, der muss sich trotzdem zwangsweise gegen alle vier Erreger impfen lassen. Die MMR-Dreifach-Impfung ist somit keineswegs so unumstritten und so sicher, wie es der Pharmalobbyist Jens Spahn uns anscheinend weismachen will. Es geht ihm nicht wirklich um eine Verbesserung der Gesundheit unserer Kinder, sondern vielmehr darum, jegliche öffentliche Diskussion über Wirksamkeit, Sicherheit und die angebliche Alternativlosigkeit der MMR-Impfung möglichst im Keim zu ersticken. Jens Spahn will damit genau das, was die Pharmaindustrie will, Punkt! Und daran gibt es für mich nicht den geringsten Zweifel. Indem Jens Spahn der Profitgier der Pharmaindustrie den Vorzug vor dem Wohl unserer Kinder gibt, verletzt er übrigens auch seinen Eid als Minister, und dieser lautet laut Wikipedia wörtlich: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflicht gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ Hat Jens Spahn also einen Meineid geschworen? Das muss man sich ganz ernsthaft fragen. Was wäre sein Eid übrigens wert, wenn er überzeugter Atheist und Materialist ist? Nach welchen Werten und Weltbildern orientiert sich dann sein Gewissen? Das ist eine nicht unerhebliche Frage. Und wie hält er es überhaupt mit dem Grundgesetz der deutschen Verfassung? Dort heisst es in Artikel 1 Absatz 1 wörtlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auch Impfskeptiker, Impfkritiker und Impfgegner haben eine solche unantastbare Würde, die er zu schützen und zu verteidigen geschworen hat. Überlegen Sie sich das mal. Wenn ein Gesundheitsminister zum Wohle der Allgemeinheit die Grundrechte einschränken muss, dann doch bitte mit Augenmaß und unter Minimierung des Eingriffs in die Würde auch von impfkritischen Eltern und ihrer Kinder.
Jens Spahn hat als Vertreter der staatlichen Gewalt geschworen, die Würde des Menschen vor der möglichen Willkür staatlicher Gewalt – also unter anderem auch vor ihm selbst – zu schützen. Unter einer solchen Willkür hatte Deutschland bis 1945 ja bekanntlich schwer zu leiden. Staatlich erzwungene medizinische Eingriffe waren ja eines der übelsten Merkmale des Faschismus in Deutschland. Weiß Jens Spahn das denn nicht? In welcher Tradition sieht er sich also wirklich? Werfen wir dazu noch einen weiteren kurzen Blick in den Referentenentwurf, und dort heißt es auf Seite 3 unter dem Punkt V, da wird folgende Frage angesprochen, nämlich: „Die“ – ich zitiere – „Die Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen“. Diese Frage wird da gestellt und da wird kein Widerspruch gefunden. Die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wird interessanterweise gar nicht erst gestellt! Damit stellt sich Herr Spahn im Grunde außerhalb des Grundgesetzes. Und damit ist er im Grunde ein Fall für den Verfassungsschutz. Doch in Deutschland ist dieser, wie wir ja alle wissen, keineswegs unabhängig. Der Verfassungsschutz müsste meiner Meinung nach beim Bundesverfassungsgericht verankert sein. Und die Bundesverfassungsrichter müssten eigentlich direkt vom Volk gewählt werden. So funktioniert Gewaltenteilung! – Aber leider nicht in Deutschland.
Nun: wird Jens Spahn mit seinem verfassungswidrigen Vorhaben durchkommen? – Hmm – soll ich ganz ehrlich sein? Ich beobachte die Szene jetzt seit zwanzig Jahren und ich bin leider ziemlich pessimistisch, was das angeht, denn mir scheint, dass uns mehr als siebzig Jahre Frieden zu satt und zu bequem gemacht haben – äh – zu bequem haben werden lassen. Die letzte deutschlandweite Demo in Nürnberg war gerade mal mit 200 Menschen besucht. Darüber lachen die Pharma-Lobbyisten noch nicht einmal, das ignorieren sie einfach!
Sie fragen mich, was Sie jetzt tun können? Dazu habe ich leider keine Patentantwort für Sie. Aber immerhin – zwei Vereine bereiten sich derzeit auf eine Verfassungsklage vor und sammeln Spenden zu ihrer Finanzierung. Da ist einmal der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“, www.individuelle-impfentscheidung.de, und der Verein „Libertas & Sanitas e.V.“, www.libertas-sanitas.de. Dort können Sie förderndes Mitglied werden oder ganz einfach spenden. Aber wie eine Verfassungsklage ausgehen würde, ist letztlich unsicher, da unsere Verfassungsrichter ja von Politikern ernannt werden und eben nicht direkt vom Volk gewählt werden. Wir dürfen also uns auf keinen Fall alleine auf sie verlassen.
Meine Empfehlung für jeden von Ihnen wäre: Beenden Sie als erstes Ihre Isolation und vernetzen Sie sich lokal mit Gleichgesinnten und diskutieren Sie gemeinsam die Möglichkeiten, die Sie haben, um aktiv zu werden! Kreativität ist gefragt, und nur vereint sind wir stark. Auf meiner Website www.impfkritik.de finden Sie unter „Stammtische“ eine Liste mit über hundert impfkritischen Elternstammtischen in ganz Deutschland. Da ist sicherlich einer auch in Ihrer Nähe. Und wenn nicht, dann gründen Sie doch ganz einfach selber einen Elternstammtisch, wir unterstützen Sie dabei! Alles Weitere erfahren Sie auf impfkritik.de unter „Stammtische“. Und wenn sie weitere seriöse Infos rund um die Masern suchen, dann möchte ich Ihnen mein Buch „Die Masernlüge“ empfehlen, und meinen gleichnamigen Vortrag auf DVD. Oder abonnieren Sie doch gleich meine Zeitschrift „Impfreport“. Wir berichten darin regelmäßig über Wirksamkeit, Sicherheit von Impfungen und ihre Alternativen. Meinen Webshop finden Sie unter www.tolzin-verlag.com. Und wenn Sie mein nächstes Video nicht verpassen wollen, sollten Sie meinen Kanal abonnieren. Da ich aber nicht weiß, wie lange youtube und facebook meine kritische Stimme noch tolerieren werden, sollten Sie auch zusätzlich meine Newsletter abonnieren: www.newsletter.tolzin.de.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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11.06.2019 | www.kla.tv/14410
Referenten-Entwurf zum Masernschutzgesetz im Original: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz-RefE.pdf Petition: https://individuelle-impfentscheidung.de/petition.htm Meinung ungeschminkt, heute mit Hans Tolzin, Medizin-Journalist und seit vielen Jahren Aufklärer über Impfungen Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, eine Masernimpfpflicht in Deutschland per Gesetz einzuführen. In einem Video vom 22. Mai 2019 nimmt Hans Tolzin dazu Stellung. Unter anderem zeigt er auf, dass es Herrn Spahn augenscheinlich nicht um die Gesundheit der Kinder gehe. Vielmehr erweise sich Herr Spahn als Lobbyist der Pharmaindustrie. Doch hören Sie nun selbst Medizin-Journalist Hans Tolzin: Guten Tag, mein Name ist Hans Tolzin und ich bin Medizin-Journalist, Buchautor, Herausgeber der industrie-unabhängigen Zeitschrift «impf-report» und Gründer des „Netzwerks für unabhängige Impfaufklärung“, kurz NEFUNI. Der Referentenentwurf zur geplanten Impfpflicht – der liegt uns ja mittlerweile vor, und ich möchte in diesem Video insbesondere einen bestimmten Aspekt daraus herausgreifen. Weitere Videos mit weiteren Kommentaren werden natürlich folgen. Der Entwurf selbst ist unterhalb dieses Videos verlinkt, sodass Sie ihn auch im Original nachlesen können. Wir Impfkritiker im Netzwerk und von den Elternstammtischen haben uns natürlich gefragt, wie denn das mit einer Masernimpfpflicht gehen soll, wenn doch in Deutschland nur Drei- und Vierfach-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung stehen. Da eine Impfpflicht sehr stark in die körperliche Unversehrtheit und in die Souveränität der Familie eingreift und damit auch in die im Grundgesetz verankerte unantastbare Würde und den daraus abgeleiteten Grundrechten, müsste eigentlich Gesundheitsminister Spahn auch aus seiner Fürsorgepflicht heraus dafür sorgen, dass rechtzeitig zum Inkrafttreten der Impfpflicht ein Masern-Einzelimpfstoff mit optimalem Wirkungsgrad und minimalen Risiken in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Wenn Kinder beispielsweise die Röteln und oder Mumps bereits durchgemacht haben und einen als ausreichend angenommenen Antikörpertiter im Blut nachweisen können, macht eine Impfung weder gegen die Röteln noch gegen Mumps einen Sinn. Es könnte sogar sein, dass der vorhandene Antikörpertiter durch die im Impfstoff enthaltenen Antigene, also durch die Impfviren, vorübergehend aufgebraucht wird, was ja aus schulmedizinischer Sicht ein erhöhtes Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko bedeuten kann. Andererseits besteht auch die Gefahr einer sogenannten Hyperimmunisierung, wenn in einen bereits sehr hohen Antikörpertiter zusätzlich auch noch hineingeimpft wird. Hyperimmunisierung kann unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Wie auch immer – wenn ein Kind Mumps, Röteln oder Windpocken bereits durchgemacht hat, stellt eine Impfung gegen diese Erreger auch aus schulmedizinischer Sicht ein völlig unnötiges Risiko dar. Doch das ist noch nicht alles. Das Hauptargument für die Mumps-Impfung ist ja die angeblich drohende Gefahr einer Hodenentzündung und das damit verbundene Risiko einer dauerhaften Unfruchtbarkeit. Nun, damit entfällt dieses Argument eigentlich für Mädchen. Denn wenn ich mich richtig aus meinem Biologieunterricht erinnere, haben Mädchen keine Hoden. Aber was weiß ich schon, ich bin ja kein Akademiker wie die Impfexperten. Und das Hauptargument für die Röteln-Impfung ist das angebliche Risiko einer Fehlbildung des Fötus durch eine Rötelninfektion während der Schwangerschaft. Nun, damit entfällt dieses Argument eigentlich für Buben, denn wenn ich mich richtig aus meinem Biologieunterricht erinnere, können Buben nicht schwanger werden. Aber was weiß ich schon, ich bin ja kein Akademiker wie die Impfexperten. Es würde also im Sinne der Wahrung der unantastbaren Würde des Menschen Sinn machen, eine möglichst individuelle Impfentscheidung zu gewährleisten, indem durch die Verfügbarkeit von sicheren und wirksamen Einzelimpfstoffen ermöglicht wird, ganz gezielt im Einzelfall zu impfen – zum Beispiel eben nur gegen die Masern, oder, wenn jemand die Masern schon hatte, ganz gezielt gegen Röteln oder Mumps. Eigentlich müsste man also erwarten, dass im Referentenentwurf für das Masernschutzgesetz, so heißt das, der Staat damit beauftragt wird, für geeignete Einzelimpfstoffe zu sorgen. Es ist auch ein solcher Impfstoff gegen Masern in Deutschland zugelassen, er wird jedoch derzeit bei uns nicht vermarktet und ist auch für Ärzte nur schwer zu bekommen. Zudem weiß ich aus meiner Korrespondenz mit dem dänischen Professor Peter Aaby, der seit Jahrzehnten in Westafrika Impfstudien durchführt, dass die WHO in Afrika auch heute noch großflächig mit Einzelimpfstoffen gegen Masern impft. Die Verfügbarkeit eines Maserneinzelimpfstoffes wäre also gar nicht das Problem. Es wäre also sinnvoll, wenn das geplante Masernschutzgesetz auch dafür sorgt, dass ein Einzelimpfstoff zur Verfügung steht, um so auch die Akzeptanz in der Bevölkerung natürlich und damit die angepeilte hohe Durchimpfungsrate zu erhöhen. Regelt also der Referentenentwurf diese Frage? Ja, das tut er. Er sieht eine Ergänzung des Paragraphen 20 des Infektionsschutzgesetzes vor. Da heißt es wörtlich auf der Seite 4 des Referentenentwurfes – und jetzt halten Sie sich mal fest – : „Die Verpflichtung gilt auch, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impfstoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten.“ Haben Sie das verstanden? – Wer also bisher gedacht hat, man werde im Zuge der Masernimpfpflicht für einen Einzelimpfstoff sorgen, der hat sich hier ganz offensichtlich sehr getäuscht. Wenn es Herrn Spahn wirklich um eine Erhöhung der Durchimpfungsrate bei Masern ginge, würde er Eltern einen Einzelimpfstoff zur Verfügung stellen. Stattdessen will man uns mit aller Gewalt einen MMR-Dreifach-Impfstoff oder gar einen MMRV-Vierfach-Impfstoff aufzwingen. Würde es wirklich um die Masern und den Schutz der Bevölkerung vor einer gefährlichen Infektionskrankheit gehen, dann ist diese Maßnahme eigentlich völlig irrational und unsinnig. Da aber Jens Spahn alles Mögliche sein mag, aber sicherlich kein Dummkopf, müssen wir wohl davon ausgehen, dass er in Wahrheit ganz andere Ziele verfolgt, als die, die er uns über die Massenmedien erzählt. Nun, wir wissen, dass Herr Spahn seit vielen Jahren ein begeisterter Pharmalobbyist ist und als solcher gegenüber der Industrie damit prahlt, gute Kontakte zum Bundestag herstellen zu können; naja, als Gesundheitsminister jetzt eben ganz besonders. Damit haben wir neben dem Leugnen von Fakten einen weiteren Hinweis, dass es bei dem geplanten Masernschutzgesetz eigentlich ganz sicher nicht um eines geht, nämlich nicht um die Gesundheit unserer Kinder. Es geht, zumindest teilweise, um das Durchsetzen einer Vorgabe der Weltgesundheitsbehörde WHO zur weltweiten Ausrottung der Masern. Doch wir wissen ja, dass die WHO hauptsächlich von der Bill-Gates-Stiftung und von den USA finanziert wird. Und die Bill-Gates-Stiftung hat sich mit unzähligen Milliarden bei Impfstoffherstellen beteiligt. Und der finanzkräftigste Sponsor bei den US-Präsidentschaftswahlen ist nun mal die Pharmaindustrie. Wessen Interessen die WHO in Wirklichkeit verfolgt, darüber darf also spekuliert werden. Es geht sicherlich auch darum, mit allen verfügbaren Mitteln die öffentliche Diskussion rund um die MMR-Dreifach-Impfstoffe zu ersticken, die ja seit Jahrzehnten immer wieder aufflammt. Hier ein Zitat aus der bekanntermaßen sehr pharmafreundlichen Online-Enzyklopädie Wikipedia. Im Rahmen all dieser Kontroversen heißt es da: „Zur Auslösung von Erkrankungen durch den MMR-Impfstoff wurden während der 1980er- und 1990er-Jahre in den USA eine Reihe von Prozessen gegen Hersteller von Impfstoffen angestrengt, in welchen diese beschuldigt wurden, mit ihren Produkten diverse körperliche und kognitive Erkrankungen bei Kindern verursacht zu haben.“ Weiter unten heißt es: „1993 war MSD Sharp & Dohme der einzige Konzern, welcher bereit war, MMR-Impfstoffe in den USA oder Großbritannien zu verkaufen. Zwei weitere Impfstoffe wurden 1992 in Großbritannien und 1993 in Japan zurückgezogen, da aufgrund des verwendeten Mumps-Stamms Sicherheitsbedenken entstanden.“ Das ist jedoch leider nur die halbe Wahrheit, denn bereits 1988 wurde in Kanada ein Dreifach-Impfstoff von Smith Kline and French Beecham, heute zu GlaxoSmithKline gehörend, wegen inakzeptablen Häufungen von Hirnhautentzündungen vom Markt genommen. Hier ein Artikel des Telegraph, der unter anderem Kanada und auf Marktrücknahme in Schweden und in den USA Bezug nimmt. Obwohl der MMR-Impfstoff von GlaxoSmithKline in Kanada eben gerade noch wegen schweren Nebenwirkungen vom Markt genommen worden war und dies den Gesundheitsbehörden und den Politikern in Großbritannien ja nachweislich auch bekannt war, wurde kurz darauf der gleiche Impfstoff in Großbritannien zugelassen. Doch auch in Großbritannien häuften sich nach Einführung dieses Impfstoffs die Meldungen von schweren Nebenwirkungen. Unter anderem beobachteten viele Eltern im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der MMR-Impfung das Auftreten von Autismus. Der britische Wissenschaftler, der diese Elternberichte erstmals ernst nahm, darüber auch 1998 publizierte und in einer viel beachteten Pressekonferenz empfahl, vorerst einmal auf Einzelimpfstoffe umzustellen, wurde später in einer koordinierten Aktion öffentlich völlig demontiert und seine Karriere als warnendes Beispiel für alle potentiellen Whistleblower komplett zerstört. Daran war maßgeblich ein bestimmter Journalist der Sunday-Times beteiligt, das ist eine Zeitung, die dem Mediengiganten Rupert Murdoch gehört. Und dessen Schwiegersohn saß damals rein zufällig auch im Aufsichtsrat von GlaxoSmithKline. Reiner Zufall. Durch die öffentliche Empfehlung von Dr. Andrew Wakefield waren die MMR-Impfraten, also die Dreifach-Impfraten zugunsten von Einzelimpfungen stark eingebrochen. Das heißt die Masern-Durchimpfungsraten sind nicht automatisch gefallen. Wurde dies von den britischen Behörden begrüßt? Nein, ganz im Gegenteil. Nach wenigen Monaten wurde die Zulassung der noch verfügbaren – damals noch verfügbaren – Einzelimpfstoffe zurückgezogen, sodass die Eltern keine Wahl mehr hatten. Die Behörden hatten also den Eltern jede Wahlmöglichkeit genommen. Etwas Ähnliches kann auch bei uns in Deutschland passieren, wenn nämlich die MMR-Impfstoffe bald nicht mehr verfügbar sein werden. Dann haben wir praktisch eine Vierfach-Impfpflicht gegen Masern, Mumps, Röteln und die „tödlichen“ Windpocken. Wer dann keinen Titer gegen eine der vier „tödlichen“ Krankheiten vorweisen kann, der muss sich trotzdem zwangsweise gegen alle vier Erreger impfen lassen. Die MMR-Dreifach-Impfung ist somit keineswegs so unumstritten und so sicher, wie es der Pharmalobbyist Jens Spahn uns anscheinend weismachen will. Es geht ihm nicht wirklich um eine Verbesserung der Gesundheit unserer Kinder, sondern vielmehr darum, jegliche öffentliche Diskussion über Wirksamkeit, Sicherheit und die angebliche Alternativlosigkeit der MMR-Impfung möglichst im Keim zu ersticken. Jens Spahn will damit genau das, was die Pharmaindustrie will, Punkt! Und daran gibt es für mich nicht den geringsten Zweifel. Indem Jens Spahn der Profitgier der Pharmaindustrie den Vorzug vor dem Wohl unserer Kinder gibt, verletzt er übrigens auch seinen Eid als Minister, und dieser lautet laut Wikipedia wörtlich: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflicht gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“ Hat Jens Spahn also einen Meineid geschworen? Das muss man sich ganz ernsthaft fragen. Was wäre sein Eid übrigens wert, wenn er überzeugter Atheist und Materialist ist? Nach welchen Werten und Weltbildern orientiert sich dann sein Gewissen? Das ist eine nicht unerhebliche Frage. Und wie hält er es überhaupt mit dem Grundgesetz der deutschen Verfassung? Dort heisst es in Artikel 1 Absatz 1 wörtlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auch Impfskeptiker, Impfkritiker und Impfgegner haben eine solche unantastbare Würde, die er zu schützen und zu verteidigen geschworen hat. Überlegen Sie sich das mal. Wenn ein Gesundheitsminister zum Wohle der Allgemeinheit die Grundrechte einschränken muss, dann doch bitte mit Augenmaß und unter Minimierung des Eingriffs in die Würde auch von impfkritischen Eltern und ihrer Kinder. Jens Spahn hat als Vertreter der staatlichen Gewalt geschworen, die Würde des Menschen vor der möglichen Willkür staatlicher Gewalt – also unter anderem auch vor ihm selbst – zu schützen. Unter einer solchen Willkür hatte Deutschland bis 1945 ja bekanntlich schwer zu leiden. Staatlich erzwungene medizinische Eingriffe waren ja eines der übelsten Merkmale des Faschismus in Deutschland. Weiß Jens Spahn das denn nicht? In welcher Tradition sieht er sich also wirklich? Werfen wir dazu noch einen weiteren kurzen Blick in den Referentenentwurf, und dort heißt es auf Seite 3 unter dem Punkt V, da wird folgende Frage angesprochen, nämlich: „Die“ – ich zitiere – „Die Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen“. Diese Frage wird da gestellt und da wird kein Widerspruch gefunden. Die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wird interessanterweise gar nicht erst gestellt! Damit stellt sich Herr Spahn im Grunde außerhalb des Grundgesetzes. Und damit ist er im Grunde ein Fall für den Verfassungsschutz. Doch in Deutschland ist dieser, wie wir ja alle wissen, keineswegs unabhängig. Der Verfassungsschutz müsste meiner Meinung nach beim Bundesverfassungsgericht verankert sein. Und die Bundesverfassungsrichter müssten eigentlich direkt vom Volk gewählt werden. So funktioniert Gewaltenteilung! – Aber leider nicht in Deutschland. Nun: wird Jens Spahn mit seinem verfassungswidrigen Vorhaben durchkommen? – Hmm – soll ich ganz ehrlich sein? Ich beobachte die Szene jetzt seit zwanzig Jahren und ich bin leider ziemlich pessimistisch, was das angeht, denn mir scheint, dass uns mehr als siebzig Jahre Frieden zu satt und zu bequem gemacht haben – äh – zu bequem haben werden lassen. Die letzte deutschlandweite Demo in Nürnberg war gerade mal mit 200 Menschen besucht. Darüber lachen die Pharma-Lobbyisten noch nicht einmal, das ignorieren sie einfach! Sie fragen mich, was Sie jetzt tun können? Dazu habe ich leider keine Patentantwort für Sie. Aber immerhin – zwei Vereine bereiten sich derzeit auf eine Verfassungsklage vor und sammeln Spenden zu ihrer Finanzierung. Da ist einmal der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“, www.individuelle-impfentscheidung.de, und der Verein „Libertas & Sanitas e.V.“, www.libertas-sanitas.de. Dort können Sie förderndes Mitglied werden oder ganz einfach spenden. Aber wie eine Verfassungsklage ausgehen würde, ist letztlich unsicher, da unsere Verfassungsrichter ja von Politikern ernannt werden und eben nicht direkt vom Volk gewählt werden. Wir dürfen also uns auf keinen Fall alleine auf sie verlassen. Meine Empfehlung für jeden von Ihnen wäre: Beenden Sie als erstes Ihre Isolation und vernetzen Sie sich lokal mit Gleichgesinnten und diskutieren Sie gemeinsam die Möglichkeiten, die Sie haben, um aktiv zu werden! Kreativität ist gefragt, und nur vereint sind wir stark. Auf meiner Website www.impfkritik.de finden Sie unter „Stammtische“ eine Liste mit über hundert impfkritischen Elternstammtischen in ganz Deutschland. Da ist sicherlich einer auch in Ihrer Nähe. Und wenn nicht, dann gründen Sie doch ganz einfach selber einen Elternstammtisch, wir unterstützen Sie dabei! Alles Weitere erfahren Sie auf impfkritik.de unter „Stammtische“. Und wenn sie weitere seriöse Infos rund um die Masern suchen, dann möchte ich Ihnen mein Buch „Die Masernlüge“ empfehlen, und meinen gleichnamigen Vortrag auf DVD. Oder abonnieren Sie doch gleich meine Zeitschrift „Impfreport“. Wir berichten darin regelmäßig über Wirksamkeit, Sicherheit von Impfungen und ihre Alternativen. Meinen Webshop finden Sie unter www.tolzin-verlag.com. Und wenn Sie mein nächstes Video nicht verpassen wollen, sollten Sie meinen Kanal abonnieren. Da ich aber nicht weiß, wie lange youtube und facebook meine kritische Stimme noch tolerieren werden, sollten Sie auch zusätzlich meine Newsletter abonnieren: www.newsletter.tolzin.de. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
von ch
https://www.youtube.com/watch?v=mbYjKqVtIIU&feature=youtu.be